Aufkunftssperre EMA
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- Cadet
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Aufkunftssperre EMA
Moin liebe Kollegen!
Ich diene bei der Schutzpolizei in Hamburg und möchte gerne eine Aufkunftssperre beim Einwohnermeldeamt erwirken. Es besteht keine konkrete Gefährdung, ich möchte sie aber trotzdem.
Dazu habe ich dem zuständigen Bezirksamt bereits bescheid gegeben. Nun soll ich dem Einwohnerregister eine Begründung geben, warum ich die Auskunftssperre benötige. Dort heisst es:
"[...] Dieses Anliegen bedarf jedoch einer Begründung im Sinne des § 51 Bundesmeldegesetz (BMG). Danach ist eine Melderegisterauskunft nur dann unzulässig, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Person heraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen werden."
Ich suche nun nach erfolgsversprechenden Argumenten und Formulierungen. Am besten nach welchen, die schonmal zum Erfolg geführt haben.
Ich habe ein kleines Ass im Ärmel, da mir vor zwei Monaten ein volltrunkener mit dem Tod gedroht hat und ich dies zur Anzeige gebracht habe. Reicht sowas?
Leider habe ich hier im Forum nichts zu diesem Thema gefunden.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Grüße,
HappilyEverAfter
Ich diene bei der Schutzpolizei in Hamburg und möchte gerne eine Aufkunftssperre beim Einwohnermeldeamt erwirken. Es besteht keine konkrete Gefährdung, ich möchte sie aber trotzdem.
Dazu habe ich dem zuständigen Bezirksamt bereits bescheid gegeben. Nun soll ich dem Einwohnerregister eine Begründung geben, warum ich die Auskunftssperre benötige. Dort heisst es:
"[...] Dieses Anliegen bedarf jedoch einer Begründung im Sinne des § 51 Bundesmeldegesetz (BMG). Danach ist eine Melderegisterauskunft nur dann unzulässig, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Person heraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen werden."
Ich suche nun nach erfolgsversprechenden Argumenten und Formulierungen. Am besten nach welchen, die schonmal zum Erfolg geführt haben.
Ich habe ein kleines Ass im Ärmel, da mir vor zwei Monaten ein volltrunkener mit dem Tod gedroht hat und ich dies zur Anzeige gebracht habe. Reicht sowas?
Leider habe ich hier im Forum nichts zu diesem Thema gefunden.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
Grüße,
HappilyEverAfter
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- Captain
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Re: Aufkunftssperre EMA
Du scheinst ja auf einer Hochrisiko-Wache tätig zu sein - das sollte reichen...HappilyEverAfter hat geschrieben:Ich habe ein kleines Ass im Ärmel, da mir vor zwei Monaten ein volltrunkener mit dem Tod gedroht hat und ich dies zur Anzeige gebracht habe.
Re: Aufkunftssperre EMA
Seit dem neuen BMG sieht es schlecht aus mit einer Auskunftssperre als normaler PVB im Streifendienst. Ich wollte Ende letzten Jahres meinen Sperrvermerk verlängern, aber das war nicht mehr möglich.
Mir wurde bei der zuständigen Meldestelle gesagt, dass dies nur noch in begründeten Fällen bei PVB gemacht wird und dies ggf. durch ein Schreiben der Dienststelle erfolgt. Wobei dies weniger Beamte des Streifendienstes betrifft, sondern eher Beamte, die z.B. verdeckt ermitteln, im Bereich der OK tätig sind, etc.
Lass dir also von deiner Dienststelle z.B. ein Bestätigungsschreiben erstellen, dass du besonders gefährdet bist. Ansonsten wird es denke ich nichts.
Mir wurde bei der zuständigen Meldestelle gesagt, dass dies nur noch in begründeten Fällen bei PVB gemacht wird und dies ggf. durch ein Schreiben der Dienststelle erfolgt. Wobei dies weniger Beamte des Streifendienstes betrifft, sondern eher Beamte, die z.B. verdeckt ermitteln, im Bereich der OK tätig sind, etc.
Lass dir also von deiner Dienststelle z.B. ein Bestätigungsschreiben erstellen, dass du besonders gefährdet bist. Ansonsten wird es denke ich nichts.
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- Lieutenant
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- Registriert: Mo 19. Nov 2012, 01:42
Re: Aufkunftssperre EMA
Bei uns hat die letztes Jahr jeder in der PI bekommen, nachdem Rocker bei einer Kollegin vor der Haustür standen.
Muss ja auch immer erst was passieren.
Muss ja auch immer erst was passieren.
- JoeArmstrong
- Corporal
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Re: Aufkunftssperre EMA
Das wird bei uns durch die Dienststelle auf Anfrage des Beamten schriftlich beantragt. Frag deinen Innendienst bezüglich Sperre EMA / ZFZR.
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- Cadet
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Re: Aufkunftssperre EMA
Bei uns? Welches Bundesland?JoeArmstrong hat geschrieben:Das wird bei uns durch die Dienststelle auf Anfrage des Beamten schriftlich beantragt. Frag deinen Innendienst bezüglich Sperre EMA / ZFZR.
- JoeArmstrong
- Corporal
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Re: Aufkunftssperre EMA
In Hamburg gibt es aufgrund "Polizeibeamter" grundsätzlich keine Auskunftsperre. Diese gibt es nur bei konkreter Gefährdung.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Aufkunftssperre EMA
Hallo zusammen,
wie kann ich mir als Außenstehender das vorstellen?
Gehe ich einfach zum Einwohnermeldeamt und erkundige mich nach privater Daten eines PVB, mit dem ich mal irgendwie Ärger hatte?
wie kann ich mir als Außenstehender das vorstellen?
Gehe ich einfach zum Einwohnermeldeamt und erkundige mich nach privater Daten eines PVB, mit dem ich mal irgendwie Ärger hatte?
Re: Aufkunftssperre EMA
Im BMG ist geregelt, wer wie wann welche Auskünfte bekommt.
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- Corporal
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- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Aufkunftssperre EMA
Auch wenn es in meinen Augen regelmäßig völlig okay ist, dass der Ton hier im Forum teilweise etwas rauer ist, als zart besaitete Seelen vertragen, so empfinde ich es doch als maßlose Frechheit, das vom TE geäußerte Anliegen dergestalt zu kommentieren. Sowas kann man auch einfach unterlassen.Peppermintpete hat geschrieben:Du scheinst ja auf einer Hochrisiko-Wache tätig zu sein - das sollte reichen...HappilyEverAfter hat geschrieben:Ich habe ein kleines Ass im Ärmel, da mir vor zwei Monaten ein volltrunkener mit dem Tod gedroht hat und ich dies zur Anzeige gebracht habe.
@TE
Solche Äußerungen kommen in meinem Tätigkeitsbereich (nicht SE, nicht K sondern einfach nur ein spezieller S-Bereich) häufiger vor, als 'alle zwei Monate'. Eine ernst zu nehmende Drohung dieser Art habe ich zum Anlass genommen, mir eine solche Sperre einrichten zu lassen, was unproblematisch bewilligt wurde. Sollte dein persönliches Schreiben nicht ausreichen, so solltest du deine Dienststellenleitung ansprechen und darum bitten, dass sie ein entsprechendes Ersuchen an die Meldebehörde steuern. In der Regel händigt dir die Meldebehörde ein Formular aus, welches auszufüllen ist.
Ich kann dein Anliegen nachvollziehen.
Re: Aufkunftssperre EMA
Gerade mit der aktuellen Reichsbürger-Debatte sollte eine Meldesperre für jeden Polizeibeamten möglich sein. Die sammeln geradezu Daten um dann beim Beamten vor der Tür aufzuschlagen.
Eine Auskunft bekommt jeder beim Einwohnermeldamt, der 5€ zahlt. Da muss er nichtmal ne Begründung abgeben. Für 10€ gibts sogar ne erweitere Auskunft, wenn ne Begründung vorgelegt wird.
Die Gefährdung ist, wie oben, durch die repressiven Tätigkeiten als Polizist, eigentlich immer gegeben.
Mir völlig unverständlich, warum die Hamburger Polizei da diskutiert.
Eine Auskunft bekommt jeder beim Einwohnermeldamt, der 5€ zahlt. Da muss er nichtmal ne Begründung abgeben. Für 10€ gibts sogar ne erweitere Auskunft, wenn ne Begründung vorgelegt wird.
Die Gefährdung ist, wie oben, durch die repressiven Tätigkeiten als Polizist, eigentlich immer gegeben.
Mir völlig unverständlich, warum die Hamburger Polizei da diskutiert.
Re: Aufkunftssperre EMA
Da diskutiert nicht nur die Hamburger Polizei...
Re: Aufkunftssperre EMA
Traurig, aber das schein ich bei meiner Behörde mehr Sachverstand sitzen zu haben.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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Re: Aufkunftssperre EMA
Kriegt die jeder auf der Straße?
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