Tel-Schlagstock im Auto
Moderator: schutzmann_schneidig
Tel-Schlagstock im Auto
Hallo zusammen,
Mich würde mal interessieren ob man einen Teleskop Schlagstock im Auto mitführen darf.
Der würde dann so kein Nutzen finden und nur zur Selbstverteidigung dienen.
Mir ist bekannt, dass man ab 18 Jahren einen erwerben kann.
Muss dieser dann extra verschlossen sein oder sonst was?
Lg
Mich würde mal interessieren ob man einen Teleskop Schlagstock im Auto mitführen darf.
Der würde dann so kein Nutzen finden und nur zur Selbstverteidigung dienen.
Mir ist bekannt, dass man ab 18 Jahren einen erwerben kann.
Muss dieser dann extra verschlossen sein oder sonst was?
Lg
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Offen im Auto und Griffbereit?
Ich würde das als "Führen" werten und das somit als Owi.
Ich würde das als "Führen" werten und das somit als Owi.
When I am getting sad, I stop being sad and be awesome instead. True story.
Barney Stinson
Barney Stinson
Re: Tel-Schlagstock im Auto
§ 42a WaffG
Er muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Ansonsten wie von Luk91 erwähnt ein verbotenes Führen.
Er muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Ansonsten wie von Luk91 erwähnt ein verbotenes Führen.
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Wäre ein abschließbares Handschuh schon ein solches Behältnis?
Und ansonsten besorge ich mir eine Kiste, sicher es mit einem Schloss und das ganze wäre so einfach schon durch?
Und ansonsten besorge ich mir eine Kiste, sicher es mit einem Schloss und das ganze wäre so einfach schon durch?
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Das mit der Kiste wäre gesetzeskonform, ja. Und zum Selbstschutz natürlich nutzlos.
Handschuhfach eher nicht, meine ich. Mir war so, als hätte es da schon mal ein Urteil zu gegeben.
Gesendet von meinem GT-I8200N mit Tapatalk
Handschuhfach eher nicht, meine ich. Mir war so, als hätte es da schon mal ein Urteil zu gegeben.
Gesendet von meinem GT-I8200N mit Tapatalk
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Sieht man es analog zum Umgang mit Schußwaffen, dürfte der Stock nicht binnen 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen "schlagbereit" sein. Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Wenn Ihr euch da mal nicht irrtzulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html
Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig
„Wer den Sumpf austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen.“
Friedrich Merz
Friedrich Merz
Re: Tel-Schlagstock im Auto
@Riker
Es gilt das, was Zulu sagte
Für dein Beispiel bedeutet es, dass entweder mehr als drei Handgriffe nötig gewesen wäre oder, das AG Urteile nicht zitierfähig sind; anders ausgedrückt ist es egal was irgendein Amtsrichter mal entschieden hat. Viel zu oft erzählen (urteilen) Amtrichter Unsinn.
Es gilt das, was Zulu sagte
Für dein Beispiel bedeutet es, dass entweder mehr als drei Handgriffe nötig gewesen wäre oder, das AG Urteile nicht zitierfähig sind; anders ausgedrückt ist es egal was irgendein Amtsrichter mal entschieden hat. Viel zu oft erzählen (urteilen) Amtrichter Unsinn.
-
- Corporal
- Beiträge: 594
- Registriert: Di 6. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Bei Stuttgart
- Kontaktdaten:
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Da Teil muss laut WaffG in einem "verschlossenen" Behältnis transportiert werden. Das impliziert ein Schloss. Wenn das Handschuhfach "abgeschlossen" ist, ist alles ok da--> transportieren-Riker69 hat geschrieben:Wenn Ihr euch da mal nicht irrtzulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html
Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig
Bzgl Selbstschutz: Das Schloss kann auch winzig und aus Plastik sein. Ein Ruck und es ist offen. Trotzdem legal,da "Schloss" bzw. "verschlossen" nicht definiert ist.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
- Beiträge: 4224
- Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
- Wohnort: Elbflorenz
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Ein abgeschlossenes Behältnis ist gefordet. Jetzt erkläre mir mal einer, warum ein Handschuhfach, welches abgeschlossen ist, nicht ausreichen soll?
Jetzt kommt es wieder, es wurde zu wenig nachgefragt. Warum befindet sich dieses Teil im Auto? Erst einmal ist dieser Punkt zu klären.
Also @Flix97, wieso befindet sich das Ding im Auto?
-> ich will dir nicht an die Karre pissen, sondern der 42a WaffG hat paar Ausnahmen.
Zählt es als berechtigtes Interesse, wenn man mit einem Deutschlandtriko durch Leipzig-Connewitz geht?
Jetzt kommt es wieder, es wurde zu wenig nachgefragt. Warum befindet sich dieses Teil im Auto? Erst einmal ist dieser Punkt zu klären.
Also @Flix97, wieso befindet sich das Ding im Auto?
-> ich will dir nicht an die Karre pissen, sondern der 42a WaffG hat paar Ausnahmen.
Zählt es als berechtigtes Interesse, wenn man mit einem Deutschlandtriko durch Leipzig-Connewitz geht?
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Gut, vermutlich gibt es aber auch Richter, denen das abgeschlossene Handschuhfach nicht ausreicht. Ich hab kein Schloß an meinem, habe garnicht an die Möglichkeit gedacht.
Meiner Ansicht nach ist es auch schwierig, den Schlagstock im Rahmen der Notwehr einzusetzen. Denn "da draussen gibt es Streit, ich nehme mal den Stock und geh raus gucken" ist noch keine Notwehr und dann wieder ein Führen.
@Ghostrider
Ein berechtigtes Interesse am Führen wird schwer. Selbstverteidigung ist nämlich nicht automatisch eins.
Meiner Ansicht nach ist es auch schwierig, den Schlagstock im Rahmen der Notwehr einzusetzen. Denn "da draussen gibt es Streit, ich nehme mal den Stock und geh raus gucken" ist noch keine Notwehr und dann wieder ein Führen.
@Ghostrider
Ein berechtigtes Interesse am Führen wird schwer. Selbstverteidigung ist nämlich nicht automatisch eins.
Re: Tel-Schlagstock im Auto
Warum ? Mal angenommen der TE ist nicht Zuhälter Jupp, sondern Vera Busch und muss nachts bei Mäcces arbeiten ?Riker69 hat geschrieben:Wenn Ihr euch da mal nicht irrtzulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html
Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig
Re: Tel-Schlagstock im Auto
.... die Ausnahmen des 42a...
Zunächst stelle ich mir die Frage: Woher weiß der Polizist, dass der Mensch eine Waffe bei sich hat?
Ich denke mal, dass die allermeisten Fälle des berechtigten Führen gar nicht von der Polizei überprüft werden. Also was zeigte der Mensch für ein Verhalten, dass die Polizei ihn kontrolliert und ihn, seine Sache oder sein Fahrzeug durchsucht?
Dann gibt es zwei Instanzen (Polizei und Ordnungsamt / Waffenbehörde) die das berechtigte Interesse prüfen.
Den meisten Polizisten ist auch die Zielrichtung des 42a bekannt, welche in der Prüfung bestimmt berücksichtigt wird.
Jedoch stellt sich hier eine Frage: ist Notwehr/ Notwehrbereitschaft ein begründetes Interesse?
Zunächst stelle ich mir die Frage: Woher weiß der Polizist, dass der Mensch eine Waffe bei sich hat?
Ich denke mal, dass die allermeisten Fälle des berechtigten Führen gar nicht von der Polizei überprüft werden. Also was zeigte der Mensch für ein Verhalten, dass die Polizei ihn kontrolliert und ihn, seine Sache oder sein Fahrzeug durchsucht?
Dann gibt es zwei Instanzen (Polizei und Ordnungsamt / Waffenbehörde) die das berechtigte Interesse prüfen.
Den meisten Polizisten ist auch die Zielrichtung des 42a bekannt, welche in der Prüfung bestimmt berücksichtigt wird.
Jedoch stellt sich hier eine Frage: ist Notwehr/ Notwehrbereitschaft ein begründetes Interesse?
Re: Tel-Schlagstock im Auto
DAS zweifel ich aber sowas von dolle an...Den meisten Polizisten ist auch die Zielrichtung des 42a bekannt, welche in der Prüfung bestimmt berücksichtigt wird.
Den meisten ist nicht mal der 42a bekannt und die meisten reden von einer verbotenen Waffe...
Und eine allgemeines Interesse wie "Notwehr" ist in den mir bekannten Fällen bisher nicht anerkannt worden. Es muss schon etwas spezieller sein.
Vera Busch bis Nachts bei Mäcces KÖNNTE so ein Fall sein.
Aber wenn Vera dann Oli heisst und Toröffner bei MC Höllen-Bandit ist, dann wird das mit der Notwehr wieder eng... oder umgekehrt-- bei manch einem AG bin ich mir nu nich mehr so sicher...
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Tel-Schlagstock im Auto
vladdi hat geschrieben:Viel zu oft erzählen (urteilen) Amtrichter Unsinn.
Das ist die ultimative Behauptung von
vladdi-milka-stowasser-bgs-leutnant
völlig unbeschwert von Sach und Fachkenntnis.
Keinen einzigen Buchstaben in einer der Akten gelesen,
keinen einzigen Ton in einer der Verhandlungen gehört,
aber einen ganzen Berufsstand runter machen.
Chapeau du
das hat man auch nicht oft
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende