Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
@Ghostrider1
Ok, das Sichten hab ich hier etwas falsch interpretiert.
Die Frage ist also ob das Gesamte Fahrzeug inklusive Fahrer durchsucht werden darf.
Was ist wenn der Betroffene sein Handschuhfach verschließen wurde?
@Peppermintpete
So ganz auf Augenhöhe werde ich wohl nie in diesem Forum sein, es ist nicht mein Fachgebiet.
Ok, das Sichten hab ich hier etwas falsch interpretiert.
Die Frage ist also ob das Gesamte Fahrzeug inklusive Fahrer durchsucht werden darf.
Was ist wenn der Betroffene sein Handschuhfach verschließen wurde?
@Peppermintpete
So ganz auf Augenhöhe werde ich wohl nie in diesem Forum sein, es ist nicht mein Fachgebiet.
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Kein PVB
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Man möge mich korrigieren falls ich Unsinn erzähle. Meiner Meinung nach endet das Fernmeldegeheimnis nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs, heißt ist die Nachricht auf dem Handy, greift Art 10 GG nicht mehr. Ich hab mir das Urteil durchgelesen, bin mir aber sicher, dass ich es in der Ausbildung anders gelernt habe. Das Urteil ist ja aus 2004, hat sich mittlerweile evtl was dran geändert. Leider hab ich meine Unterlagen grad nicht zur Hand, aber vllt kann ja einer kurz Hilfestellung geben.
Beim Handy wär dann die Beschlagnahme und eine Anordnung nach §110 StPO die logische Schlussfolgerung.
Beim Handy wär dann die Beschlagnahme und eine Anordnung nach §110 StPO die logische Schlussfolgerung.
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
So sehe ich das auch. Ob die empfangene SMS noch unter Art. 10 fällt, bevor sie gelesen wurde, ist strittig. Danach wird sie definitiv "nur" noch vom RIS erfasst. 10 Schützt nur die noch laufende, nicht die abgeschlossene Telekommunikation.der kanadier hat geschrieben:Man möge mich korrigieren falls ich Unsinn erzähle. Meiner Meinung nach endet das Fernmeldegeheimnis nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs, heißt ist die Nachricht auf dem Handy, greift Art 10 GG nicht mehr. Ich hab mir das Urteil durchgelesen, bin mir aber sicher, dass ich es in der Ausbildung anders gelernt habe. Das Urteil ist ja aus 2004, hat sich mittlerweile evtl was dran geändert. Leider hab ich meine Unterlagen grad nicht zur Hand, aber vllt kann ja einer kurz Hilfestellung geben.
Beim Handy wär dann die Beschlagnahme und eine Anordnung nach §110 StPO die logische Schlussfolgerung.
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Manchmal bin ich erstaunt und verwundert zugleich. Und amüsiert.malfragen hat geschrieben:
Was ist wenn du geistlichen Seelsorger aufgrund dieser Sache in seine Anruflisten schauen willst, stelle ich mir ungesetzlich vor in höchsten Maße.
Ohne Gesetzesexperte zu sein gehe ich davon aus das solch ein Handy nicht mal beschlagnahmt werden darf.
- Ghostrider1
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Ich nehme eher an, du hast es nicht einmal gelesen. Denn das von mir geschriebene "Sichten", wurde in zwei Beiträgen auf Seite 3, eindeutig klargestellt. Da kann man nix falsch interpretieren.malfragen hat geschrieben:@Ghostrider1
Ok, das Sichten hab ich hier etwas falsch interpretiert.
@Controller
Natürlich liegt bei einer DuSu von Sachen, hier ein Handschuhfach, Mittelkonsole ggf. Handtasche auf dem Beifahrersitz oder Griff an die Jackentasche, ein Eingriff vor. Ich sehe diesen Eingriff aber nicht als unverhältnismäßig an und dieser ist zielführend
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
@Ghosti
In meinem Beispiel (also falls ich mal versehentlich telefonieren würde), würde es reichen, wenn du mich fragst. Natürlich habe ich ein Telefon, welches ich auch vorzeige.
Egal welche (dämliche) Ausrede verwendet wird, wird jeder ein Telefon haben. Die Frage erspart die DS des Fahrzeugs bzw die Beantwortung der Frage.
