Regelung Streifenführer

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Regelung Streifenführer

Beitragvon KommissarZufall100 » So 1. Jan 2017, 20:29

Hallo!
Mich würde es mal interessieren, wie in den Behörden der Polizei NRW die Streifenführer-Regelung gehandhabt wird. Vielleicht weiß ja auch jemand, ob es dazu sogar einen Erlass o.ä. gibt (ist mir nicht bekannt, dass sowas dafür existiert).

Nach meiner Erfahrung gilt meistens eine der folgenden Alternativen:
1. Streifenführer ist der PVB, der die meisten Sterne hat. Sofern das gleich ist, entscheidet die Dienstzeit in diesem Amt, dann das Lebensalter (unabhängig ob Säule I oder II).

2. Säule II steht immer vor Säule I (Ausnahme: BaP).
Danach entscheidet erst die Amtsbezeichnung, im Anschluss die Erfahrung in diesem Amt und dann das Lebensalter.

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon MICHI » So 1. Jan 2017, 22:06

Irgendwie nichts für die Sektion, in der es um Einstellung und Ausbildung geht. Verschoben.

Eventuell Mal die Suche bemühen. Ich bin der Meinung, dass eine solche Frage schon einmal behandelt wurde.

Gefunden:

viewtopic.php?t=71057
Gruß
MICHI


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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon Buford T. Justice » So 1. Jan 2017, 22:45

In meiner Behörde gilt ausnahmslos die Regelung, die Du unter der ersten Alternative beschrieben hast, und ich vermute, dass das in NRW mehrheitlich der Fall sein dürfte.

Ich kenne aber auch eine Behörde, in der ambitionierte Zweitsäuler erwirkt haben, dass sie gegenüber dem Erstsäuler immer Streifenführer sein dürfen. Dabei haben sie sich auf irgendein Dokument berufen, das ich nicht mehr benennen kann.

Eine zuvor nicht bedachte Konsequenz war dann auch, dass sie auch öfter WDF sein mussten, wozu sie dann wieder nicht so riesige Lust hatten (weil der WDF dort im Gegensatz zu meiner Behörde "echte" Verantwortung hatte).

In beiden Angelegenheiten haben die erfahrenen Erstsäuler relativ pikiert reagiert, weil sie sich zurückgesetzt fühlten.

Ich persönlich kann dazu nur sagen: Was ein Driss, sich so an dieser Megaführungsposition hochzuziehen. Wer sich da als talentiert betrachtet, dem erschließen sich auch andere Möglichkeiten, sich da zu zeigen.
:applaus:

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Jan 2017, 00:45

Die Festlegung des Streifenführers liegt in der Personalhoheit des DGL.

Dies kann anhand der Sterne oder des Abschlusses festgemacht werden. Die DGL, die ich kenne, machen das nach Talent. Meist haben die Talentierten aber auch bereits entsprechende Sterne.
:lah:

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon 1957 » Mo 2. Jan 2017, 10:19

Streifenführer wird der, der das am besten kann. Meistens sind das die erfahrenen Kollegen und Kolleginnen. Ganz gleich ob 1 oder 2 Säule.
Und natürlich spielt der Dienstgrad eine Rolle. Der kommt nämlich nicht von ungefähr.

Also ALternative 1.
Es gibt übrigens keinen Erlass dazu, aber Artikel 33 , die LVO und die WDO etc.

Es gab übrigens mal eine Zeit, da kam man auf die Idee, dass Tutoren unbedingt und nur aus der 2 Säule zu rekrutieren sind. Das hat sich ziemlich schnell erledigt, weil man erkannte, dass das Quatsch ist.
GD ist GD.

Buford, über die Bedeutung der Funktion "Streifenführer" ließe sich diskutieren. Aus meiner Sicht ist sie wichtig, sie muss aber auch ernst genommen werden.

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon KommissarZufall100 » Mo 2. Jan 2017, 10:43

Einer Kollegin hat auch mal ein anderer Kollege mitgeteilt, dass ja der "bessere Polizist" der Streifenführer sein soll^^
Nur wer soll das entscheiden - es würde ja sicherlich fast jeder von sich behaupten, dass er der Bessere ist.....das zum Thema dass es der machen soll, der es am besten kann.

Naja Dienstgrad kommt nicht von ungefähr kann man auch gespalten sehen.
Aber dass eine Beförderung nicht unbedingt die Auszeichnung für eine gute Leistung ist, muss ich wohl keinem hier erläutern :))

Aber ich finde generelll schon, dass eigentlich Säule II grundsätzlich vor Säule I stehen sollte. Schließlich sind nur diejenigen für den gD wirklich qualifiziert.
Hätte es die Studie über die Aufgaben des gehobenen PVD damals nicht gegeben, dann wären ja viele übergeleitete Kollegen weiterhin PHM (im Besten Fall PHM+Z).
Und nur diese Studie macht sie ja nicht zu qualifizierteren Beamten.

Generell heißt es zwar nicht, dass ein studierter Beamter besser ist (oftmals sogar ganz im Gegenteil) aber irgendwo nach muss es doch in der Hierachiekette gehen.
In anderen BL wird es ja genauso gehandhabt, dass der frische PK Streifenführer vom erfahrenen PHM ist. Diese Diskussion gibt es in NRW ja nur aufgrund der Überleitung.

Aber für irgendetwas muss es doch gut gewesen sein, das Studium absolviert zu haben.
Denn A11 werden in NRW sowieso alle (ob mD damals bei A6/A7 angefangen oder nun direkt im gD).

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon Brot » Mo 2. Jan 2017, 11:03

KommissarZufall100 hat geschrieben:In anderen BL wird es ja genauso gehandhabt, dass der frische PK Streifenführer vom erfahrenen PHM ist.
Wer behauptet denn so einen Käse? Ich kann mich gut an Zeiten erinnern, in denen ich als POM dem frischen PK seinen Job erklären musste und die Führung auf der Streife übernommen habe.
KommissarZufall100 hat geschrieben:Aber für irgendetwas muss es doch gut gewesen sein, das Studium absolviert zu haben.
Man kann sich mit dem Abschluss später auf Stellen bewerben, die ein abgeschlossenes Studium voraussetzen. Zumindest in den Ländern mit dreigeteilter Laufbahn.

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon Challenger » Mo 2. Jan 2017, 11:06

KommissarZufall100 hat geschrieben:Einer Kollegin hat auch mal ein anderer Kollege mitgeteilt, dass ja der "bessere Polizist" der Streifenführer sein soll^^
Nur wer soll das entscheiden - es würde ja sicherlich fast jeder von sich behaupten, dass er der Bessere ist.....das zum Thema dass es der machen soll, der es am besten kann.
Der Käpt'n hat es doch bereits geschrieben:
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Die Festlegung des Streifenführers liegt in der Personalhoheit des DGL.
Klare Sache also, denn der DGL kennt seine Leute.
KommissarZufall100 hat geschrieben:In anderen BL wird es ja genauso gehandhabt, dass der frische PK Streifenführer vom erfahrenen PHM ist.
Die Aussage kann ich nicht teilen.

Es hat sich in Hessen mittlerweile zwar erledigt, aber als ich damals als grüner PK z.A. mit dem PHM rausgefahren bin, war er der Anführer. Und das ist auch richtig so, wenn nach Eignung und Befähigung geht.
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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon anschu » Mo 2. Jan 2017, 11:07

Äh ja, interessante Diskussion...aber welche besonderen Befugnisse werden denn einem "Streifenführer" gegeben? :gruebel:

Zu sagen wir biegen da vorn links ab, den da halten wir an, den nicht...

Mir fallen so pauschal keine ein...außer die hier genannte Hierarchie denken Spielchen :hallo:

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon Challenger » Mo 2. Jan 2017, 11:13

Ganz simpel: im Einsatz könnte z.B. ad hoc mal eine Entscheidung erforderlich werden, die man nicht noch groß ausdiskutieren kann, selbst wenn sich die Streifenbesatzung da uneinig ist.
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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon anschu » Mo 2. Jan 2017, 11:20

:lupe:

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon 1957 » Mo 2. Jan 2017, 11:33

Anschu,

es geht sicher nicht um die von dir erwähnten Entscheidungen.
Ein Streifenführer muss in der Lage sein, sein Team zu führen, zurechtzuweisen und Einsätze zu leiten.
Im Alltag wird meistens im Team eine Lösung entwickelt. Routine. Es gibt allerdings sensible Angelegenheiten, die erkannt werden wollen. Wie gesagt, meistens .......
Hin und wieder funktioniert das aber nicht.
Für mich sind gute Streifenführer, auf die ich mich verlassen kann, eine äußerst wichtige Angelegenheit.

Die Auslassungen des Zufallskommissars halte ich für außerordentlich daneben und sachlich falsch.

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon anschu » Mo 2. Jan 2017, 12:15

Ich kenne deine Antworten und weiß auch in welche Richtung du denkst, aber was konkret ist von Vorteil, oder welche Situtation erfordert die Verwendung dieses unbestimmten Begiffs :lupe:

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon zulu » Mo 2. Jan 2017, 12:20

Brot hat geschrieben:Wer behauptet denn so einen Käse? Ich kann mich gut an Zeiten erinnern, in denen ich als POM dem frischen PK seinen Job erklären musste und die Führung auf der Streife übernommen habe.
Informell sicherlich, hätte der PK aber kein Bock gehabt dir zu folgen, wäre seine Entscheidung bindend gewesen. Wenn es am Ende darum gegangen wäre.

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Re: Regelung Streifenführer

Beitragvon 1957 » Mo 2. Jan 2017, 12:21

Der Begriff "Streifenführer" ist nicht unbestimmt. In NRW findet er sich in der Wachdienstordnung wieder.
In der Realität ist bei uns grds. der Streifenführer verantwortlich, für alles was sein Team bearbeitet oder macht.


ZUlu,

zumindest bei uns ist und war das nicht so. Der Streifenführer steht fest. Bei jungen Kollegen bzw. bei Berufsanfängern in der Probezeit war es grundsätzlich der erfahrene POM.
Heutzutage haben wir keine POM's mehr. Die allermeisten übergeleiteten sind bereits POK und mehr.


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