Problem mit dem Arbeitgeber
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Problem mit dem Arbeitgeber
Hallo zusammen,
ich habe eine kleines Problem und evtl hat jmd ein guten Rat für mich.
Folgendes: Zur Zeit arbeite ich noch und habe eine Festvertrag bei meinem Arbeitgeber. Habe nun vor knapp 2 Wochen erfahren, dass ich zum 4.10. doch das Studium beginnen darf. Bin zu meinem Chef und habe ihm die Lage geschildert. Er möchte mich allerdings nicht so gehen lassen und den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben unter den Umständen.
Er meinte nur, du kannst gehen wenn du auf deine Überstunden, Resturlaubstage verzichtest und komplett durcharbeitest. Was soll das dann?
Habt ihr ein Rat oder Tipp wie ich am besten dabei vorgehen könnte? Kann evtl die Polizei da etwas tun?
Freue mich über jeden Hinweis!
ich habe eine kleines Problem und evtl hat jmd ein guten Rat für mich.
Folgendes: Zur Zeit arbeite ich noch und habe eine Festvertrag bei meinem Arbeitgeber. Habe nun vor knapp 2 Wochen erfahren, dass ich zum 4.10. doch das Studium beginnen darf. Bin zu meinem Chef und habe ihm die Lage geschildert. Er möchte mich allerdings nicht so gehen lassen und den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben unter den Umständen.
Er meinte nur, du kannst gehen wenn du auf deine Überstunden, Resturlaubstage verzichtest und komplett durcharbeitest. Was soll das dann?
Habt ihr ein Rat oder Tipp wie ich am besten dabei vorgehen könnte? Kann evtl die Polizei da etwas tun?
Freue mich über jeden Hinweis!
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Netter Chef. Wäre mal was für ein Gespräch mit nem Fachanwalt.
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
richtig nett... da vergeht echt einem die Lust an die Arbeit
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Zur Sicherheit: Frag einen Fachanwalt. Hier kann dir keiner eine Rechtsberatung geben.
Aber: Den Arbeitsvertrag bereits jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigen. Egal ob Aufklösungsvertrag im Raum steht etc.
Wie lange ist denn deine Kündigungsfrist? Vier Wochen?
Du hast ja offensichtlich Resturlaub und Überstunden. Das dürftest/könntest du ja noch nach hinten raus nehmen. Dein Arbeitgeber müsste dir den Urlaub und die Stunden sonst ausbezahlen.
Du solltest das auch mit deinem neuen Dienstherrn bereden. Ggf. kann dann dein privatrechtlicher Arbeitsvertrag über den 04.10. hinweg als vorläufige Nebentätigkeit gelten. Du gehts halt nur wegen Urlaub und Stunden nicht mehr hin (wenn das mit deinem alten Chef klappt). Dein alter Arbeitgeber müsste dir dann begründen, warum du trotzdem kommen müsstest, also welche beruflichen Belange dagegen stehen dir nicht den Urlaub zu gewähren.
Wann hasst du denn eigentlich erfahren, dass du die Zusage hast? Haben sich die Kollegen so lange Zeit gelassen mit der Zusage? Dann sollten sie ja ggf. auch gesprächsbereits zur überschneidenen Lösung sein, falls alle Stricke reißen.
Quellen:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/r ... 07/#Nehmen
http://www.rehmnetz.de/beamtenrecht-blo ... tsvertrag/ (Alternative Nr. 2)
Aber: Den Arbeitsvertrag bereits jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigen. Egal ob Aufklösungsvertrag im Raum steht etc.
Wie lange ist denn deine Kündigungsfrist? Vier Wochen?
Du hast ja offensichtlich Resturlaub und Überstunden. Das dürftest/könntest du ja noch nach hinten raus nehmen. Dein Arbeitgeber müsste dir den Urlaub und die Stunden sonst ausbezahlen.
Du solltest das auch mit deinem neuen Dienstherrn bereden. Ggf. kann dann dein privatrechtlicher Arbeitsvertrag über den 04.10. hinweg als vorläufige Nebentätigkeit gelten. Du gehts halt nur wegen Urlaub und Stunden nicht mehr hin (wenn das mit deinem alten Chef klappt). Dein alter Arbeitgeber müsste dir dann begründen, warum du trotzdem kommen müsstest, also welche beruflichen Belange dagegen stehen dir nicht den Urlaub zu gewähren.
Wann hasst du denn eigentlich erfahren, dass du die Zusage hast? Haben sich die Kollegen so lange Zeit gelassen mit der Zusage? Dann sollten sie ja ggf. auch gesprächsbereits zur überschneidenen Lösung sein, falls alle Stricke reißen.
Quellen:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/r ... 07/#Nehmen
http://www.rehmnetz.de/beamtenrecht-blo ... tsvertrag/ (Alternative Nr. 2)
Rules of a Gunfight:
1. Bring a gun.
2. Bring friends with guns.
1. Bring a gun.
2. Bring friends with guns.
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Dank dir Mongoose
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Klar. Wie das halt so ist. "Die Kollegen" schaukeln sich monatelang die Eier, um dann den Betroffenen kurz vor Studienbeginn zum Spaß mitzuteilen dass es in zwei Wochen losgeht. Man hat ja sonst keine Probleme.Mongoose hat geschrieben: Wann hasst du denn eigentlich erfahren, dass du die Zusage hast? Haben sich die Kollegen so lange Zeit gelassen mit der Zusage? Dann sollten sie ja ggf. auch gesprächsbereits zur überschneidenen Lösung sein, falls alle Stricke reißen.
Kleiner Tipp: Sagt vorne jemand ab rückt hinten jemand nach. Passiert sogar noch am ersten Tag des Studiums. Mit dem Verhalten der beteiligten Kollegen hat das so richtig gar nichts zu tun.
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Am 14.9. habe ich es erfahren. War in der Warteschlange. Am 16.9. habe ich mit meinem Chef darüber gesprochen.
rekruter hat es auf den Punkt gebracht
rekruter hat es auf den Punkt gebracht
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Sorry das ich mich da auf die Seite des AG stelle, aber:
Dein Chef rechnet mit deiner Arbeitskraft, personelle Wechsel sind mit großem Aufwand von Zeit und Geld verbunden.
Ein aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Chef, den rechtlich bindenden Vertrag aufzuheben. Du willst die Kündigungsfrist nicht einhalten. Er kann dir entgegenkommen. Verlangt halt Verzicht von Stunden und Geld. Völlig normal und legal.
Man sagt ja: eine Hand wäscht die andere.
Taktisch unklug von dir, war zu erzählen warum du früher als die Frist es vorsieht aus dem Vertrag zu kommen. Somit hat er keine Angst das du krank machst wenn er nicht zustimmt, da du in keinem Arbeitsverhältnis stehen darfst.
Die bleibt nun nur die Möglichkeit dem zu zustimmen oder es zu lassen. Nur verlass dich drauf, wenn du nicht gehst, wirst du gegangen. Dein Chef hat spätestens jetzt Zweifel an deiner Loyalität.
Vg fusle
Gesendet von meinem HTC One M8s mit Tapatalk
Dein Chef rechnet mit deiner Arbeitskraft, personelle Wechsel sind mit großem Aufwand von Zeit und Geld verbunden.
Ein aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Chef, den rechtlich bindenden Vertrag aufzuheben. Du willst die Kündigungsfrist nicht einhalten. Er kann dir entgegenkommen. Verlangt halt Verzicht von Stunden und Geld. Völlig normal und legal.
Man sagt ja: eine Hand wäscht die andere.
Taktisch unklug von dir, war zu erzählen warum du früher als die Frist es vorsieht aus dem Vertrag zu kommen. Somit hat er keine Angst das du krank machst wenn er nicht zustimmt, da du in keinem Arbeitsverhältnis stehen darfst.
Die bleibt nun nur die Möglichkeit dem zu zustimmen oder es zu lassen. Nur verlass dich drauf, wenn du nicht gehst, wirst du gegangen. Dein Chef hat spätestens jetzt Zweifel an deiner Loyalität.
Vg fusle
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Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Fusle dein Beitrag bringt mir überhaupt nichts. Ich bat um Ratschläge und nicht um ein Moralapostel...
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Ok dann etwas deutlicher: nimm das Angebot deines Chefs an. Arbeitsrechtlich hast du wenig Möglichkeiten.
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Re: Problem mit dem Arbeitgeber
ich steh mit zwei Fachanwälten in Kontakt und komischerweise sagen die mir, dass ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben kann / sollte. Nächsten Monat, wenn ich aus dem Vertrag raus bin, kann ich meine Urlaubstage / Überstunden einklagen, weil sie mir gesetzlich zustehen.
- Wall.E
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- Beiträge: 79
- Registriert: Do 2. Mai 2013, 19:03
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Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Dann hast du ja einen qualifizierten Lösungsvorschlag für das Problem, wenn zwei Fachanwälte das sagen.
Ich persönlich schließe mich eher Fusle an, bin aber natürlich kein Arbeitsrechtler.
Wenn ich schon lese, dass die beiden RA dir eröffnen später klagen zu können (was langwierig und teuer werden kann), dann glaub mal nicht, dass du vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses noch was von deinem Urlaub hast.
Davon profitieren eher die Anwälte, bei denen klingelt es nämlich im Falle eines Prozesses so richtig in der Kasse.
Ich persönlich schließe mich eher Fusle an, bin aber natürlich kein Arbeitsrechtler.
Wenn ich schon lese, dass die beiden RA dir eröffnen später klagen zu können (was langwierig und teuer werden kann), dann glaub mal nicht, dass du vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses noch was von deinem Urlaub hast.
Davon profitieren eher die Anwälte, bei denen klingelt es nämlich im Falle eines Prozesses so richtig in der Kasse.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Du hältst dich nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist.
Du willst deinen Arbeitgeber nun im Regen stehen lassen.
Du hast einen neuen Arbeitgeber, der dir Urlaub gewährt.
Dein alter Arbeigeber soll dich aber freudestrahlend ziehen lassen und auch noch blechen?
Sei doch froh, dass er dir einen Aufhebungsvertrag anbietet und dich so kurzfristig frei stellt?
Du willst deinen Arbeitgeber nun im Regen stehen lassen.
Du hast einen neuen Arbeitgeber, der dir Urlaub gewährt.
Dein alter Arbeigeber soll dich aber freudestrahlend ziehen lassen und auch noch blechen?
Sei doch froh, dass er dir einen Aufhebungsvertrag anbietet und dich so kurzfristig frei stellt?
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Ich hoffe auch, dem TE ist bewusst, dass er beim Arbeitsgericht durch seine Vertretung entstehende anwaltliche Kosten, sofern er nicht spezifisch rechtsschutzversichert ist, grundsätzlich selbst tragen muss. PKH gibt es keine. Ich persönlich wäre einfach froh, rechtzeitig raus zu sein, und einen glatten Übergang hinzukriegen. Aber das muss jeder selbst wissen ...
Re: Problem mit dem Arbeitgeber
Wenn du in einem Aufhebungsvertrag auf Überstunden und Urlaub verzichtest, steht dir nix mehr zu. Andersrum könnte sonst der AG im nachgang auf die Einhaltung der Kündigungsfrist klagen.laser87 hat geschrieben:ich steh mit zwei Fachanwälten in Kontakt und komischerweise sagen die mir, dass ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben kann / sollte. Nächsten Monat, wenn ich aus dem Vertrag raus bin, kann ich meine Urlaubstage / Überstunden einklagen, weil sie mir gesetzlich zustehen.
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