14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

Lilienzoll
Cadet
Cadet
Beiträge: 6
Registriert: Do 25. Feb 2016, 15:46

14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Lilienzoll » Do 22. Sep 2016, 15:00

Hallo zusammen,
wenn ich dies richtig verstanden habe, gibt es einen Nachprüfungstermin wenn man im Einführungslehrgang länger als 14 Tage krank ist.
Stimmt dies und wie geht das vonstatten?
Schreibt man dann während der praktischen Phase nach oder fängt man ein Jahr später von vorne an?
Gibt es dann einen Ausbildungsabbruch?

Vielen Dank für die Hilfe.

Pioneer92
Constable
Constable
Beiträge: 82
Registriert: Di 29. Dez 2015, 22:58

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Pioneer92 » Do 22. Sep 2016, 17:31

Bei uns kam es so an, dass sobald du im EL 15 Tage nicht anwesend warst (ob krank oder was auch immer) du die den EL nochmal machen musst.
Bist du am Tag der Zwischenprüfung krank und eventuell auch am Termin der Nachholprüfung hast du dann echt Pech gehabt und musst den EL nochmal machen.

Haben selbst 2 Fälle, die jetzt nochmal den EL machen müssen.

Benutzeravatar
Skorpion69
Moderator
Moderator
Beiträge: 1503
Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Skorpion69 » Do 22. Sep 2016, 17:42

Ist ein Anwärter mehr als 15 % der Unterrichtstage, mindestens aber 15 Unterrichtstage erkrankt, ist der Vorbereitungsdienst zu verlängern.
Das bedeutet, dass der laufende EL/AL oder Studienabschnitt abgebrochen wird und man mit dem nächsten Jahrgang neu startet. In der Zwischenzeit befindet man sich in der berufspraktischen Ausbildung.
Allerdings muss der Anwärter vorher angehört werden und kann der Verlängerung insoweit auch widersprechen. Er muss den versäumten Unterricht dann selbständig nachholen.

Ist man "nur" zu Aufsichtsarbeiten oder zu den Prüfungen erkrankt werden diese zum regulären Wiederholungs-/ Nachholungstermin nachgeschrieben (Aufsichtsarbeiten im laufenden Abschnitt, Nachholung der Zwischenprüfung ca. 10-12 Wochen nach der eigentlichen Prüfung). Der Ausbildungsverlauf geht dabei normal weiter.

Lilienzoll
Cadet
Cadet
Beiträge: 6
Registriert: Do 25. Feb 2016, 15:46

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Lilienzoll » Fr 23. Sep 2016, 09:01

Vielen Dank, dies war sehr hilfreich.

Xena2303
Constable
Constable
Beiträge: 61
Registriert: Do 28. Mai 2015, 16:26

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Xena2303 » Fr 23. Sep 2016, 16:28

Also geht es um 15 Tage am Stück oder insgesamt im EL? Und falls man noch länger ausfällt gibt es dennoch die Möglichkeit NICHT zu wiederholen, wenn man in der Anhörung glaubhaft machen kann, dass man den Unterrichtsstoff eigenständig nachholt, bzw. sich angeeignet hat?

Ich hatte es so verstanden, dass man so oder so wiederholen muss, wenn man 15 Tage bereits erkrankt ist...

:gruebel:

Benutzeravatar
Skorpion69
Moderator
Moderator
Beiträge: 1503
Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Skorpion69 » Fr 23. Sep 2016, 19:26

§ 15 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung:
Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen
1. einer Erkrankung,
(...)
5. anderer zwingender Gründe
unterbrochen wurde und durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist.
§ 9 Abs. 5 Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes (LAPV-mZD)(gleichlautend in der LAPV-gZD für den gehobenen Dienst):
Der Vorbereitungsdienst ist im Einzelfall zu verlängern, wenn die Ausbildung
1. wegen längerer Krankheit,
(...)
4. aus anderen zwingenden Gründen
unterbrochen worden und bei Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist.
Durchführungsbestimmungen zu § 9 Abs. 5 LAPV-mZD:
Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kommt in Betracht, wenn Anwärterinnen oder Anwärter
- einen Abschnitt der fachtheoretischen Ausbildung um insgesamt mehr als fünfzehn Unterrichtstage,
- die berufspraktische Ausbildung um insgesamt mehr als zwei Monate unterbrechen müssen.
Durchführungsbestimmungen zu § 9 Abs. 5 LAPV-gZD:
Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kommt in Betracht, wenn Anwärterinnen oder Anwärter
- in einem Studienabschnitt des Fachstudiums insgesamt mehr als fünfzehn v. H. der im Lehrveranstaltungsplan ausgewiesenen Vorlesungstage – mindestens aber 15 Vorlesungstage - versäumen oder
- die berufspraktischen Studienzeiten um mehr als insgesamt zwei Monate unterbrechen müssen.
Es kommt also darauf an, dass man:
1. insgesamt mehr als 15 Tage Unterricht/Vorlesung versäumt (am Stück oder in der Summe) und
2. dadurch eine erfolgreiche Beendigung der Ausbildung gefährdet ist.
Ergeben sich die 15 Tage aus mehreren kurzen Erkrankungen wird man in der Regel nicht verlängern. Ist die Erkrankung am Stück, ist der fehlende Stoff auch bei intensivem Lernen nicht nachzuholen, so dass man immer verlängern wird. Die Entscheidung trifft das Hauptzollamt nach Anhörung.
Insgesamt kann man aber höchstens zwei Mal um je 12 Monate verlängern.

Xena2303
Constable
Constable
Beiträge: 61
Registriert: Do 28. Mai 2015, 16:26

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon Xena2303 » Sa 24. Sep 2016, 08:47

Alles klar, vielen Dank für die genaue Info :polizei1:

unbekannte
Corporal
Corporal
Beiträge: 323
Registriert: Do 19. Aug 2010, 12:53

Re: 14 Tage Krank im El- was passiert dann?

Beitragvon unbekannte » Mi 6. Sep 2017, 12:57

Pioneer92 hat geschrieben:Bei uns kam es so an, dass sobald du im EL 15 Tage nicht anwesend warst (ob krank oder was auch immer) du die den EL nochmal machen musst.
Bist du am Tag der Zwischenprüfung krank und eventuell auch am Termin der Nachholprüfung hast du dann echt Pech gehabt und musst den EL nochmal machen.

Haben selbst 2 Fälle, die jetzt nochmal den EL machen müssen.

Das ist nicht richtig. Hast du den EL voll durchlaufen und bist nur zu dem Prüfungstermin krank, gibt es keinen neuen EL, sondern nur die Nachschreibetermine. Bist du auch da erkrankt, wird eventuell verlängert, aber dir steht dann kein neuer EL zu, da du sonst einen Vorteil den neuen Anwärtern gegenüber hättest. du würdest dann nur zum neuen Zwischenprüfungstermin eingeladen werden.


Edit: Ups, habe erst jetzt gesehen, das der Beitrag schon ein Jahr alt ist. Aber egal, die Fakten stimmen trotzdem noch.


Zurück zu „Zoll - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende