Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Spawnilein,
merci für den Link !
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Dann hat sich das ja geklärt, ich dank dir untertänigstKaeptn_Chaos hat geschrieben:Dass man den Rechtfertigungsgrund im PolG suchen kann? Ja.sloan hat geschrieben:Hörte sich so an als würdest du dem uneingeschränkt zustimmenKaeptn_Chaos hat geschrieben:Das weiß jeder PVB hier, jedoch ist es in der Praxis egal, weil die Justiz nahezu immer auf Notwehr geht. Deinen Satz habe ich hier auch lange Jahre mantramäßig wiederholt, habe es aber letztlich aufgegeben, weil sich scheinbar kein StA und kein Richter mit Polizeirecht auseinander setzen mögen.
Aber um dahin zu kommen, eröffne ich erstmal ein Verfahren, woll?
Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Danke. Da hat sich jetzt etwas Nebel in meinem Kopf gelichtet. Ich ging bis dato davon aus, dass bei allen SWG regelmäßig ein Strafverfahren gegen den Kollegen im Beschuldigtenstatus eingeleitet wird. Das war bei uns dienstlich noch nie ein Thema, glücklicherweise, daher meine Fragezeichen.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:So schaut es aus.
Und die Vorprüfung heißt schlicht Vorermittlungsverfahren. Und da kann man ein paar nette Urteile zu Belehrungspflichten und Beweisverwertungsverbot googlen.
Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass es sich bei dem Schützen um einen Hospitanten eines SEKs handelt.
Gruß Gordon - Kein PVB
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Der hospitiert beim SEK oder in der Schicht?
Und wozu ist das wichtig?
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Hospitiert in der Schicht. Ob das wichtig ist musst du die Staatsanwaltschaft fragen.
Gruß Gordon - Kein PVB
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
stand auch schon in dem Link von Spanilein
Ebenso wie, dass auch der Mieter durch einen Streifschuss leicht verletzt wurde.Einer der Polizisten – laut Passade ein SEK-Beamter, der als Streifenpolizist unterwegs war – feuerte sofort zurück.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Und dass es sich bei dem Mieter um denjenigen handelt, der unmittelbar zuvor mit der Gaspistole in Richtung der Beamten geschossen hatte.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
scheinbar haben nur wir den verlinkten Inhalt gelesen
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Re: AW: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Es ist traurig, dass die 17 Jährige verletzt wurde.
In den Medienberichten wird mir jedoch zu wenig Gewicht auf die Ursache gesetzt. Der Mieter, der mit einer Gaspistole schießt, hat den Polizeischusswaffeneinsatz ausgelöst!
Man sollte diesen Punkt mal ganz genau betrachten. Selbst wenn die Angreifer zurück gekommen wären, sehe ich die Notwehrlage äußerst schwach. Zu schwach um blind durch einen Türspalt zu schießen. In dem Fall waren es jedoch nicht mal die Angreifer, sondern die Polizei. Da die Partygäste selber die Polizei gerufen hatten, konnte mit deren Eintreffen gerechnet werden.
Dann die Frage wie unbeteiligt ist die 17 Jährige, wenn sie direkt hinter der Tür steht aus der Menschen beschossen werden?
Schließlich muss der Polizist sich auch die Frage gefallen lassen, warum er auf eine geschlossene Tür geschossen hat. Diese Notwehrlage sehe ich jedoch aufgrund des engen Zeitaublaufs deutlich ausgeprägter, als die des Mieters.
Aber hier am Computer ist das eh anders, als im Treppenhaus oder in den Akten der Staatsanwaltschaft.
In den Medienberichten wird mir jedoch zu wenig Gewicht auf die Ursache gesetzt. Der Mieter, der mit einer Gaspistole schießt, hat den Polizeischusswaffeneinsatz ausgelöst!
Man sollte diesen Punkt mal ganz genau betrachten. Selbst wenn die Angreifer zurück gekommen wären, sehe ich die Notwehrlage äußerst schwach. Zu schwach um blind durch einen Türspalt zu schießen. In dem Fall waren es jedoch nicht mal die Angreifer, sondern die Polizei. Da die Partygäste selber die Polizei gerufen hatten, konnte mit deren Eintreffen gerechnet werden.
