Hallo Pioneer92,
darf ich fragen, zu welchen Konditionen/ Beiträgen du die Versicherung bei der Debeka abgeschlosse hast?
VG
Krankenversicherung
Moderator: Team Zoll
Re: Krankenversicherung
Hallo,
Klar darfst du
Ich zahle insgesamt für alles 111 Euro im Monat. Darin enthalten die PKV (mit Beihilfeergänzungstarif usw.) für 67 Euro, Unfallversicherung für 12 Euro, Rechtsschutz für 3 Euro und Rentenvers. für 30 Euro.
Die Rentenvers. hab ich mir anquatschen lassen Hatte aber ehrlich gesagt kein Bock mehr mit den zu diskutieren usw. und hab einfach zugestimmt.
Klar darfst du
Ich zahle insgesamt für alles 111 Euro im Monat. Darin enthalten die PKV (mit Beihilfeergänzungstarif usw.) für 67 Euro, Unfallversicherung für 12 Euro, Rechtsschutz für 3 Euro und Rentenvers. für 30 Euro.
Die Rentenvers. hab ich mir anquatschen lassen Hatte aber ehrlich gesagt kein Bock mehr mit den zu diskutieren usw. und hab einfach zugestimmt.
Re: Krankenversicherung
Hallo,
danke für die Auskunft. Ja die 67€ wurden mir auch angeboten mit dem vollen Leistungskatalog. Also vermute ich mal, wird sich der Anschlusstarif bei dir auch im Bereich um die 230€ bewegen?
danke für die Auskunft. Ja die 67€ wurden mir auch angeboten mit dem vollen Leistungskatalog. Also vermute ich mal, wird sich der Anschlusstarif bei dir auch im Bereich um die 230€ bewegen?
Re: Krankenversicherung
Ja genau, der PKV Betrag liegt irgendwo bei 230 Euro.
Was zusätzlich gemacht wird überliegt ja jedem selbst.
So eine Frage nebenbei:
Es ist ja "einigermaßen" so, dass alles was die Beihilfe zahlt, auch von der PKV übernommen wird.
Wo oder wie kann man aber feststellen, was durch die Beihilfe übernommen wird? Oder ist es eher so, einfach hinschicken und schauen obs klappt?
Was zusätzlich gemacht wird überliegt ja jedem selbst.
So eine Frage nebenbei:
Es ist ja "einigermaßen" so, dass alles was die Beihilfe zahlt, auch von der PKV übernommen wird.
Wo oder wie kann man aber feststellen, was durch die Beihilfe übernommen wird? Oder ist es eher so, einfach hinschicken und schauen obs klappt?
- Kaeptn_Chaos
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- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Krankenversicherung
Das ist natürlich explizit im Gesetz regelt. Für Bundesbeamte könnte es das sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/
Keine Ahnung, ob der Zoll noch ein spezielleres hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/
Keine Ahnung, ob der Zoll noch ein spezielleres hat.
Re: Krankenversicherung
Hallo,
ich hab letzte Woche von einem Makler folgende Übersicht bekommen, vielleicht hilft die ja etwas weiter bezüglich der Frage, was die Beihilfe übernimmt
https://www.dropbox.com/s/i0vdtrilsyzy2 ... d.pdf?dl=0
VG
ich hab letzte Woche von einem Makler folgende Übersicht bekommen, vielleicht hilft die ja etwas weiter bezüglich der Frage, was die Beihilfe übernimmt
https://www.dropbox.com/s/i0vdtrilsyzy2 ... d.pdf?dl=0
VG
Re: Krankenversicherung
Ich weiß nicht ob das hier reinpasst aber ich versuche es mal.. Folgendes Szenario:
Arbeitsende beim vorherigen Arbeitgeber 30.06.2016
"Arbeitslos": 01.07-31.07.2016
Ausbildungsbeginn beim Zoll: 01.08.2016
Versicherungsbeginn PKV 01.08.2016
Nun folgt das Problem:
Ich habe mich für den Juli nicht arbeitslos gemeldet. Gründe sind ja jetzt erstmal nicht relevant, ist jedenfalls mein "Verschulden".
Die PKV brauchte einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung, diesen habe ich eingereicht, allerdings datiert auf Ende der GKV am 30.06.2016 (da dort das Arbeitsverhältnis geendet hat)
Allerdings lt. Auskunft der GKV war ich bei denen nachwirkend für den Juli versichert, dies kann man mir allerdings nicht schriftlich bestätigen.
Im Juli wurde meinerseits keine Arztbesuche gemacht oder sonst was, es sind keinerlei Kosten angefallen.
Nun meldet sich die PKV und meint zu mir, ich muss mich jetzt (Stand 02.08.2016) bei denen für den Juli mitversichern, da die eine lückenlose Versicherungabdeckung brauchen.
Frage:
Stehe ich auf dem Schlauch, warum ich nicht verstehe warum ich mich im August für Juli nachversichern muss?
Oder gilt hier auch die Begründung "Weil wegen ist so"?
Arbeitsende beim vorherigen Arbeitgeber 30.06.2016
"Arbeitslos": 01.07-31.07.2016
Ausbildungsbeginn beim Zoll: 01.08.2016
Versicherungsbeginn PKV 01.08.2016
Nun folgt das Problem:
Ich habe mich für den Juli nicht arbeitslos gemeldet. Gründe sind ja jetzt erstmal nicht relevant, ist jedenfalls mein "Verschulden".
Die PKV brauchte einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung, diesen habe ich eingereicht, allerdings datiert auf Ende der GKV am 30.06.2016 (da dort das Arbeitsverhältnis geendet hat)
Allerdings lt. Auskunft der GKV war ich bei denen nachwirkend für den Juli versichert, dies kann man mir allerdings nicht schriftlich bestätigen.
Im Juli wurde meinerseits keine Arztbesuche gemacht oder sonst was, es sind keinerlei Kosten angefallen.
Nun meldet sich die PKV und meint zu mir, ich muss mich jetzt (Stand 02.08.2016) bei denen für den Juli mitversichern, da die eine lückenlose Versicherungabdeckung brauchen.
Frage:
Stehe ich auf dem Schlauch, warum ich nicht verstehe warum ich mich im August für Juli nachversichern muss?
Oder gilt hier auch die Begründung "Weil wegen ist so"?
- Skorpion69
- Moderator
- Beiträge: 1503
- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Krankenversicherung
Ein verzwickter Fall...Pioneer92 hat geschrieben:Ich weiß nicht ob das hier reinpasst aber ich versuche es mal.. Folgendes Szenario:
Arbeitsende beim vorherigen Arbeitgeber 30.06.2016
"Arbeitslos": 01.07-31.07.2016
Ausbildungsbeginn beim Zoll: 01.08.2016
Versicherungsbeginn PKV 01.08.2016
Nun folgt das Problem:
Ich habe mich für den Juli nicht arbeitslos gemeldet. Gründe sind ja jetzt erstmal nicht relevant, ist jedenfalls mein "Verschulden".
Die PKV brauchte einen Nachweis über die vorherige Krankenversicherung, diesen habe ich eingereicht, allerdings datiert auf Ende der GKV am 30.06.2016 (da dort das Arbeitsverhältnis geendet hat)
Allerdings lt. Auskunft der GKV war ich bei denen nachwirkend für den Juli versichert, dies kann man mir allerdings nicht schriftlich bestätigen.
Im Juli wurde meinerseits keine Arztbesuche gemacht oder sonst was, es sind keinerlei Kosten angefallen.
Nun meldet sich die PKV und meint zu mir, ich muss mich jetzt (Stand 02.08.2016) bei denen für den Juli mitversichern, da die eine lückenlose Versicherungabdeckung brauchen.
Frage:
Stehe ich auf dem Schlauch, warum ich nicht verstehe warum ich mich im August für Juli nachversichern muss?
Oder gilt hier auch die Begründung "Weil wegen ist so"?
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, daher auch "gesetzliche KV".
Ist man also nicht privat versichert, muss man stets in der GKV versichert sein, in der Regel "normal" mit Arbeitgeberanteil usw.
Wird man arbeitslos, wird man ebenfalls bei seiner GKV weiterversichert, wobei die Beiträge dann vom Arbeitsamt/Jobcenter gezahlt werden. Dies setzt aber voraus, dass man sich arbeitslos gemeldet hat, sonst entsteht eine Lücke in der Beitragszahlung.
Möglichkeit 1: Bei der Privaten den Beitrag für Juli bezahlen
Möglichkeit 2: Bei der GKV den Beitrag für Juli vollständig selbst zahlen (also einschl. Arbeitgeberanteil, was teuer werden könnte)
Möglichkeit 3: Zum Arbeitsamt laufen und versuchen, Dich rückwirkend arbeitslos zu melden, um damit auch noch die Bescheinigung durch die GKV für Juli zu erhalten
Re: Krankenversicherung
Hmm, ich werde morgen mal bei dem Arbeitsamt anrufen und fragen ob für mich noch die Möglichkeit besteht mich nachwirkend arbeitslos zu melden.
Wenn nicht dann hab ich halt 70 Euro die ich als Lehrgeld betrachte.
Was mich ja wundert ist, das nach § 19 (2) SGB V eigentlich ich nichts machen muss, denn:
Also zuerst Arbeitsamt versuchen arbeitslos zu melden, dann PKV anrufen und denen versuchen nach dem o.g. Paragraph zu erklären. Ansonsten Lehrgeld.
Wenn nicht dann hab ich halt 70 Euro die ich als Lehrgeld betrachte.
Was mich ja wundert ist, das nach § 19 (2) SGB V eigentlich ich nichts machen muss, denn:
Da ich keine Erwerbstätigkeit im Juli hatte, gilt es also auch.(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
Also zuerst Arbeitsamt versuchen arbeitslos zu melden, dann PKV anrufen und denen versuchen nach dem o.g. Paragraph zu erklären. Ansonsten Lehrgeld.
Re: Krankenversicherung
Hallo zusammen,
ich bin 37 und habe einen vielversprechenden Wartelistenplatz bei meinem HZA für den gD.
Momentan rechne ich die Kosten durch- die meisten PKVen bieten die günstigeren Anwärterversicherungen nur bis 33 Jahre an.
Kennt jemand eine PKV, die auch alte Säcke wie mich annehmen würde?
Viele Grüße
ich bin 37 und habe einen vielversprechenden Wartelistenplatz bei meinem HZA für den gD.
Momentan rechne ich die Kosten durch- die meisten PKVen bieten die günstigeren Anwärterversicherungen nur bis 33 Jahre an.
Kennt jemand eine PKV, die auch alte Säcke wie mich annehmen würde?
Viele Grüße
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