gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Kaeptn_Chaos
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 22. Apr 2015, 16:22

Äh...nein.
:lah:

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Anwärter85 » Mi 22. Apr 2015, 19:41

War auch nur scherzhaft gemeint. :polizei2:
Wer Яechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Bravo6 » Fr 2. Dez 2016, 12:29

Beim Stöbern auf den Seiten des Landtages bin ich auf den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts gestoßen. Dieser wurde bereits im Mai 2015 entworfen und tingelt seit dem so durch die Ausschüsse, allerdings auffallend häufig in den letzten Monaten, woraus man vielleicht ableiten darf, dass es noch im Dezember zur Beschlussfassung kommen könnte.
Darin sind dann auch dann auch Erfahrungs- und keine Altersstufen mehr festgelegt.
Dienstzeiten bei der Bundeswehr, im öffentlichen Dienst, u.v.m. rechnen an.

Siehe §25 ff.

http://www.landtag-niedersachsen.de/Dru ... 7-3512.pdf

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Zeus » So 4. Dez 2016, 11:26

Polizeisucht hat geschrieben:Wie gesagt, fair ist das nicht wirklich, wenn Ältere mehr für die selbe Arbeit bekommen, keine Frage.
Aber es würde doch erst für die gelten, die nach in Kraft setzen der Änderung in Niedersachsen beginnen oder sehen ich das falsch?
Das siehst du leider falsch.

Du wirst als Beamter auf Widerruf eingestellt.

Nach der Ausbildung wirst du Beamter auf Probe.
Hier zwischen gibt es die sog. juristische Sekunde. Das heißt rein formaljuristisch bist du eine Sekunde kein Beamter und dich treffen somit Neuregelungen.

Beispiel: Du wirst 2017 Anwärter, 2018 kommen bei euch die Erfahrungsstufen und 2020 wirst du Kommissar.
Dann erwischt dich komplett das neue Recht, weil du vorher als Anwärter keine Bezüge mit Grunderhalt erhalten hast sondern eben nur Anwärterbezüge und somit keine Besitzstandswahrung greift!

NRW war 2013 das einzige Bundesland welches eine "Übergangsregelung" genutzt hat.
Hier wurde quasi eine Mischform aus altem und neuem Recht für alle in der Ausbildung befindlichen Anwärter gefunden.
Jeder, der am 31.05.2013 in NRW Anwärter war, bekam am Tag seiner Ernennung die alte Berechnung für exakt diesen Tag, ABER ab dem Tag galt dann direkt neues Recht. Das heißt wer einen Tag später eigentlich in die nächst höher Stufe käme, hatte also pech...
Also haben manche, je nach Geburtstag, bis zu 2Jahre und 11Monate und X Tage "verloren".

Nach altem Recht beginnt das Besoldungsdienstalter mit 21 Jahren, nach neuem Recht mit dem Tag der ersten Ernennung.

So ist das mit Veränderungen. Irgendwer guckt immer in die Röhre...

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Polizeisucht » So 4. Dez 2016, 16:55

Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.

Grüße

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Zeus » So 4. Dez 2016, 17:57

Polizeisucht hat geschrieben:Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.

Grüße
Als Beamter auf Probe bist du nicht betroffen und bei einer Umstellung würdest du nur im Rahmen der Besitzstandswahrung, wie jeder Beamter auf Probe und Lebenszeit, in die neuen Erfahrungsstufen übergeleitet zB Dienstaltersstufe 7 in Erfahrungsstufe 7. Also kein einziger Tag Verlust. :polizei1: :zustimm:

Der einzige Fall, wo dich das Ganze noch ereilen kann, ist bei einem
BL-Wechsel. Denn dort wird JEDER neu berechnet.
Und war man nach dem 21Geburstag erst Beamter auf Probe, dann verliert man beim Wechsek Stufen und somit Geld.

Gruß
Zeus

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Polizeisucht » So 4. Dez 2016, 18:13

Zeus hat geschrieben:
Polizeisucht hat geschrieben:Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.

Grüße
Als Beamter auf Probe bist du nicht betroffen und bei einer Umstellung würdest du nur im Rahmen der Besitzstandswahrung, wie jeder Beamter auf Probe und Lebenszeit, in die neuen Erfahrungsstufen übergeleitet zB Dienstaltersstufe 7 in Erfahrungsstufe 7. Also kein einziger Tag Verlust. :polizei1: :zustimm:

Der einzige Fall, wo dich das Ganze noch ereilen kann, ist bei einem
BL-Wechsel. Denn dort wird JEDER neu berechnet.
Und war man nach dem 21Geburstag erst Beamter auf Probe, dann verliert man beim Wechsek Stufen und somit Geld.

Gruß
Zeus
Super, ich danke Dir für die wirklich sehr hilfreiche Information:)

Grüße

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Zeus » So 4. Dez 2016, 18:25

Gerne :polizei1:

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon RobStone » Do 12. Jan 2017, 10:55

Hallo zusammen,
ich strebe einen Länderwechsel nach Niedersachsen an und bin momentan in NRW. Jetzt im September werde ich BAL und kann wechseln (Niedersachsen nimmt nur BAL´s).
Weiß einer, ob ich meine Erfahrungsstufen mitnehme? Ich gehe doch mal schwer von aus... leider konnte mir die Dame vom IM nicht weiterhelfen :polizei13:
Ich bin zum Zeitpunkt des Wechsels voraussichtlich 29 Jahre jung. Seit 2011 bei der Polizei, seit 2014 Kommissar.
Weiß jemand zufällig ganz genau welche Stufe ich dann bekomme? A9 Stufe 4?

Ps.: Falls jemand in Hildesheim im WuW- Dienst eingesetzt ist wäre es cool, wenn derjenige mich mal anschreiben könnte. Hätte da so 2-3 Fragen :)

Grüße!

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Do 12. Jan 2017, 13:29

Seit dem 01.01.2017 gilt das neue Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG).
Das Grundgehalt u.a. in der Besoldungsordnung A richtet sich fortan nach Erfahrungszeiten, eine Abhängigkeit vom Lebensalter besteht nicht mehr.

Beim Wechsel des BL oder vom Bund wird die dort erworbene Erfahrungszeit anerkannt § 25 (2) NBesG.
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Pacman7 » Do 16. Feb 2017, 17:17

-
Zuletzt geändert von Pacman7 am Mo 4. Mär 2019, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Bravo6 » Do 16. Feb 2017, 17:24

Wenn er denn keine anrechenbaren Zeiten (Bundeswehr, öff. Dienst, etc.) angeben kann, ja.

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 16. Feb 2017, 23:02

Warum auch nicht?
:lah:

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Diag » Fr 17. Feb 2017, 08:46

Weil er noch unter anderen Voraussetzungen zur Polizei gegangen ist? :nixweiss:

Ich fände da eine Übergangsregelung mehr als fair. Die sollte alle diejenigen einschließen, die die Ausbildung zu Zeiten der Dienstaltersstufe begonnen hatten. Gerade als etwas älterer Bewerber rechnet man sich ja das ganze schon so durch, dass es nach den 3 mageren Jahren rentiert.

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Pacman7 » Mo 20. Feb 2017, 17:35

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Zuletzt geändert von Pacman7 am Mo 4. Mär 2019, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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