Quelle und ganzer Bericht: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokale ... 898642.htmWährend einer Schicht waren auf dem Computer der Frau Ende 2015 die Informationen aus dem Polizeipräsidium Koblenz aufgepoppt. Ein mehrfach inhaftierter Sexualstraftäter – ein sogenannter Visierproband, also einer, der unter Beobachtung der Behörden steht – sollte zeitnah aus der Haft entlassen werden und ganz in die Nähe ihrer Tochter ziehen.
Täter sollte nur 1000 Meter von Tochter entfernt wohnen
Der Täter, der wiederholt Kinder missbraucht hat und deswegen bereits vier Jahre im Gefängnis war, sollte nach Verbüßung einer weiteren fünfjährigen Haftstrafe eine Wohnung beziehen. Sie liegt nur einen Kilometer entfernt von der des Ehemanns der Polizistin, mit dem sie sich die Betreuung des Kindes teilt. Der Lagebericht enthielt zudem ein Foto des Täters sowie das Kennzeichen seines Autos.
Als die Informationen durch das behördliche Intranet gingen, war der Ehemann der Angeklagten gerade im Urlaub. Die Beamtin druckte daher den Lagebericht aus, um ihm das Papier ein paar Tage später zeigen zu können.
Ihr Mann fotografierte den Bericht mit seinem Telefon ab und schmiss dann das Papier weg. Es wurde wenig später bei einer Durchsuchung in seinem Mülleimer gefunden. Doch das Foto schickte er einer Bekannten, ebenfalls Mutter eines minderjährigen Kindes. Diese wiederum verbreitete die Informationen via WhatsApp an andere Eltern. Wenig später wurde auch das Foto des Straftäters auf Facebook digital geteilt.
Also wenn hier einer was falsch gemacht hat, dann die Intelligenzbestie welche die Daten per Whats App weitergegeben hat. Wie kann eine Polizeibeamtin ein Geheimnis verraten, welches durch Veröffentlichung im Intranet unter Polizeibeamten gar kein Geheimnis mehr ist? Sehr seltsames Urteil.