Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

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Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Endverbraucher » Do 16. Jun 2016, 00:41

Guten Abend,

habe den Thread "Themen in dieser Sektion" gelesen und hoffe mein Beitrag passt hier rein.
Wenn nicht, bitte ins passende Unterforum verschieben. Warnung: etwas längerer Text!


Mir ist vorgestern (14.06.2016) etwas (meiner Meinung nach) unfassbares passiert. Kurze Information: ich wohne in einer Kleinstadt an der Grenze zu Österreich in Niederbayern. Meine Wohnung befindet sich in einem gepflegten Altstadtviertel. Gestern um etwa 18:30 Uhr habe ich mir die Autoschlüssel meiner (befreundeten) Nachbarin ausgeliehen um Einkaufen zu fahren. Der Parkplatz befindet sich nur etwa 50 Meter vom Haus entfernt.

Ich steige in den unauffälligen, silbergrauen Opel Astra Baujahr 2006 ein und fahre etwa 1,5 Meter rückwärts aus der Parklücke, als ein Polizeiwagen angefahren kommt und sich direkt hinter mich stellt, mich also an meiner Fahrt hindert. 2 Polizisten steigen aus, einer etwas jünger wirkend, der zweite geschätzt 35. Beide also etwa in meinem Alter (der jüngere schweigt fast während der gesamten "Kontrolle" und verhält sich eher passiv und ruhig).


In kurzen Stichpunkten möchte ich nun wiedergeben was passiert ist:



- Ich ziehe die Handbremse, mache den Motor aus und verlasse das Auto. Die Beamten stehen schon vor mir.

Polizist: "Guten Tag, Verkehrskontrolle. Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte."

- Ich verhalte mich kooperativ und zeige auf Anfrage auch Warndreieck und Verbandskasten gerne her. Ich war noch erleichtert, dass ich in dem fremden Fahrzeug alles ohne lange Suche gefunden habe. Denn ich wollte ja noch Lebensmittel kaufen und die Aktion schnell hinter mich bringen.

Polizist: "Haben Sie Drogen genommen oder Alkohol getrunken?"

Ich: "Nein ich bin absolut nüchtern und nehme keinerlei Drogen"

Polizist: "Sie sind auffällig bleich und haben glasige Augen, darum haben wir sie aufgehalten..."

(Anmerkung: ich bin beeindruckt von der Sehstärke des Beamten, da seine Entscheidung mich zu kontrollieren von meinen 'glasigen Augen' abhing und er diese scheinbar aus einem Abstand von vielen Metern und durch 2 Fahrzeuge hindurch erkannt hatte)

- Der Polizist holt als Nächstes einen kleinen Becher aus dem Einsatzfahrzeug und fordert mich auf eine Urinprobe abzugeben. Ich frage, ob dies meine Pflicht sei und gebe zu verstehen, dass ich hier wohne und ungerne in der Öffentlichkeit vor der Eingangstüre meiner Nachbarn in einen Becher uriniere. Ich biete dem Beamten an, dies 50 Meter weiter in meiner eigenen Wohnung zu erledigen. Er stimmt dem zu. Beide Beamten folgen mir in Richtung meines Hauses und meiner Wohnungseingangstür. Als wäre es selbstverständlich stehen die Polizisten nun mit mir zusammen in meinem Badezimmer und erwarten, dass ich in den Becher uriniere. Ich sage, dass ich das nicht möchte und unter diesem Druck jetzt auch nicht kann.

(Anmerkung: ich kann wirklich nicht oder nur nach längerer Zeit pinkeln wenn jemand dabei ist, selbst wenn mir diese Person vertraut ist, keine Ahnung warum... war bis zu diesem Tag aber nie ein Problem in den vergangenen 31 Jahren)

Polizist: "wir müssen anwesend sein, damit sie keine andere Flüssigkeit in den Becher schütten..."

Ich: "..das ändert nichts daran, dass ich nicht pinkeln kann, wenn zwei fremde in meiner Wohnung hinter mir stehen und mich zum urinieren zwingen! Was soll ich nun bitte machen? Soll ich etwa mit aufs Revier kommen?"

Polizist: "ja, dann müssen Sie mit uns kommen"

- Wieder draussen auf dem Parkplatz wollte ich den Opel wieder ordentlich auf den Parkplatz stellen (er stand noch ausgeparkt da, dahinter das Polizeiauto halb auf der Strasse). Der Polizist sagte dies sei nicht möglich. Ich erklärte ihm, dass das Fahrzeug meiner befreundeten Nachbarin gehört und ich ihr den Schlüssel geben muss. Also wieder alle rein ins Haus und meine Nachbarin rausgeklingelt. Diese war sichtlich geschockt und konnte kaum glauben, dass mir verboten wurde das Fahrzeug wieder normal in die Parklücke zu fahren. Sie stieg in Ihr Auto und parkte es so, dass es nicht mehr die halbe Strasse blockierte. Ungläubig fragt sie nach einer Begründung und muss zusehen, wie ich hinten ins Dienstfahrzeug einsteige und abtransportiert werde.

- Auf dem Revier angekommen bekamen die Polizisten einen anderen Einsatz und ich musste unter Aufsicht eines anderen Beamten in den Becher pinkeln. Nach etwa 10 Minuten hatte ich es geschafft eine minimale Menge Urin in den Becher zu entleeren. Der Beamte war inzwischen (deutlich hörbar) genervt, ich auch. Der psychische Druck war enorm. Ich habe mich so sehr angestrengt und verkrampft, dass ich Stunden später noch Bauchschmerzen hatte. Dann packte er einen Schnelltest aus... paar Sekunden Wartezeit: negativ, alles ok. Oh, welche Überraschung!

- Gehen konnte ich aber nicht. Ich musste noch etwa 15 Minuten auf die Rückkehr der Beamten warten, da diese noch im Besitz meines Führerscheins waren. Als netten Service wollte man mich aber wenigstens nach Hause fahren. Stadtmitte reichte mir aber. Meine Nachbarn müssen mich nicht unnötig aus einem Polizeifahrzeug aussteigen sehen.




Name(n) habe ich mir keine geben lassen. Kann mir schon denken wohin eine Beschwerde führen würde.. oder was sagen die Schreiber aus dem Forum zu meiner fremdbestimmten Abendgestaltung? Sowas möchte ich nicht nochmal erleben müssen. Tatsächlich bin ich nicht vorbestraft und habe in den letzten Monaten schon unnötig viele "Kontrollen" inkl. Taschendurchsuchungen in der Nähe meines Wohnorts über mich ergehen lassen.. meinen Schilderungen wurde nichts dazugedichtet und ich konsumiere tatsächlich keine illegalen Drogen. Es mag sein, dass meine Augen 'glasig' sind, darauf habe ich aber wirklich keinen Einfluss.


Grüße an alle! :)
Freue mich auf Antworten

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon poliziotto » Do 16. Jun 2016, 03:03

Wende dich mit deiner Beschwerde schriftlich an den Leiter der für dich zuständigen Polizeiinspektion. Er wird den Sachverhalt erforschen, das Verhalten der Beamten überprüfen und dir ggf. auch eine Rückmeldung zur Sache geben.

Eine Diskussion hier im Forum ist überflüssig, da hier nur eine Seite des Sachverhalts - nämlich deine - besprochen werden kann und bei Schilderungen ala "die Kollegen haben..." gibt es meiner Erfahrung nach regelmäßig Diskrepanzen zum tatsächlichen Ablauf.

Gruß

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Syzygy » Do 16. Jun 2016, 07:04

Endverbraucher hat geschrieben:Dürfen die das?
Das kann Dir aus der Ferne niemand sagen, da man nur Deine Variante gehört hat. Ganz davon ab, dass es Dich ja auch nicht weiter bringen würde, wenn jetzt hier 10 Leute sagen würden: "Dürfen die!" oder "Dürfen die nicht!"...

Wenn Du das abschließend geklärt haben willst, kannst Du wie polizeiotto sagt, eine Auskunft bei der Polizei einholen und wenn Dir die inakzeptabel erscheint, wirst Du den Rechtsweg beschreiten müssen und ein Gericht soll klären "ob die das in dem Einzelfall durften". Grundsätzlich dürfen Polizisten aber schon verhindern, dass eine ihrer Meinung nach unter Drogen stehende Person mit einem PKW losfährt... wozu wären sie sonst da draußen unterwegs wenn sie bei sich andeutenden Gefahren und Verstößen nur zusehen dürften?
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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Fusle » Do 16. Jun 2016, 07:40

Grundsätzlich steht es dir ja auch frei, deinem Unmut Stimme zu geben. Auch gegenüber den kontrollierenden Beamten.

Ich wurde schon selbst von 2 übereifrigen Polizisten kontrolliert und nachdem ich dann alle Fahrzeugrelevanten checks hinter mir hatte, wurde auch verlangt "stehen sie auf einem Bein..." Derlei kram halt.

Nach der dritten sportübung reichte es mir, und da ich ja nichts verbrochen hatte, fragte ich dann mal was der affenzirkus soll und ob ihnen langweilig wäre.

Ich habe dann jede Kooperation verweigert, mir die Namen geben lassen und gesagt wenn sie noch was von mir wollen müssten sie mich schon mitnehmen.

Ich durfte dann gehen.
Ich denke einfach, die überlegen sich schon ob sie einen mit aufs Revier nehmen wenn er zu 90% nichts genommen hat...
Und das sind auch Menschen und man darf schon sagen (freundlich, aber bestimmt) wenn einem eine Maßnahme überzogen vorkommt.



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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Ghostrider1 » Do 16. Jun 2016, 07:49

Bei einem Anfangsverdacht darf man dem nachgehen. Den hatten sie begründet.

Bin ich froh, dass wir Drug-Wipe-Tests haben. Diese blöden Urinproben, sind doch nur kompliziert.
Wischen, kurz warten, färtsch! Macht er nicht mit, nehme ich im Fahrzeug die Probe.
Ich würde in keinen Becher pinkeln, ohne mir irgendwo die Hände waschen zu können.

Ich frage mich, wie es im Anschluss ein Richter sieht, wenn man nur auf Grund der Hygiene zur Wache geschleift wird. Die Förderung, sich nach dem Pinkeln die Hände waschen zu dürfen, stellt m.M.n eine Normalität dar

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Fusle » Do 16. Jun 2016, 08:07

Ok hier haben wir ja nun was syzgy schon sagte, nur die Sicht des TE.

Denn wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat. Und der TE so spießbürgerlich ist wie er sich darstellt,
müsste sich ja nach einiger Konversation und das war ja nach der verkehrskontrolle der Fall, der Anfangsverdacht weitestgehend zerstreut haben.

Wenn es tatsächlich so ist wie beschrieben, finde ich die Polizisten in diesem Fall sehr penetrant und etwas drüber.
Und nur um dem Praktikant ( der jüngere vll.) mal das volle Programm zu zeigen muss ja kein "unschuldiger" her halten.

Und die Sache mit dem zuschauen im eigenen Bad, klar wer hat den nicht immer einen Becher Ersatz Urin rumstehen. Man weiss ja nie ...

Ich würde mich jedenfalls über dieses Verhalten beschweren und ggf den Rechtsweg prüfen lassen.

Wie gesagt: wenn alles so stimmt.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon VanDan » Do 16. Jun 2016, 09:20

Es geht doch nicht darum, dass die Person einen Becher mit Urin irgendwo stehen hat und diesen dann umfüllt!

Denke das einige Kollegen ein Lied darüber singen können, wie kreativ Personen sind- um nicht den eigenen Urin abzugeben.
Hoffe es ist bekannt was ich meine, denn... möchte hier ungerne Hinweise geben, welche Möglichkeiten vorhanden sind.

Zusammenfassend... JA! Ich bzw. wir in unserer Dienstgruppe sind dabei wenn die Person die Urinprobe abgibt.
Eigentlich schade- dennoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass dies erforderlich ist.
Dum spiro, spero

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Fusle » Do 16. Jun 2016, 09:43

Na zum Glück besitze ich zu wenig kriminelle Energie um mir auszumalen wie ich alleine im Bad oder wc verhindern könnte verwertbaren Urin abzugeben.

Trotz allem würde ich DIESEN Test verweigern.
Gerade weil ich mir nichts vorzuwerfen habe, möchte ich mich nicht derartig erniedrigen lassen. Ja ich seh das so.

