§ 90a Stgb und Christoph Harting

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§ 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Controller » Do 8. Sep 2016, 18:12

Wie man liest, läuft gegen Christoph Harting mindestens eine Anzeige wegen seines Verhaltens bei der Siegerehrung in Rio.

Manche Medien sprachen auch schon vom Hampel-Harting, der als Angehöriger der Bundespolizei,
von der Deutschen Sporthilfe unterstützt wird und vermutlich auch Sonderurlaub genoss.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... +36%2F2016

http://www.derwesten.de/sport/olympia/b ... 61123.html

Jochen Maron, Leiter der Bundespolizeisportschule in Kienbaum scheint ziemlich angesäuert.

Ist das Verhalten ein Diszi wert ? :polizei10:

Mir erscheint es überzogen.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Beobachter » Do 8. Sep 2016, 18:23

Wirkt auf mich irgendwie...."ostig".
Dort sollte man auch bei jeder Gelegenheit "sein Land" repräsentieren und zwar nach vorgeschriebener Choreographie.
Lasst ihn doch in Freiheit hampeln, tanzen, whatever! Er trägt eure Farben und gewinnt für euch...damit is genug fürs Vaterland getan.
Strammstehen war hoffentlich gestern.
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Buford T. Justice » Do 8. Sep 2016, 18:30

Ich finde, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, im Sinne einer Prüfung, ist zunächst einmal schon in Ordnung, weil man gewisse Dinge als Beamter einfach besser wissen muss. Wenn die Öffentlichkeit an dem vorgeworfenen Verhalten Anstoß nimmt, ist das geeignet, die staatliche Sportförderung zumindest kurzfristig in Frage zu stellen.

Das Verfahren als solches würde mir aber als Denkzettel dann auch reichen, meinetwegen mit Missbilligung. Das aus Gründen der internen Gerechtigkeit, weil Kollegen schon für wesentlich ungebührlicheres Verhalten milde behandelt wurden.

Interessant finde ich übrigens auch den letzten Absatz des Artikels auf DerWesten:

"Wie die Welt am Sonntag ebenfalls berichtete, liegt Christoph Harting ein Angebot des TV-Senders Pro7 für die Sendung Schlag den Star vor. Dabei soll ihm eine Gage von 60.000 Euro winken."Da es sich dabei um eine zu genehmigende Nebentätigkeit handelt, läuft derzeit ein Antrags- und Genehmigungsprozess, der darüber entscheiden wird, ob er teilnehmen darf", sagte Maron. Es soll bereits eine Entscheidung gefallen sein. Demnach darf Harting teilnehmen, muss seine Gage aber angeblich der Bundeskasse überlassen."
:applaus:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Diag » Do 8. Sep 2016, 18:39

Ob es jetzt mit Strafe gewürdigt werden sollte? :nixweiss:

Aber bei der eigenen Nationalhymne rumhampeln? Dann noch als Bundesbeamter und dann noch Polizei? Geht gar nicht. :nein:

Schlechte Erziehung? Dumm? Überfordert? Arrogant? :nixweiss:

Zumindest seitens DOSB (u. ä.) wüsste ich, was ich machen würde.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Aldous » Do 8. Sep 2016, 18:42

So sehr befremdlich man sein Verhalten auch empfinden mag, so plausibel erscheint seine spätere Erklärung. Jeder der schon mal Sport auf einem gewissen Niveau betrieben hat, weiß wie sich das Adrenalin im Körper anfühlt, wenn man seine Leistungsgrenze erreicht hat oder diese sogar, wie es bei Spitzensportlern häufiger der Fall sein dürfte, gerade eben nach oben verschoben hat.
Das treibt eigenartige Blüten im Körper und da die Leute dort immerhin Sportler und keine Schauspieler sind, hält eine Kamera sie wohl auch nicht davon ab, ihre Emotionen auszuleben.

