Tel-Schlagstock im Auto

Erfahrungsberichte, Fragen und Tipps

Moderator: schutzmann_schneidig

Flix97
Cadet
Cadet
Beiträge: 19
Registriert: Di 15. Dez 2015, 21:10

Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Flix97 » Mo 19. Sep 2016, 22:42

Hallo zusammen,

Mich würde mal interessieren ob man einen Teleskop Schlagstock im Auto mitführen darf.
Der würde dann so kein Nutzen finden und nur zur Selbstverteidigung dienen.

Mir ist bekannt, dass man ab 18 Jahren einen erwerben kann.
Muss dieser dann extra verschlossen sein oder sonst was?

Lg

Benutzeravatar
Luk91
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 984
Registriert: So 9. Nov 2008, 00:00

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Luk91 » Mo 19. Sep 2016, 22:49

Offen im Auto und Griffbereit?

Ich würde das als "Führen" werten und das somit als Owi.
When I am getting sad, I stop being sad and be awesome instead. True story.
Barney Stinson

Brot
Moderator
Moderator
Beiträge: 3850
Registriert: Mi 31. Dez 2008, 00:00
Wohnort: BW

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Brot » Mo 19. Sep 2016, 22:50

§ 42a WaffG

Er muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Ansonsten wie von Luk91 erwähnt ein verbotenes Führen.

Flix97
Cadet
Cadet
Beiträge: 19
Registriert: Di 15. Dez 2015, 21:10

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Flix97 » Mo 19. Sep 2016, 22:53

Wäre ein abschließbares Handschuh schon ein solches Behältnis?
Und ansonsten besorge ich mir eine Kiste, sicher es mit einem Schloss und das ganze wäre so einfach schon durch?

Benutzeravatar
Trooper
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13359
Registriert: Sa 2. Okt 2004, 00:00
Wohnort: Niedersachsen

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Trooper » Mo 19. Sep 2016, 23:08

Das mit der Kiste wäre gesetzeskonform, ja. Und zum Selbstschutz natürlich nutzlos.

Handschuhfach eher nicht, meine ich. Mir war so, als hätte es da schon mal ein Urteil zu gegeben.

Gesendet von meinem GT-I8200N mit Tapatalk
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks

Benutzeravatar
zulu
Captain
Captain
Beiträge: 1859
Registriert: Fr 5. Nov 2010, 11:52

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon zulu » Di 20. Sep 2016, 00:37

Sieht man es analog zum Umgang mit Schußwaffen, dürfte der Stock nicht binnen 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen "schlagbereit" sein. Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.

Riker69
Constable
Constable
Beiträge: 43
Registriert: Fr 3. Jul 2015, 16:31

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Riker69 » Di 20. Sep 2016, 02:54

zulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
Wenn Ihr euch da mal nicht irrt :hallo:

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html

Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig :gruebel:
„Wer den Sumpf austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen.“
Friedrich Merz

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon vladdi » Di 20. Sep 2016, 09:13

@Riker
Es gilt das, was Zulu sagte

Für dein Beispiel bedeutet es, dass entweder mehr als drei Handgriffe nötig gewesen wäre oder, das AG Urteile nicht zitierfähig sind; anders ausgedrückt ist es egal was irgendein Amtsrichter mal entschieden hat. Viel zu oft erzählen (urteilen) Amtrichter Unsinn.

matzeman
Corporal
Corporal
Beiträge: 594
Registriert: Di 6. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Bei Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon matzeman » Di 20. Sep 2016, 10:24

Riker69 hat geschrieben:
zulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
Wenn Ihr euch da mal nicht irrt :hallo:

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html

Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig :gruebel:
Da Teil muss laut WaffG in einem "verschlossenen" Behältnis transportiert werden. Das impliziert ein Schloss. Wenn das Handschuhfach "abgeschlossen" ist, ist alles ok da--> transportieren-
Bzgl Selbstschutz: Das Schloss kann auch winzig und aus Plastik sein. Ein Ruck und es ist offen. Trotzdem legal,da "Schloss" bzw. "verschlossen" nicht definiert ist.

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Ghostrider1 » Di 20. Sep 2016, 11:07

Ein abgeschlossenes Behältnis ist gefordet. Jetzt erkläre mir mal einer, warum ein Handschuhfach, welches abgeschlossen ist, nicht ausreichen soll?


Jetzt kommt es wieder, es wurde zu wenig nachgefragt. Warum befindet sich dieses Teil im Auto? Erst einmal ist dieser Punkt zu klären.

