§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Redest Du von einer Demo oder einer monatelangen Reise voller Gefahren, Risiken, Demütigungen, Entbehrungen, Verzweiflung mit dem Ziel in Reichweite? Wenn Du lieber sterben würdest als zurück zu müssen?
Schön, so ein hohes Ross...
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Zuletzt geändert von Diag am Sa 11. Mär 2017, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Also alle selbst schuld. Na dann... Auf auf zum fröhlichen draufschlagen. Die habens ja nicht anders verdient. Also, falls es mal soweit ist, kann ich Dich dann für die ersten Schläge vorschicken? Hast ja kein Problem damit, Familien gegenüber Gewalt auszuüben.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ich wollte damit sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von massig Familien in den ersten Reihen wohl eher gering sein dürfte.
Wir wollen aber auch nicht das leidige Thema von damals wieder ausgraben. Es geht um jetzt.
Wir müssen auch gar nicht unsere eigene Grenze dicht machen. Umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Länder, die die Route bereits dicht machen, reichen doch.
Mit entsprechender Finanzspritze übernehmen die EU-Staaten in die wir zurückweisen auch das Asylverfahren.
Griechenland erhält bisher auch nicht die Finanzspritze und Personal wie zugesichert. So kommt man eben auch nicht weiter.
Wir wollen aber auch nicht das leidige Thema von damals wieder ausgraben. Es geht um jetzt.
Wir müssen auch gar nicht unsere eigene Grenze dicht machen. Umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Länder, die die Route bereits dicht machen, reichen doch.
Mit entsprechender Finanzspritze übernehmen die EU-Staaten in die wir zurückweisen auch das Asylverfahren.
Griechenland erhält bisher auch nicht die Finanzspritze und Personal wie zugesichert. So kommt man eben auch nicht weiter.
Re: RE: Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Genau das würde ich aber dann machen.Jaguar 1986 hat geschrieben:Ich wollte damit sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von massig Familien in den ersten Reihen wohl eher gering sein dürfte.
Dann fangt nicht ständig mit dieser Nebenbaustelle an...Jaguar 1986 hat geschrieben: Wir wollen aber auch nicht das leidige Thema von damals wieder ausgraben. Es geht um jetzt.
Genau. Funktioniert ja jetzt auch super. Und dann brechen wir das auf die Außengrenzenländer runter. Sollen die doch Menschlichkeit beweisen, wir zahlen die Ablassbriefe und haben Ruhe.Jaguar 1986 hat geschrieben: Wir müssen auch gar nicht unsere eigene Grenze dicht machen. Umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Länder, dir dir Route bereits dicht machen, reichen doch.
Mit entsprechender Finanzspritze übernehmen die EU-Staaten in die wir zurückweisen auch das Asylverfahren.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Genau so war es ja auch, zumindest zeitweise. Aber das wissen die Unbeteiligten von der Couch aus natürlich besser.Diag hat geschrieben:Genau das würde ich aber dann machen...Jaguar 1986 hat geschrieben:Ich wollte damit sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von massig Familien in den ersten Reihen wohl eher gering sein dürfte.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ich würde es nicht machen.RafaelGomez hat geschrieben:Genau so war es ja auch, zumindest zeitweise. Aber das wissen die Unbeteiligten von der Couch aus natürlich besser.Diag hat geschrieben:Genau das würde ich aber dann machen...Jaguar 1986 hat geschrieben:Ich wollte damit sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von massig Familien in den ersten Reihen wohl eher gering sein dürfte.
Sollen anderen sich die Köppe einschlagen. Ich beobachte erstmal wie das für die Ersten ausgeht und dann überlege ich mir, ob ich das eingehen will oder nicht.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Es geht nicht darum, was Du machen würdest. Es geht darum, in einer solchen Situation massiven Zwang anzuwenden gegen alles, was sich bewegt. Hast Du ja aber, wie andere auch, kein Problem mit. Dann nur zu.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ist Deine Couch eigentlich so richtig gemütlich? Wie macht man so was auf nem Pferd fest?
Mich würde mal interessieren, wie es in den 90ern gelaufen wäre, wenn man nicht aus Novosibirsk, Alma-Ata, ... direkt hätte nach Deutschland fliegen können sondern alles zu Fuß machen hätte müssen um dann bei Görlitz in Polen gestrandet zu sein... Es sei denn, man hätte da schon hohe Rösser für die Reise gehabt.
Mich würde mal interessieren, wie es in den 90ern gelaufen wäre, wenn man nicht aus Novosibirsk, Alma-Ata, ... direkt hätte nach Deutschland fliegen können sondern alles zu Fuß machen hätte müssen um dann bei Görlitz in Polen gestrandet zu sein... Es sei denn, man hätte da schon hohe Rösser für die Reise gehabt.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ich verstehe das Problem nicht.
Die Route ist dicht. Die hässlichen Bilder sind überschaubar.
Also muss die Route nun nur noch "noch dichter" werden + GR beim Abbau der Asylsuchenden vor Ort helfen. Berechtigte Schutzsuchende nehmen wir in Summe X ab.
Der Rest wird direkt von GR aus zurückgeführt. Wer in D aufschlägt und schon in GR oder IT war, wird dorthin zurückgebracht. Solange wir den Aussenstaaten auch was abnehmen und unterstützen, werden sie die Leute auch zurücknehmen.
Die Route ist dicht. Die hässlichen Bilder sind überschaubar.
Also muss die Route nun nur noch "noch dichter" werden + GR beim Abbau der Asylsuchenden vor Ort helfen. Berechtigte Schutzsuchende nehmen wir in Summe X ab.
Der Rest wird direkt von GR aus zurückgeführt. Wer in D aufschlägt und schon in GR oder IT war, wird dorthin zurückgebracht. Solange wir den Aussenstaaten auch was abnehmen und unterstützen, werden sie die Leute auch zurücknehmen.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Es wäre von den Eltern natürlich wesentlich verantwortungsvoller, seine Kinder weiter Krieg, Hunger und Verfolgung auszusetzen.
Ist das jetzt der Flüchtlingsfred durch die Hintertür oder was war nochmal topic?
Ist das jetzt der Flüchtlingsfred durch die Hintertür oder was war nochmal topic?
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§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Ok @ Jaguar. Du hältst also auch nichts von rechtsstaatlichem Handeln. Wird auch überbewertet...
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Weil das hier eben nicht Thema ist, gehe ich da mal nicht weiter drauf ein.
Und Leute nach GR zurückschicken bedeutet nicht Leute in den Krieg zu schicken. Wer Schutz braucht kriegt ihn doch auch.
Und Leute nach GR zurückschicken bedeutet nicht Leute in den Krieg zu schicken. Wer Schutz braucht kriegt ihn doch auch.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Nach DÜ III darf aber derzeit nicht nach GRC zurück geschickt werden. Und nun? Lies und versteh' Dublin, speziell Kriterien der Zuständigkeit. Art. 7-22. Dann kannst Du gerne noch mal neu kommen.
Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Es wird sich schon ein Weg finden.
Diesen Weg zu finden ist nicht meine Aufgabe.
Wie ist für mich nicht wichtig solange das Ergebnis stimmt.
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?
Wie wäre es mit nem Umzug nach Russland, die Türkei, ...? Da läuft das wohl so. Wenn das die Maxime ist...
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