Moinsen. Auch hier hatte ich lediglich einen Treffer im Bereich Krankenversicherung, daher als neues Thema, das gerne gelöscht oder verschoben werden kann:
Hat jemand schon Erfahrungen mit Aufstiegs- bzw. Meister-Bafög gemacht?
Gerade für die älteren Anwärter, die schon ordentlich "Rechnungen zahlen müssen" vermutlich gar nicht so unwichtig.
Mein Antrag liegt zur Zeit auf dem Landratsamt zur Prüfung vor, kategorisch abgelehnt wird ein solcher Antrag für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst scheinbar nicht. Allerdings wurde mir gesagt, dass das der erste Antrag für eine Ausbildung beim Zoll sei, die die Stelle jemals erhalten habe.
Ein Präzedenzfall, den ich dem Landratsamt präsentieren könnte wäre natürlich genial sonst hoffe ich auf regen Meinungsaustausch und berichte über Erfolg/Misserfolg in meinem Fall.
Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Moderator: Team Zoll
Re: Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Hallo,
Beim Meister Bafög werden meines Wissens nur Aufstiegsfortbildungen gefördert, z.B. staatlich geprüfter Techniker, Meisterbrief, Fachwirt, Betriebswirt (Hwk), Erzieher.
Aufstiegs Bafög
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Beim Meister Bafög werden meines Wissens nur Aufstiegsfortbildungen gefördert, z.B. staatlich geprüfter Techniker, Meisterbrief, Fachwirt, Betriebswirt (Hwk), Erzieher.
Aufstiegs Bafög
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
- Skorpion69
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Re: Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Für alle Interessierten: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html
Laut Gesetz können "Fortbildungsmaßnahmen" i.S.v. "höherer Qualifizierung" in einem vorhandenen Beruf gefördert werden. Das sind insbesondere:
a) das Berufsbildungsgesetz schließt Beamtenanwärter von vornherein aus und
b) unter die Handwerksordnung fallen wir auch nicht.
Die Ausbildung im mittleren Dienst ist auch kein gleichwertiger Fortbildungsabschluss, sondern eine eigenständige Berufsausbildung.
Förderungswürdig wären die Fortbildungskosten und der Lebensunterhalt.
In der Ausbildung fallen für die "Schule" und Materialien aber keine Kosten an, so dass hier kein Förderungsbedarf besteht.
Für den Lebensunterhalt ergibt sich als Voraussetzung ein maximaler Freibetrag für das Einkommen von 290,- EUR (zzgl. Minijob). Als Anwärter erhält man rd. 1100,- EUR, liegt also weit über dem Freibetrag und ist auch insofern von der Förderung ausgeschlossen.
Alles in allem heißt das für mich: keine Anwendbarkeit für Beamtenanwärter!
Für alle Interessierten: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html
Laut Gesetz können "Fortbildungsmaßnahmen" i.S.v. "höherer Qualifizierung" in einem vorhandenen Beruf gefördert werden. Das sind insbesondere:
In Betracht käme ich hier ggf. § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber:Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG):
§ 2 Anforderungen an förderfähige Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
(1) Förderfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger, die in einer fachlichen Richtung gezielt vorbereiten auf (Fortbildungsziel)
1. Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen auf der Grundlage
a) der §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes oder
b) der §§ 42, 42a, 45, 51a und 122 der Handwerksordnung,
2. gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
3. gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.
Liegen keine bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vor, ist auch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, die auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorbereiten.
a) das Berufsbildungsgesetz schließt Beamtenanwärter von vornherein aus und
b) unter die Handwerksordnung fallen wir auch nicht.
Die Ausbildung im mittleren Dienst ist auch kein gleichwertiger Fortbildungsabschluss, sondern eine eigenständige Berufsausbildung.
Förderungswürdig wären die Fortbildungskosten und der Lebensunterhalt.
In der Ausbildung fallen für die "Schule" und Materialien aber keine Kosten an, so dass hier kein Förderungsbedarf besteht.
Für den Lebensunterhalt ergibt sich als Voraussetzung ein maximaler Freibetrag für das Einkommen von 290,- EUR (zzgl. Minijob). Als Anwärter erhält man rd. 1100,- EUR, liegt also weit über dem Freibetrag und ist auch insofern von der Förderung ausgeschlossen.
Alles in allem heißt das für mich: keine Anwendbarkeit für Beamtenanwärter!
Re: Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Das dachte ich zunächst auch, dann habe ich auf einer Hompage (https://ratgeber-umschulung.de/arbeitgeber/zoll/) etwas entdeckt und das Landratsamt damit konfrontiert. Siehe dazu den Punkt "Förderungsmöglichkeiten der Ausbildung beim Zoll". Sicherlich, eine fundierte Quelle ist das nicht unbedingt.
Da ich bereits eine absgeschlossene Ausbildung habe und meine Frau als Studentin keine Einkünfte hat, meinte die zuständige Sachbearbeiterin, dass es durchaus Chancen gibt, die Ausbildung zu fördern.
Also ich werde nicht enttäuscht sein, falls der Antrag abgelehnt wird, aber auf einen Versuch lasse ich es definitiv ankommen.
Da ich bereits eine absgeschlossene Ausbildung habe und meine Frau als Studentin keine Einkünfte hat, meinte die zuständige Sachbearbeiterin, dass es durchaus Chancen gibt, die Ausbildung zu fördern.
Also ich werde nicht enttäuscht sein, falls der Antrag abgelehnt wird, aber auf einen Versuch lasse ich es definitiv ankommen.
- Skorpion69
- Moderator
- Beiträge: 1503
- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Wenn man sich die (doch schon recht alte) Seite genau anschaut, dann ist dort von Umschulungen für Mitarbeiter der Wehrverwaltung hin zur Zollverwaltung im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer die Rede (siehe Zielgruppen).
Für diese "angelernten" Kollegen, die bereits eine Ausbildung haben, wurde hier das Meister-Bafög angeboten. Tatsächlich gestaltete sich die Übernahme danach völlig anders, aber das nur am Rande.
Deutlich wird, dass sich die Seite NICHT an "klassische" Beamtenanwärter in der Berufsausbildung wendet, außer es handelt sich um eine Umschulung - und was eine Umschulung ist, erfährst Du auf der Startseite:
Für diese "angelernten" Kollegen, die bereits eine Ausbildung haben, wurde hier das Meister-Bafög angeboten. Tatsächlich gestaltete sich die Übernahme danach völlig anders, aber das nur am Rande.
Deutlich wird, dass sich die Seite NICHT an "klassische" Beamtenanwärter in der Berufsausbildung wendet, außer es handelt sich um eine Umschulung - und was eine Umschulung ist, erfährst Du auf der Startseite:
Was ist eine Umschulung?
Eine Umschulung kann nur als (verkürzte) Zweitausbildung absolviert werden, Sie benötigen also schon eine erste, abgeschlossene Ausbildung oder eine gewisse Zeit im Beruf, in der schon Berufserfahrung gesammelt werden konnte.
Eine Umschulung dauert in der Regel nicht so lange wie reguläre Ausbildungen, da sie auf der vorangegangenen Ausbildung aufbaut. Umschulungen enden mit einem Gesellenbrief oder einem IHK-Abschluss.
www.ratgeber-umschulung.de
Re: Meister-Bafög bzw. Aufstiegsförderung
Ok, das macht Sinn. Muss zugeben, dass ich die Seite leidglich überflogen habe. Lass bitte das Thema trotzdem noch offen bis mir eine Entscheidung vom Landratsamt vorliegt.
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