Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

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e42b
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon e42b » Fr 20. Mai 2016, 23:44

Hi,
Brot hat geschrieben: Es geht in dem Urteil darum, dass die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird. Allerdings wurde offen gelassen, ob für den Aufnehmenden ein Verstoß gegen das BDSG vorliegt. Es bringt dem Dashcam-Nutzer nämlich nichts, wenn er z.B. als Beteiligter bei einem Unfall seine Unschuld mittels Aufnahme beweisen kann, aber im Nachhinein aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das BDSG ein "größeres Brett" bekommt als der Unfallverursacher, in dessen Persönlichkeitsrechte eingegriffen wurde.
Damit ist die Nummer ja noch nicht zuende. Selbst wenn sich ein Dashcam-Nutzer nicht dazu versteigt, gegen das KunstUrhG zu verstoßen, kann auch zivilrechtliches Unheil in Form von Schadensersatzansprüchen aufgrund des DSR drohen. Dieser Bereich lehnt sich meiner Erfahrung nach an das Wettbewerbsrecht an und dort herrscht i.d.R. aufgrund der Klagesummen Landgerichtspflicht. Das wird dann nicht billig. Da können die 30 Tagessätze Strafe, die man bei korrekter Aufklärung des Verkehrsverstoßes spart, Peanuts im Verhältnis zu Schadensersatz-, RA- und Gerichtskosten im Zivilverfahren zum DSR sein.

Entgegen meinem Posting oben ist meine Dashcam immer noch/wieder eingemottet, weil ich mir stumpf Kosten ersparen will. Im derzeit üblichen Beweisverfahren ohne Dashcam-Auswertung liegt mein zivlrechtliches Risiko bei falscher Auswertung bei etwa 600€, die ich bei Hochstufung zusätzlich an Prämien zahlen muss. Dazu kommen dann etwaige Strafen oder Bußgelder nach Verkehrsrecht. Auch hier bewege ich mich selten über den vierstelligen Bereich hinaus, sofern ich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handle (was ich mir für mein Verhalten nicht vorstellen kann).
Dagegen steht die Bedrohung durch Strafen bei Dashcam-Nutzung und zivilrechtliche Ansprüche in nach oben offener Höhe. (Von abmahnenden Tritbrettbrettfahrer-Anwälten schweige ich jetzt mal.)

Rechtssicherheit in diesem Bereich ist m.E. dringend nötig. Ohne eine solche entscheide zumindest ich mich für das derzeit geringere Übel der möglichen nicht vollständigen Aufklärung. Das ist wenigstens kalkulierbar.
Erst, wenn es um hohe Sachschäden oder Personenschäden geht, kann es für Otto Normalverbraucher eventuell nützlich sein, eine Webcam zu betreiben. Dazwischen sind derzeit immer noch hohe See und Gottes Hand.

Nachtgrüße
E.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon wolfi71 » So 22. Mai 2016, 11:43

Urheberrechtsgesetz etc greift ja wohl maximal bei der Veröffentlichung und wenn die Aufnahmen im öffentlichen Raum entstehen, dann ist das wiederum gedeckt.

Zum anderen kann man die Kosten die durch die Strafverfolgung entstehen und das könnten solche sein, dem Täter aufladen. Damit wird das wiederum zum Bumerang.

Und als drittes: Leite mal ein Zivielverfahren gegen jemanden ein, dessen Dashcam einen schweren Verkehrsunfall, der bestenfalls noch gestellt war, aufzeichnete. Den Shitstorm, den machst du kein zweites Mal mehr mit. Es sei denn, dein Anwalt ist so obskur, dass er sich um so etwas nicht schert. Okay es mag Leute geben, die das nicht stört, aber soziale Ausgrenzung kann grausam sein. Und wenn man an der Schule der Kinder dann Zettel verteilt, der Vater von dem und dem, der macht so was, dann mag das strafbar sein, aber das Kind liegt im Brunnen.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Schmuddelbulle » Do 7. Jul 2016, 20:47

Hi @ll,

bevor ich einen neuen Thread eröffne, versuche ich es erstmal hier:

Ich selbst benutze schon seit einigen Wochen eine Dashcam. Ich veröffentliche die Aufnahmen natürlich nicht und bisher wurden auch alle wieder überschrieben. Allerdings habe ich in dieser Zeit schon Verkehrsordnungswidrigkeiten vor der Linse gehabt, daß einem die Ohren schlackern.

Ich habe mich im Kollegenkreis mal schlau gemacht. Wenn ich irgendwo eine OWi sehe, könnte ich rein theoretisch meinen Block zücken, Zeit, Ort, Kennzeichen und Verstoß notieren und anschließend die OWi schreiben. Habe ich auch schon ein paar Mal gemacht.

Zum Thema Dashcam frage ich mich nun (immer von Aufnahmen ausgehend, die nicht veröffentlicht werden):

1)Worin besteht der Unterschied, jemanden mit einer Dashcam aufzunehmen oder einfach in der Gegend herumzufahren? Dann sehe ich die Kennzeichen, Personen und Verstöße ja auch. Wenn es gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, zu wissen, wann ein bestimmtes Auto wo entlanggefahren ist, dann verstieße es doch auch gegen diese Rechte, wenn ich es nur optisch wahrnehme....oder um es zu verschärfen, mir das Kennzeichen zu notieren. Oder etwa nicht?

2)Wenn ich eine OWi, die ich selbst beobachte, aufschreiben kann, darf ich es dann nicht auch mit einer OWi machen, die ich auf Band habe? Ich habe sie schließlich zuerst mit eigenen Augen gesehen. Zwar habe ich das Video dann nicht explizit gemacht, um diese OWi aufzunehmen, aber ich habe ja auch nicht nur aus dem Grund Augen im Kopf, um OWis wahrzunehmen.

3)Wo genau liegt eigentlich der Kern des Problems? Wenn niemand weiß, daß ich eine Dashcam habe, fühlt sich auch niemand überwacht. Wer sich nicht überwacht fühlt, wird sich auch nicht in seinem Verhalten eingeschränkt fühlen und hat dadurch keinen spürbaren Eingriff in seine Rechte. Und wenn jemand dann tatsächlich doch gefilmt wird, während er einen Verstoß begeht, ist das dann nicht persönliches Pech? Verkehrsregeln sind eigentlich dazu da, eingehalten zu werden.
Warum sollte das Recht, daß das Kennzeichen eines Fahrzeugs nicht gefilmt wird, stärker wiegen als die Gefahr für Rechtsgüter anderer, die durch die Verkehrsverstöße der Delinquenten entsteht? Teilweise entstehen durch manche OWis wirklich gefährliche Situationen, in denen es nur von purem Glück abhängt, daß niemand in seiner körperlichen Unversehrtheit negativ beeinträchtigt wird.
Das Argument, daß eine Dashcam keine Unfälle verhindert, mag stimmen, aber wenn dadurch wenigstens zur Aufklärung beigetragen werden kann und am Ende das Opfer zu seinem Recht kommt oder der zunächst Beschuldigte entlastet werden kann, dann ist es doch für alle ein Gewinn.

Ich glaube, daß sich nur diejenigen aufregen, die etwas zu verbergen haben. Wenn sich alle an die Regeln hielten, müßte niemand vor irgendetwas Angst haben. Und vielleicht müßte es doch viel mehr Dashcams geben. Wenn man erstmal damit rechnen muß, überall überwacht zu werden - auch wenn es tatsächlich nicht so ist - dann hielten sich sicher viel mehr Leute an die Regeln. Und das wäre ein Plus an Sicherheit, das kein Polizeieinsatz, und sei er noch so groß, leisten kann.

Ich nähme die Einschränkung meiner Handlungsfreiheit, die ja lediglich darin bestünde, mich nicht mehr verkehrswidrig verhalten zu können, in Kauf, wenn dadurch letztlich Leben gerettet werden könnten.
Irgendwie will es mir nicht in den Kopf, daß das Recht, das Recht zu brechen, dermaßen geschützt wird. Wir leben wirklich in einem Staat, der Täter über alle Maßen schützt.

Wie gesagt: ich rede hier nicht davon, irgendjemanden aufzunehmen und bei Youtube zu diffamieren. Es geht nur um die Verfolgung von OWis, die ich ohnehin optisch wahrgenommen habe.

Grüße,
Schmuddel

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Ghostrider1 » Do 7. Jul 2016, 21:56

Schau mal in BSDG. Das Problem liegt allein in der Speicherung. Was du siehst, speicherst du nicht, zumindest nicht im Sinne des Gesetzes.

Ich nutze auch eine Dashcam, wo eine Aufzeichung 3 min dauert. Ist die Karte voll, wird neu überschrieben.
Nur werde ich einen Teufel tun, in meiner Freizeit auch noch OWis hinterher zujagen.
Ich setze diese dazu ein, um meine Position / Aussage neutral zu belegen. Schneidet einer die Kurve und fährt mir den Spiegel weg, ist es ein 1a Beweismittel. Oder mein Unfallgegner behauptet, ich wäre gerast wie ein wilder Stier.

Und da gehen auch die Urteile in diese Richtung. Keine Privatpolizei, keine dauerhafte Speicherung. Liegt eine Straftat oder bedeutende Owi vor, kann es als Beweismittel herangezogen werden

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon vladdi » Fr 8. Jul 2016, 07:26

@Schmuddel

Es ist gar nicht gewollt, dass Bürger Owis verfolgen.
Eine Totalüberwachung schränkt das Volk zu stark ein.
Menschen sollen im Land auch mal ungesühnt Verwaltungsunrecht begehen können.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Syzygy » Fr 8. Jul 2016, 15:46

Ghostrider1 hat geschrieben:Schau mal in BSDG. Das Problem liegt allein in der Speicherung.
Hier checke ich den als anscheinend sehr signifikant angesehenen Unterschied zu normalen Foto- oder Videoaufnahmen zu Privatzwecken nicht wirklich.

Wenn ich im Urlaub z.B. ein Foto mache dann sind da Haufenweise Personen und Autos drauf, die halt zufällig mit auf dem Bild sind. Niemand wird mich belangen, wenn ich diese Fotos privat z.B. "speichere" indem sich sie auf Speichermedien oder ausgedruckt im Album aufbewahre. Nur wenn ich sie im Internet oder einem Magazin veröffentliche, könnte man wohl verlangen, dass erkennbare Gesichter oder Nummernschilder verpixelt werden. Obwohl ich mir da auch nicht mal sicher bin, solange es Randomshots sind wo halt ein paar Leute im Hintergrund stehen. Sieht man doch in jedem Urlaubsprospekt und ich denke nicht, dass alle Leute des Strandes gefragt worden sind, ob es in Ordnung ist wenn ihr Gesicht mit 3x3 Pixeln da zu sehen ist.

Wenn ich aber mit 'ner Dashcam rumfahre, die ja auch nur Zufallsszenarien aufnimmt wird auf einmal der Datenschutz ganz hoch gehangen? Wenn ich mit 'nem Handy einen Räuber gezielt filme wie er in ein Auto steigt und abhaut, weil ichs zufällig mitbekomme, dann stelle ich das Video doch auch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung und es wäre mir neu, dass die das dann nicht nutzen dürften.

Bzgl. Polizeibeamten verstehe ich den Aufriss noch weniger, wenn die eine schwere Gefährdung zufällig (!) sehen könnten die sich doch ohnehin selbst in den Dienst versetzen und eingreifen falls möglich (oder irre ich mich da, ist lange her...). Falls nicht möglich, so sollte doch zumindest die Anzeige und Zeugenaussage unproblematisch sein, wenn es dann noch ein Video gibt, welches die Tat ebenso zufällig (!) aufgezeichnet hat, um so besser?
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Schmuddelbulle » Fr 8. Jul 2016, 19:40

vladdi hat geschrieben:@Schmuddel

Es ist gar nicht gewollt, dass Bürger Owis verfolgen.
Eine Totalüberwachung schränkt das Volk zu stark ein.
Menschen sollen im Land auch mal ungesühnt Verwaltungsunrecht begehen können.
Klar, das gestehe ich auch jedem zu.

Mit einer Dashcam kann man Geschwindigkeitsverstöße, unangeschnalltes Fahren, Handy am Steuer und viele andere OWis ja gar nicht beweissicher festhalten.

Aber qualifizierte Rotlichtverstöße, extreme Abstandsverstöße, waghalsiges Fahrverhalten, Nötigung .... härterer Tobak eben, läßt sich recht gut festhalten.

Über rote Ampeln fahren oder anderen an der Stoßstange kleben....da hört der Spaß auf.

Grüße,
Schmuddel

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon wolfi71 » Fr 8. Jul 2016, 20:39

Diese erheblichen Owis kannst du aber mit dem Beweismittel Dashcam anzeigen, wenn ich das Urteil richtig verstehe, darf das bei erheblichen Verstößen heran gezogen werden.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon vladdi » Fr 8. Jul 2016, 21:58

@schmuddel

Ja und?

Als Bürger kann dir die VerkehrsOwi anderer Bürger 'wurst' sein.

Es ist nicht gewollt, dass Bürger Owis verfolgen.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Schmuddelbulle » Fr 8. Jul 2016, 23:40

vladdi hat geschrieben:@schmuddel

Ja und?

Als Bürger kann dir die VerkehrsOwi anderer Bürger 'wurst' sein.