Ich möchte nicht, dass wegen einer kleinen Owi mein Fahrzeug durchsucht wird. Der Blick in das Telefon sowieso nicht.
In meinem Beispiel (also falls ich mal versehentlich telefonieren würde), würde es reichen, wenn du mich fragst. Natürlich habe ich ein Telefon, welches ich auch vorzeige.
Egal welche (dämliche) Ausrede verwendet wird, wird jeder ein Telefon haben. Die Frage erspart die DS des Fahrzeugs bzw die Beantwortung der Frage.
Ich möchte nicht, dass wegen einer kleinen Owi mein Fahrzeug durchsucht wird. Der Blick in das Telefon sowieso nicht.
- Controller
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Ghost,
ich sprach von einem Eingriff bzgl Art. 10, siehe Urteil des BVerfGE
mit Blick auf die neuste Entscheidung des OLG Stuttgart
erschließt sich mir nicht, was am Auffinden des Mobiltelefons denn nun zielführend sein soll
ich sprach von einem Eingriff bzgl Art. 10, siehe Urteil des BVerfGE
Ich mag die Unverhältnismäßigkeit nicht so pauschal beurteilenGhostrider hat geschrieben:Ich sehe diesen Eingriff aber nicht als unverhältnismäßig an und dieser ist zielführend
mit Blick auf die neuste Entscheidung des OLG Stuttgart
erschließt sich mir nicht, was am Auffinden des Mobiltelefons denn nun zielführend sein soll
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Die Tatsache ob eine Kommunikation stattfand unterliegt erstmal Art 10. Auch die Metadaten unterliegen dem Schutz des GG. Es mag sein, dass der Inhalt der SMS nach dem Lesen nciht mehr geschützt ist, aber der Inhalt interessiert ja nicht, sondern die Tatsache ob eine SMS verschickt oder gelesen wurde.
Zum anderen, wenn das Handy eine Sperre z.B. mit Fingerabdrucksensor hat, heißt du erstmal Meier, wenn das Gerät sich nicht betrachten lässt. Eine Beschlagnahme kann man machen, bis der Richter das in die Finger kriegt. Einen Beschluss, dass der Betreffende das Handy selbst entsperren muss, das kann es evtl in GB geben, aber hierzulande forderst du so was genau einmal.
Zum anderen, wenn das Handy eine Sperre z.B. mit Fingerabdrucksensor hat, heißt du erstmal Meier, wenn das Gerät sich nicht betrachten lässt. Eine Beschlagnahme kann man machen, bis der Richter das in die Finger kriegt. Einen Beschluss, dass der Betreffende das Handy selbst entsperren muss, das kann es evtl in GB geben, aber hierzulande forderst du so was genau einmal.
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Ich sehe noch immer nicht, wie ein aufgefundenes und 'gesichtetes' Handy den Tatnachweis führt.
Dann zieht er in der Verhandlung ein anderes Handy aus der Tasche, sagt 'Das ist meins' und der Richter fragt, ob du ausschließen kannst, dass er das benutzt habe.
Entweder habe ich ein Handy gesehen oder nicht. Wenn ich ein Handy gesehen habe, reicht das dem Richter. Oder nicht.
Hier reden alle über zu wenig Personal und zuviel Einsätze, aber für eine 60 Euro Popels Owi wollt ihr euch eine Stunde binden? Dann macht doch lieber LaSi. Da könnt ihr jeden Sprinter anhalten und ein Foto von machen.
Dann zieht er in der Verhandlung ein anderes Handy aus der Tasche, sagt 'Das ist meins' und der Richter fragt, ob du ausschließen kannst, dass er das benutzt habe.
Entweder habe ich ein Handy gesehen oder nicht. Wenn ich ein Handy gesehen habe, reicht das dem Richter. Oder nicht.
Hier reden alle über zu wenig Personal und zuviel Einsätze, aber für eine 60 Euro Popels Owi wollt ihr euch eine Stunde binden? Dann macht doch lieber LaSi. Da könnt ihr jeden Sprinter anhalten und ein Foto von machen.
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Wenn der Betr. das Handy am hat und reinspricht, ist der getätigte Anruf ein weiteres Indiz für den Verstoß. Zusätzlich zu meinen Beobachtungen. Mehr nicht. Kam bisher einmal vor, dass ich es gemacht hab. Deswegen werde ich mich da keine Stunde binden, ich hab mich nur am Schutzbereich des Art. 10 GG aufgehangen.
