Wenn wir einmal davon ausgehen, das von beiden Seiten nur die halbe Wahrheit gesagt wurde. Da ruft nachts ein kleiner Junge an und sagt seinem Onkel, das ein komischer Mann vor der Tür steht und auf Mama wartet. Ok, persönliche Gefühle mal außen vor gelassen.
Ein Fremder steht auf einem Grundstück und versucht einen anderen Menschen abzupassen. Beim Eintreffen der Beamten, konnte er anscheinend keinen guten Grund vorbringen, warum er da wartet. Ergo Platzverweis, schon alleine um eine konkrete Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Denn wer weiß, was der Typ getan hätte wenn die Frau "nein" gesagt hätte. Anscheinend war er ja auch schon auf Krawall aus als die Beamten eintrafen. Und ich bin mir sicher, das die Beamten ersteinmal mit dem Mann geredet haben, bevor sie den Platzverweis ausgesprochen haben.
Mir persönlich will es nicht in den Kopf, was denn die Beamten hätten anderes tun sollen, als eine vorläufige Gewahrsamnahme auszusprechen. Anscheinend wollte er ja nicht gehen, dann hilft es auch nicht ihn um die Ecke zu prügel.
Zumal um die Uhrzeit kein Richter zu erreichen ist. Ebenfalls wäre es schon Freiheitsberaubung gewesen, wenn die Beamten den Adressaten in ihr Auto gesetzt hätten, und ihn nach Hause fahren, gegen seinen Willen. Die Acht, nach §59 (1) HSOG lässt sich sicherlich damit begründen, das er nach dem er ja offensichtilich nicht gehen wollte, den Zwang auch nicht akzeptiert hat.
Ob die Beamten evtl. aufgrund ihrer langen Dienstgeschäfte auf gewisse Dinge verzichtet haben, weil sie wohl dachten, alles kein Problem, am nächsten morgen entschuldigt sich der Typ und alles ist wieder OK, bleibt halt dahin gestellt.
Das Rufen des Arztes um die Gewahrsamsfähigkeit festzustellen, bzw. einen freiwilliger Alkotest, wäre vor Gericht sicherlich gut gewesen, da dadurch die unberechenbarkeit des Adressaten nachgewiesen wäre, wäre wohl besser gewesen.