Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Polizisten

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Lone Soldier

Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon Lone Soldier » So 27. Mär 2016, 19:56

Wenn jemand sich so gebährdet, dass sich ein anderer nicht mehr raus traut und durch seine Anwesenheit quasi in der Wohnung eingesperrt wird, habe ich eine konkrete Gefahr. Wenn der ordentlich Aggressionspotential hat und ich mit einer Entladung dessen rechnen muss, wenn die Mieterin nach Hause kommt, habe ich auch eine konkrete Gefahr. Und dann bekommt er erst den Platzverweis, wenn der nicht fruchtet, geht es in die Gewahrsamszelle.

Ob die Gefahr hier vorlag und sauber begründet wurde, kann ich nicht sagen. Aber vielleicht kann mir irgendein Verfechter der Richterin erklären, wie die beiden Aussagen:

-Es lag gar keine Gefahr und gar kein Anlass
-die Polizei hätte ihn nach Hause fahren MÜSSEN

zusammenpassen. Die passen nämlich nicht.
Kein Anlass = er bleibt vor Ort stehen.

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Ghostrider1
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon Ghostrider1 » So 27. Mär 2016, 20:00

Lone Soldier hat geschrieben:Wenn jemand sich so gebährdet, dass sich ein anderer nicht mehr raus traut und durch seine Anwesenheit quasi in der Wohnung eingesperrt wird, habe ich eine konkrete Gefahr. Wenn der ordentlich Aggressionspotential hat und ich mit einer Entladung dessen rechnen muss, wenn die Mieterin nach Hause kommt, habe ich auch eine konkrete Gefahr. Und dann bekommt er erst den Platzverweis, wenn der nicht fruchtet, geht es in die Gewahrsamszelle.
Ich sehe da auch eine Gefahr.

Es ist ein Unterscheid, warum auch immer dieser Vergleich gezogen wurde, ob jemand friedlich gegenüber dem Haus wartet, oder besoffen, auf Krawall gebürstet im Treppenhaus vor einer Wohnung rumlungert.
Die öffentliche Sicherheit / Ordnung ist aktuell gestört, nicht nur gefährdet!

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon poliziotto » So 27. Mär 2016, 20:34

Syzygy hat geschrieben:Befand er sich denn innerhalb der privaten Wohnung o. auf einem privaten Grundstück? Oder war jemand vor Ort, der von seinem Hausrecht gebraucht machte und die Person zum verlassen des privaten Grundes aufforderte? Liest man erstmal nichts von.
Wenn die PVBs einen Platzverweis aussprachen, doch wohl eher auf öffentlichem Grund (davor) oder im quasi öffentlichen Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses. Ein nichtaggressives warten dort, mit der bekundeten Absicht, eine Mieterin sprechen zu wollen als "Hausfriedensbruch" zu bezeichnen, ohne dass jemand von seinem Hausrecht überhaupt Gebraucht machte, halte ich nicht für zutreffend.
Oder hab ich wichtige Fakten überlesen?
Du hast eine sehr selektive Wahrnehmung, in negativer Hinsicht.
Im Artikel steht, die Person wurde zum "Verlassen des Grundstücks" aufgefordert. Er befand sich also auf privatem Grund. Ein 11-Jähriger dürfte wohl in laienhafter Art und Weise in der Lage sein, sein Hausrecht und seinen Willen diesbezüglich zu formulieren.

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon hellbert » Mo 28. Mär 2016, 00:58

Mal ganz abgesehen davon, dass man auch "im mutmasslichen Auftrag des Hausrechtsausübenden" handeln kann.
Wenn ich mitten in der Nacht einen Betrunkenen in einem Hausflur finde, er nicht im Haus wohnt und er mir auch keine redlichen Absichten im Haus klarmachen kann, werfe ich ihn raus! Ohne noch ein paar Nachbarn wachzuklingeln und zu fragen, ob sie den Typem im Hausflur haben wollen...

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon vladdi » Mo 28. Mär 2016, 07:13

'rauswerfen' ist, denke ich, auch unstrittig.

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon hellbert » Mo 28. Mär 2016, 17:41

Und wenn er beim Rauswerfen das richtige tut oder sagt bekommt er auch eine Fahrt in ein 1A Hotelzimmer...im Keller...mit 24 h Aufsichtsservice....

...aber das war einmal...

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon 1957 » Mo 28. Mär 2016, 18:14

Nein, das war nicht, sondern das ist immer noch.

Wenn einer sich "falsch" verhält, kann er immer noch im Polizeigewahrsam landen.

Inspektor_GER

Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon Inspektor_GER » Mo 28. Mär 2016, 22:25

1957 hat geschrieben:Wenn einer sich "falsch" verhält, kann er immer noch im Polizeigewahrsam landen.
Stimmt, nur setzt sich der Kollege heutzutagen dann der konkreten Gefahr aus, zu Unrecht zu einer Strafe verurteilt zu werden.

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon hellbert » Di 29. Mär 2016, 02:12

1957 hat geschrieben:Nein, das war nicht, sondern das ist immer noch.
Habe ja erstmal nur für mich gesprochen.

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon vladdi » Di 29. Mär 2016, 07:01

@inspektor_ger
Wieso zu Unrecht?
Gewahrsam muss, wie alle Maßnahmen, rechtmäßig sein. Das galt für früher und für heute.

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon 1957 » Di 29. Mär 2016, 09:27

Zum konkreten Fall möchte ich mich nicht auslassen. Da fehlen einfach die Informationen.
Es klingt zumindest komisch.
Aber auch wir machen Fehler.

OK, Hellbert.

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Holger73
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon Holger73 » Di 29. Mär 2016, 13:29

vladdi hat geschrieben:@inspektor_ger
Wieso zu Unrecht?
Gewahrsam muss, wie alle Maßnahmen, rechtmäßig sein. Das galt für früher und für heute.
Weil Inspektor im Kontext zu dem aktuellen Sachverhalt diese Aussage getroffen hat und ebenfalls wie viele Andere hier, meinereiner einschließlich, von einem rechtmäßigen Handeln der betroffenen Kollegen ausgeht.
DEINE Aussage ("Wieso zu Unrecht?") unterstellt aber indirekt eine Unrechtmäßigkeit... ohne alle Fakten genau zu kennen.
Für mich ist alles bisher reine Spekulation, da wir eben NICHT den Sachverhalt in Gänze kennen.

Ob Gewahrsamnahme oder nicht, Durchsetzen mittels Zwang oder nicht, den Verbringungsgewahrsam oder nicht... alles können wir gerne hypothetisch diskutieren, aber bitte rechtlich fundiert und nicht spekulativ OHNE Kenntnis der Fakten. Dazu zählen auch aktuelle Weisungslagen in den jeweiligen Bundesländern.

Grüße Holger
"Das Problem, ob Denken ohne Sprache möglich sei, ist immer noch umstritten. Dagegen wird die Tatsache, daß Sprache ohne Denken durchaus möglich ist, täglich tausendfach bewiesen."

(Kohlmayer)

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon vladdi » Di 29. Mär 2016, 19:35

@Holger, wenn du Rechtmäßigkeit unterstellst, unterstellst du der Richterin gleichzeitig Unfähigkeit.
Die Richterin kennt aber alle Seiten der Geschichte, kennt die Akten und konnte alle Beteiligten viel fragen.

RafaelGomez
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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon RafaelGomez » Di 29. Mär 2016, 19:41

vladdi hat geschrieben: Die Richterin kennt aber alle Seiten der Geschichte, kennt die Akten und konnte alle Beteiligten viel fragen.
Und das macht unfehlbar?

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Re: Gewahrsamnahme "zu hart": Richterin verurteilt Poliziste

Beitragvon 1957 » Di 29. Mär 2016, 20:04

Natürlich nicht.
Bleibt abzuwarten, was aus der Sache wird.
Es gibt ja Instanzen.


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