Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

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Kaeptn_Chaos
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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 17. Aug 2016, 21:17

Auch nicht problemloser als andere.
:lah:

RafaelGomez
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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon RafaelGomez » Mi 17. Aug 2016, 21:30

CoralSnake hat geschrieben:Bekommt man als Schutzmann eigentlich problemlos eine WBK?

Eine kompaktere Waffe ließe sich privat ja besser führen.
Berechtigt Dich die dann private WBK zu der privaten Waffe zum Führen derselben?

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon CoralSnake » Mi 17. Aug 2016, 21:32

Mit Waffenschein zusätzlich noch ja.

RafaelGomez
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Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon RafaelGomez » Mi 17. Aug 2016, 21:35

CoralSnake hat geschrieben:Mit Waffenschein zusätzlich noch ja.
Das war mir schon klar. Vom WS hattest Du aber nix geschrieben, nur von der WBK und führen.

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon vladdi » Mi 17. Aug 2016, 21:40

....und Waffenschein bekommt man (auch Polizisten) nicht sooooo leicht

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Konspi » Do 18. Aug 2016, 20:52

...zumal diese zumindest ihre Dienstwaffen ohnehin rund um die Uhr führen dürften.

Grüße
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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Aldous » Do 18. Aug 2016, 21:10

Dürfen sie das? In allen Ländern?

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon vladdi » Do 18. Aug 2016, 21:15

... und ohne Auflagen, Schranken, Vorgaben, Nachweisen?

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Trooper » Do 18. Aug 2016, 21:41

In Bayern kriegt meines Wissens immer noch jeder Polizeibeamte auf Wunsch eine private Waffe in einem vorgegebenen Kaliber auf Ersatzbescheinigung genehmigt.

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon RafaelGomez » Do 18. Aug 2016, 21:56

Trooper hat geschrieben:In Bayern kriegt meines Wissens immer noch jeder Polizeibeamte auf Wunsch eine private Waffe in einem vorgegebenen Kaliber auf Ersatzbescheinigung genehmigt.

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Was ist in diesem Falle eine Ersatzbescheinigung?

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Trooper » Do 18. Aug 2016, 22:01

Ups. Gemeint ist eine Ersatzbescheinigung für den Waffenschein, die laut 55 Abs. 2 WaffG für gefährdete Hoheitsträger ausgestellt werden kann.

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon RafaelGomez » Do 18. Aug 2016, 22:07

Danke! Die Auslegung des 'erheblich gefährdet' scheint dann recht sportlich gehandhabt zu werden...

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Trooper » Do 18. Aug 2016, 22:10

Tja. Die bayerischen Kollegen können da bestimmt mehr zu sagen. Ich habe nur in Erinnerung, daß es in Bayern seit den 80ern einen Erlass gibt, der regelt, daß jeder Polizist qua Beruf gefährdet ist und den Wisch von seinem PP erhalten kann. Ich finds gut und würde mir das auch für andere Bundesländer wünschen. Aber das wird dich ja nicht groß wundern.

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon RafaelGomez » Do 18. Aug 2016, 22:15

Nö, wundert mich nicht. :-) Stören würds mich aber auch nicht. Auch wenn ich den PVB nicht als dauerhaft erheblich gefährdet einstufen würde.

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Re: Führt ihr eure Waffe außerhalb des Dienstes?

Beitragvon Hann-Es » Do 18. Aug 2016, 23:28

Korrekt. In Bayern gibt's die Ersatzbescheinigung für WBK oder Schein nach Nachweis von Versicherung und Sicherung (entspr. den waffr. Vorschriften).


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