Einstellungsjahrgang 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

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nelxx
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon nelxx » Do 27. Okt 2016, 09:48

Hey :)

Also meine VBM kam ungefähr zwei Tage nach dem AC.

Lieben Gruß:)
Bewerberin Polizei NRW EJ 2017

davidas91
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon davidas91 » Do 27. Okt 2016, 13:07

Kann dauern, kommt auch auf den ROW an. Bei mir meinte der Ausschuss, dass ich bei meinen ROW, erfahrungsgemäß, mit Februar März rechnen kann.
NRW 2018

Eselkind
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Eselkind » Do 27. Okt 2016, 13:18

dark_pr0gression hat geschrieben:Weiß jemand, wann ich nun mit einer Benachrichtigung rechnen kann, wie es weitergeht? Ich habe vorgestern mein AC durchlaufen.

Sehe ich das richtig, dass ich als nächstes die sog. Vorbehaltmitteilung per Post bekomme, der dann eine Checkliste beiliegt mit den Unterlagen, die ich noch nach Münster senden muss (Rettungsschwimmer in meinem Fall) sowie der gelbe Zahnarztzettel?

Kommt das in den nächsten Tagen schon, oder kann das auch Wochen/Monate dauern?
Meine wurde direkt am Tag des AC verschickt !
Bewerber EJ 2017 NRW

Münster : 11X-11X
AC : --> ROW 10X.xxx
PÄD : Tauglich !

EZ. : ✅ November

Erstwunsch: PP Düsseldorf

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Bones65
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Bones65 » Do 27. Okt 2016, 17:10

lw1338 hat geschrieben:Glückwunsch an alle mit einer Zusage für das kommende EJ! :zustimm:

Warum haben hier einige Bewerber eigentlich ihren ROW in der Signatur vermerkt? :gruebel:
Und: Damit nicht jeder fragen muss :
"Welchen ROW hast du."
"Hast du den 1./2./3. Tag schon hinter dir?"
:snoopy:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon maya9090 » Sa 29. Okt 2016, 10:48

Hallo,

könnt ihr mir mal sagen, ob ich eine Schufa Auskunft vorlegen muss?
Bzw. ob irgendwie sowas überprüft wird?

Ich habe 2 Studienkredite und bezahle noch andere Verpflichtungen ab, da ich vor einigen Jahren in einen finanziellen Engpass gekommen bin. Jedoch keine Insolvenz o.ä.!

Könnte mir das Schwierigkeiten bereiten?

LG :?: :/

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Bones65 » Sa 29. Okt 2016, 11:10

Nö. Keine Schufa-Auskunft. Deine Kredite sind auch kein Problem.

Du musst nur unterschreiben, dass du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst.
Geordnet meint auch das regelmäßige Abzahlen vorhandener Kredite.

Schwierigkeiten würdest du nur bekommen, wenn du deine Verbindlichkeiten nicht erfüllst.
Privatinsolvenz / eidesstattliche Versicherung wäre problematisch.
:snoopy:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon maya9090 » Sa 29. Okt 2016, 11:13

Puh, da bin ich erleichtert!

Am 1. Tag werde ich aber danach gefragt, oder?

Danke!

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Bones65 » Sa 29. Okt 2016, 11:16

Du musst irgendwann im Verfahren dafür unterschreiben, dass du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst. Die Höhe der Verbindlichkeiten musst du nicht angeben.

Ich meine, entweder nach dem Formalgespräch am 1. Tag oder nach der ärztlichen Untersuchung ist das ein (kurzes) Thema.
:snoopy:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon maya9090 » Sa 29. Okt 2016, 11:23

Vielen Dank für die Antworten! :applaus:

Tolles Forum! :flehan: :flehan:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Hennessy » Sa 29. Okt 2016, 13:20

Ja. Und wie sieht es aus wenn man 2 verfahren gegen zahlung einstellen lassen hat ? Es war wegen schwarzfahren.. macht es probleme ? Mein einstellungsberater meinte, dass es keine probleme darstellen sollte. Er meinte aber auch das ich es nicht angeben müsste, wobei der kollege der in münster meine bewerbung bearbeitet in letzter sekunde meinte man müsse sowas angeben.

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Thomees » Sa 29. Okt 2016, 13:36

Glückwunsch an alle die es bereits geschafft haben. :)
Ich werde mich noch in Geduld üben müssen.
Bisher ist noch keine Einladung bei mir eingegangen.

Wie lange kann das dauern?

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Bones65 » Sa 29. Okt 2016, 13:42

Es wird gefragt, ob gegen einen ermittelt wurde oder wird.
Das ist in deinem Falle zu bejahen.
Ermittelt wird ja auch , wenn das Verfahren eingestellt wurde.
(Genauer gesagt wurde ja vorher ermittelt)

Wenn es nicht angegeben wird, besteht die Gefahr, dass es rauskommt und als Täuschung gewertet wird.

Lieber angeben und ggfs. noch eine Stellungnahme schreiben und die Prüfung des Vorgangs abwarten müssen als raus zu sein.
:snoopy:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Hennessy » Sa 29. Okt 2016, 13:49

Ja, das habe ich auch so angegeben. Jedoch der bewerbung kein aktenzeichen beigefügt gehabt weil mein EB meinte es wäre nicht nötig, aus eigeninitiative habe ich nochmal gefragt und siehe da, ich hätte es angeben müssen.

Aber weiß jemand erfahrungsgemäß ob es probleme macht ? Bei der bundespolizei war es kein thema.

Liebe Grüße

niwa
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon niwa » Sa 29. Okt 2016, 13:58

Wenn das Aktenzeichen dringend benötigt wird, wird man über das Bewerberportal auf dich zukommen. Keine Sorge :zustimm:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon colge » Sa 29. Okt 2016, 16:09

Hallo zusammen :) ,

mein erster Beitrag hier im Forum.
Laut dem Einstellungsberater von einem Kollegen gibt es dieses Jahr ca. 9300 Online-Bewerbungen.
Also mehr als im letzten Jahr. Jedoch wurden und werden knapp 7000, mit korrekter Online-Bewerbung und rechtzeitiger Übermittlung der Dokumente, zum schriftlichen Test eingeladen.

Man hätte dieses Jahr auch wohl recht gute Chancen eingestellt zu werden, wenn man einen ROW von größer gleich 100 hat. Leider nur Vermutungen, da erst ab Januar/Februar mit ersten konkreten "Hochrechnungen" zu rechnen ist.


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