TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

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TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Gitterwagen » Sa 30. Jul 2016, 22:12

Wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung verdeckt wird, muss gem. § 10 Abs. 9 FZV ein Wiederholungskennzeichen ohne Stempelung angebracht werden.
Wenn dieses dann ein selbstgemaltes Pappschild ist (und damit nicht § 10 Abs. 2 FZV entspricht), welche TB-Nr. nehmt ihr da :polizei13: Mir gefällt im Katalog irgendwie keine dafür... :gruebel:

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 30. Jul 2016, 22:59

810112 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand *) befanden.
§ 10 Abs. 2, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat

Pappe = nix ordnungsgemäßer Zustand.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon grobstaub » Mi 3. Aug 2016, 09:55

Pappschild ist doch ok. Es steht doch nirgends konkret wie das Kennzeichen wiederholt werden soll.....

gesendet aus Machdeborch.....

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 3. Aug 2016, 10:22

Lies das mal nach.
:lah:

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 3. Aug 2016, 12:01

grobstaub hat geschrieben:Pappschild ist doch ok. Es steht doch nirgends konkret wie das Kennzeichen wiederholt werden soll.....
gesendet aus Machdeborch.....
Erste Frage: Bist du PVB?
Zweite Frage: Meinst du das wirklich ernst?
Dritte Frage: Wenn 1 & 2 = JA, hast du jemals etwas von der FZV gehört und "Ausgestalltung von Kennzeichen" ?

Ich dem Auszug des TBK, welchen ich gepostet habe, stehen sogar einige §§ der FZV drin. Ich würde da mal nachlesen.
Hier die Anlage dazu: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Wenn du an so einen garstigen Onkel gerätst und du haust raus:
"Ist doch okay so ein Pappschild, es steht doch nirgends wie es aussehen muss" hast du ggf. ein Problem.
Damit ist es eine vorsätzliche Handlung und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.
1) Wer in rechtswidriger Absicht
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
Rechtswidrig ist eine Tat, wenn der Täter keine Rechtfertigungsgründe o.ä hat. Ist die ganze Pappe-Schild-Geschichte schlecht lesbar, kann es sein du hast ein Strafverfahren an der Backe. Verdachtsmoment = Legalitätsprinzip usw.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon grobstaub » Mi 3. Aug 2016, 15:42

Fahr dich mal wieder runter.

Ich weiß wohl wie amtliche Kennzeichen an Fahrzeugen ausgestaltet sein und wo diese angebracht müssen.

Ich würde dem Bürger bei der Fahrradträgergeschichte nicht unterstellen, dass er sein Kennzeichen am Fahrzeug vorsätzlich verdecken will, schon gar nicht, wenn er sich einen Kopf gemacht hat "Seine" Kennzeichenbeschriftung per selbstgemalten Schild zu wiederholen.

Alles weitere gern per PN.








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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 3. Aug 2016, 16:12

grobstaub hat geschrieben:Pappschild ist doch ok. Es steht doch nirgends konkret wie das Kennzeichen wiederholt werden soll.....

gesendet aus Machdeborch.....
Ich bin unten. Dieser Satz legt offen, dass du es nicht gewusst hast. Von einem PVB erwarte ich einfach, dass er weiß, dass ein Pappschild nicht okay ist.

Du hast auch den anderen Teil nicht verstanden. Der verdeckt mit voller Absicht sein aKZ. Darf er auch, wenn die anderen Spielregeln einhält. Ich habe auf etwas anderes hingewiesen. Lesen und verstehen.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon grobstaub » Mi 3. Aug 2016, 20:42

Ich glaube du verstehst nicht.

Lass mal das Material des Kennzeichens außen vor.

Nochmal ganz einfach aus meiner persönlichen Sicht.
Wer einen Fahrradträger zum Zwecke des Transports von Fahrrädern montiert tut dieses nicht um damit sein amtliches Kennzeichen am KFZ zu verdecken sondern um Fahrräder zu transportieren.

Ich gebe zu, dass ein Schild aus Pappe ungeeignet bezüglich Witterung und Fahrtwind ist.

Deine Argumentation von wegen schlechter Lesbarkeit stand nicht zur Debatte. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe.........



Was ist denn der Grundgedanke des Gesetzgebers ein Kennzeichen wiederholen zu lassen........... Denk mal drüber nach.

Awg



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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 3. Aug 2016, 20:48

Jemand montiert seinen Fahrradträger. Dabei überdeckt er sein aKZ. Darf er auch, wenn er es wiederholt.
Pappe ist nicht nur ungeeignet, es ist nicht erlaubt. Den § und die Anlage habe ich dir genannt.