Dann die Frage wie unbeteiligt ist die 17 Jährige, wenn sie direkt hinter der Tür steht aus der Menschen beschossen werden?
Schließlich muss der Polizist sich auch die Frage gefallen lassen, warum er auf eine geschlossene Tür geschossen hat. Diese Notwehrlage sehe ich jedoch aufgrund des engen Zeitaublaufs deutlich ausgeprägter, als die des Mieters.
Aber hier am Computer ist das eh anders, als im Treppenhaus oder in den Akten der Staatsanwaltschaft.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
mir fällt da der Vorfall in meinem BL ein, der ja gut bekannt ist.Man sollte diesen Punkt mal ganz genau betrachten
Da die Partygäste selber die Polizei gerufen hatten, konnte mit deren Eintreffen gerechnet werden.
In einer der Zeitungsmeldungen stand, das wären andere Anwohner gewesen.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Total beschissene Lage: Wenn ich generell an party-Erfahrungen in großen Wohnungen mit vielen Teilnehmern denke, kann es gut sein, dass ich in der Küche mir gerade Margeritas mixe, während irgend ein Vollspacken meint, es sei angebracht die Gasknarre aus der Tür zu halten.Controller hat geschrieben:mir fällt da der Vorfall in meinem BL ein, der ja gut bekannt ist.Man sollte diesen Punkt mal ganz genau betrachten
Da die Partygäste selber die Polizei gerufen hatten, konnte mit deren Eintreffen gerechnet werden.
In einer der Zeitungsmeldungen stand, das wären andere Anwohner gewesen.
Wenn ich dann derjenige bin der die Polizeikugel........
Auf der anderen Seite, warum soll ich mich im engen Treppenhaus beschießen lassen, wo Flucht mitunter gar nicht so schnell möglich ist und deshalb auf die Tür wirke, in der Hoffnung den Angreifer zu stoppen. ?
Das sind solche Situationen in denen es keine Gewinner gibt.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
eben
daher sind auch solche Fragen
Wir betrachten die Situation jedoch unmittelbar vor den Schüssen
und
die junge Frau könnte ja auch auf den Schützen eingewirkt haben, da jetzt auf keinen Fall, gar nicht mit der Gaswaffe ......
Interessant ist jedoch aus dem Link von Spanilein der Verweis auf das andere Urteil und die antrainierten Reflexe
daher sind auch solche Fragen
wenig zielführend und völlig unangebracht, da sie der jungen Dame eine -wie auch immer geartete- Beteiligung andichten wollen.Dann die Frage wie unbeteiligt ist die 17 Jährige, wenn sie direkt hinter der Tür steht aus der Menschen beschossen werden?
Wir betrachten die Situation jedoch unmittelbar vor den Schüssen
und
die junge Frau könnte ja auch auf den Schützen eingewirkt haben, da jetzt auf keinen Fall, gar nicht mit der Gaswaffe ......
Interessant ist jedoch aus dem Link von Spanilein der Verweis auf das andere Urteil und die antrainierten Reflexe
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Re: AW: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Also ich sehe da überhaupt keine Notwehrsituation. Schließlich wurde nur an die geschlossene Wohnungstür geklopft / geklingelt. Ich glaube nicht, dass da irgendein Richter einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff sehen kann. Auch die Putativnotwehr kommt meiner Meinung nach nicht in Frage.vladdi hat geschrieben: Selbst wenn die Angreifer zurück gekommen wären, sehe ich die Notwehrlage äußerst schwach.
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Re: Bremen: 17-jährige bei Polizeieinsatz angeschossen
Kann die Verletzung einer Unbeteiligten durch die Polizei überhaupt jemals rechtmäßig sein? Die meisten Polizeigesetze lassen in Extremfällen eine Gefährdung von unbeteiligten Personen zu. Von Verletzung ist allerdings nicht die Rede. Und es wäre auch unlogisch, wenn ein versehentlich Angeschossener keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen könnte, weil der SWG gegen den eigentlichen Täter ja rechtmäßig war.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Beamte vermutlich strafrechtlich nicht belangt werden kann (entschuldigender Notstand). Der Dienstherr hingegen wird vermutlich Schmerzensgeld zahlen und eventuelle Schäden begleichen müssen.
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