DerLima hat geschrieben:Weil ich sehr geduldig bin, eine letzte Antwort und Chance für dich:
- steht dort "gab es Ermittlungsverfahren gegen Sie." -> OWi, Straftat, Steuerermittlung angeben
- steht dort "gab es ein Strafverfahren gegen Sie?" -> OWi dann interessant, wenn sie aus einem Strafverfahren 'übrig' geblieben ist.
Das kann nach Verletzten bei einem Unfall sein, jedoch auch nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c der Fall sein.
- gleiches gilt bei "strafrechtlichen Ermittlungsverfahren"
Daher ist der Wortlaut der Frage interessant und die OWi. Nur aus beiden zusammen kann dir hier eine fundierte Antwort gegeben werden.
Danke erstmal für die einfache Erklärung!!! Ich zitiere nun was auf dem Bogen stand:
"Ich erkläre wahrheitsgemäß und vollständig, dass gegen mich keine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren wegen der Begehung von Straftaten geführt oder. jemals geführt wurden"
Habe da ein kleines Detail übersehen, ich nehme an das Owi's mit Bußgeld nicht angegeben werden müssen bzw diese garnicht gefragt sind