Schichtdienst Berlin
Re: Schichtdienst Berlin
Das dies alles gesetzlich bzw. per GA geregelt ist habe ich mir fast schon gedacht Herr Kapitän, gut das du mich daran erinnert hast.
Danke für deinen Tip Herr Diag, der hat nur einen kleinen Haken:
Plane ich als ersten Urlaubstag einen Freitag ein (um das Wochenende vorher "save" zu sein), wird dieser Tag nicht genehmigt und auf den folgenden Montag geschoben.
Damit stecke ich wieder im selben "Dilemma" wie vorher und verliere einen Urlaubstag.
Wenn ich jetzt hier lese, dass das auch bei anderen Polizeibehörden so geregelt ist das man einen Urlaubstag an den Arbeitgeber verschenkt, scheint das ja ein geteiltes Leid zu sein... schade.
Danke für deinen Tip Herr Diag, der hat nur einen kleinen Haken:
Plane ich als ersten Urlaubstag einen Freitag ein (um das Wochenende vorher "save" zu sein), wird dieser Tag nicht genehmigt und auf den folgenden Montag geschoben.
Damit stecke ich wieder im selben "Dilemma" wie vorher und verliere einen Urlaubstag.
Wenn ich jetzt hier lese, dass das auch bei anderen Polizeibehörden so geregelt ist das man einen Urlaubstag an den Arbeitgeber verschenkt, scheint das ja ein geteiltes Leid zu sein... schade.
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Re: Schichtdienst Berlin
Dann plan dein Urlaubsende doch auf einen Mo Nachtdienst?
Re: Schichtdienst Berlin
DAS löst alle meine Sorgen zu diesem Thema.
Danke, dass ich an deiner Blume der Erkenntnis schnuppern durfte.
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Re: Schichtdienst Berlin
auf welcher Grundlage beruht denn eure Urlaubsgestaltung Don ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Schichtdienst Berlin
Bin momentan im Urlaub in der niedersächsischen Einöde und kann nur ungenau Auskuft geben.
Es gibt eine "Urlaubs-Verordnung" für Beamte in Berlin.
Da steht u.a. drin, dass die Sonntag-zu-Montag Nachtschicht komplett zum Sonntag gehört bzw. gerechnet wird.
Auf diesen Passus berufen sich (zurecht) meine DGr-Leitung und höhere Instanzen.
Die Regelung, dass für Schichtdienstler möglichst kein freies Wochenende vorm Urlaubsantritt ermöglicht wird, ist eine hausinterne Absprache.
Sie verbessert den Personalvorrat am Wochenende und erhöht die Planungssicherheit.
Dagegen könnte man sich vermutlich erfolgreich wehren aber damit erzeugt man ein gestörtes Betriebsklima und wenn dann auch noch das Vertrauensverhältnis Risse bekommt... auweia.
Es gibt eine "Urlaubs-Verordnung" für Beamte in Berlin.
Da steht u.a. drin, dass die Sonntag-zu-Montag Nachtschicht komplett zum Sonntag gehört bzw. gerechnet wird.
Auf diesen Passus berufen sich (zurecht) meine DGr-Leitung und höhere Instanzen.
Die Regelung, dass für Schichtdienstler möglichst kein freies Wochenende vorm Urlaubsantritt ermöglicht wird, ist eine hausinterne Absprache.
Sie verbessert den Personalvorrat am Wochenende und erhöht die Planungssicherheit.
Dagegen könnte man sich vermutlich erfolgreich wehren aber damit erzeugt man ein gestörtes Betriebsklima und wenn dann auch noch das Vertrauensverhältnis Risse bekommt... auweia.
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Re: Schichtdienst Berlin
Du meinst eine solche Formulierung:
Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen der Beamte nach dem Dienstplan oder üblicherweise
Dienst zu leisten hat.
Endet eine Dienstschicht nicht an dem Kalendertag, an dem
die Dienstschicht begonnen hat, gilt als Arbeitstag der Kalendertag, an dem die Dienstschicht
begonnen hat
wie rechnet ihr denn ab, in Tagen oder wird der Urlaub auf Stunden umgerechnet, also pro Tag 8h, bzw 8,5 h Urlaubsgutschrift auf das Urlaubskonto ?
Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen der Beamte nach dem Dienstplan oder üblicherweise
Dienst zu leisten hat.
Endet eine Dienstschicht nicht an dem Kalendertag, an dem
die Dienstschicht begonnen hat, gilt als Arbeitstag der Kalendertag, an dem die Dienstschicht
begonnen hat
wie rechnet ihr denn ab, in Tagen oder wird der Urlaub auf Stunden umgerechnet, also pro Tag 8h, bzw 8,5 h Urlaubsgutschrift auf das Urlaubskonto ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: Schichtdienst Berlin
Eigentlich liest sich das eher so, als ob Du gerne einen geschenkten Tag haben möchtest...DonRob hat geschrieben: Wenn ich jetzt hier lese, dass das auch bei anderen Polizeibehörden so geregelt ist das man einen Urlaubstag an den Arbeitgeber verschenkt, scheint das ja ein geteiltes Leid zu sein... schade.
Mir kam (im Tagdienst) mal ein Chef blöd. Meinte, dass ich ja die Regelung "entweder das WE am Urlaubsanfang ist safe oder das am Ende" umgehe, wenn ich meinen ersten Urlaubstag auf Freitag lege und dass er das nicht genehmigen wird. Ab da begannen alle meine Urlaube dort an nem Freitag und endeten an nem Montag...
Re: Schichtdienst Berlin
Controller: Genau diese Formulierung haben wir.
Wir bekommen im Urlaub (30 Tage) von Mo-Fr eine Stundengutschrift, somit bleibt das Stundenkonto in dieser Zeit quasi eingefroren.
Sa., So. und Feiertage zählen nicht als Arbeits- bzw. Urlaubstag.
Das Wochenende nach dem Urlaub ist "save", wenn der letzte Urlaubstag ein Freitag ist.
Diag: Im Tagesdienst hätte ich das Problem nicht.
Da gehe ich Freitags um 13 Uhr nach Hause und packe meine Koffer, weil ich ja eh zu 99 % am Sa. & So. nicht zum Dienst muss.
Ja, ich möchte 30 Urlaubstage zur Erholung haben und nicht am ersten Urlaubstag aus der Nachtschicht kommen.
Die Vorschriftenlage lässt das zu aber da steht nicht, dass es zwingend so sein muss.
Ich mach ja Fr/Sa die Nacht und Sonntag 12-Stunden TD vorm Urlaub mit aber dann endet meine Bereitschaft mit voller Hingabe mitzurudern.
Wir bekommen im Urlaub (30 Tage) von Mo-Fr eine Stundengutschrift, somit bleibt das Stundenkonto in dieser Zeit quasi eingefroren.
Sa., So. und Feiertage zählen nicht als Arbeits- bzw. Urlaubstag.
Das Wochenende nach dem Urlaub ist "save", wenn der letzte Urlaubstag ein Freitag ist.
Diag: Im Tagesdienst hätte ich das Problem nicht.
Da gehe ich Freitags um 13 Uhr nach Hause und packe meine Koffer, weil ich ja eh zu 99 % am Sa. & So. nicht zum Dienst muss.
Ja, ich möchte 30 Urlaubstage zur Erholung haben und nicht am ersten Urlaubstag aus der Nachtschicht kommen.
Die Vorschriftenlage lässt das zu aber da steht nicht, dass es zwingend so sein muss.
Ich mach ja Fr/Sa die Nacht und Sonntag 12-Stunden TD vorm Urlaub mit aber dann endet meine Bereitschaft mit voller Hingabe mitzurudern.
Re: Schichtdienst Berlin
Du bist mir immer noch eine Antwort schuldig geblieben...wie kann der Mehrdienst (<5.5 Std) am 31.08. noch abgebaut werden?SirJames hat geschrieben:Das hängt dann aber von der Findigkeit des jeweiligen DGL ab, der Puzman pflegt. Ähnlich Buchungskorridor, wo es zumindest bei uns zw. den Dienstgruppn auch Unterschiede gibt in der Auslegung der jeweiligen GA. Ich hab das Glück sehr mitarbeiterfreundliche DGL zu haben, sodass mich die 5.5h Problematik nicht trifft.krisjugo hat geschrieben:Hat man am Ende des Monats keine dieser Überstunden (nicht geplanter Mehrdienst) und muss dann z.B. im Spätdienst am 31.08. 2 oder 3 Stunden länger machen (Festnahme, ED/BE und/oder Einlieferung) haste keine Chance mehr, diese Stunden per DA zu tilgen. Da hilft auch kein PuzMan...
Gruß
Re: Schichtdienst Berlin
Du glaubst doch nicht, dass ich das jetzt öffentlich ausbreite? Ich dachte eigentlich, dass man aus meinem vorigen Beitrag entsprechende Schlüsse ziehen kann.
Gruß
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“No, I don’t wonder Marty. The world needs bad men. We keep the other bad men from the door.”
(true detective)
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Re: Schichtdienst Berlin
wie ist das zu verstehen?Sa., So. und Feiertage zählen nicht als Arbeits- bzw. Urlaubstag.
Wird dir da -im Schichtdienst- nix abgezogen
Ich kenn es eigentlich nur so:
Schichtdienst - Urlaub in Tagen gerechnet:
Sam. Spät = 1 Tag Urlaub weg
So. Früh und Nachtdienst = 1 Tag Urlaub weg
Mon. frei = kein Abzug
Dien. frei = kein Abzug
Mitt Spät = 1 Tag Urlaub weg
Do. Früh und Nachtdienst = 1 Tag Urlaub weg
usw......
Der "Schutz" des Urlaubs beginnt direkt, pünktlich nach dem letzen Nachtdienst, an dem man Dienst verrichtet und endet mit dem ersten Dienst, zu dem man aus eigener Urlaubsplanung heraus, wieder mit dem beginnen Dienst möchte.
Schichtdienst - Urlaub in Stunden gerechnet:
Sam. Spät = 8 h Urlaub weg
So. Früh und Nachtdienst = 16h Urlaub weg
Mon. frei = kein Abzug
Dien. frei = kein Abzug
Mitt Spät = 8 h Urlaub weg
Do. Früh und Nachtdienst = 16 h Urlaub weg
usw
Auch hier gilt die gleiche Regelung wie zuvor bezüglich der geschützten Tage.
wo ist das denn zu finden ??Die Vorschriftenlage lässt das zu aber da steht nicht, dass es zwingend so sein muss.
./edit kl. Ausbesserungen
Zuletzt geändert von Controller am So 18. Sep 2016, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Schichtdienst Berlin
jetzt verstandenSirJames hat geschrieben:Du glaubst doch nicht, dass ich das jetzt öffentlich ausbreite? Ich dachte eigentlich, dass man aus meinem vorigen Beitrag entsprechende Schlüsse ziehen kann.
Gruß
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Re: Schichtdienst Berlin
In NRW werden auch nur Werktage vom Urlaub abgezogen. Natürlich hat man aber auch dann Urlaub, wenn kein Werktag ist.
Ich halte die Diskussion für sinnfrei, weil es sich - siehe mein Beispiel Rückkehr zur Mo Nachtschicht - alles ausgleicht. Dass der Nachtdienst zu dem Tag gehört, an dem er beginnt, ist halt so. Wie gesagt, wenn der Personalkörper spitz auf Knopf genäht wäre, müsste ansonsten Mo um 00.00 h einer starten.
Bei mir geht die Nachtschichtwoche bis Do. Fr - So sind wfr. Mache ich also mit vier Tagen sieben frei - und starte erst Mo mit spät, nochmal ein halber Tag. So rechnet doch niemand.
Ich halte die Diskussion für sinnfrei, weil es sich - siehe mein Beispiel Rückkehr zur Mo Nachtschicht - alles ausgleicht. Dass der Nachtdienst zu dem Tag gehört, an dem er beginnt, ist halt so. Wie gesagt, wenn der Personalkörper spitz auf Knopf genäht wäre, müsste ansonsten Mo um 00.00 h einer starten.
Bei mir geht die Nachtschichtwoche bis Do. Fr - So sind wfr. Mache ich also mit vier Tagen sieben frei - und starte erst Mo mit spät, nochmal ein halber Tag. So rechnet doch niemand.
Re: Schichtdienst Berlin
Offenbar bin ich nicht in der Lage mein Problem verständlich darzustellen.
Ich trete es jetzt noch ein Mal breit und denn habe ich meinen Unmut wenigstens mal hinaus posaunt.
Mein Urlaub wird bei der Planung (ca. 6 Monate vorher) schon so angepasst, dass ich an einem Montag meinen ersten Urlaubstag habe.
Somit bin ich für die Dienste am WE vor meinem Urlaub ein ganz sicherer Kandidat.
Dadurch habe ich, im Gegensatz zu den Tagesdienstlern, kein freies Wochenende vorab und muss ggf. bis Montagmorgens um 06.15 Uhr arbeiten.
Damit ist der erste Urlaubstag für'n Poppes.
Der gut gemeinte Hinweis, dass ich den verlorenen Tag durch geschicktes Platzieren des letzten Urlaubstages auf einen Montag-Nachtdienst zurückgewinnen könnte, hilft mir leider auch nicht weiter.
Da ich nicht nur Regeldienste ableiste, würde ich sofort am nächsten Tag (Dienstag) für einen Dispodienst eingetragen werden und z.B. ÖPNV, VÜ oder ET machen.
Ich gewinne also nichts zurück.
Das eigentliche Ärgernis ist ja, wenn mein Urlaub in Reichweite kommt und in der Dienstvorausplanung erscheint (ca. 6 Wochen voraus) bin ich immer am Sa & So vor Urlaubsantritt für Regeldienste eingetragen- bzw. geplant.
Andere Kollegen, die keinen Urlaub haben und nicht benötigt werden, stehen da auf frei oder DA.
Und das kotzt mich an:
Anstatt mich (den Urlaubsbeginner) auf frei zu setzen und ihm 2 Tage zu schenken, muss ich das WE durchschrubben. Dabei müsste ich in der Vorplanung nur durch jemanden ersetzt werden, der auf frei gelegt wurde.
Es ist ein reines Planungsproblem, das fast alle unsere Regeldienstler betrifft aber an dessen Behebung unsere Dienstgruppenleitung kein Interesse hat.
Schade eigentlich, gerade die im jahrzehntelangen Wechselschichtdienst Verschlissenen hätten sich über diese völlig legale Zugabe gefreut.
So... genug gekotzt.
Ich trete es jetzt noch ein Mal breit und denn habe ich meinen Unmut wenigstens mal hinaus posaunt.
Mein Urlaub wird bei der Planung (ca. 6 Monate vorher) schon so angepasst, dass ich an einem Montag meinen ersten Urlaubstag habe.
Somit bin ich für die Dienste am WE vor meinem Urlaub ein ganz sicherer Kandidat.
Dadurch habe ich, im Gegensatz zu den Tagesdienstlern, kein freies Wochenende vorab und muss ggf. bis Montagmorgens um 06.15 Uhr arbeiten.
Damit ist der erste Urlaubstag für'n Poppes.
Der gut gemeinte Hinweis, dass ich den verlorenen Tag durch geschicktes Platzieren des letzten Urlaubstages auf einen Montag-Nachtdienst zurückgewinnen könnte, hilft mir leider auch nicht weiter.
Da ich nicht nur Regeldienste ableiste, würde ich sofort am nächsten Tag (Dienstag) für einen Dispodienst eingetragen werden und z.B. ÖPNV, VÜ oder ET machen.
Ich gewinne also nichts zurück.
Das eigentliche Ärgernis ist ja, wenn mein Urlaub in Reichweite kommt und in der Dienstvorausplanung erscheint (ca. 6 Wochen voraus) bin ich immer am Sa & So vor Urlaubsantritt für Regeldienste eingetragen- bzw. geplant.
Andere Kollegen, die keinen Urlaub haben und nicht benötigt werden, stehen da auf frei oder DA.
Und das kotzt mich an:
Anstatt mich (den Urlaubsbeginner) auf frei zu setzen und ihm 2 Tage zu schenken, muss ich das WE durchschrubben. Dabei müsste ich in der Vorplanung nur durch jemanden ersetzt werden, der auf frei gelegt wurde.
Es ist ein reines Planungsproblem, das fast alle unsere Regeldienstler betrifft aber an dessen Behebung unsere Dienstgruppenleitung kein Interesse hat.
Schade eigentlich, gerade die im jahrzehntelangen Wechselschichtdienst Verschlissenen hätten sich über diese völlig legale Zugabe gefreut.
So... genug gekotzt.
- Controller
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Re: Schichtdienst Berlin
hm, sorry das kenne ich (zum Glück) so nicht.
Bei uns hätte man sich da schon lange drum gekümmert !
Bei uns hätte man sich da schon lange drum gekümmert !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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