Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlegen?!
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Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Schief gelaufen ist die Versendung von zu vielen schriftlichen Zusagen. Diese Leute wurden nicht abgeschüttelt sondern zusätzlich eingestellt. Das wiederum wirkt sich natürlich auf die Einstellungszahlen für 2017 aus, aber das ist ein anderes Thema.
Dir hat man (vermutlich) lediglich signalisiert, dass es reichen >>kann<< und das hat es aber nicht.
Du hast ja auch schriftlich dass dir keine mündliche Zusage gegeben wurde. Und wie Ich und einige andere dir zu erklären versucht haben, ist die dir gegenüber getätigte Äußerung keinesfalls so eindeutig, wie du das (verständlicherweise) gerne hättest.
Komm, ärgere dich nicht, sondern krempele die Ärmel hoch und tue alles dafür dass du im nächsten Anlauf dabei bist!
Dir hat man (vermutlich) lediglich signalisiert, dass es reichen >>kann<< und das hat es aber nicht.
Du hast ja auch schriftlich dass dir keine mündliche Zusage gegeben wurde. Und wie Ich und einige andere dir zu erklären versucht haben, ist die dir gegenüber getätigte Äußerung keinesfalls so eindeutig, wie du das (verständlicherweise) gerne hättest.
Komm, ärgere dich nicht, sondern krempele die Ärmel hoch und tue alles dafür dass du im nächsten Anlauf dabei bist!
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Ein Argument, warum man nach dem EAV dem Prüfling nicht sagen sollte wie es aussieht. Sondern wieviel Punkte er gemacht hat und dass er Post bekommt in der in eine Entscheidung zugesandt wird.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Jedes Mal wieder so eine sinnlose Disskusion.
Eine mündliche Zusage ist ersteinmal unverbindlich. Bis zur schriftlichen Bestätigung. Das hat man euch sicherlich aber auch gesagt. In Hessen gibt es sogar einen Zettel dazu. Zumindest habe ich damals einen bekommen mit Hinweisen und eben diesem Satz.
Warum ist das so?
Stell dir mal vor, du hast etwas verschwiegen und nun kommt es doch ans Licht. Ausschließungsgrund
Du stellst noch mal was an. Ausschließungsgrund
Der Haushalt reduziert doch die Einstellungszahlen, du fällst unter die Mindestpunktzahl. Ausschließungsgrund.
Zudem sehe ich persönlich den Kontext aus dem Satz "Es ist uns schwergefallen......" das du es eher gerade so geschafft hast / hättest und nicht "Keine Sorge sie sind dabei".
Aber es ist doch toll, wenn genug klagen, dann wird diese "mündliche Zusage" evtl. abgeschafft. Dann muss man eben warten bis ein Brief kommt, oder eben nicht.
Sich reinzuklagen ist auch immer voll super. Meistens schaffen die eh nicht das Studium.
Eine mündliche Zusage ist ersteinmal unverbindlich. Bis zur schriftlichen Bestätigung. Das hat man euch sicherlich aber auch gesagt. In Hessen gibt es sogar einen Zettel dazu. Zumindest habe ich damals einen bekommen mit Hinweisen und eben diesem Satz.
Warum ist das so?
Stell dir mal vor, du hast etwas verschwiegen und nun kommt es doch ans Licht. Ausschließungsgrund
Du stellst noch mal was an. Ausschließungsgrund
Der Haushalt reduziert doch die Einstellungszahlen, du fällst unter die Mindestpunktzahl. Ausschließungsgrund.
Zudem sehe ich persönlich den Kontext aus dem Satz "Es ist uns schwergefallen......" das du es eher gerade so geschafft hast / hättest und nicht "Keine Sorge sie sind dabei".
Aber es ist doch toll, wenn genug klagen, dann wird diese "mündliche Zusage" evtl. abgeschafft. Dann muss man eben warten bis ein Brief kommt, oder eben nicht.
Sich reinzuklagen ist auch immer voll super. Meistens schaffen die eh nicht das Studium.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Vielen Dank! Endlich mal eine sinnvolle Antwort! Genau das habe ich mir auch auch gesagt..hätte ich kein Problem mit gehabt wenn mir gesagt worden wäre dass ich dann Bescheid bekommen werde wie wie das EAV gelaufen ist,und mich noch gedulden muss..vladdi hat geschrieben:Ein Argument, warum man nach dem EAV dem Prüfling nicht sagen sollte wie es aussieht. Sondern wieviel Punkte er gemacht hat und dass er Post bekommt in der in eine Entscheidung zugesandt wird.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Du scheinst ja ein ganz schlauer zu sein 1. es wurde gesagt: die ENTSCHEIDUNG ( also ist ja für die Prüfer schon eine Entscheidung gefallen) ist uns nicht leicht gefallen....2. wurde ja durch die Blume gesagt ,dass wenn der Doc usw. nichts einzuwenden hat...dann kann ich mich auf eine Einstellung zum 01.09. psychisch einstellen...und deinen letzten Satz versteh ich nicht...reinzuklagen???und dann schaffen die das Studium eh nicht??? Es geht bei mir um den MD ich strebe gar kein Studium anfox3-13 hat geschrieben:Jedes Mal wieder so eine sinnlose Disskusion.
Eine mündliche Zusage ist ersteinmal unverbindlich. Bis zur schriftlichen Bestätigung. Das hat man euch sicherlich aber auch gesagt. In Hessen gibt es sogar einen Zettel dazu. Zumindest habe ich damals einen bekommen mit Hinweisen und eben diesem Satz.
Warum ist das so?
Stell dir mal vor, du hast etwas verschwiegen und nun kommt es doch ans Licht. Ausschließungsgrund
Du stellst noch mal was an. Ausschließungsgrund
Der Haushalt reduziert doch die Einstellungszahlen, du fällst unter die Mindestpunktzahl. Ausschließungsgrund.
Zudem sehe ich persönlich den Kontext aus dem Satz "Es ist uns schwergefallen......" das du es eher gerade so geschafft hast / hättest und nicht "Keine Sorge sie sind dabei".
Aber es ist doch toll, wenn genug klagen, dann wird diese "mündliche Zusage" evtl. abgeschafft. Dann muss man eben warten bis ein Brief kommt, oder eben nicht.
Sich reinzuklagen ist auch immer voll super. Meistens schaffen die eh nicht das Studium.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Es gab eine Entscheidung, richtig.
Die, dass du den Einstellungstest bestanden hast!
Und die war scheinbar "nicht leicht"
Die, dass du den Einstellungstest bestanden hast!
Und die war scheinbar "nicht leicht"
When I am getting sad, I stop being sad and be awesome instead. True story.
Barney Stinson
Barney Stinson
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Ziehst du in Erwägung, mit juristischem Beistand gegen die Ablehnung vorzugehen?
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Das möchte ich eigentlich nicht....denn wenn es so weit kommen müsste ,dann denke ich,dass ich mich für den falschen Beruf entschieden habe..Deep Blue hat geschrieben:Ziehst du in Erwägung, mit juristischem Beistand gegen die Ablehnung vorzugehen?
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
und wer weiß wozu es letztendlich gut ist dass es doch nicht klappt?!Das Thema Flüchtlinge und Kriminalität ist auch immer wieder Thema..und letztendlich müssen wir die Hände hinter dem Rücken halten damit wir nicht zwangsbeurlaubt werden....wo sich eine Tür schließt ,öffnet sich eine neue:)Gino20 hat geschrieben:Das möchte ich eigentlich nicht....denn wenn es so weit kommen müsste ,dann denke ich,dass ich mich für den falschen Beruf entschieden habe..Deep Blue hat geschrieben:Ziehst du in Erwägung, mit juristischem Beistand gegen die Ablehnung vorzugehen?
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Was hat denn eine Verwaltungsklage mit der Einstellung zum Beruf zu tun?
Natürlich kannst du klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Ob diese jedoch zum Erfolg führt, wird sich dann entscheiden. Die Prognose steht allerdings sehr schlecht. Denn wenn wir Bullen eines doch ganz gut können, dann ist es "Verwaltungsakt" und was anderes, ist deine Ablehnung nicht. Natürlich kann der aber auch fehlerhaft sein.
Aber mal was anderes.
Hier gab es mal einen im Forum, der wollte unbedingt zur WAPO in Hessen. Der war richtig euphorisch. Dann hat dass allerdings irgendwie nicht geklappt, dann ist der so richtig abgegangen.
Da kamen auch so Sprüche wie "Ja die Flüchtlinge.......man darf ja nichts......scheiß Einstellungsverfahren, voll ungerecht........ich weiß was ich kann und wer ich bin.......und was fällt euch Deppen hier in dem Forum ein"
Dein letzter Text, entwickelt auch so eine Tendenz. 1. Flüchtlinge sind mal Deliquent und mal nicht 2. Kriminalität ist so der Hauptaspekt in der Polizeiarbeit, wenn dich das ärgert, warum bewirbst du dich dann überhaupt?
3. Wir nehmen die Hände, im Regelfall, nicht hinter den Rücken, verträgt sich nämlich mit der Eigensicherung nicht wirklich
4. Ach wie froh wären einige, wenn sie mal wieder Urlaub bekommen könnten und das noch mit dem Handauflegen des Chefs. Ok so schlimm ist es noch nicht. Aber das Überstundekonto ist bei den meisten rappelvoll
Ansonsten wünsche ich dir für deinen beruflichen Lebensweg noch alles gute.
Natürlich kannst du klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Ob diese jedoch zum Erfolg führt, wird sich dann entscheiden. Die Prognose steht allerdings sehr schlecht. Denn wenn wir Bullen eines doch ganz gut können, dann ist es "Verwaltungsakt" und was anderes, ist deine Ablehnung nicht. Natürlich kann der aber auch fehlerhaft sein.
Aber mal was anderes.
Hier gab es mal einen im Forum, der wollte unbedingt zur WAPO in Hessen. Der war richtig euphorisch. Dann hat dass allerdings irgendwie nicht geklappt, dann ist der so richtig abgegangen.
Da kamen auch so Sprüche wie "Ja die Flüchtlinge.......man darf ja nichts......scheiß Einstellungsverfahren, voll ungerecht........ich weiß was ich kann und wer ich bin.......und was fällt euch Deppen hier in dem Forum ein"
Dein letzter Text, entwickelt auch so eine Tendenz. 1. Flüchtlinge sind mal Deliquent und mal nicht 2. Kriminalität ist so der Hauptaspekt in der Polizeiarbeit, wenn dich das ärgert, warum bewirbst du dich dann überhaupt?
3. Wir nehmen die Hände, im Regelfall, nicht hinter den Rücken, verträgt sich nämlich mit der Eigensicherung nicht wirklich
4. Ach wie froh wären einige, wenn sie mal wieder Urlaub bekommen könnten und das noch mit dem Handauflegen des Chefs. Ok so schlimm ist es noch nicht. Aber das Überstundekonto ist bei den meisten rappelvoll
Ansonsten wünsche ich dir für deinen beruflichen Lebensweg noch alles gute.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
ohje...bei all den dummen Kommentaren die ich hier lese,ist es fast bessser wenn es nicht klappt....wurde ja auch schon von einigen fast pensionierten Bundespolizisten gewarnt , dass fast nur noch Hohlbirnen dort arbeiten und aufgenommen werden.....ich glaube ich werde freiwillig meine Bewerbung zurückziehen.....denn es ist fast nichts an loyalen Aussagen hier gemacht worden,und wenn ich mir vorstelle dass ich mich auf einen von euch verlassen muss in der Gruppe ,dann bekomme ich jetzt schon Angst....fox3-13 hat geschrieben:Was hat denn eine Verwaltungsklage mit der Einstellung zum Beruf zu tun?
Natürlich kannst du klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Ob diese jedoch zum Erfolg führt, wird sich dann entscheiden. Die Prognose steht allerdings sehr schlecht. Denn wenn wir Bullen eines doch ganz gut können, dann ist es "Verwaltungsakt" und was anderes, ist deine Ablehnung nicht. Natürlich kann der aber auch fehlerhaft sein.
Aber mal was anderes.
Hier gab es mal einen im Forum, der wollte unbedingt zur WAPO in Hessen. Der war richtig euphorisch. Dann hat dass allerdings irgendwie nicht geklappt, dann ist der so richtig abgegangen.
Da kamen auch so Sprüche wie "Ja die Flüchtlinge.......man darf ja nichts......scheiß Einstellungsverfahren, voll ungerecht........ich weiß was ich kann und wer ich bin.......und was fällt euch Deppen hier in dem Forum ein"
Dein letzter Text, entwickelt auch so eine Tendenz. 1. Flüchtlinge sind mal Deliquent und mal nicht 2. Kriminalität ist so der Hauptaspekt in der Polizeiarbeit, wenn dich das ärgert, warum bewirbst du dich dann überhaupt?
3. Wir nehmen die Hände, im Regelfall, nicht hinter den Rücken, verträgt sich nämlich mit der Eigensicherung nicht wirklich
4. Ach wie froh wären einige, wenn sie mal wieder Urlaub bekommen könnten und das noch mit dem Handauflegen des Chefs. Ok so schlimm ist es noch nicht. Aber das Überstundekonto ist bei den meisten rappelvoll
Ansonsten wünsche ich dir für deinen beruflichen Lebensweg noch alles gute.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
vor allem bei dir Fox 03./13 bist du denn überhaupt schon ausgelernt?Gino20 hat geschrieben:ohje...bei all den dummen Kommentaren die ich hier lese,ist es fast bessser wenn es nicht klappt....wurde ja auch schon von einigen fast pensionierten Bundespolizisten gewarnt , dass fast nur noch Hohlbirnen dort arbeiten und aufgenommen werden.....ich glaube ich werde freiwillig meine Bewerbung zurückziehen.....denn es ist fast nichts an loyalen Aussagen hier gemacht worden,und wenn ich mir vorstelle dass ich mich auf einen von euch verlassen muss in der Gruppe ,dann bekomme ich jetzt schon Angst....fox3-13 hat geschrieben:Was hat denn eine Verwaltungsklage mit der Einstellung zum Beruf zu tun?
Natürlich kannst du klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Ob diese jedoch zum Erfolg führt, wird sich dann entscheiden. Die Prognose steht allerdings sehr schlecht. Denn wenn wir Bullen eines doch ganz gut können, dann ist es "Verwaltungsakt" und was anderes, ist deine Ablehnung nicht. Natürlich kann der aber auch fehlerhaft sein.
Aber mal was anderes.
Hier gab es mal einen im Forum, der wollte unbedingt zur WAPO in Hessen. Der war richtig euphorisch. Dann hat dass allerdings irgendwie nicht geklappt, dann ist der so richtig abgegangen.
Da kamen auch so Sprüche wie "Ja die Flüchtlinge.......man darf ja nichts......scheiß Einstellungsverfahren, voll ungerecht........ich weiß was ich kann und wer ich bin.......und was fällt euch Deppen hier in dem Forum ein"
Dein letzter Text, entwickelt auch so eine Tendenz. 1. Flüchtlinge sind mal Deliquent und mal nicht 2. Kriminalität ist so der Hauptaspekt in der Polizeiarbeit, wenn dich das ärgert, warum bewirbst du dich dann überhaupt?
3. Wir nehmen die Hände, im Regelfall, nicht hinter den Rücken, verträgt sich nämlich mit der Eigensicherung nicht wirklich
4. Ach wie froh wären einige, wenn sie mal wieder Urlaub bekommen könnten und das noch mit dem Handauflegen des Chefs. Ok so schlimm ist es noch nicht. Aber das Überstundekonto ist bei den meisten rappelvoll
Ansonsten wünsche ich dir für deinen beruflichen Lebensweg noch alles gute.
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Gehts dir noch gut?Gino20 hat geschrieben:vor allem bei dir Fox 03./13 bist du denn überhaupt schon ausgelernt?Gino20 hat geschrieben:ohje...bei all den dummen Kommentaren die ich hier lese,ist es fast bessser wenn es nicht klappt....wurde ja auch schon von einigen fast pensionierten Bundespolizisten gewarnt , dass fast nur noch Hohlbirnen dort arbeiten und aufgenommen werden.....ich glaube ich werde freiwillig meine Bewerbung zurückziehen.....denn es ist fast nichts an loyalen Aussagen hier gemacht worden,und wenn ich mir vorstelle dass ich mich auf einen von euch verlassen muss in der Gruppe ,dann bekomme ich jetzt schon Angst....fox3-13 hat geschrieben:Was hat denn eine Verwaltungsklage mit der Einstellung zum Beruf zu tun?
Natürlich kannst du klagen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Ob diese jedoch zum Erfolg führt, wird sich dann entscheiden. Die Prognose steht allerdings sehr schlecht. Denn wenn wir Bullen eines doch ganz gut können, dann ist es "Verwaltungsakt" und was anderes, ist deine Ablehnung nicht. Natürlich kann der aber auch fehlerhaft sein.
Aber mal was anderes.
Hier gab es mal einen im Forum, der wollte unbedingt zur WAPO in Hessen. Der war richtig euphorisch. Dann hat dass allerdings irgendwie nicht geklappt, dann ist der so richtig abgegangen.
Da kamen auch so Sprüche wie "Ja die Flüchtlinge.......man darf ja nichts......scheiß Einstellungsverfahren, voll ungerecht........ich weiß was ich kann und wer ich bin.......und was fällt euch Deppen hier in dem Forum ein"
Dein letzter Text, entwickelt auch so eine Tendenz. 1. Flüchtlinge sind mal Deliquent und mal nicht 2. Kriminalität ist so der Hauptaspekt in der Polizeiarbeit, wenn dich das ärgert, warum bewirbst du dich dann überhaupt?
3. Wir nehmen die Hände, im Regelfall, nicht hinter den Rücken, verträgt sich nämlich mit der Eigensicherung nicht wirklich
4. Ach wie froh wären einige, wenn sie mal wieder Urlaub bekommen könnten und das noch mit dem Handauflegen des Chefs. Ok so schlimm ist es noch nicht. Aber das Überstundekonto ist bei den meisten rappelvoll
Ansonsten wünsche ich dir für deinen beruflichen Lebensweg noch alles gute.
Andere Forenmitglieder direkt/indirekt als Hohlbirnen bezeichnen ist ja wohl ein Unding.
Du forderst "Loyalität" weil deine Bewerbung abgelehnt wurde bzw. deine Einstellung nach einer (nicht vorhandenen) mündl. Zusage nicht geklappt hat.
Jetzt heulst du rum und schimpst auf den ganzen Laden.
Vom (angeblich) motivierten Bewerber zum gefrusteten ACAB- Club, super.
Und, Loyalität muss man sich verdienen, was du mit deinen Äußerungen hier eindeutig nicht getan hast.
Geh dir nen anderen Job suchen. So Leute braucht weder die Bundespolizei, noch eine Landespolizei.
When I am getting sad, I stop being sad and be awesome instead. True story.
Barney Stinson
Barney Stinson
Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Gino20
Bei allem Respekt der Enttäuschung wie dein Einstellungsverfahren gelaufen ist...... du vergreift dich soeben mächtig im Ton
Wer mit Kritik nicht umgehen kann sollte in einem Forum nichts Posten
Hinterher alle als Idioten darzustellen, User verbal anzugreifen und den Job, den wir machen, schlecht zu reden zeugt nicht von Charakterstärke
Bei allem Respekt der Enttäuschung wie dein Einstellungsverfahren gelaufen ist...... du vergreift dich soeben mächtig im Ton
Wer mit Kritik nicht umgehen kann sollte in einem Forum nichts Posten
Hinterher alle als Idioten darzustellen, User verbal anzugreifen und den Job, den wir machen, schlecht zu reden zeugt nicht von Charakterstärke
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück
Gruß
beni aus NRW
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Re: Nach mündlicher Zusage jetzt Absage!!Widerspruch einlege
Da wurde ja scheinbar genau der Richtige nicht genommen.
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