Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung des Zolls

Moderator: Team Zoll

eisstiel
Cadet
Cadet
Beiträge: 1
Registriert: Mo 22. Mai 2017, 19:23

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon eisstiel » Mo 22. Mai 2017, 19:30

Wie teuer ist denn ein Zimmer in Münster ungefähr? :stupid: Habe dazu leider nichts gefunden... :lupe:

Würde mich über eine Antwort freuen :flehan: :flehan: :flehan:

SPC

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Mo 22. Mai 2017, 21:52

eisstiel hat geschrieben:Wie teuer ist denn ein Zimmer in Münster ungefähr? :stupid: Habe dazu leider nichts gefunden... :lupe:

Würde mich über eine Antwort freuen :flehan: :flehan: :flehan:
Nichts gefunden oder nichts gesucht?

Habe dir, den für dich wichtigen Teil der Antwort mal farblich markiert...damit du`s leichter findest...Antwort ist übrigens hier im Thread ein paar Seiten vorher zu lesen.... :zustimm:
Skorpion69 hat geschrieben:Eines vorab: von zukünftigen Beamten des gehobenen Dienstes sollte man erwarten können, dass sie die Suchfunktion verstehen und anwenden - denn alle hier gestellten Fragen wurden dutzende Male gestellt und beantwortet... :o ;D

Khelthrai hat schon zwar wesentliche Fragen beantwortet (dafür vielen Dank :zustimm: ), hier aber dennoch eine kurze Zusammenfassung (aber nur, weil es wirklich ein schwieriges Thema ist):

1. Trennungsgeld erhält, wer:
a) einen eigenen Hausstand hat und
b) außerhalb des Einzugsgebiets dieser Wohnung seinen Dienstort hat (= mehr als 30 km Entfernung),

und zwar nur für die Tage der tatsächlichen Abwesenheit vom Wohnort (wer also zwischendurch zu Hause ist, bekommt an den Tagen nichts).

Ein eigener Hausstand ist eine Wohnung dann, wenn sie aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit, besteht. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. (siehe § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz).
D.h. Zimmer zur Untermiete mit gemeinsamer Badbenutzung, Zimmer in Wohngemeinschaften oder auch das Zimmer in der Familienwohnung gelten nicht als Hausstand, führen also nie zu Trennungsgeld.

Über die Wohnung muss man auch das Verfügungsrecht haben (s.o.), in der Regel durch die Rechte als Mieter oder Eigentümer.
Dabei ist es zunächst auch unerheblich, wie lange die Wohnung schon im Eigentum oder im Mietverhältnis bewohnt wird. Entscheidend sind hier die jeweiligen Umstände. Wer sich jetzt (bzw. kurz vor Beginn der Ausbildung) an seinem zukünftigen Dienstort eine Wohnung nimmt, weil es für die Ausbildung Sinn macht, bekommt auch die Anerkennung des Hausstandes und damit Trennungsgeld.
Besteht dagegen der Verdacht, dass ein Mietvertrag nur zum Zwecke der Erlangung von Trennungsgeld abgeschlossen wurde, erfolgt keine Anerkennung und damit gibt es auch kein Trennungsgeld - dafür aber ggf. ein Verfahren wegen versuchten Betruges (und evtl. auch gleich die Entlassung). Dies gilt besonders auch für Mietverträge mit einer Miete deutlich unter dem Üblichen, also Gefälligkeitsmietverträge.

2. Wer ordnungsgemäß Anspruch auf Trennungsgeld hat (siehe oben und Beitrag von Khelthrai) bekommt dieses für alle Einsätze und für die jeweilige Dauer der Einsätze außerhalb des Einzugsgebiets seiner Wohnung - und nur dann. Das Trennungsgeld dient dabei dem Ausgleich der erhöhten Aufwendungen für die Abwesenheitszeiten. Es soll damit sichergestellt werden, dass neben den "selbst verursachten", regelmäßigen Kosten am Wohnort (insbesondere Miete) keine unbilligen weiteren Kosten (weitere Unterkunftskosten usw.) entstehen. Wer also schon für eine Wohnung zahlt, muss für die zweite nichts zahlen (bzw. bekommt die Kosten dafür erstattet). Wer dagegen noch keine Miete zahlt, zahlt dann die Unterkunft am entfernten Dienstort - und damit zahlen alle nur einmal, wenn auch an verschiedenen Orten ;D

Das Trennungsgeld (Tagegeld und Übernachtungsgeld) wird entweder in bar ausbezahlt oder durch Sachleistungen (kostenfreie Unterkunft, Verpflegung) erbracht. An den BWZ stehen Unterkünfte sowie Frühstück und Mittagessen zur Verfügung - aufgrund des TG-Anspruchs kostenfrei bis zum Regelsatz (= Sachleistung). Abendessen wird nicht gestellt, daher bekommt man dafür das Geld ausbezahlt. Am Wochenende hat die Mensa geschlossen, so dass man bei Verbleiben im BWZ auch für diese Tage den Verpflegunganteil (=Tagegeld) ausbezahlt bekommt.

3. Wer keinen eigenen Hausstand hat, zahlt Miete und Verpflegung in den BWZ (zusammen rd. 380,- EUR/ Monat). Da es sich dabei um eine dienstliche Verlagerung des Wohnortes handelt, erhält man zu Beginn der Maßnahme (also z.B. Grundstudium) sowie zur Beendigung der Maßnahme eine Umzugskostenvergütung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Aufwand.
Wer also meint, er müsste sein Hab und Gut mit einem Schwertransport anliefern lassen, kann die Kosten dafür erstattet bekommen. Erstattet werden die Transportkosten für das persönliche Gepäck sowie Fahrtkosten (Bahnfahrt, Auto). Außerdem gibt es eine kleine Pauschale für den Aufwand den man hatte. Alle anderen Kosten während der Maßnahme (einschl. Heimfahrten) muss man ansonsten selbst tragen.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme (sog. Abordnung) mehr als 3 Monate dauert (was bei allen Studienabschnitten der Fall ist). Bei kürzeren Maßnahmen (z.B. Abwesenheiten während der Praxisphasen) bekommen alle Trennungsgeld, die mehr als 30 km vom trennungsgeldrechtlichen Wohnort entfernt eingesetzt werden. Trennungsgeldrechtlicher Wohnsitz ist dabei in der Regel der erste Dienstort nach dem Studienabschnitt, also nicht zwingend die elterliche Wohnung.


4. Wer aufgrund des eigenen Hausstands oder während der Praxisabschnitte Anspruch auf Trennungsgeld hat, kann dieses durch Unterkunft/Verpflegung erhalten, wenn eine tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn der Dienstort mehr als 30 km entfernt ist und eine Rückkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 1,5 Stunden einfacher Weg (oder mehr als 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt) dauert. Dauert die Fahrt weniger als 1,5 Stunden bekommt man nur die Fahrtkosten für das tägliche Pendeln erstattet (Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr nach § 3 Abs. 1 Trennungsgeldverordnung).

All das und noch viel mehr wird man Euch aber auch rechtzeitig im BWZ erklären. :ja:

Jaquu
Cadet
Cadet
Beiträge: 12
Registriert: Fr 13. Jun 2014, 17:44

Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Jaquu » Fr 2. Jun 2017, 16:48

Hey Skorpion,

eine Frage hätte ich auch noch.

Aus einem anderen Thread konnte ich entnehmen, dass kein Übernachtungsbesuch im BWZ gestattet ist. Sollte ich mir nun eine eigene Unterkunft suchen, damit ich mir einen Partner zusammen sein kann, wird mir dann das mir zustehende Trennungsgeld (durch meinen Hauptwohnsitz l) ausgezahlt oder entfällt es komplett, weil ich das "interne Angebot" nicht annehme?




Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
Skorpion69
Moderator
Moderator
Beiträge: 1503
Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 2. Jun 2017, 19:24

Jaquu hat geschrieben:Hey Skorpion,

eine Frage hätte ich auch noch.

Aus einem anderen Thread konnte ich entnehmen, dass kein Übernachtungsbesuch im BWZ gestattet ist. Sollte ich mir nun eine eigene Unterkunft suchen, damit ich mir einen Partner zusammen sein kann, wird mir dann das mir zustehende Trennungsgeld (durch meinen Hauptwohnsitz l) ausgezahlt oder entfällt es komplett, weil ich das "interne Angebot" nicht annehme?
Das Tagegeld (für Verpflegung) wird ausgezahlt, das Übernachtungsgeld nur bis zur Höhe der Unterkunftskosten am BWZ.
ABER: im BWZ dürfen Partner nicht mit im Zimmer wohnen. Wenn man Glück hat, kann aber eine Gästezimmer zusätzlich anmieten - oder man geht mal ein Wochenende ins Hotel. Das dürfte einfacher sein (und preiswerter) als eine dauerhafte Unterkunft in Münster zu suchen, denn in einer Studentenstadt wie Münster sind preiswerte Unterkünfte kaum zu finden - und die verfügbaren sehr teuer ;-(

Jaquu
Cadet
Cadet
Beiträge: 12
Registriert: Fr 13. Jun 2014, 17:44

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Jaquu » Fr 2. Jun 2017, 19:28

Skorpion69 hat geschrieben:
Jaquu hat geschrieben:Hey Skorpion,

eine Frage hätte ich auch noch.

Aus einem anderen Thread konnte ich entnehmen, dass kein Übernachtungsbesuch im BWZ gestattet ist. Sollte ich mir nun eine eigene Unterkunft suchen, damit ich mir einen Partner zusammen sein kann, wird mir dann das mir zustehende Trennungsgeld (durch meinen Hauptwohnsitz l) ausgezahlt oder entfällt es komplett, weil ich das "interne Angebot" nicht annehme?
Das Tagegeld (für Verpflegung) wird ausgezahlt, das Übernachtungsgeld nur bis zur Höhe der Unterkunftskosten am BWZ.
ABER: im BWZ dürfen Partner nicht mit im Zimmer wohnen. Wenn man Glück hat, kann aber eine Gästezimmer zusätzlich anmieten - oder man geht mal ein Wochenende ins Hotel. Das dürfte einfacher sein (und preiswerter) als eine dauerhafte Unterkunft in Münster zu suchen, denn in einer Studentenstadt wie Münster sind preiswerte Unterkünfte kaum zu finden - und die verfügbaren sehr teuer ;-(

Könnte ich auch die Verpflegung "buchen" bzw. in Anspruch nehmen und mir das Übernachtungsgeld Auszahlen lassen? Das wäre die beste Alternative für mich.

Und wie hoch ist das Übernachtungsgeld ohne das Tagegeld ungefähr? Ich habe nur mal etwas von 380€ inkl. Verpflegung gelesen. Aber ohne?

Danke übrigens für die schnelle Antwort :)


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Benutzeravatar
Skorpion69
Moderator
Moderator
Beiträge: 1503
Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Fr 2. Jun 2017, 19:36

Jaquu hat geschrieben:
Skorpion69 hat geschrieben:
Jaquu hat geschrieben:Hey Skorpion,

eine Frage hätte ich auch noch.

Aus einem anderen Thread konnte ich entnehmen, dass kein Übernachtungsbesuch im BWZ gestattet ist. Sollte ich mir nun eine eigene Unterkunft suchen, damit ich mir einen Partner zusammen sein kann, wird mir dann das mir zustehende Trennungsgeld (durch meinen Hauptwohnsitz l) ausgezahlt oder entfällt es komplett, weil ich das "interne Angebot" nicht annehme?
Das Tagegeld (für Verpflegung) wird ausgezahlt, das Übernachtungsgeld nur bis zur Höhe der Unterkunftskosten am BWZ.
ABER: im BWZ dürfen Partner nicht mit im Zimmer wohnen. Wenn man Glück hat, kann aber eine Gästezimmer zusätzlich anmieten - oder man geht mal ein Wochenende ins Hotel. Das dürfte einfacher sein (und preiswerter) als eine dauerhafte Unterkunft in Münster zu suchen, denn in einer Studentenstadt wie Münster sind preiswerte Unterkünfte kaum zu finden - und die verfügbaren sehr teuer ;-(

Könnte ich auch die Verpflegung "buchen" bzw. in Anspruch nehmen und mir das Übernachtungsgeld Auszahlen lassen? Das wäre die beste Alternative für mich.

Und wie hoch ist das Übernachtungsgeld ohne das Tagegeld ungefähr? Ich habe nur mal etwas von 380€ inkl. Verpflegung gelesen. Aber ohne?

Danke übrigens für die schnelle Antwort :)
Das preiswerteste Zimmer kostet derzeit 241,- EUR/Monat - für Münster ein Spottpreis (für eine kleine Wohnung mit 1-2 Zimmern sollte man das dreifache rechnen (kalt natürlich).
Auch wenn man die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, kann man die Verpflegung natürlich nutzen, indem man sie einfach vom Trennungsgeld bezahlt. Einen reinen Verpflegungsvertrag gibt es nach meiner Kenntnis nicht, macht aber auch keinen Unterschied.
Wer ernsthaft in Erwägung zieht, nicht die angebotene Unterkunft zu nutzen, sondern sich selbst etwas für die 6 Monate zu suchen, sollte vorher mit der Ausbildungsleitung Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob man überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld hat und wie dann die Abrechungsmodalitäten sind. Ich kann aber niemandem empfehlen, auf die Unterkunft zu verzichten - einfacher und preiswerter kann man nicht wohnen.

ole.k
Cadet
Cadet
Beiträge: 28
Registriert: Sa 8. Okt 2016, 16:39

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon ole.k » Fr 2. Jun 2017, 23:02

Moin!