Also @Flix97, wieso befindet sich das Ding im Auto?
-> ich will dir nicht an die Karre pissen, sondern der 42a WaffG hat paar Ausnahmen.

Zählt es als berechtigtes Interesse, wenn man mit einem Deutschlandtriko durch Leipzig-Connewitz geht? ;D

Benutzeravatar
zulu
Captain
Captain
Beiträge: 1859
Registriert: Fr 5. Nov 2010, 11:52

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon zulu » Di 20. Sep 2016, 11:17

Gut, vermutlich gibt es aber auch Richter, denen das abgeschlossene Handschuhfach nicht ausreicht. Ich hab kein Schloß an meinem, habe garnicht an die Möglichkeit gedacht. :D

Meiner Ansicht nach ist es auch schwierig, den Schlagstock im Rahmen der Notwehr einzusetzen. Denn "da draussen gibt es Streit, ich nehme mal den Stock und geh raus gucken" ist noch keine Notwehr und dann wieder ein Führen.

@Ghostrider

Ein berechtigtes Interesse am Führen wird schwer. Selbstverteidigung ist nämlich nicht automatisch eins.

Harkov

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Harkov » Di 20. Sep 2016, 11:34

Riker69 hat geschrieben:
zulu hat geschrieben:Handschuhfach scheidet dabei auf jeden Fall aus, wie Trooper schon treffend feststellte.
Wenn Ihr euch da mal nicht irrt :hallo:

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 50981.html

Allerdings ist das Ansinnen des TE, Teleskopschlagstock zum Zwecke des Selbstschutzes bzw. der Selbstverteidigung, mehr als Fragwürdig :gruebel:
Warum ? Mal angenommen der TE ist nicht Zuhälter Jupp, sondern Vera Busch und muss nachts bei Mäcces arbeiten ? :polizei4:

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon vladdi » Di 20. Sep 2016, 12:11

.... die Ausnahmen des 42a...

Zunächst stelle ich mir die Frage: Woher weiß der Polizist, dass der Mensch eine Waffe bei sich hat?
Ich denke mal, dass die allermeisten Fälle des berechtigten Führen gar nicht von der Polizei überprüft werden. Also was zeigte der Mensch für ein Verhalten, dass die Polizei ihn kontrolliert und ihn, seine Sache oder sein Fahrzeug durchsucht?

Dann gibt es zwei Instanzen (Polizei und Ordnungsamt / Waffenbehörde) die das berechtigte Interesse prüfen.

Den meisten Polizisten ist auch die Zielrichtung des 42a bekannt, welche in der Prüfung bestimmt berücksichtigt wird.


Jedoch stellt sich hier eine Frage: ist Notwehr/ Notwehrbereitschaft ein begründetes Interesse?

Benutzeravatar
DerLima
Moderator
Moderator
Beiträge: 5356
Registriert: Di 30. Jun 2009, 00:00
Wohnort: 167**

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon DerLima » Di 20. Sep 2016, 14:25

Den meisten Polizisten ist auch die Zielrichtung des 42a bekannt, welche in der Prüfung bestimmt berücksichtigt wird.
DAS zweifel ich aber sowas von dolle an...
Den meisten ist nicht mal der 42a bekannt und die meisten reden von einer verbotenen Waffe...

Und eine allgemeines Interesse wie "Notwehr" ist in den mir bekannten Fällen bisher nicht anerkannt worden. Es muss schon etwas spezieller sein.
Vera Busch bis Nachts bei Mäcces KÖNNTE so ein Fall sein.
Aber wenn Vera dann Oli heisst und Toröffner bei MC Höllen-Bandit ist, dann wird das mit der Notwehr wieder eng... oder umgekehrt-- bei manch einem AG bin ich mir nu nich mehr so sicher...
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Tel-Schlagstock im Auto

Beitragvon Controller » Di 20. Sep 2016, 17:14

vladdi hat geschrieben:Viel zu oft erzählen (urteilen) Amtrichter Unsinn.

Das ist die ultimative Behauptung von

vladdi-milka-stowasser-bgs-leutnant

völlig unbeschwert von Sach und Fachkenntnis.

Keinen einzigen Buchstaben in einer der Akten gelesen,
keinen einzigen Ton in einer der Verhandlungen gehört,

aber einen ganzen Berufsstand runter machen.

Chapeau :tach: du :troll;

das hat man auch nicht oft :uebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -


Zurück zu „Waffen und Einsatzmittel des unmittelbaren Zwangs“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende