Anwärterbezüge
Anwärterbezüge
Hallo, kurze Frage die mich Interessiert. Wann muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen? Bei Kündigung und bei Rausschmiss? Hab dazu nirgends Was gefunden auch nicht im im Gesetzbuch. MFG
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Anwärterbezüge
Im gD ja - im mD gar nicht.
Diag, da ist auch das Sittengesetz abgeheftet.
Diag, da ist auch das Sittengesetz abgeheftet.
Re: Anwärterbezüge
jo und genau und nda steht nix drin. zumindest hab ich nix under "Besoldung für Anwärter" gefunden.Diag hat geschrieben:Wer kennt es nicht, das Gesetzbuch?
Re: Anwärterbezüge
Also meines Wissens musst du die zurückzahlen, wenn du selber kündigst. Dann kommt es noch darauf an, wann du das machst. Während der Ausbildung, nach Abschluss der Ausbildung oder nach 2 Jahren als Beispiel. Danach bemisst sich dann wohl der Rückzahlungsanteil (höchste war glaub 75% Angabe ohne Gewähr).Karsti hat geschrieben:Hallo, kurze Frage die mich Interessiert. Wann muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen? Bei Kündigung und bei Rausschmiss? Hab dazu nirgends Was gefunden auch nicht im im Gesetzbuch. MFG
-
- Cadet
- Beiträge: 14
- Registriert: Fr 8. Apr 2016, 22:31
Re: Anwärterbezüge
kleiner Lesetipp:
Auflagen für die Gewährung des Anwärtergrundbetrages gemäß § 72 Abs. 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)
Auflagen für die Gewährung des Anwärtergrundbetrages gemäß § 72 Abs. 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
LouisB25 05 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende