mitch94 hat geschrieben:Kurz nachdem ich von München gehört hatte, habe ich entgültig mich entschlossen und gleich mal das Formblatt ausgefülllt. Paar Stunden später hab ich es zerissen, weil ich als Polli das viel einfacher händeln kann, wie mich ja u. A. dieses Forum belehrt hat. Außerdem wurde mein Zug zu dem Zeitpunkt wegen München alarmiert.
Also unter der Hinsicht, dass es minimal aufwendig ist die Dienstwaffe legal auch nach Dienst mit dabei zu haben, werde ich nun erst recht mich schnellsten darum kümmern, mir die Erlaubnis zu besorgen.
Stellt euch mal vor, ihr seid gerade zufällig bei diesem Mc Donald und er steht mit dem Rücken zu euch und will auf Passanten schießen. Ihr könntet die Sache im Keim "ersticken", oder schlimmeres Verhindern. Mal ganz vom Eigenschutz bei Zugfahrten oder allgemein abgesehen.
Und wegen der Rechtmäßigkeit mach ich mir keine Gedanken. Wenn es zu dieses Situation kommt, dann werde ich froh sein eine Waffe dabei zu haben. Ich kann mir keinen Fall denken, bei dem ein Schusswaffengebrauch in so einer Situation nicht rechtmäßig wäre.
Wenn man die Schusswaffe privat trägt, dann hat das wenig bis gar nichts mehr mit Freizeit zu tun.
Ständig schaut das innere Auge auf die Waffe und man fährt nicht mehr ganz runter.
Jedes Bundesland kocht da auch sein eigenes Süppchen, aber beim privaten Tragen der dienstlich zugelassenen Schusswaffe gibt es Auflagen und Einschränkungen.
Wie der Käptn schon sagte: es ist statisch wahrscheinlicher, dass selbst DU sie auf dem Klo liegen lässt, als das du in deine Heldenrolle schlüpfst.