Absage trotz Zusage
Absage trotz Zusage
Hallo,
ich habe mich im Juni 2016 im mittleren Dienst der Polizei Berlin (Lebensälter) beworben und im Anschluss alle nötigen Tests erfolgreich absolviert.
Nach einer Einstellungszusage (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Beschäftigtenvertretung) habe ich mich noch einmal telefonisch rückversichert, ob ich mich denn nun darauf verlassen könne, um mein derzeitiges Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen. Nachdem die nette Dame am Telefon noch einmal über die hinterlegten Daten geblickt hatte, versicherte sie mir, dass ich mir über die Einstellung keine Gedanken mehr machen solle und beruhigt kündigen könne, was ich dann aus Termindruck auch tat.
Vor einer Woche jedoch bekam ich einen Anruf von der Einstellungsbehörde. Mein Hauptschulabschluss aus Baden-Württemberg genügt leider nicht zur Einstellung bei der Polizei Berlin (gefordert ist ein "erweiterter Hauptschulabschluss"). Obwohl ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, ist das nicht als gleichwertig anzuerkennen, und ich solle mir eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vom Senat für Bildung in Berlin besorgen. Der Senat in Berlin sieht eine Gleichwertigkeitsannerkennung jedoch als einmischen in das Landesschulgesetz von Baden-Württemberg, und in Baden-Württemberg ist der erweiterte Hauptschulabschluss einfach nicht gegeben.
Obwohl ich von Beginn an ehrlich in allen Punkten war, laufe ich bei der Einstellungsbehörde nun gegen die Wand und komme nicht weiter.
Weiß einer von Euch noch Rat?
Vielen Dank und viele Grüße.
ich habe mich im Juni 2016 im mittleren Dienst der Polizei Berlin (Lebensälter) beworben und im Anschluss alle nötigen Tests erfolgreich absolviert.
Nach einer Einstellungszusage (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Beschäftigtenvertretung) habe ich mich noch einmal telefonisch rückversichert, ob ich mich denn nun darauf verlassen könne, um mein derzeitiges Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen. Nachdem die nette Dame am Telefon noch einmal über die hinterlegten Daten geblickt hatte, versicherte sie mir, dass ich mir über die Einstellung keine Gedanken mehr machen solle und beruhigt kündigen könne, was ich dann aus Termindruck auch tat.
Vor einer Woche jedoch bekam ich einen Anruf von der Einstellungsbehörde. Mein Hauptschulabschluss aus Baden-Württemberg genügt leider nicht zur Einstellung bei der Polizei Berlin (gefordert ist ein "erweiterter Hauptschulabschluss"). Obwohl ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, ist das nicht als gleichwertig anzuerkennen, und ich solle mir eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vom Senat für Bildung in Berlin besorgen. Der Senat in Berlin sieht eine Gleichwertigkeitsannerkennung jedoch als einmischen in das Landesschulgesetz von Baden-Württemberg, und in Baden-Württemberg ist der erweiterte Hauptschulabschluss einfach nicht gegeben.
Obwohl ich von Beginn an ehrlich in allen Punkten war, laufe ich bei der Einstellungsbehörde nun gegen die Wand und komme nicht weiter.
Weiß einer von Euch noch Rat?
Vielen Dank und viele Grüße.
Re: Absage trotz Zusage
Die Zusage beruhte auf Deiner Angabe, einen erweiterten Hauptschulabschluss zu besitzen, was nun aber offenbar nicht der Wahrheit entspricht, zumindest aber nicht nachgewiesen werden kann.
Inwiefern ist da nun die Polizei schuld?
Inwiefern ist da nun die Polizei schuld?
Re: Absage trotz Zusage
Ich habe nie behauptet einen erweiterten Hauptschulabschluss zu besitzen. Im Auswahlverfahren hat die Polizei sogar eine beglaubigt Kopie meines Zeugnisses erstellt und trotzdem die Einstellung zugesagt.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Absage trotz Zusage
Fakt bleibt aber doch, dass dir eine konstitutionelle Einstellungsvoraussetzung fehlt. Inwieweit glaubst du jetzt, etwas tun zu können?
Weil man dir eine Einstellungszusage gab?
Ich würde mal meinen Kultusminister anschreiben.
Vor Gericht gehst du damit zumindest unter.
Weil man dir eine Einstellungszusage gab?
Ich würde mal meinen Kultusminister anschreiben.
Vor Gericht gehst du damit zumindest unter.
Re: Absage trotz Zusage
Fakt bleibt auch, dass die Behörde das von Anfang an wusste.
Hier spricht keiner von einer rechtlichen Auseinandersetzung. Ich frage hier konstruktiv nach Tipps und Erfahrungen in ähnlichen Fällen.
Hier spricht keiner von einer rechtlichen Auseinandersetzung. Ich frage hier konstruktiv nach Tipps und Erfahrungen in ähnlichen Fällen.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Absage trotz Zusage
Wusste sie das?
Oder hat sie angenommen, dass dein Abschluss gleichwertig ist und erst bei näherer Prüfung festgestellt, dass dem nicht so ist?
Der Tip bleibt: Einzig dein Land kann das heilen.
Oder hat sie angenommen, dass dein Abschluss gleichwertig ist und erst bei näherer Prüfung festgestellt, dass dem nicht so ist?
Der Tip bleibt: Einzig dein Land kann das heilen.
Re: Absage trotz Zusage
Wenn ein Land zwischen erweitertem Hauptschulabschluss und einfachem unterscheidet, gehe ich davon aus, dass es sich von Annahmen distanziert.
Danke für den Tipp. Das Kultusministerium Stuttgart bietet mir die Teilnahme an einer Nicht-Schüler-Prüfung im Juni an. Einen Schulabschluss wie den geforderten gibt es hier nicht.
Danke für den Tipp. Das Kultusministerium Stuttgart bietet mir die Teilnahme an einer Nicht-Schüler-Prüfung im Juni an. Einen Schulabschluss wie den geforderten gibt es hier nicht.
Re: Absage trotz Zusage
Du hast im Bewerbungsbogen angegeben:
Höchster Bildungsabschluss: erweiterter Hauptschulabschluss oder vergleichbar
Höchster Bildungsabschluss: erweiterter Hauptschulabschluss oder vergleichbar
- Kaeptn_Chaos
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Re: Absage trotz Zusage
Selbst wenn ich das getan hätte, schreibt das OSZ-Berlin: Wenn Sie die Berufsbildungsreife haben und den Mittleren Schulabschluss erreichen wollen, können Sie einen Ausbildungsplatz suchen und mit dem erfolgreichen Abschluss der dualen Berufsausbildung< die Erweiterte Berufsbildungsreife erlangen oder mit den entsprechenden Noten gleich den Mittleren Schulabschluss erwerben.
So viel zu vergleichbar.
Danke den Herren, ich hätte jetzt gerne lieber den Raum für Aktionsmöglichkeiten.
So viel zu vergleichbar.
Danke den Herren, ich hätte jetzt gerne lieber den Raum für Aktionsmöglichkeiten.
Re: Absage trotz Zusage
Möchtest Du eine konkrete Frage formulieren?
Re: Absage trotz Zusage
Glaube mir, du hast genau das angegeben.
Wenn du der Meinung bist, einen eine gleichwertige Schulbildung zu besitzen, sind wir wieder am selben Punkt: Du musst das nachweisen, brauchst also irgendeine entsprechende Bescheinigung.
Es bestreitet ja keiner, dass du sie haben könntest. Nur weiß es eben auch keiner, scheinbar nicht mal du selbst so genau.
Wenn du der Meinung bist, einen eine gleichwertige Schulbildung zu besitzen, sind wir wieder am selben Punkt: Du musst das nachweisen, brauchst also irgendeine entsprechende Bescheinigung.
Es bestreitet ja keiner, dass du sie haben könntest. Nur weiß es eben auch keiner, scheinbar nicht mal du selbst so genau.
-
- Corporal
- Beiträge: 437
- Registriert: Di 24. Jan 2012, 18:52
- Wohnort: Sachsen-Anhalt
Re: Absage trotz Zusage
Ich weiß natürlich nicht was für eine Ausbildung du absolviert hast und wie deine Noten aussehen.
Aber schau dir das hier mal an:
KLICK
Keine Ahnung ob das noch Gültigkeit besitzt, aber wäre ja zumindest mal was, womit du dich mal ein dein zuständiges Schulamt oder direkt das Kultusministerium wenden könntest.
Die Diskussion ob wer wann nun von deinem Bildungsabschluss Kenntnis besaß ist ja nun vollkommen egal, da der aktuell vorhandene Schulabschluss offenbar nicht ausreicht.
EDIT:
Berufsabschluss haben heißt nicht automatisch mittlere Reife zu besitzen.
Es muss schon beantragt und extra ausgestellt werden... bei uns in Sachsen-Anhalt gehe ich dann zum Beispiel mit den Zeugnissen meiner Berufsschule zu der besuchten Berufsschule und lasse mir da, nach Durchsicht ob die Noten es hergeben, zusätzlich noch ein Zeugnis über Erwerb der mittleren Reife ausstellen.
Aber schau dir das hier mal an:
KLICK
Keine Ahnung ob das noch Gültigkeit besitzt, aber wäre ja zumindest mal was, womit du dich mal ein dein zuständiges Schulamt oder direkt das Kultusministerium wenden könntest.
Die Diskussion ob wer wann nun von deinem Bildungsabschluss Kenntnis besaß ist ja nun vollkommen egal, da der aktuell vorhandene Schulabschluss offenbar nicht ausreicht.
EDIT:
Berufsabschluss haben heißt nicht automatisch mittlere Reife zu besitzen.
Es muss schon beantragt und extra ausgestellt werden... bei uns in Sachsen-Anhalt gehe ich dann zum Beispiel mit den Zeugnissen meiner Berufsschule zu der besuchten Berufsschule und lasse mir da, nach Durchsicht ob die Noten es hergeben, zusätzlich noch ein Zeugnis über Erwerb der mittleren Reife ausstellen.
Zuletzt geändert von The-Funky-Beast am Di 10. Jan 2017, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
"Nur auf das Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen."
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- Captain
- Beiträge: 1587
- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
- Wohnort: NRW 48xxx
Re: Absage trotz Zusage
https://www.berlin.de/sen/bjf/anerkennu ... schluesse/
Google: Senat Bildug Berlin
Suchwort: Gleichwertigkeitsbescheinigung
"Anerkennung schulischer Abschlüsse"
Ist jetzt nicht DIE Herausforderung.
Viel Spaß damit und kümmere dich drum...
Aja - gern geschehen
Google: Senat Bildug Berlin
Suchwort: Gleichwertigkeitsbescheinigung
"Anerkennung schulischer Abschlüsse"
Ist jetzt nicht DIE Herausforderung.
Viel Spaß damit und kümmere dich drum...
Aja - gern geschehen
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