Ich persönlich empfinde ein Strafverfahren als überzogen, denke allerdings auch, dass das (glücklicherweise) folgenlos bleiben wird.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon RafaelGomez » Do 8. Sep 2016, 18:44

Ist das Verhalten ein Diszi wert? N Straftatbestand steht im Raum, und die dienstliche Wohlverhaltenspflicht ist wohl auch ziemlich berührt. Ging ja massiv durch die Medien. Und dann isses keine große Frage mehr, mMn ist gem. 17 I BDG einzuleiten.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Beobachter » Do 8. Sep 2016, 18:57

Straftat...jo. Gleich mit der großen Kelle. ...kommt mir auch bekannt vor. Siehe oben.
Wieviel Verblendung muss eigentlich sein, um dem Mann zu unterstellen, er habe damit die heilige Nationalfahne verunglimpfen wollen?
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon RafaelGomez » Do 8. Sep 2016, 19:06

Beobachter hat geschrieben:Straftat...jo. Gleich mit der großen Kelle. ...kommt mir auch bekannt vor. Siehe oben.
Wieviel Verblendung muss eigentlich sein, um dem Mann zu unterstellen, er habe damit die heilige Nationalfahne verunglimpfen wollen?
Tja, irgendwer hats wohl angezeigt in seiner Verblendung. Muss man nicht gut finden, ist aber so.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Diag » Do 8. Sep 2016, 19:20

Aldous hat geschrieben:So sehr befremdlich man sein Verhalten auch empfinden mag, so plausibel erscheint seine spätere Erklärung.
Die ersten Erklärungsversuche (nach Adrenalinrückgang) hörten sich da irgendwie anders an. :polizei2:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon springer » Do 8. Sep 2016, 19:24

Die Straftat würde ich verneinen, ein Diszi ist mindestens (!) zu prüfen. Von einem Bundesbeamten kann man erwarten, dass er bei so einem Ereignis, insbesondere beim Abspielen der Nationalhymne, nicht so den Affen macht.

Und die Erklärung von wegen er war so aufgeregt ändert daran gar nichts bzw. ist eine alberne Ausrede; er ist Polizist, da muss er sich auch in außergewöhnlichen Situationen beherrschen können.

Da gibts im Polizeidienst ganz andere Sachen, auf die er sich nicht so vorbereiten kann wie auf die Siegerehrung - und wo er sich entweder trotzdem zusammenreißt oder Probleme der ganz anderen Art bekommt.

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Diag » Do 8. Sep 2016, 19:26

Ist die Frage, ob er Polizist ist oder bei der Polizei Dienst verrichtet. ;-)

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Controller » Do 8. Sep 2016, 19:57

Er ist Bundespolizist im Rang eines Polizeimeisters

http://www.bundespolizei.de/SharedDocs/ ... stoph.html
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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Sep 2016, 20:15

Echt schlimm. Legt der nicht die Hände an die Hosennaht und entrichtet einen anständigen Gruß.

Haben wir den für eine sportliche Disziplin da hin geschickt oder für das Verhalten während 90 Sekunden Siegerehrung?

Ausnahmsweise bin ich mal mit Gregor Gysi einer Meinung und empfehle einmal mehr:

http://mobil.stern.de/kultur/micky-beis ... 09180.html
:lah:

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon springer » Do 8. Sep 2016, 20:45

Wenn die Siegerehrung so egal ist - wieso geht dann überhaupt jemand da hin?

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Re: § 90a Stgb und Christoph Harting

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 8. Sep 2016, 20:49

Was heißt egal? Aber was maßen wir uns an, jemanden erzählen zu wollen, wie er sich da zu verhalten hat? Was ist denn da der Maßstab und wer legt den fest?

Wie schlimm war es denn, was der gemacht hat?

Und war er da als PM im Dienst? Oder ist das ein außerdienstliches Fehlverhalten, welches sanktioniert gehört? Da muss sich aber manch einer warm anziehen.
:lah:


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