Ich kann Challi nur zustimmen , die Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde gehört mittlerweile bei mir fast schon zur Standartmaßnahme bei solch aggressiven Verkehrsteilnehmern.
Ansonsten hat Zwangsanwendung nichts mit der körperlichen Konstitution des Gegenübers zu tun ... Und für Folgen des Schlagens kann der Beamte ja nichts . Die Dame hat die Ursache selber gesetzt und das ist jetzt nicht schadenfroh gemeint .
Unter einer 250 KG Maschine will keiner gerne liegen , egal ob die jetzt von Spargeltarzan oder Mike Tyson geschupst wurde.
Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Wie schön, das das Gericht es anders gesehen hat. Wer hat denn die Ursache gesetzt?DeBurschi hat geschrieben:Nasenbeinbruch wegen Schulterberührung einer Dame...Frauen schlagen ist schon grenzwertig, direkt die Nase zu brechen indiskutabel.
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Niemand will eine Nase brechen
Niemand will jemanden schlagen
Manchmal ist es notwendig, dass der Staat bestimmte Dinge durchsetzt.
Manchmal mit Zwang. Manchmal mit körperlichem Zwang (Gewalt)
Jeder Mensch darf sich im erforderlichen Umfang verteidigen.
Auch ein Polizist, der auf einer 250 KG schweren Maschine sitzt darf sich im erforderlichem Umfang verteidigen, wenn er angriffen wird; bzw wie hier wenn jemand an ihm rumzieht.
Niemand will jemanden schlagen
Manchmal ist es notwendig, dass der Staat bestimmte Dinge durchsetzt.
Manchmal mit Zwang. Manchmal mit körperlichem Zwang (Gewalt)
Jeder Mensch darf sich im erforderlichen Umfang verteidigen.
Auch ein Polizist, der auf einer 250 KG schweren Maschine sitzt darf sich im erforderlichem Umfang verteidigen, wenn er angriffen wird; bzw wie hier wenn jemand an ihm rumzieht.
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Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
SchwätzerIn den 50ern wäre da wohl der Heilige Geist mal zu Besuch gekommen.
was weißt du denn von der Zeit ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
ich glaube Controller war da schon unterwegs, in Oer-Erkenschwick...
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Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Ich hoffe, daß es bei dem Freispruch bleibt. Leider ist es heute so, daß wenn man angegriffen wird, sich seiner Haut wehrt und dem Täter dabei ein Krätzerchen zufügt, der Täter zum armen Opfer gemacht wird, das eigentliche Opfer zum bösen Täter. Schlimmstenfalls kann man dem Angreifer noch ein Schmerzensgeld zahlen. Oder übertreibe ich da?
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Meine Meinung hierzu, man weiß ja nicht wie fest oder auch nicht der Motorradpolizist angepackt wurde.
Das geht nicht und wehren klar, würde jeder so machen.
Ob man hierzu direkt und gezielt ins Gesicht schlägt ist etwas fragwürdig.
Das geht nicht und wehren klar, würde jeder so machen.
Ob man hierzu direkt und gezielt ins Gesicht schlägt ist etwas fragwürdig.
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Kein PVB
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Re: AW: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Darum ging es bei meiner Frage dummerweise nicht.vladdi hat geschrieben:Ist doch egal.Challenger hat geschrieben:Aber Sturzbügel haben eure Maschinchen doch?
Der (hysterische) Bürger darf gerne lernen, dass Polizisten nicht angepackt werden dürfen!
Zuletzt geändert von Challenger am Mi 3. Aug 2016, 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Wo steht denn etwas von gezielt? Und selbst wenn, was würdest du machen? Du schreibst doch wehren würde sich jeder. Soll er auf der Maschine erst ein Tänzchen aufführen?Ob man hierzu direkt und gezielt ins Gesicht schlägt ist etwas fragwürdig.
Mir geht dieses ständige "Aber der PVB hätte doch auch..." extrem auf die Zwiebel.
Wie schon geschrieben: Die Frau, nicht er, hat den Grund gesetzt.
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Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Deine gesamte Trollexistenz in diesem Forum auch.malfragen hat geschrieben:Meine Meinung hierzu, man weiß ja nicht wie fest oder auch nicht der Motorradpolizist angepackt wurde.
Das geht nicht und wehren klar, würde jeder so machen.
Ob man hierzu direkt und gezielt ins Gesicht schlägt ist etwas fragwürdig.
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Das übliche Spiel. Nach Vorfällen wie Köln beschweren sich alle, dass die Polizei zu lasch ist und gefälligst mal durchgreifen soll. Und wenn es dann konkret wird, das Durchgreifen halt mal unschön aussieht (was eigentlich immer so ist. Zwang mit Haltungsnote 10 hab ich noch nicht erlebt) ist es auch wieder nicht recht.
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
Zwang mit perfekten Haltungsnoten gibt es auch.
Zum Beispiel das Auflösen einer (friedlichen) Sitzblockade, durch Wegtragen (Zwang). Wenn dabei auch noch drölf Millionen Kameras auf einen gerichtet sind, kommen perfekte Haltungsnoten dazu.
Woher sollen wir (hier) sagen, ob das notwendig war der Frau, mit der flachen Hand, ins Gesicht zu schlagen? Der angegriffene Cop vor Ort sah das so, das Gericht, welches alle Fakten kennt, sieht das als korrekt.
Die Folgen sind hart. Gebrochene Nase ist schon heftig.
So etwas kann passieren, wenn man Menschen angreift. Polizisten sind auch Menschen und müssen sich nicht angreifen lassen. Wenn in anderen Fällen die Folgen nicht so sind, dann haben andere Angreifer Glück gehabt. Es wird ja auch nicht auf jeden Messerangreifer geschossen. Daraus kann ein anderer Messerangreifer jedoch nicht fordern, dass auf ihn auch nicht geschossen wird.
Es darf ruhig der allgemeine Bürger wissen, dass das sehr doll Aua machen kann, wenn man einen Polizisten körperlich angeht.
Zum Beispiel das Auflösen einer (friedlichen) Sitzblockade, durch Wegtragen (Zwang). Wenn dabei auch noch drölf Millionen Kameras auf einen gerichtet sind, kommen perfekte Haltungsnoten dazu.
Woher sollen wir (hier) sagen, ob das notwendig war der Frau, mit der flachen Hand, ins Gesicht zu schlagen? Der angegriffene Cop vor Ort sah das so, das Gericht, welches alle Fakten kennt, sieht das als korrekt.
Die Folgen sind hart. Gebrochene Nase ist schon heftig.
So etwas kann passieren, wenn man Menschen angreift. Polizisten sind auch Menschen und müssen sich nicht angreifen lassen. Wenn in anderen Fällen die Folgen nicht so sind, dann haben andere Angreifer Glück gehabt. Es wird ja auch nicht auf jeden Messerangreifer geschossen. Daraus kann ein anderer Messerangreifer jedoch nicht fordern, dass auf ihn auch nicht geschossen wird.
Es darf ruhig der allgemeine Bürger wissen, dass das sehr doll Aua machen kann, wenn man einen Polizisten körperlich angeht.
Re: Nasenbruch durch Schockschlag: Freispruch
vladdi hat geschrieben:Zwang mit perfekten Haltungsnoten gibt es auch.
Zum Beispiel das Auflösen einer (friedlichen) Sitzblockade, durch Wegtragen (Zwang). Wenn dabei auch noch drölf Millionen Kameras auf einen gerichtet sind, kommen perfekte Haltungsnoten dazu.
Woher sollen wir (hier) sagen, ob das notwendig war der Frau, mit der flachen Hand, ins Gesicht zu schlagen? Der angegriffene Cop vor Ort sah das so, das Gericht, welches alle Fakten kennt, sieht das als korrekt.
Die Folgen sind hart. Gebrochene Nase ist schon heftig.
So etwas kann passieren, wenn man Menschen angreift. Polizisten sind auch Menschen und müssen sich nicht angreifen lassen. Wenn in anderen Fällen die Folgen nicht so sind, dann haben andere Angreifer Glück gehabt. Es wird ja auch nicht auf jeden Messerangreifer geschossen. Daraus kann ein anderer Messerangreifer jedoch nicht fordern, dass auf ihn auch nicht geschossen wird.
Es darf ruhig der allgemeine Bürger wissen, dass das sehr doll Aua machen kann, wenn man einen Polizisten körperlich angeht.
das war gut gesagt!!!
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