Das mit der Lesbarkeit war ein Zusatz, der als solches auch unmißverständlich zu erkennen war / ist. Was ist denn der Grundgedanke? Das aKZ trotz LEGALER Abdeckung zu wiederholen, um dieses im Bedarfsfall zu erkennen. Da geht es auch um Sachen wie Ausleuchtung bei Dunkelheit usw.

Wie gesagt, von einem PVB erwarte ich, dass solche Aussage wie sie in deinem ersten Post kamen, nicht kommen. Von einem Laien, ja.
Es steht doch nirgends konkret wie das Kennzeichen wiederholt werden soll.....
Das ist schlicht und ergreifend Quatsch. Und nur darum ging es.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon e42b » Sa 6. Aug 2016, 11:28

Hi,

hänge mich hier mal dran mit der Frage, ob mein Wiederholungskennzeichen ok wäre:
Ich habe es zweizeilig unter Verwendung der dazu vorgesehenen Schriftart auf Pappe gedruckt und einlaminiert. Auch die blaue Euro-Kennzeichnung ist vorhanden.
Die Originalgröße konnte ich nicht ganz einhalten (in der Höhe fehlen 5mm), weil DIN A4 leider zu schmal ist und es reflektiert auch nicht selbst.

Danke
E.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Syzygy » Sa 6. Aug 2016, 11:59

Das hat Ghostrider doch oben schon zitiert. Als Kennzeichen ist *nichts* anderes erlaubt als ein offiziell zugelassenes Kennzeichenschild. Kannste für unter 10 € im Internet bestellen, niemand muss ein Pappschild benutzen, mit weissem Edding was malen oder sich was ausdrucken.
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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 6. Aug 2016, 12:06

Und zu echt sollte es auch nicht wirken, wenn es nicht echt ist... :pfeif:
:lah:

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 6. Aug 2016, 15:09

Immer wieder geil... da werden Fahrräder und Träger gekauft. Locker 500 € zusammen. Aber dann an 10 - 15 € für ein Kennzeichen sparen. Die Dinger sind nicht einmal gesiegelt.

Bei mir braucht da keiner auf eine mündliche Verwarnung hoffen, weil es einfach pure Faulheit ist, sich die Dinger zu besorgen.
Mal ganz ehrlich. Der gesunde Menschenverstand läßt doch den Rückschluss zu, dass Pappe irgendwie als Kennzeichen am Fahrzeug nicht geeignet sein kann.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon e42b » Sa 6. Aug 2016, 22:12

Hi,

da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Ich hab das Wiederholungskennzeichen nur für den Zweck angefertigt, dass aus der offenen Heckklappe Ladung heraussteht und dadurch das originale Kennzeichen aufgrund seines Winkels zur Senkrechten schlechter zu erkennen ist. Verdeckt ist es dann nicht und auf die zulässigen 30° Abweichung werde ich wohl auch nicht kommen. Die Abweichung winkelgenau zu überprüfen ist auf dem Baumarktparkplatz eher nicht ganz einfach und die laminierte Version dient mir eher als Sicherheit.

Anbauteile wie Fahrradträger habe ich nicht. Dort würde ich selbstverständlich eins in vorgeschriebener Art + Beleuchtung anbringen. Für meine sehr seltenen Transporte der o.a. Art erschien mir eine Platte mit Kennzeichen und Beleuchtung als ein etwas großer Aufwand.

Abendgrüße
E.

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Re: TB-Nr. fehlendes Wiederholungskennzeichen

Beitragvon atdsvl91 » Sa 6. Aug 2016, 22:35

...Ich frage mich, ob jemand, der 30 Jahre bei K war und so etwas fragt, hier auch so blöd angemacht werden würde. Schließlich würde er ja die Frage "bist du PVB?" auch mit "Ja" beantworten. Aber schön, dass hier jeder perfekt ist und in diesem anonymen Internetforum nur Sachverhalte obersten Niveaus zu diskutieren. Normale, für andere leicht zu beantwortende Fragen, scheinen ja für manche hier ein No-Go zu sein. Dabei wäre eine einfache Antwort so einfach zu fertigen. Aber immer schön eins reinstecken. Seid ihr real auch so zu Kollegen? Welcher Kollege weiß alles? Also ehrlich mal...

@Ghostrider, zeigst du dann auch den Fahrer eines Baustellenfahrzeugs an, der innerorts 500 Meter von Baustelle zum Betrieb zurückfährt wegen Kennzeichenmissbrauch an, wenn das hintere Kennzeichen verschmutzt ist? Bezüglich einer Absicht darf selbst der PVB das Hirn vor Anzeigeerstattung einschalten. Sonst kannst du ja auch für jeden VU Straftaten anzeigen... Was der 01 alles beabsichtigt haben könnte.....
______________________________

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