Es ist nicht gewollt, dass Bürger Owis verfolgen.
Als Bürger schon, aber als Polizeibeamter, welcher ich nunmal bin, nicht.

Gruß,
Schmuddel

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Syzygy » Sa 9. Jul 2016, 07:34

vladdi hat geschrieben:@schmuddel

Ja und?

Als Bürger kann dir die VerkehrsOwi anderer Bürger 'wurst' sein.

Es ist nicht gewollt, dass Bürger Owis verfolgen.
Es geht doch nicht ums "verfolgen", das tut doch nach einer Anzeige die entsprechende Behörde. Ich glaube auch nicht, dass irgend jemand der Meinung ist, man sollte Stundenlange Videosequenzen auswerten wo Otto der Bauarbeiter mit seinem Astra 58 in der Stadt fährt sondern es geht um wirklich gravierende Gefährdungen, bei denen durchaus auch mein Interesse als Bürger da ist, dass solche Leute aus dem Straßenverkehr entfernt werden.

Na klar ist es nachvollziehbar, dass man nicht jeder Kleinigkeit nachgeht, aber wenn ich als Bürger mit 'nem Video auf die Wache komme, was zeigt wie ein Rowdy etliche Fahrzeuge bedrängt, schneidet oder die anderen Fahrer nötigt, beleidigt oder gar bedroht, halte ich es für falsch einfach per se zu sagen "Bearbeiten wir nicht, weil kommt vom Bürger!". Die Tat ist nun Mal geschehen, sie wurde beobachtet, Beweismittel liegen vor und ein öffentliches Interesse der Verfolgung besteht zumindest in meinen Augen als Laie auch.

Und wie gesagt, bei PVBs ists halt erst Recht nicht verständlich...
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon vladdi » Sa 9. Jul 2016, 09:44

In deinem Privat Fz bist du aber kein PVB, sondern Bürger.

Natürlich gehört es zu dem Berufsbild 'Polizist' dazu, auch in seiner Freizeit einzuschreiten, wenn es notwendig ist.

Jetzt aus den Fahrten im Privat-fz Aufklärung und Verkehrsüberwachung zu machen finde ich falsch. Wenn kein Polizist im Dienst vor Ort ist, dann bleiben eben einige Owis ungesühnt.
Im zweiten Schritt dann noch mit technischen Mitteln aus der Privat-Fz Verstöße zu dokumentieren ist auch nicht Sinn des Systems.

Was kommt als nächstes? Das Kissen auf der Fensterbank? Überwachung der Nachbarschaft und des ruhenden Verkehrs?


Der Gesetzgeber hat sogar deutlich gesagt, dass ich, wenn ich in einem Polizeiauto, in Uniform, im Dienst, bin, er nicht wünscht, dass ich VerkehrsOwi verfolge.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 9. Jul 2016, 10:56

Da hat er recht. Schmuddel, du hast auch Dienstfrei!
Rennst du über die Parkplätze deiner Stadt und fotografierst mit dem Telefon Falschparker auf Behindertenparkplätzen?

Hast du ne Straftat oder einen VKU im Kasten bist du Zeuge, da kann man die Aufnahme vorbringen.
Was willst du bei einem Rotlichtverstoß beweisen? Wer war denn Fahrer?

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon 1957 » Sa 9. Jul 2016, 12:27

Leute, es gibt eine Vielzahl von schlimmen Verkehrsvorgängen alltäglich. Stichwort z,B. Autorennen- passieren meistens, wenn die Polizei weit weg ist.
Wenn da derartig gesichertes Beweismaterial von Ottonormalverbraucher angetragen wird, besteht unsere Pflicht und Schuldigkeit, das zumindest zu prüfen.

Je mehr Entdeckungsrisiko für Verkehrsrowdys, desto mehr Verkehrssicherheit.

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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 9. Jul 2016, 16:20

1957, das steht doch außer Frage. Aber wie viele Kollegen kennst Du, die nach einem Credo "Regeln sind dazu da, um eingehalten zu werden" in ihrer Freizeit weiterarbeiten?

Meine persönliche Einschreitschwelle liegt da jedenfalls sehr hoch und wird dementsprechend nahezu nie tangiert. Es müsste mindestens eine Gefährdung vorliegen und auch dann muss ich beweissichere Anhaltspunkte haben. Ich weiß, man kann da auch anders rangehen; bleibt jedem selbst überlassen.

Ich kenne tatsächlich auch einen Kollegen, der im Handschuhfach seines Privat-Pkws einen Zahlkartenblock hat. - Finde ich aber unmöglich.
:applaus:


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