Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 31. Mai 2016, 21:39

Hm. Nee. Der, der kurzfristig auf den Pin tritt, soll auch büßen.
:lah:

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon wilko » Di 31. Mai 2016, 21:42

ja, okay, das eine tun ohne das andere lassen;-)

Aber die punktuellen haben halt den Nachteil, dass hinterher wieder Gas gegeben wird

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon malfragen » Mi 1. Jun 2016, 00:49

Die Section Control gibt es in Österreich meines Wissens aber nur in den Tunneln, zumindest ist es mir da nur aufgefallen das Schild.
Das ist auch gut so man denkt an den schlimmen Unfall den es vor paar Jahren gab.
Aber auf offener Strecke eine solche Überwachung finde ich das geht zu weit.

Wer ist hier, der tatsächlich von sich behaupten kann, nie die Geschwindigkeit zu überschreiten, ob nun gewollt oder unabsichtlich. ?
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 1. Jun 2016, 05:34

Wer ist hier, der sagt, dass es das dann legal macht?
:lah:

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Brot » Mi 1. Jun 2016, 10:56

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Der, der kurzfristig auf den Pin tritt, soll auch büßen.
Das eine muss das andere ja nicht ausschließen :polizei2:

Gerade auf Autobahnen halte ich Section Controll für sinnvoller als stationäre Blitzer. Was nicht heißen mag, dass der Einsatz eines mobilen Blitzers oder der Laserpistole unnötig ist.

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Syzygy » Mi 1. Jun 2016, 14:00

Die Datenschutzprobleme konnten durch eine Verschlüsselung und einen Zwischenschritt gelöst werden. Beim Einfahren in den Bereich werden zwar alle Fahrzeuge fotografiert und beim Verlassen ein zweites Mal. Beide Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und zusammen mit den Messdaten signiert. Erst wenn die Messung eine Tempoüberschreitung anzeigt, wird der Fahrer wie bei einem klassischen Blitzfoto aufgenommen und auf die verschlüsselten Fotos zur Beweissicherung zurückgegriffen.
Was passiert denn mit den "verschlüsselten" Fotos von den Fahrzeugen, bei denen keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde? Werden die sofort gelöscht? Nach einer Frist? Wer hat die Berechtigung, sie bei Bedarf zu entschlüsseln und wer legt fest wann dieser "Bedarf" gegeben ist?

Auch wenn die Landesdatenschutzbehörde da "bis auf wenige Punkte" grünes Licht gibt, sehe ich Klagen dagegen am Horizont. Denen ich gar nicht mal so schlechte Chancen einräume, wenn sie bis vors BVerfG gehen. Man kann das gern schönreden, aber im Endeffekt werden Bürger massenhaft verdachtsunabhängig fotografiert, mit der Möglichkeit, diese Daten "bei Bedarf" weiter zu verwenden. Ich halte die Streckenüberwachung zwar auch für deutlich wirksamer gegen Temposünder, würde mich aber nicht wundern, wenn dieses Konzept mit Fotos gerichtlich von höchster Instanz gekippt wird. Wir dürfen gespannt sein.
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Brot » Mi 3. Aug 2016, 15:42

Auch NRW will die Section Control testen:

Geschwindigkeitskontrollen: NRW will umstrittenes Strecken-Radar testen
In Nordrhein-Westfalen soll eine neue Methode zur Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz kommen. Sie gilt als effektiver als herkömmliche Blitzer. Datenschützer üben Kritik.
Niedersachsen wollte bereits 2015 das Verfahren testen, was allerdings aufgrund von Datenschutzbedenken bislang nicht erfolgt ist. Mal schauen, ob es NRW schneller bzw. überhaupt hin bekommt.
Syzygy hat geschrieben:Man kann das gern schönreden, aber im Endeffekt werden Bürger massenhaft verdachtsunabhängig fotografiert, mit der Möglichkeit, diese Daten "bei Bedarf" weiter zu verwenden.
Ich weiß nicht, warum man an dieser Argumentation so festhält. Bilder vom Fahrer werden erst nach dem festgestellten Verstoß gefertigt, davor findet eine verschlüsselte Erfassung des Fahrzeugs statt. Und wer dies bemängelt, dürfte sich auch nicht auf Autobahnen mit seinem Pkw bewegen. Denn die dortigen "Mautbrücken" erfassen alle Fahrzeuge, auch Pkw. Aber das scheint keinen Datenschützer zu stören bzw. hat die Einführung der "Mautbrücken" nicht verhindert.

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Syzygy » Mi 3. Aug 2016, 18:56

Brot hat geschrieben:Ich weiß nicht, warum man an dieser Argumentation so festhält. Bilder vom Fahrer werden erst nach dem festgestellten Verstoß gefertigt, davor findet eine verschlüsselte Erfassung des Fahrzeugs statt. Und wer dies bemängelt, dürfte sich auch nicht auf Autobahnen mit seinem Pkw bewegen. Denn die dortigen "Mautbrücken" erfassen alle Fahrzeuge, auch Pkw. Aber das scheint keinen Datenschützer zu stören bzw. hat die Einführung der "Mautbrücken" nicht verhindert.
Verschlüsselt oder nicht ändert nichts daran, dass erstmal fleissig fotografiert wird. Und zwar unabhängig von Verstoß oder nicht, sondern jeder. Steht auch explizit so im Artikel. Verschlüsselte Speicherung bedeutet nur, dass nicht jeder sondern irgend ein "Berechtigter" an die Daten gelangt. Was die ganze Sache nicht besser macht, so lange nicht komplett transparent ist wer das ist, wie lange gespeichert wird, unter welchen Umständen die Berechtigung gilt, ob und wie effektiv derjenige kontrolliert wird.

Sind die Geräte so konzipiert, dass sämtliche Daten aus denen kein Geschwindigkeitsverstoß zu errechnen ist, sofort und nicht wiederherstellbar gelöscht werden ohne dass eine technische Möglichkeit vorgesehen ist, diese Löschung manuell zu unterbinden oder die Daten zwischenzeitlich einzusehen oder zu sichern, dann wird das wohl die Datenschützer zufrieden stellen. Aber sind sie das?

Der Vergleich mit den Mautbrücken hinkt etwas, da hierbei keine Person fotografiert wird und die erfassten Daten von als nicht mautpflichtig identifizierten Fahrzeugen sofort gelöscht werden. Zumindest laut den öffentlich verfügbaren Informationen. Ob es da Hintertürchen gibt, weiss ich natürlich nicht. Aber soweit ich weiß ist mittels Mautbrücken keine persönliche Identifizierung möglich, zu keiner Zeit. Bei den geplanten Streckenüberwachungskameras dagegen schon, und zwar zeitweise eben von *allen* fotografierten Fahrzeugen, auch ohne Verstoß.
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon malfragen » Mi 3. Aug 2016, 19:07

Finde ein "Verdachtsunabhängiges" Bild das dann sowieso wieder gelöscht wird wesentlich weniger beeinträchtigend als die sogenannten "Verdachtsunabhängigen" VK.

Wobei "Verdachtsunabhängig" für mich soviel wie "willkürlich" bedeutet.
In dem Fall werden halt willkürlich Bilder gefertigt.

Das derjenige der nicht permanent fotografisch erfasst werden will die Autobahn ja nicht benutzen muss halte ich für sinnfreies Argument.
Gibt mehr als genug Menschen die den täglichen Arbeitsweg auf der Autobahn zurücklegen.
In dem Fall wären ja Bewegungsprofile möglich, das halte ich für Bedenklich.
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 3. Aug 2016, 20:17

Ach, ein Glück wir haben einen Datenschutz, der sooo hoch angebunden ist.
Bewegunsprofile, so so. Wer soll das erstellen? Zu welchem Zweck, sollen sich jetzt Bundesweit die Leute hinsetzen und Bewegungsprofile erstellen?
Wenn dich dein Bürgerpolizist 3x am Tag irgendwo sieht, könnte der ja auch :pfeif:

Aber google.maps volle Standortkontrolle gewähren, Pokemon GO spielen, TPC am Navi Nutzen, Online Einkaufen und Cookies speichern, mit EC-Karte Geld abheben usw. die Liste kann man derartig verlängern.
Das ganze Gejaule ist nur Schauspielerei, weil man dann einigen Rasern, mal ziemlich an den Eiern zieht!
Ich kann das Geheuchel und Gejammer um den angeblich ach so gefährdeten Datenschutz nicht mehr hören.
Im Gleichen Atemzug aber jammern, dass die Zahl der Verkehrstoten wieder steigt. Raserei+Alo/Drogen sind die häufigsten Unfallursachen.

Datenschützer jammerten wegen der Dashcam. Datenschützer jammerten wegen der Bodycam. Psycholgen jammerten wegen dem YELP-Signal. Geht irgendetwas in dem Land, ohne Berufsbetroffene?

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Controller » Mi 3. Aug 2016, 20:21

du jammerst doch auch gerade - und nicht zu knapp :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 3. Aug 2016, 20:22

ich bin gerade am meckern :motz:

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon Brot » Mi 3. Aug 2016, 20:26

Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Oder ich verstehe den Artikel falsch:
Laut NRW-Innenministerium wird bei der Section Control jedes Fahrzeug am Anfang und am Ende des Kontrollabschnitts durch Messgeräte und Kameras verschlüsselt erfasst - ohne dass zunächst das Kennzeichen erkennbar sei. Erst wenn die so ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit über dem geltenden Tempolimit liege, werde das Fahrzeug registriert und der Fahrer geblitzt. "Das bedeutet: Wenn kein Tempoverstoß vorliegt, werden die verschlüsselten Fahrzeugdaten sofort und endgültig gelöscht", erklärte Jäger.
Das Foto erfolgt also erst nach dem Verstoß, es gibt also kein "fleißiges" Fotografieren.
Zuvor wird das Fahrzeug (evtl. über das individuelle Kennzeichen?) verschlüsselt erfasst und so lange gespeichert, bis das Ende der überwachten Strecke erreicht wurde. Anschließend wird dann sofort und endgültig gelöscht bzw. bei Verstoß folgt ein Foto des Fahrzeugführers. Ich sehe da keinen hinkenden Vergleich mit Mautbrücken, zumindest was die Ermittlung des Fahrzeughalters angeht, denn dort wird auch etwas erfasst, kurz gespeichert, abgeglichen und ggf. wieder endgültig gelöscht. So lange es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, braucht man nunmal ein Lichtbild des Fahrers, das kann ich nicht ändern. Dieses Lichtbild hat man aber auch bei stationären Blitzern (ebenfalls erst nach dem Verstoß).

Ich wüsste nicht, wie man das Ganze nun noch datenschutzkonform optimieren könnte. Was spricht denn noch gegen den o.g. Ablauf?
malfragen hat geschrieben:Finde ein "Verdachtsunabhängiges" Bild
Dieses verdachtsunabhängige Lichtbild des Fahrers gibt es nach o.g. Artikel nicht. Es wird erst nach dem Verstoß aufgenommen.
malfragen hat geschrieben:In dem Fall wären ja Bewegungsprofile möglich, das halte ich für Bedenklich.
Das musst du mir begründen, wie bei dem o.g. Ablauf (verschlüsselte Speicherung, endgültige Löschung, etc.) ein Bewegungsprofil erstellt werden soll.

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon al-lex » Mi 3. Aug 2016, 20:27

Syzygy hat geschrieben: Verschlüsselt oder nicht ändert nichts daran, dass erstmal fleissig fotografiert wird. Und zwar unabhängig von Verstoß oder nicht, sondern jeder. Steht auch explizit so im Artikel. Verschlüsselte Speicherung bedeutet nur, dass nicht jeder sondern irgend ein "Berechtigter" an die Daten gelangt. Was die ganze Sache nicht besser macht, so lange nicht komplett transparent ist wer das ist, wie lange gespeichert wird, unter welchen Umständen die Berechtigung gilt, ob und wie effektiv derjenige kontrolliert wird.
Ich glaube du hast die angedachten Systeme etwas falsch verstanden.
Es wird beim Einfahren in den Messbereich kein Foto gespeichert (außer natürlich für die extrem kurze Bearbeitungszeit mutmaßlich im Arbeitsspeicher).
Man fährt im Messbereich ein, der Computer liest das Kennzeichen. Dann verschlüsselt er das Kennzeichen.
Man fährt aus dem Messbereich aus, der Computer liest erneut das Kennzeichen, verschlüsselt das Kennzeichen erneut. Der Computer greift dann auf seine Datenbank mit den verschlüsselten Kennzeichen zu. War der Fahrer zu schnell, löst der Blitzer aus. War alles okay, wird das verschlüsselte Kennzeichen aus der Datenbank gelöscht.
Um den Datenschutz zu gewährleisten nimmt man einfach ein asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren: Man hat dann zwei Schlüssel - einen zum Verschlüsseln und einen zum Entschlüsseln.
Der Computer bei Section Control braucht nur den Schlüssel zum Verschlüsseln. Den zum Entschlüsseln kann man wegwerfen. Niemand kann also dann auf die Kennzeichen zugreifen. Man könnte nur die verschlüsselten Kennzeichen einsehen, aber die sind bedeutungsloser Buchstabensalat


Zu NRW: Offenbar hat Jäger die Grünen verärgert. Sie sehen das eher kritisch und waren in den Planungen vielleicht nicht involviert.

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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Beitragvon malfragen » Mi 3. Aug 2016, 20:53

@ Ghostrider1
Deine Aufgelisteten Dinge sind in der Tat so gebe ich dir recht, nur ein Unterschied besteht dennoch, nämlich das "freiwillig" und "unfreiwillig".
Wenn man Pokemon GO zockt oder was weiß ich macht man das freiwillig, schmeißt man Handy aus Fenster ist man " unsichtbar".
Bei gewissen deiner Beispiele hat man es eben nicht so in der Hand.


@ Brot
Wenn dem so ist dann ist ja alles ok, hatte eher den Gedanken es gibt Hintertürchen in Sachen der Speicherung und Auswertung.
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