Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Rund um das Thema Drogen....
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Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 20:05

Hallo,

ich nehme seit kurzem Methylphenidat ein um mein ADHS zu behandeln. Dabei handelt es sich um ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Arzneimittel, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Mir wurde es allerdings ordnungsgemäß vom Arzt verschrieben.

Laut meiner Ärztin darf man damit Auto fahren sofern man nicht unter möglichen Nebenwirkungen wie Schwindel leidet. Es gibt sogar Studien von Verkehrsmedizinern, die festgestellt haben, dass ADHSler damit deutlich besser fahren als ohne. Liegt ja auch nahe, da man sich so viel besser auf eine einzige Sache konzentrieren kann. Bei mir gibt es keinerlei Nebenwirkungen. Also erachte ich mich als fahrtauglich.

Verschiedene Screening-Tests können aber durch dieses Medikament positiv bei Amphetaminen ausfallen und das bereitet einem gesetzestreuen Bürger (sogar 0 Punkte in Flensburg) wie mir natürlich etwas Bauchschmerzen. Ich lebe außerdem ziemlich nahe an der holländischen Grenze und daher ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ich schon sehr bald kontrolliert werde.

Wie gehe ich am besten damit in einer Verkehrskontrolle um um mir möglichst viele Probleme zu ersparen? Im Grunde habe ich ja nichts zu befürchten. Aber Blutprobe, Führerschein bis zum Ergebnis abgeben, Auto und mich abholen lassen, Briefwechsel mit der Führerscheinstelle etc. ist für meine Verhältnisse schon großer Ärger mit dem Gesetz.

Danke und Gruß,
Christoph

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon MICHI » So 12. Feb 2017, 20:45

Dein behandelnder Arzt kann dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, so wie es z. B. auch bei Reisen in andere Länder erforderlich ist, wenn man das Medikament dort einführt, weil man es benötigt.

Gruß MICHI
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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 21:11

Und wenn ich die habe stellt das eure Kollegen auch bei einem positiven Test zufrieden?

Mir fällt es schwer das zu glauben. Man muss ja nicht gerade viel kriminelle Energie mitbringen um sich einen Arzt-Stempel zu bestellen und sich selbst so eine Bescheinigung auszustellen. Und zack, kann man koksen und fahren weil es ja nicht zur Blutprobe kommt. Klar ist das dann auch noch Urkundenfälschung, aber wenn man schon mal dran ist...

Meine Ärztin verweist auf das originale BTM Rezept, das man mitführen soll weil es nicht so einfach zu fälschen ist, aber was weiß die schon vom Polizeialltag. Wenn man Google fragt, sagt jeder was anderes.

Mir macht das Sorgen weil sich hier bei uns in der Pampa alles rumspricht und weil ich den Ärger nicht haben will.

Also ich dachte mir ich spreche das Thema nur an, wenn ein Test gemacht werden soll. Aber warte ich das Ergebnis ab oder sage ich es vorher? Nehme ich auch noch die Packungsbeilage mit wo drin steht, dass es abgesehen von möglichen Nebenwirkungen nicht die Verkehrstauglichkeit beeinflusst?

Ich sehe natürlich ein, dass eure Antworten unter Umständen den echten Bösewichten helfen könnten. Für den ein oder anderen Tipp wäre ich trotzdem dankbar.

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon MICHI » So 12. Feb 2017, 21:21

Dann mache es einfach so, wie deine Ärztin es dir geraten hat. Wenn durch das Medikament keine Anzeichen für BTM Konsum vorliegen, wird man dir auch keinen freiwilligen Vortest anbieten.

Gruß MICHI
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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 21:38

Anscheinend ist das ja kein so großes Thema wie ich dachte sofern man nicht auffällig ist.

Aber ich habe gerade mal bewusst in den Spiegel geschaut und mich selbst vor meinen Pupillen erschreckt. Aber sie reagieren wenigstens normal auf Licht. Dafür spricht auch, dass der Gegenverkehr mich nachts nicht mehr blendet als vorher.

Wie ist denn der Ablauf, wenn mir der Polizist das alles nicht abkauft?

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Feb 2017, 21:43

Ab zur Wache (oder KH), Blutentnahme, Rückweg auf eigene Faust, ggf. sind die Kosten erstattungsfähig.
:lah:

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 21:45

Und wie lange dauert es bis ich den Führerschein wieder im Geldbeutel habe?

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Feb 2017, 21:49

Ohne Fahrauffälligkeit 'bis zum Abklingen der berauschenden Wirkung', sprich: Der verlässt deinen Geldbeutel gar nicht.
:lah:

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 22:03

Danke euch beiden schon mal. Wenn eine Auffälligkeit wie überhöhte Geschwindigkeit hinzu kommt, verlässt er aber dann meinen Geldbeutel wahrscheinlich. Wie lange dauert das dann bis klar ist dass bei der Blutprobe nichts raus kam und ich ihn wieder habe?

Und nach der Frage lasse ich euch wirklich in Ruhe: Könnte mir die Führerscheinstelle aus der Kombi überhöhte Geschwindigkeit und BTM Medikament einen Strick drehen?
Meine Weste ist wie gesagt absolut rein.

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 12. Feb 2017, 22:09

Wenn du Widerspruch vor Ort einlegst, schaut ein Richter binnen drei Werktagen drüber. Wie der entscheidet, weiß nur er alleine.
Wenn deine Schriftlage stimmt, macht die FE Behörde nix.
:lah:

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Skywalker42 » So 12. Feb 2017, 22:31

Danke. Ich bin ja als Unternehmer kein Neuling, wenn es um rechtliche Risiken und Fragen geht, die im Zweifel gerichtlich geklärt werden müssen. Man hat ja ständig was ob mit dem Finanzamt, im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder wo auch immer. Mit irgendeinem Anwalt rede ich fast jeden Tag und dabei kann ich trotzdem schlafen wie ein Baby.

Aber das hier betrifft ja nicht eine juristische Person in meinem Besitz sondern mich persönlich und dann noch meine Mobilität. Beim Führerschein hört der Spaß einfach auf ;-) Na ja, et küt wie et küt.

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon Paolom » Di 3. Jul 2018, 23:43

Skywalker42 hat geschrieben:Aber das hier betrifft ja nicht eine juristische Person in meinem Besitz sondern mich persönlich und dann noch meine Mobilität. Beim Führerschein hört der Spaß einfach auf ;-) Na ja, et küt wie et küt.
Wie wär es denn mit sich fahren lassen? ÖVM oder gibt es die bei euch nicht?
Es ist mir klar das der Faden nicht mehr aktuell ist nur bei Fragen der Verkehrstüchtigkeit ist es eventuell besser nicht zu fahren.

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Re: Arzneimittel (BTM) in der Verkehrkontrolle

Beitragvon MICHI » Mi 4. Jul 2018, 04:04

Altthread. Alles gesagt. Closed.
Gruß
MICHI


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