gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Moderatoren: schutzmann_schneidig, coco_loco
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Äh...nein.
-
- Police Officer
- Beiträge: 119
- Registriert: Sa 14. Mär 2015, 21:31
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
War auch nur scherzhaft gemeint.
Wer Яechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Beim Stöbern auf den Seiten des Landtages bin ich auf den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts gestoßen. Dieser wurde bereits im Mai 2015 entworfen und tingelt seit dem so durch die Ausschüsse, allerdings auffallend häufig in den letzten Monaten, woraus man vielleicht ableiten darf, dass es noch im Dezember zur Beschlussfassung kommen könnte.
Darin sind dann auch dann auch Erfahrungs- und keine Altersstufen mehr festgelegt.
Dienstzeiten bei der Bundeswehr, im öffentlichen Dienst, u.v.m. rechnen an.
Siehe §25 ff.
http://www.landtag-niedersachsen.de/Dru ... 7-3512.pdf
Darin sind dann auch dann auch Erfahrungs- und keine Altersstufen mehr festgelegt.
Dienstzeiten bei der Bundeswehr, im öffentlichen Dienst, u.v.m. rechnen an.
Siehe §25 ff.
http://www.landtag-niedersachsen.de/Dru ... 7-3512.pdf
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Das siehst du leider falsch.Polizeisucht hat geschrieben:Wie gesagt, fair ist das nicht wirklich, wenn Ältere mehr für die selbe Arbeit bekommen, keine Frage.
Aber es würde doch erst für die gelten, die nach in Kraft setzen der Änderung in Niedersachsen beginnen oder sehen ich das falsch?
Du wirst als Beamter auf Widerruf eingestellt.
Nach der Ausbildung wirst du Beamter auf Probe.
Hier zwischen gibt es die sog. juristische Sekunde. Das heißt rein formaljuristisch bist du eine Sekunde kein Beamter und dich treffen somit Neuregelungen.
Beispiel: Du wirst 2017 Anwärter, 2018 kommen bei euch die Erfahrungsstufen und 2020 wirst du Kommissar.
Dann erwischt dich komplett das neue Recht, weil du vorher als Anwärter keine Bezüge mit Grunderhalt erhalten hast sondern eben nur Anwärterbezüge und somit keine Besitzstandswahrung greift!
NRW war 2013 das einzige Bundesland welches eine "Übergangsregelung" genutzt hat.
Hier wurde quasi eine Mischform aus altem und neuem Recht für alle in der Ausbildung befindlichen Anwärter gefunden.
Jeder, der am 31.05.2013 in NRW Anwärter war, bekam am Tag seiner Ernennung die alte Berechnung für exakt diesen Tag, ABER ab dem Tag galt dann direkt neues Recht. Das heißt wer einen Tag später eigentlich in die nächst höher Stufe käme, hatte also pech...
Also haben manche, je nach Geburtstag, bis zu 2Jahre und 11Monate und X Tage "verloren".
Nach altem Recht beginnt das Besoldungsdienstalter mit 21 Jahren, nach neuem Recht mit dem Tag der ersten Ernennung.
So ist das mit Veränderungen. Irgendwer guckt immer in die Röhre...
-
- Cadet
- Beiträge: 29
- Registriert: Sa 30. Okt 2010, 19:13
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.
Grüße
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.
Grüße
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Als Beamter auf Probe bist du nicht betroffen und bei einer Umstellung würdest du nur im Rahmen der Besitzstandswahrung, wie jeder Beamter auf Probe und Lebenszeit, in die neuen Erfahrungsstufen übergeleitet zB Dienstaltersstufe 7 in Erfahrungsstufe 7. Also kein einziger Tag Verlust.Polizeisucht hat geschrieben:Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.
Grüße
Der einzige Fall, wo dich das Ganze noch ereilen kann, ist bei einem
BL-Wechsel. Denn dort wird JEDER neu berechnet.
Und war man nach dem 21Geburstag erst Beamter auf Probe, dann verliert man beim Wechsek Stufen und somit Geld.
Gruß
Zeus
-
- Cadet
- Beiträge: 29
- Registriert: Sa 30. Okt 2010, 19:13
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Super, ich danke Dir für die wirklich sehr hilfreiche Information:)Zeus hat geschrieben:Als Beamter auf Probe bist du nicht betroffen und bei einer Umstellung würdest du nur im Rahmen der Besitzstandswahrung, wie jeder Beamter auf Probe und Lebenszeit, in die neuen Erfahrungsstufen übergeleitet zB Dienstaltersstufe 7 in Erfahrungsstufe 7. Also kein einziger Tag Verlust.Polizeisucht hat geschrieben:Also würde eine Veränderung nicht die betreffen, welche gerade mit dem Studium fertig sind und somit Beamte auf Probe?
Ich bin seit Oktober 2015 Polizeikommissar, daher wäre es schon interessant zu wissen, ob auch Beamte auf Probe eine mögliche Veränderung tangiert.
Danke Dir im Voraus für die Info.
Grüße
Der einzige Fall, wo dich das Ganze noch ereilen kann, ist bei einem
BL-Wechsel. Denn dort wird JEDER neu berechnet.
Und war man nach dem 21Geburstag erst Beamter auf Probe, dann verliert man beim Wechsek Stufen und somit Geld.
Gruß
Zeus
Grüße
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Hallo zusammen,
ich strebe einen Länderwechsel nach Niedersachsen an und bin momentan in NRW. Jetzt im September werde ich BAL und kann wechseln (Niedersachsen nimmt nur BAL´s).
Weiß einer, ob ich meine Erfahrungsstufen mitnehme? Ich gehe doch mal schwer von aus... leider konnte mir die Dame vom IM nicht weiterhelfen
Ich bin zum Zeitpunkt des Wechsels voraussichtlich 29 Jahre jung. Seit 2011 bei der Polizei, seit 2014 Kommissar.
Weiß jemand zufällig ganz genau welche Stufe ich dann bekomme? A9 Stufe 4?
Ps.: Falls jemand in Hildesheim im WuW- Dienst eingesetzt ist wäre es cool, wenn derjenige mich mal anschreiben könnte. Hätte da so 2-3 Fragen
Grüße!
ich strebe einen Länderwechsel nach Niedersachsen an und bin momentan in NRW. Jetzt im September werde ich BAL und kann wechseln (Niedersachsen nimmt nur BAL´s).
Weiß einer, ob ich meine Erfahrungsstufen mitnehme? Ich gehe doch mal schwer von aus... leider konnte mir die Dame vom IM nicht weiterhelfen
Ich bin zum Zeitpunkt des Wechsels voraussichtlich 29 Jahre jung. Seit 2011 bei der Polizei, seit 2014 Kommissar.
Weiß jemand zufällig ganz genau welche Stufe ich dann bekomme? A9 Stufe 4?
Ps.: Falls jemand in Hildesheim im WuW- Dienst eingesetzt ist wäre es cool, wenn derjenige mich mal anschreiben könnte. Hätte da so 2-3 Fragen
Grüße!
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Seit dem 01.01.2017 gilt das neue Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG).
Das Grundgehalt u.a. in der Besoldungsordnung A richtet sich fortan nach Erfahrungszeiten, eine Abhängigkeit vom Lebensalter besteht nicht mehr.
Beim Wechsel des BL oder vom Bund wird die dort erworbene Erfahrungszeit anerkannt § 25 (2) NBesG.
Das Grundgehalt u.a. in der Besoldungsordnung A richtet sich fortan nach Erfahrungszeiten, eine Abhängigkeit vom Lebensalter besteht nicht mehr.
Beim Wechsel des BL oder vom Bund wird die dort erworbene Erfahrungszeit anerkannt § 25 (2) NBesG.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
-
Zuletzt geändert von Pacman7 am Mo 4. Mär 2019, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
Polizei Niedersachsen
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Wenn er denn keine anrechenbaren Zeiten (Bundeswehr, öff. Dienst, etc.) angeben kann, ja.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Warum auch nicht?
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Weil er noch unter anderen Voraussetzungen zur Polizei gegangen ist?
Ich fände da eine Übergangsregelung mehr als fair. Die sollte alle diejenigen einschließen, die die Ausbildung zu Zeiten der Dienstaltersstufe begonnen hatten. Gerade als etwas älterer Bewerber rechnet man sich ja das ganze schon so durch, dass es nach den 3 mageren Jahren rentiert.
Ich fände da eine Übergangsregelung mehr als fair. Die sollte alle diejenigen einschließen, die die Ausbildung zu Zeiten der Dienstaltersstufe begonnen hatten. Gerade als etwas älterer Bewerber rechnet man sich ja das ganze schon so durch, dass es nach den 3 mageren Jahren rentiert.
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
-
Zuletzt geändert von Pacman7 am Mo 4. Mär 2019, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
Polizei Niedersachsen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast