[quote="Brot"]Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Oder ich verstehe den Artikel falsch:
[quote]Laut NRW-Innenministerium wird bei der Section Control jedes Fahrzeug am Anfang und am Ende des Kontrollabschnitts durch Messgeräte und Kameras verschlüsselt erfasst - ohne dass zunächst das Kennzeichen erkennbar sei. Erst wenn die so ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit über dem geltenden Tempolimit liege, werde das Fahrzeug registriert und der Fahrer geblitzt.
Ohne das zunächst das Kennzeichen erkennbar ist....
Schon klar, fahren zwei silberne Golf Kombis in die erste Messstelle.... Das Kennzeichen wird von Anfang an gespeichert, da brauch das Innenministerium nicht so einen Schwachsinn von sich geben. Daten die erhoben werden, werden auch irgendwann genutzt.
Der Steinmetz
Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
@Malfragen
Zum Fahren wirst du gezwungen? Möchtest du Anzeige erstatten?
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Ja werde ich um mein täglich auskommen zu finanzieren.
Du auch sonst könntest dein Job nicht machen.
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Kein PVB
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Das ist kein Schwachsinn. Das ist einfach nur Mathematik, Informatik und im speziellem: Kryptologie.1-14-20-9 hat geschrieben:
Schon klar, fahren zwei silberne Golf Kombis in die erste Messstelle.... Das Kennzeichen wird von Anfang an gespeichert, da brauch das Innenministerium nicht so einen Schwachsinn von sich geben. Daten die erhoben werden, werden auch irgendwann genutzt.
Der Computer liest das Kennzeichen beim Einfahren in den Messbereich.
Z.B. K-XX-00. Mit einem Schlüssel zum Verschlüsseln wandelt der Computer das dann in eine Zifferfolge um. Z.B. DGDJZE. Der Computer speichert dann in seine Datenbank:"DGDJZE ist um 21:23:45 in den Messbereich eingefahren".
Beim Ausfahren aus Messbereich wird die Zeit notiert und der Computer liest erneut das Kennzeichen K-XX-00. Der Computer verschlüsselt dieses Kennzeichen erneut und bekommt dann DGDJZE heraus. Der Computer sucht dann in seiner Datenbank DGDJZE.
Wenn DGDJZE zu schnell war, wird ein Foto gemacht und gespeichert. Wenn DGDJZE das nicht war, wird DGDJZE aus der Datenbank gelöscht.
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Gelöscht, da Thema leicht verfehlt..
Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Nun, ich bin kein Polizist, verstehe aber durchaus eine Menge von Informatik. Ich kann grundsätzlich gewisse Datenschutzbedenken nachvollziehen. Nach dem, was man hier lesen kann, lässt sich nicht wirklich nachvollziehen, ob das System tatsächlich das leistet, was versprochen wird. Das müsste eine unabhängige Instanz überprüfen. Es wäre von Vorteil, wenn sie eine gewisse Reputation in dem Bereich besitzt. Möglicherweise ist das ja bereits geschehen. Ich weiß es nicht. Daher wage ich auch keine Mutmaßungen ins Blaue hinein. Das überlasse ich anderen. Technisch möglich wäre eine datenschutzfreundliche Variante durchaus. Würde man eine Lösung einsetzen, bei der es möglich wäre, Daten abzugreifen, dann lehrt mich die Erfahrung, wird es auch früher oder später gemacht.
Grüße,
fretb
fretb
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Dann wäre das natürlich okay und dürfte auch die Bedenken der Datenschützer zerstreuen.al-lex hat geschrieben:Ich glaube du hast die angedachten Systeme etwas falsch verstanden.
Es wird beim Einfahren in den Messbereich kein Foto gespeichert (außer natürlich für die extrem kurze Bearbeitungszeit mutmaßlich im Arbeitsspeicher).
Man fährt im Messbereich ein, der Computer liest das Kennzeichen. Dann verschlüsselt er das Kennzeichen.
Man fährt aus dem Messbereich aus, der Computer liest erneut das Kennzeichen, verschlüsselt das Kennzeichen erneut. Der Computer greift dann auf seine Datenbank mit den verschlüsselten Kennzeichen zu. War der Fahrer zu schnell, löst der Blitzer aus. War alles okay, wird das verschlüsselte Kennzeichen aus der Datenbank gelöscht.
Es las sich erst so, als würden generell erstmal alle Fahrzeuge voll fotografiert (inkl. Fahrer), die Bilder aber lediglich verschlüsselt gespeichert. Nach Auswertung der Durchschnittsgeschwindigkeit an der Endstelle gibt das System dann das Bild frei falls der Fahrer zu schnell war oder löscht es falls er das nicht war. So hatte ich das verstanden. Danke für Deine Beschreibung, die natürlich Sinn macht sofern man es mit dem Datenschutz ernst meint.
Hierzu aber mal 'ne interessante Fragestellung:
Angenommen, die Messstrecke zieht sich über einige Kilometer. Ein Fahrzeug fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Messstrecke ein. Erlaubt sei 80km/h, die Kiste fährt 140km/h. Kurz vor Ende der Messstrecke wird dem Fahrer "schlecht". Er hält kurz auf dem Seitenstreifen, ein Arbeitskollege der bis dahin auf dem Beifahrersitz geschlafen hat übernimmt das Steuer und fährt sofort mit 75km/h in die zweite Messstelle. Er wird geblitzt, weil der Durchschnitt immer noch deutlich über 80km/h lag, ist jedoch niemals zu schnell gefahren. Und muss von der Geschwindigkeitsübertretung des ersten Fahrers auch nicht zwingend etwas gewusst haben da er geschlafen hat. Beide argumentieren, sie wären nie zu schnell gefahren. Die Technik beweist, dass einer lügt. Wer wird verurteilt? Vom ersten Fahrer gibts kein Foto mit dem man nachweisen könnte, dass er überhaupt gefahren ist, vom zweiten gibts ein Foto, das aber nicht beweist, dass ER zu schnell gefahren ist. Entscheidet man sich, den ersten Fahrer zu belangen, so müsste das komplett ohne Beweis geschehen. Belangt man den zweiten Fahrer, wird ein de-facto Unschuldiger rechtskräftig verurteilt. Knifflig.
Safety first!
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Das ist vermutlich das Problem, wenn nur 1 Bild erstellt wird. Aber selbst, wenn 2 Bilder (Beginn und Ende) erstellt werden würden, wäre es in diesem Fall ein Problem, denn wer war dann der Fahrer der Geschwindigkeitsüberschreitung bei 2 unterschiedlichen Bildern?
Die Lösung wäre, die Messstrecke so kurz zu wählen, dass sich ein Fahrerwechsel, selbst bei erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, durch den Zeitverlust beim Abbremsen/Wechsel/Beschleunigen maximal geringfügig auf die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit auswirken und somit keinen Blitz auslösen würde.
Die Lösung wäre, die Messstrecke so kurz zu wählen, dass sich ein Fahrerwechsel, selbst bei erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, durch den Zeitverlust beim Abbremsen/Wechsel/Beschleunigen maximal geringfügig auf die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit auswirken und somit keinen Blitz auslösen würde.
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Brot hat geschrieben: ↑Do 11. Sep 2014, 01:32So, nachdem es lange ruhig um das Thema "Section-Control" war, findet in Deutschland der erste Test statt:
Geschwindigkeitskontrollen: Niedersachsen testet Strecken-RadarAuch alle Anforderungen des deutschen Datenschutzes sollen eingehalten werden. Mal schauen, wie der Test verläuft und ob andere Bundesländer nachziehen.Vor dem Blitzer wird auf die Bremse getreten, danach geht die Raserei weiter. Genau das soll das "Strecken-Radar" verhindern. Niedersachsen testet die Technologie jetzt als erstes Bundesland.
Hat sich vorerst erledigt. Das Verwaltungsgericht Hannover verbietet die Section-Control:
Neue Tempomessung: Gericht verbietet Streckenradar
Es fehlt wohl die "gesetzliche Grundlage". Da die Section-Control meiner Meinung nach ein tolles Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist, hoffe ich mal, dass diese schnellstmöglich kommt und die Geschwindigkeitsüberwachung mit dieser Technik fortgeführt werden kann.Die bundesweit erste Geschwindigkeitsmessung per Sektorkontrolle ist laut Verwaltungsgericht Hannover unrechtmäßig in Betrieb und muss sofort abgeschaltet werden. Als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung kündigte das Innenministerium in Hannover an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
[...]
Die Erfassung der Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge, die in den Kontrollbereich fahren, greift nach Meinung der Richter jedoch in die verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmung ein. Für diesen Eingriff bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. Diese fehle, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Der Streit um das Radar kann aber noch in die nächste Instanz gehen.
- schutzmann_schneidig
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Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
Mit dem neuen Polizeigesetz, das voraussichtlich im Mai verabschiedet wird, wird es soweit sein.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
"Im Mai soll der Landtag das umstrittene Polizeigesetz beschließen – inklusive Gesetz für das neue Blitzer-System.
....Bislang sei es umstritten, ob nicht der Bundesgesetzgeber die Grundlage für die Überwachung des Straßenverkehrs schaffen muss. Diese Frage musste das Gericht nicht klären. Schließlich gibt es ja noch gar kein Gesetz."
aus: http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine ... on-Control
"Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2018 die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken in Teilen für verfassungswidrig erklärte, konnte man ahnen, dass die von den Behörden gefeierte Geschwindigkeitsmessung per Section Control in Hannover einen schweren Stand haben dürfte. Räumte doch Karlsruhe dem Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert ein." (aus der Haz)
Das ist ein Thema bei dem "Blitzer", bei Bodycams in Nds. (bzw. allgemein beim Thema Prerecording), und auch bei polizeilichen Kameras im Stadtgebiet, von denen einige kassiert wurden.
Mir fällt wiederholt auf, dass die nds. Landesdatenschutzbeauftragte aufgrund ihrer Rechtsauffassung als Gegenpart zu der Auffassung des Innenministeriums steht.
Ich finde dies äußerst schwierig für Durchführende als auch Betroffene von Maßnahmen/ Grundrechtseingriffen (!).
Es sollte möglich sein, dass Neuerungen, die ggf. auch zur Verkehrssicherheit beitragen und/oder Kriminalitätsbekämpfung, gesetzes-/verfassungskonform eingeführt werden. Ansonsten befürchte ich, dass Misstrauen in staatliche Maßnahmen wird wachsen, zudem die Unsicherheit von Menschen die die Maßnahmen durchführen und sich fragen müssen, - ist das alles ok was ich hier mache. -
....Bislang sei es umstritten, ob nicht der Bundesgesetzgeber die Grundlage für die Überwachung des Straßenverkehrs schaffen muss. Diese Frage musste das Gericht nicht klären. Schließlich gibt es ja noch gar kein Gesetz."
aus: http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine ... on-Control
"Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2018 die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung zu Fahndungszwecken in Teilen für verfassungswidrig erklärte, konnte man ahnen, dass die von den Behörden gefeierte Geschwindigkeitsmessung per Section Control in Hannover einen schweren Stand haben dürfte. Räumte doch Karlsruhe dem Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert ein." (aus der Haz)
Das ist ein Thema bei dem "Blitzer", bei Bodycams in Nds. (bzw. allgemein beim Thema Prerecording), und auch bei polizeilichen Kameras im Stadtgebiet, von denen einige kassiert wurden.
Mir fällt wiederholt auf, dass die nds. Landesdatenschutzbeauftragte aufgrund ihrer Rechtsauffassung als Gegenpart zu der Auffassung des Innenministeriums steht.
Ich finde dies äußerst schwierig für Durchführende als auch Betroffene von Maßnahmen/ Grundrechtseingriffen (!).
Es sollte möglich sein, dass Neuerungen, die ggf. auch zur Verkehrssicherheit beitragen und/oder Kriminalitätsbekämpfung, gesetzes-/verfassungskonform eingeführt werden. Ansonsten befürchte ich, dass Misstrauen in staatliche Maßnahmen wird wachsen, zudem die Unsicherheit von Menschen die die Maßnahmen durchführen und sich fragen müssen, - ist das alles ok was ich hier mache. -
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dies ... 57946.html
Natürlich nur stichprobenartige Überwachung ....ehm "Überprüfung der Einhaltung" und den daraus folgenden Sanktionen.
Ist doch super !
Zum Einsatz sollen mobile KFZ- Kennzeichenscanner kommen. HERRLICH.
Natürlich nur stichprobenartige Überwachung ....ehm "Überprüfung der Einhaltung" und den daraus folgenden Sanktionen.
Ist doch super !
Zum Einsatz sollen mobile KFZ- Kennzeichenscanner kommen. HERRLICH.
Re: Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung
So sieht es wohl aus. Section Control ist wieder zulässigschutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Mi 13. Mär 2019, 23:38Mit dem neuen Polizeigesetz, das voraussichtlich im Mai verabschiedet wird, wird es soweit sein.
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/bun ... 96372.html
Seit letzter Woche wird wieder gemessen.Dank des neuen niedersächsischen Polizeigesetzes darf das erste Streckenradar Deutschlands doch in Betrieb gehen. Ab Donnerstag werden Temposünder wieder verfolgt.
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