ACX209 hat geschrieben:Ja so lange daraus hervorgeht wer Vermieter und Mieter ist und die Kosten darin vereinbart sind die monatlich zu zahlen sind.Xena2303 hat geschrieben:
Gilt ein Untermietsvertrag auch als eigener Hausstand?
Danke
Moderator: Team Zoll
ACX209 hat geschrieben:Ja so lange daraus hervorgeht wer Vermieter und Mieter ist und die Kosten darin vereinbart sind die monatlich zu zahlen sind.Xena2303 hat geschrieben:
Gilt ein Untermietsvertrag auch als eigener Hausstand?
Wieso musste ich die Urkunde dann überhaupt ausstellen? Wäre es in Ordnung einfach beides zu schicken? Habe nämlich extra zwei Ausführungen erhalten.Ivolution hat geschrieben:Die Einzelprüfkarte allein reicht aus.Karaelmas hat geschrieben:Moin,
brauche mal dringend Hilfe. Wollte heute das Sportabzeichen losschicken.
Reicht es die Urkunde zu schicken oder brauchen die auch die Prüfkarte?
Danke im Voraus
Musstest du das? Bei mir im Brief stand, dass die Einzelprüfkarte ausreiche und man keine Urkunde ausstellen muss. Du kannst natürlich beides schicken, wird wohl kaum falsch sein.Karaelmas hat geschrieben:Wieso musste ich die Urkunde dann überhaupt ausstellen? Wäre es in Ordnung einfach beides zu schicken? Habe nämlich extra zwei Ausführungen erhalten.Ivolution hat geschrieben:Die Einzelprüfkarte allein reicht aus.Karaelmas hat geschrieben:Moin,
brauche mal dringend Hilfe. Wollte heute das Sportabzeichen losschicken.
Reicht es die Urkunde zu schicken oder brauchen die auch die Prüfkarte?
Danke im Voraus
Habe beide als Kopien gesendet vor ca 3 Wochen. Habe nichts gehört, also muss es ja richtig gewesen sein.Karnell hat geschrieben:Bzgl. des Sportabzeichens habe ich beides versendet, aber nur als Kopien. Reicht dies aus oder müssen es die Originale sein? Dazu habe ich keine Information gefunden oder erhalten . Wisst Ihr da evtl. mehr? Lieben Dank schon mal
Die Aussage ist mir zu pauschal. Letztlich spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Miet- oder Untermietverhältnis handelt. Entscheidend für den Hausstand ist erstmal, dass es sich um eine abgeschlossene Einheit aus mehreren Räumen handelt, in der ein Haushalt geführt werden kann. Ein Raum muss mit WC, fließend Wasser und Abfluß ausgestattet sein. Außerdem benötigt es einer Kochgelegenheit sowie der sonstigen zum Führen eines Haushalts erforderlichen Ausstattung (z.B. Geschirr, Töpfe, Schlafgelegenheit usw.). Insofern werden Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad regelmäßig nicht anerkannt, ebenso wenig ein Kinderzimmer im Elternhaus mit eigenen, räumlich getrennten Bad. Hier handelt es sich nicht um eine abgeschlossene Einheit. Bei der Anerkennung wird inzwischen ein strenger Maßstab angelegt.ACX209 hat geschrieben:Ja so lange daraus hervorgeht wer Vermieter und Mieter ist und die Kosten darin vereinbart sind die monatlich zu zahlen sind.Xena2303 hat geschrieben:
Gilt ein Untermietsvertrag auch als eigener Hausstand?
Ob Sportabzeichen oder andere angeforderte Unterlagen:Karnell hat geschrieben:Bzgl. des Sportabzeichens habe ich beides versendet, aber nur als Kopien. Reicht dies aus oder müssen es die Originale sein? Dazu habe ich keine Information gefunden oder erhalten . Wisst Ihr da evtl. mehr? Lieben Dank schon mal
Ich habe heute die originale Urkunde und eine Kopie der Prüfkarte (auch mit Stempel versehen) verschickt. Tut das sämtlichen Ansprüchen genüge?Skorpion69 hat geschrieben:Ob Sportabzeichen oder andere angeforderte Unterlagen:Karnell hat geschrieben:Bzgl. des Sportabzeichens habe ich beides versendet, aber nur als Kopien. Reicht dies aus oder müssen es die Originale sein? Dazu habe ich keine Information gefunden oder erhalten . Wisst Ihr da evtl. mehr? Lieben Dank schon mal
es sind stets die Originale oder BEGLAUBIGTE Kopien vorzulegen.
Skorpion69 hat geschrieben:Die Aussage ist mir zu pauschal. Letztlich spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Miet- oder Untermietverhältnis handelt. Entscheidend für den Hausstand ist erstmal, dass es sich um eine abgeschlossene Einheit aus mehreren Räumen handelt, in der ein Haushalt geführt werden kann. Ein Raum muss mit WC, fließend Wasser und Abfluß ausgestattet sein. Außerdem benötigt es einer Kochgelegenheit sowie der sonstigen zum Führen eines Haushalts erforderlichen Ausstattung (z.B. Geschirr, Töpfe, Schlafgelegenheit usw.). Insofern werden Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad regelmäßig nicht anerkannt, ebenso wenig ein Kinderzimmer im Elternhaus mit eigenen, räumlich getrennten Bad. Hier handelt es sich nicht um eine abgeschlossene Einheit. Bei der Anerkennung wird inzwischen ein strenger Maßstab angelegt.ACX209 hat geschrieben:Ja so lange daraus hervorgeht wer Vermieter und Mieter ist und die Kosten darin vereinbart sind die monatlich zu zahlen sind.Xena2303 hat geschrieben:
Gilt ein Untermietsvertrag auch als eigener Hausstand?
Steuerlich kann es abweichende Definitionen geben.
Gut das ist die Begriffsbestimmung einer Wohnung, dennoch steht ja auf der Erklärung eigener Hausstand Pkt.3 Ich bin Untermieter einer Wohnung (vom Hauptmieter angemietet)!!!Skorpion69 hat geschrieben:Die Aussage ist mir zu pauschal. Letztlich spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Miet- oder Untermietverhältnis handelt. Entscheidend für den Hausstand ist erstmal, dass es sich um eine abgeschlossene Einheit aus mehreren Räumen handelt, in der ein Haushalt geführt werden kann. Ein Raum muss mit WC, fließend Wasser und Abfluß ausgestattet sein. Außerdem benötigt es einer Kochgelegenheit sowie der sonstigen zum Führen eines Haushalts erforderlichen Ausstattung (z.B. Geschirr, Töpfe, Schlafgelegenheit usw.). Insofern werden Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad regelmäßig nicht anerkannt, ebenso wenig ein Kinderzimmer im Elternhaus mit eigenen, räumlich getrennten Bad. Hier handelt es sich nicht um eine abgeschlossene Einheit. Bei der Anerkennung wird inzwischen ein strenger Maßstab angelegt.ACX209 hat geschrieben:Ja so lange daraus hervorgeht wer Vermieter und Mieter ist und die Kosten darin vereinbart sind die monatlich zu zahlen sind.Xena2303 hat geschrieben:
Gilt ein Untermietsvertrag auch als eigener Hausstand?
Steuerlich kann es abweichende Definitionen geben.
Es heißt nicht ohne Grund: "Untermieter einer Wohnung", und nicht "in einer Wohnung". Damit betont man den Charakter der Räumlichkeiten, nicht aber die Art des wirtschaftlichen Verhältnisses. Haben z.B, die Eltern ein Haus gemietet und in diesem Haus gibt es eine Einliegerwohnung für den Filius, dass handelt es sich für den Nachwuchs um ein Untermietverhältnis mit eigenem Hausstand. Mietet jemand nur ein Zimmer ("klassisches Untermietverhältnis") dann ist das kein eigener Hausstand.ACX209 hat geschrieben:
Gut das ist die Begriffsbestimmung einer Wohnung, dennoch steht ja auf der Erklärung eigener Hausstand Pkt.3 Ich bin Untermieter einer Wohnung (vom Hauptmieter angemietet)!!!
Bei unserem HZA wurde das als Wohnung anerkannt. Kann natürlich von HZA zu HZA unterschiedlich sein
Klassischer Fall von "Lebensgemeinschaft", bei der die Kosten geteilt werden. Damit auch ein eigener Hausstand, auch wenn man nicht im Mietvertrag steht.Krümel95 hat geschrieben: Ich stehe nicht als Hauptmieterin im Mietvertrag, sondern mein Freund. Ich bin aber dort gemeldet, die Adresse ist ebenfalls im Personalausweis geändert worden und auch in der Wohnungsgeberbestätigung stehe ich drin. Ebenfalls wann wir eingezogen sind, der Vermieter etc. Zählt das dann auch?
Ich könnte auch den Dauerauftrag meiner Bank mitschicken, in der ich monatlich die Miete an meinen Freund zahle. Würde das helfen? Die komplette Miete geht halt von seinem Konto an unseren Vermieter, aber wie gesagt, ich zahle die Hälfte jeden Monat per Dauerauftrag an ihn.
Klassischer Fall von "Lebensgemeinschaft", bei der die Kosten geteilt werden. Damit auch ein eigener Hausstand, auch wenn man nicht im Mietvertrag steht.[/Skorpion69 hat geschrieben:Krümel95 hat geschrieben: Ich stehe nicht als Hauptmieterin im Mietvertrag, sondern mein Freund. Ich bin aber dort gemeldet, die Adresse ist ebenfalls im Personalausweis geändert worden und auch in der Wohnungsgeberbestätigung stehe ich drin. Ebenfalls wann wir eingezogen sind, der Vermieter etc. Zählt das dann auch?
Ich könnte auch den Dauerauftrag meiner Bank mitschicken, in der ich monatlich die Miete an meinen Freund zahle. Würde das helfen? Die komplette Miete geht halt von seinem Konto an unseren Vermieter, aber wie gesagt, ich zahle die Hälfte jeden Monat per Dauerauftrag an ihn.
Man teilt die Kosten der (gemeinsamen) Wohnung und der Haushaltsführung (siehe Dauerauftrag).Krümel95 hat geschrieben:Klassischer Fall von "Lebensgemeinschaft", bei der die Kosten geteilt werden. Damit auch ein eigener Hausstand, auch wenn man nicht im Mietvertrag steht.[/Skorpion69 hat geschrieben:Krümel95 hat geschrieben: Ich stehe nicht als Hauptmieterin im Mietvertrag, sondern mein Freund. Ich bin aber dort gemeldet, die Adresse ist ebenfalls im Personalausweis geändert worden und auch in der Wohnungsgeberbestätigung stehe ich drin. Ebenfalls wann wir eingezogen sind, der Vermieter etc. Zählt das dann auch?
Ich könnte auch den Dauerauftrag meiner Bank mitschicken, in der ich monatlich die Miete an meinen Freund zahle. Würde das helfen? Die komplette Miete geht halt von seinem Konto an unseren Vermieter, aber wie gesagt, ich zahle die Hälfte jeden Monat per Dauerauftrag an ihn.
Danke für die Antwort!
Aber was bedeutet "Kosten teilen" genau? Muss ich dann nichts für die Unterbringung zahlen oder teilweise?
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