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Ein Handy ist ein Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs.
Ich denke nicht, dass irgendwas bewiesen ist, wenn ein Autofahrer ein Handy bei sich hat.
Ich denke nicht, dass irgendwas bewiesen ist, wenn ein Autofahrer ein Handy bei sich hat.
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Wie ich sehe ist es doch noch eine rege und gute Diskussion geworden und hilft auch ein Stück weit weiter. Genau diese Für und Wider haben wir unter Kollegen oft diskutiert....
Ein Kollege von uns, dass ist allerdings schon ne gute Weile her, hatte wegen Handy am Steuer, mal richtig Ärger bekommen. Der BT hat sich über ihn beim Dienstherr beschwert, wegen Verfolgung Unschuldiger blablabla....Kollege hatte vor Ort ein Handy gesehen und der BT hatte wohl in der selbigen Hand einen zweiten Gegenstand. Er konnte es gut sehen, da sie neben dem BT eine kurze Zeit fahren konnten (zweispurige Straße) und weil der Typ ziemlich langsam fuhr und zwar deutlich unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Bei Anhaltung dann der Vorhalt nach § 23 StVO. BT stritt alles lautstark ab, sein Handy liegt zu Hause. Kollege bot ihm unter Freiwilligkeit an, ob er den Nahbereich (sprich Rucksack auf dem Fahrersitz, eventl. Handschuhfach) einsehen dürfte, um sich zu entlasten, wenn ja der böse Polizist, so falsch gelegen sei. Das lehnte BT lautstark ab und es gab wüste Beschimpfungen....Kollege stellte OE aus und belehrte BT über den weiteren Verfahrensweg...Da Kollege ahnte, dass es Probs geben könnte, machte er wohl ne Sachverhaltsschilderung und beschrieb auch den zweiten Gegenstand und wie der Typ fuhr (quasi rechte Hand Handy und E-Zigarre) vom Körper weggehalten (also telefonierte nicht), sondern blickte nur aufs Handy und mit links lenkte er das Fzg. Während der Vorbeifahrt schaute der BT wohl auch nicht rüber, sonder die ganze Zeit aufs Handy....So weit so gut....nach 4 Wochen musste der Kollege zum Chef, weil der BT gegen ihn eine DA gemacht hat. Kollege musste Stellung nehmen....das übliche Tamtammmm....dann vor Gericht Eintstellung da er das Handy nicht gut genug beschreiben konnte, d.h. er gab wohl an eine helles, weiss, leuchtendes viereckiges Display gesehen zu haben und das er einen zweiten Gegenstand sah, welchen er aber zuerst nicht definieren konnte und das dies sich bei Anhaltung dann wohl als die E-Zigarre vom BT rausstellte. Er gab auch an, das der BT Maßnahmen zu seiner Entlastung, siehe oben beschrieben, ablehnte.
Auch wenn das Auffinden eines Handys, wie oft zitiert nichts beweist, wäre hier die Möglichkeit gewesen, den BT mit seiner Aussage, (Handy liegt zu Hause), beim Auffinden des Handys in der Glaubwürdigkeit, auch vor Gericht zu schwächen.
Ob OWi oder Straftat, wir sind nun mal für alles zuständig, Personal hin oder her und ich versuche beides so gut wie möglich in der Beweissicherung zu untermauern. Wie aus beschriebenen Beispiel hervorgeht, ist das auch bei einer "poppeligen" OWi nötig. Handy am Steuer ist mit eine der Hauptunfallursachen. Wie viele rennen jeden Tag vor Laternen, weil sie ständig auf ihr Handy schauen! Im Str.VK hat das dann leider schlimme Folgen....
Ein Kollege von uns, dass ist allerdings schon ne gute Weile her, hatte wegen Handy am Steuer, mal richtig Ärger bekommen. Der BT hat sich über ihn beim Dienstherr beschwert, wegen Verfolgung Unschuldiger blablabla....Kollege hatte vor Ort ein Handy gesehen und der BT hatte wohl in der selbigen Hand einen zweiten Gegenstand. Er konnte es gut sehen, da sie neben dem BT eine kurze Zeit fahren konnten (zweispurige Straße) und weil der Typ ziemlich langsam fuhr und zwar deutlich unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Bei Anhaltung dann der Vorhalt nach § 23 StVO. BT stritt alles lautstark ab, sein Handy liegt zu Hause. Kollege bot ihm unter Freiwilligkeit an, ob er den Nahbereich (sprich Rucksack auf dem Fahrersitz, eventl. Handschuhfach) einsehen dürfte, um sich zu entlasten, wenn ja der böse Polizist, so falsch gelegen sei. Das lehnte BT lautstark ab und es gab wüste Beschimpfungen....Kollege stellte OE aus und belehrte BT über den weiteren Verfahrensweg...Da Kollege ahnte, dass es Probs geben könnte, machte er wohl ne Sachverhaltsschilderung und beschrieb auch den zweiten Gegenstand und wie der Typ fuhr (quasi rechte Hand Handy und E-Zigarre) vom Körper weggehalten (also telefonierte nicht), sondern blickte nur aufs Handy und mit links lenkte er das Fzg. Während der Vorbeifahrt schaute der BT wohl auch nicht rüber, sonder die ganze Zeit aufs Handy....So weit so gut....nach 4 Wochen musste der Kollege zum Chef, weil der BT gegen ihn eine DA gemacht hat. Kollege musste Stellung nehmen....das übliche Tamtammmm....dann vor Gericht Eintstellung da er das Handy nicht gut genug beschreiben konnte, d.h. er gab wohl an eine helles, weiss, leuchtendes viereckiges Display gesehen zu haben und das er einen zweiten Gegenstand sah, welchen er aber zuerst nicht definieren konnte und das dies sich bei Anhaltung dann wohl als die E-Zigarre vom BT rausstellte. Er gab auch an, das der BT Maßnahmen zu seiner Entlastung, siehe oben beschrieben, ablehnte.
Auch wenn das Auffinden eines Handys, wie oft zitiert nichts beweist, wäre hier die Möglichkeit gewesen, den BT mit seiner Aussage, (Handy liegt zu Hause), beim Auffinden des Handys in der Glaubwürdigkeit, auch vor Gericht zu schwächen.
Ob OWi oder Straftat, wir sind nun mal für alles zuständig, Personal hin oder her und ich versuche beides so gut wie möglich in der Beweissicherung zu untermauern. Wie aus beschriebenen Beispiel hervorgeht, ist das auch bei einer "poppeligen" OWi nötig. Handy am Steuer ist mit eine der Hauptunfallursachen. Wie viele rennen jeden Tag vor Laternen, weil sie ständig auf ihr Handy schauen! Im Str.VK hat das dann leider schlimme Folgen....
- Controller
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
möglw. hilft dir da das Zitiergebot zur VDS,ich hab mich nur am Schutzbereich des Art. 10 GG aufgehangen.
hier, Seite 2227
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 4443692867
Urteil des OLG gelesenAuch wenn das Auffinden eines Handys, wie oft zitiert nichts beweist, wäre hier die Möglichkeit gewesen, den BT mit seiner Aussage, (Handy liegt zu Hause), beim Auffinden des Handys in der Glaubwürdigkeit, auch vor Gericht zu schwächen.
Leider !!!Handy am Steuer ist mit eine der Hauptunfallursachen. Wie viele rennen jeden Tag vor Laternen, weil sie ständig auf ihr Handy schauen!
Und genau das macht dieses Urteil nicht besser
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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- Cadet
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Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Controller, danke für den Link, werden mich belesen!!!
du meinst das aktuelle OLG Stuttgart? Ja habe ich....schaue nochmal rein...
du meinst das aktuelle OLG Stuttgart? Ja habe ich....schaue nochmal rein...
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- Cadet
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- Registriert: Di 24. Mai 2016, 20:28
Re: Mobiltelefon am Steuer/Beweissicherung
Korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber § 202 Abs.III, Satz 1 legitimiert mich also dazu, im OWi-Verfahren das Handy zeigen zu lassen bzw. "reinzuschauen"...
OK bei Anruf, was aber wenn nur Besuch bei Dr. "Google" oder empfangene SMS gelesen oder von mir aus nur nach der Zeit geschaut...???
OK bei Anruf, was aber wenn nur Besuch bei Dr. "Google" oder empfangene SMS gelesen oder von mir aus nur nach der Zeit geschaut...???
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