Kulinka hat geschrieben:@DeBurschi
Die Bundesregierung kann im Rahmen außergewöhnlicher Umstände, etwa einer Bedrohung der Inneren Sicherheit, die Europäische Gendamerie zur Unterstützung der deutschen Polizeien anfordern.
Einsätze werden diskutiert, geplant, und erst etwas später umgesetzt.
Das ständige Hauptquartier (PHQ), die Einzig permanente Struktur à fast ganze 30 Mann, muss ja erst die Mitgliedstaaten erbitten, Kräfte bereitzustellen. Ähnlich wie bei der NATO, muss dann erst geschaut werden, wer bereit ist was herzugeben. Was ne Weile dauert. Die Reaktionszeit macht die Sache daher etwas untauglich für den von Dir erwähnten Verwendungszweck:
EUROGENDFOR structure does not envision a standing force. However, a force can be generated and deployed on an ad hoc basis within 30 days, including if needed, a deployed HQ in the field.
http://www.eurogendfor.org/organisation/structure
Eine schnelle Unterstützung auf EU Ebene kann nur vom
EU Civil Protecion Mecanism erwartet werden, da geht es aber nur, wie der Name verrät, um THW, Feuerwehr, Rettungsdienste u.Ä.
Bilateral ginge aber Ad-Hoc Zusammenarbeit, der Prümer Vertrag erlaubt ja einiges was gemeinsame Einsätze, Katastrophen, und Grosseinsätze betrifft. Müsste im nationalen Recht auch keine grosse Schwierigkeiten bereiten.
Je suis baguette.