Wischtest oder speicheltest immer gerne...

Aber den Becher... Da muss man mich schon zu Net Blutprobe zwingen.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Brot » Do 16. Jun 2016, 10:28

Wenn ich als Polizeibeamter den Verdacht habe, dass eine Person unter Drogen-/Alkoholeinfluss steht, dann darf ich sie kein Fahrzeug mehr führen lassen. Auch nicht für wenige Meter. Sollte die Person unter Einfluss stehen und auf 1m einen Unfall bauen und ich habe die Fahrt zugelassen, ist die Polizei haftbar.

Beim Urintest ist man aus den genannten Gründen mit dabei. Das bedeutet nicht, dass man während der Probenabgabe auf das gute Stück des Betroffenen schaut. Aber zumindest muss man sehen, dass es auch wirklich Urin ist, was in dem Becher landet.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 16. Jun 2016, 10:44

Der Urintest ist wie der Alcotest oder der Wischtest ein freiwilliger Vortest und darf verweigert werden. Wer ihn ablegt, muss damit leben, dass der wie beschrieben durchgeführt wird - sonst könnte ich ihn gleich in die Tonne kloppen.

Wer ihn ablehnt, muss mit den Konsequenzen, sprich der kosten- und zeitaufwändigeren Blutentnahme leben.

So einfach kann das sein.

Ich sehe im beschriebenen Sachverhalt wenig Anlass zur Beschwerde - mit Ausnahme des Rücktransports. Der ist versicherungstechnisch fragwürdig.
:lah:

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon SirJames » Do 16. Jun 2016, 11:08

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Der Urintest ist wie der Alcotest oder der Wischtest ein freiwilliger Vortest und darf verweigert werden. Wer ihn ablegt, muss damit leben, dass der wie beschrieben durchgeführt wird - sonst könnte ich ihn gleich in die Tonne kloppen.

Wer ihn ablehnt, muss mit den Konsequenzen, sprich der kosten- und zeitaufwändigeren Blutentnahme leben.

So einfach kann das sein.

Ich sehe im beschriebenen Sachverhalt wenig Anlass zur Beschwerde - mit Ausnahme des Rücktransports. Der ist versicherungstechnisch fragwürdig.
Moin,

Zustimmung. Wenn gleichwohl die BE ein Richter anordnen müsste, was zumindest bei uns schon ein wenig 'Futter' bedarf. Und tatsächlich erlebt man es bei den ein oder anderen Kollegen gelegentlich, dass sie es mit Belehrungen, u.a. hinsichtlich der Freiwilligkeit vom Vortests, nicht ganz so genau nehmen. Das gehört leider auch zur Wahrheit.

Ansonsten gebe ich Dir recht mit der Ergänzung, dass es immer schwierig sein dürfte solch einen Sachverhalt anhand der subj. Meinung des Betroffenen zu diskutieren.

Gruß
“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”

(true detective)

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon zulu » Do 16. Jun 2016, 11:13

Fusle hat geschrieben: Denn wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat. Und der TE so spießbürgerlich ist wie er sich darstellt,
müsste sich ja nach einiger Konversation und das war ja nach der verkehrskontrolle der Fall, der Anfangsverdacht weitestgehend zerstreut haben.
Würde sich ein Anfangsverdacht immer im Gespräch zerstreuen, hätte man in diesem Deliktsbereich wahrscheinlich garkeine Aufgriffe. Wenn man den Urintest / Drugwipe anbietet, dann vermutet man schon etwas und bietet der Person eine schnelle Möglichkeit sich zu entlasten.

Niemand ist gezwungen zu pinkeln oder "Affenzirkus" Tests zu durchlaufen. Aber mit der Blutprobe muss man dann ggf. leben, auch unter Zwang. Denn das ist eine mögliche Konsequenz des Verweigerns.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Fusle » Do 16. Jun 2016, 13:11

zulu hat geschrieben:
Fusle hat geschrieben: Denn wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat. Und der TE so spießbürgerlich ist wie er sich darstellt,
müsste sich ja nach einiger Konversation und das war ja nach der verkehrskontrolle der Fall, der Anfangsverdacht weitestgehend zerstreut haben.
Würde sich ein Anfangsverdacht immer im Gespräch zerstreuen, hätte man in diesem Deliktsbereich wahrscheinlich garkeine Aufgriffe. Wenn man den Urintest / Drugwipe anbietet, dann vermutet man schon etwas und bietet der Person eine schnelle Möglichkeit sich zu entlasten.

