"Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

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"Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Trajan » Do 19. Mai 2016, 11:35

Da ich im Sommer/Herbst diesen Jahres in die Beamtenlaufbahn einsteige, stellt sich mir die Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ich habe mal meinen Allianzvertreter kommen lassen. Er hat mir eröffnet, dass die Allianz keine DU im eigentlichen Sinne mehr anbietet, sondern nur noch eine "erweiterte" Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig für uns Polizisten ist ja bei der DU, dass sie eine "Echte Beamtenklausel" enthält, bzw. eine Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel.

Die Allianz-BU hat eine solche Klausel nicht, der Versicherungsvertreter behauptete jedoch, ich sei mit der Allianz-BU besser gestellt.
Den entsprechenden Passus aus dem Vertragsentwurf der BU der Allianz zitiere ich mal hier:

"Wird die versicherte Person während der Versorgungsdauer der Berufsunfähigkeitsvorsorge mindestens zu 50% bu, besteht ein Anspruch auf die Vers. i. voller Höhe, d.h. die Leistungshöhe ist nicht abhängig vom Grad der BU. BU liegt vor, wenn die vers. Person voraussichtlich 6 Monate außer Stande ist, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. Für uns ist nur der von Ihnen zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich und ob sie ggf. eine andere Tätigkeit tatsächlich ausüben. Wir prüfen dagegen nicht, ob Sie irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnten."

Im Gegensatz zur echten Beamtenklausel besteht hier ja ganz eindeutig ein Spielraum. So zahlt die Versicherung bei der echten Beamtenklausel ja immer dann, wenn man vom Dienstherren vor die Tür gesetzt wird, weil der Polizeiarzt einen für dienstunfähig erklärt hat.
Nun ist 50% berufsunfähig bei der Allianz aber etwas anderes, als etwa bei der Polizei rauszufliegen, weil man den Zeigefinger verloren hat und damit keine Waffe mehr führen kann [der Verlust eines Zeigefingers macht einen ja nicht grds. zu 50% Berufsunfähig]. Also ist diese Versicherung der Allianz im Endeffekt nutzlos, oder wird sie dadurch gerettet, dass man bei Verlust des Zeigefingers eben aus der Polizei fliegt und damit ja quasi beim "zuletzt ausgeübten Beruf" zu 100% bu ist?

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Copark » Do 19. Mai 2016, 12:53

Die DBV bietet speziell für Beamten entsprechende Versicherungen an, auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Trajan » Do 19. Mai 2016, 14:04

Danke, das war aber nicht meine Frage. ;)

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Fusle » Do 19. Mai 2016, 14:09

Und du erwartest hier Spezialisten zu finden die dir spezifische vertragliche Regelungen der Allianz BU beantworten können?

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Trajan » Do 19. Mai 2016, 16:22

In diesem Forum sind Gewerkschafter und Personalräte tätig, die sich allein aufgrund einer beratenden Funktion für Kolleginnen und Kollegen in solchen Dingen auskennen könnten.
Immer weniger Versicherungen bieten noch die klassische DU an. Den Service etwa, den die Signal Iduna in NRW betreibt, kann man nicht mehr zum heutigen Normalfall erklären.
Jedenfalls kostet Fragen ja nichts, und ich hatte auf konstruktive Antworten gehofft.

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon coco_loco » Do 19. Mai 2016, 17:14

Ich würde niemals zu einem Vertreter einer Versicherung gehen. Klar redet der Allianz-Vertrerer nur von der Allianz daher. Geh doch lieber zu einem unabhängigen Berater.

Von der Allianz hab ich keinen Plan, und auch nicht, ob das so gut ist. Ich habe meine DU wie die meisten meiner Kollegen bei der DBV.
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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Criss_mitchel » Do 19. Mai 2016, 17:38

Ich meine bei der Debeka und hatte mich auch vorher bei anderen Versicherungen informiert. Ich persönlich würde keine normale Bu nehmen. Es hat seinen Grund weshalb es extra Pdu Versicherungen gibt. Wie du schon selbst ansprichst bei manchen Sachen wärst du nicht Bu aber Pdu und in so einer Situation hätte ich kein Bock mich noch mit der Versicherung zu streiten.

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Trajan » Fr 20. Mai 2016, 20:46

Ich habe die Klausel einem Bekannten vorgelegt, der sich in der Materie recht gut auskennt. Seiner Meinung nach sei die Klausel zwar umfangreicher als eine normale BU. Aber: Diese Klausel ist im Gegensatz zu den sogenannten "Echten Beamtenklauseln" einer ordentlichen DU noch nicht wirklich gerichtsgeprüft, und darum ist alles möglich.
Recht hat er damit meiner Meinung nach.
Werde mir jetzt mal bei Debeka und Signal Iduna Entwürfe einholen.

Danke jedenfalls! :)

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon Fachmann » Sa 10. Sep 2016, 07:31

Hallo zusammen,
ich bin erst jetzt auf diesen Bereich aufmerksam geworden.
Der Unterschied zwischen einer BU und DU liegt darin, dass die leistungspflichtige Gesellschaft bei der BU ihre eigenen Ärzte/Gutachter zum Eintritt der Leistungspflicht beauftragen kann und bei der DU die Gesellschaft an die Entscheidung des Amtsartzes ohne "Wenn und Aber" gebunden ist.
Ich denke, ihr versteht was ich damit sagen will.
(...)
Viele Grüße :ja:

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon vanymo » Sa 10. Sep 2016, 12:28

Nein, das ist nicht der Unterschied. Das stimmt nicht mal im Ansatz. Da nutzt es auch nichts, wenn man sich Fachmann nennt und einen :ja:-Smilie setzt. :polizei10:
Erstmal muss man zwischen Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Polizeidienstunfähigkeit unterscheiden. Ein Polizist, der vor seinem Diensteintritt Jura oder Sprachen studiert hat, wird querschnittsgelähmt. Derjenige ist auf jeden Fall polizeidienstunfähig. Ist er aber auch dienstunfähig? Er kann ja immer noch als Beamter ohne Uniform Texte schreiben oder übersetzen. Die Berufsunfähigkeit liegt noch später vor, nämlich wenn nach dem Eintritt der Polizeidienstunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit auch keine Möglichkeit besteht, einen anderen Beruf auszuüben. Da gibt es unzählige Fragen. Die Frage, welcher Arzt für die Eintrittspflicht der Versicherung ausschlaggebend ist, ist da nicht die entscheidende.

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon ratzinger » Sa 10. Sep 2016, 16:04

Wenn ich aber der Polizeiarzt eine PDU feststellt und man daraufhin aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen wird bezahlt die PDU-versicherung ohne bei einem anderen Arzt Vorstellig zu werden. So ist es bei der AachenMünchner und bei der DBV

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Re: "Dienst"unfähigkeitVersicherung der Allianz

Beitragvon coco_loco » Sa 10. Sep 2016, 17:56

ratzinger, aber das muss entsprechend im Vertrag stehen. Viele schließen halt voreilig irgendeinen Mist ab, bei dem du überhaupt gar nichts bekommst, wenn du zwar PDU bist, aber theoretisch noch z.B. als Pförtner arbeiten kannst.

Wichtig ist: Die Versicherung zahlt bei Dienstunfähigkeit.

Da ist des Pudels Kern.
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