Niemand ist gezwungen zu pinkeln oder "Affenzirkus" Tests zu durchlaufen. Aber mit der Blutprobe muss man dann ggf. leben, auch unter Zwang. Denn das ist eine mögliche Konsequenz des Verweigerns.
Jep,

Damit würde ich als Konsequenz leben.

Solange ich mir sicher bin, und das bin ich, das m fürs in meinem Blut ist was da nicht hingehört, verweigere ich die Urinabgabe.

Die anderen Schnelltests befürworte ich ja.
Dann würde ich es drauf ankommen lassen.

Aber um mal BTT zu kommen:
Jeder hat das Recht sich an die entsprechenden Stellen zu wenden wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Was dann dabei rauskommt steht auf einem anderen Blatt.
Und ob ein Beamter ohne hinreichenden Verdacht solche Maßnahmen ergreift kann ich nicht beurteilen.
Irgendwas wird der TE ausser "glasigen Augen" sicher an sich gehabt haben was die Polizisten dazu veranlasst sich so lang zu binden.

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 16. Jun 2016, 13:14

Bleiche Haut und glasige Augen kann reichen.

Klar kann man sich über rechtmäßige Maßnahmen beschweren. Wenn man sonst nix zu tun hat.

Man kann auch phantasieren, dass das, was eine völlig normale Verkehrskontrolle inkl. Prüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers, ist, in Wirklichkeit nur eine Schulungsmaßnahme eines 30-jährigen Praktikanten war.
:lah:

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Re: Dürfen die das? Verkehrskontrolle / Drogentest

Beitragvon Slepner » Do 16. Jun 2016, 13:44

SirJames hat geschrieben: Und tatsächlich erlebt man es bei den ein oder anderen Kollegen gelegentlich, dass sie es mit Belehrungen, u.a. hinsichtlich der Freiwilligkeit vom Vortests, nicht ganz so genau nehmen. Das gehört leider auch zur Wahrheit.


Gruß

Ich grüße euch!

Auch wenns ein wenig ins Offtopic geht, würde ich gerne nochw as zu o.g. Zitat loswerden. Die Polizei ist meiner Meinung nach NICHT verpflichtet, den Betroffenen auf die Freiwilligkeit eines wie auch immer gearteten Vortestes hinzuweisen.

Ich entnehme dies einem Urteil des OLG Brandenburg. ((2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)) http://www.burhoff.de/asp_weitere_besch ... e/2214.htm (Link zum Urteilsvolltext)

Bei dem Urteil ging es um eine Trunkenheitsfahrt im Owi-Bereich. Der Betroffene gab an, nicht über die Freiwilligkeit des gerichtsverwertbaren Testes mithilfe des Drägers 7110 hingewiesen worden zu sein. Das OLG hatte festgestellt, das aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Vorschrift für die Beamten keine Pflicht besteht den Betroffenen über diesen Umstand zu belehren, anders als dies z.B. bei den Beschuldigtenrechten vor einer Befragung der Fall ist. Man dürfe lediglich nicht einen entsprechenden Irrtum erregen oder unterhalten.

Das wir Betroffene nicht über die Freiwilligkeit von gerichtsverwertbaren Tests informieren müssen, heisst für mich im erst-recht-Schluss dass diese Pflicht auch nicht für Vortests bestehen kann.

Ich selbst mache öfter Atemalkoholtests ohne immer den konkreten Verdacht zu haben. Meistens weiss man zwar schon vorher ob derjenige was getrunken hat, manchmal gibts aber eben doch noch "Überraschungstreffer". Und nicht jeder von diesen Personen hätte den Test mitgemacht wenn ich ihnen die freiwilligkeit unter die Nase gerieben hätte. Auf Nachfragen der Bürger ist natürlich wahrheitsgemäß zu antworten.

Grüße,
Slepner
Ab 4.10.2011 PKA in BB =)


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