Ist zufällig jemand aus Hamburg dabei, der vielleicht schon eine Einladung zum Infotag hat? Manche HZA's hatten den ja bereits und mich wunderts, dass ich bisher noch nichtmal eine Einladung dazu bekommen hab :gruebel:

Danke schonmal! :)
09.11.2016 - schriftliches AV gD. :applaus:
09.02.2017 - mündliches AV gD. :applaus:
10.03.2017 - Zusage unter Vorbehalt :zustimm:
12.04.2017 - BAD Einstellungsuntersuchung - Tauglich! :zustimm:

HZA Hamburg-Hafen

SPC

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Di 6. Jun 2017, 22:30

Guten Abend Forum,

Skorpion, Frage bzgl. des EU. Meine Ausbildungsleiterin meinte, wir können/sollen Bescheinigungen über evtl. noch vorhanden Urlaub einreichen, damit dieser ggf. mit angerechnet wird (Gibt es übrigens bei der Bw und einigen LaPo`s so nicht). Ich habe es mit meiner Dienststelle so geregelt (bzw. gemäß der EurlV § 5 (3) bzw. der Soldatenurlaubsverordnung, die im Prinzip aber recht ähnlich ist) dass mir Urlaub für 2017 nur bis einschl. 31.07.2017 angerechnet wird, da ich ab 01.08 den Dienst beim Zoll antrete. Ich würde 3 Tage EU aus meinem (noch) aktuellen Dienstverhältnis mitbringen und müsste gem. EurlV §5 (1) noch 12 Tage EU (August - Dezember) beim Zoll angerechnet bekommen, richtig?

Wie ist das eigentlich bei KollegInnen die vorher in einem "normalen" Arbeitsverhältnis waren und evtl. schon 30 Tage EU abgebaut haben? Ist das dem Zoll egal, oder gibt es dann dementsprechend keinen EU für 2017?

Noch etwas:

Ich kenne zwar meinen Ausbildungsplan noch nicht en dé­tail, frage mich aber, wann ich 45 Tage EU (15 aus 2017, 30 aus 2018) in 2018 abbbauen soll. Wäre theoretisch ja nur in der ersten Praxisphase möglich (weil davor GS und danach H1)....Aber ich will da eigentlich nicht 9 Wochen fehlen... :stupid:

Man könnte zwar die 30 Tage aus 2018 in 2019 abbauen, jedoch wird es dadurch ja nicht besser (denn irgendwann schleppt man dann 60 EU mit sich rum...)

Danke :zustimm:

SPC

Benutzeravatar
Skorpion69
Moderator
Moderator
Beiträge: 1503
Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Skorpion69 » Mi 7. Jun 2017, 19:10

SPC hat geschrieben:Guten Abend Forum,

Skorpion, Frage bzgl. des EU. Meine Ausbildungsleiterin meinte, wir können/sollen Bescheinigungen über evtl. noch vorhanden Urlaub einreichen, damit dieser ggf. mit angerechnet wird (Gibt es übrigens bei der Bw und einigen LaPo`s so nicht). Ich habe es mit meiner Dienststelle so geregelt (bzw. gemäß der EurlV § 5 (3) bzw. der Soldatenurlaubsverordnung, die im Prinzip aber recht ähnlich ist) dass mir Urlaub für 2017 nur bis einschl. 31.07.2017 angerechnet wird, da ich ab 01.08 den Dienst beim Zoll antrete. Ich würde 3 Tage EU aus meinem (noch) aktuellen Dienstverhältnis mitbringen und müsste gem. EurlV §5 (1) noch 12 Tage EU (August - Dezember) beim Zoll angerechnet bekommen, richtig?

Wie ist das eigentlich bei KollegInnen die vorher in einem "normalen" Arbeitsverhältnis waren und evtl. schon 30 Tage EU abgebaut haben? Ist das dem Zoll egal, oder gibt es dann dementsprechend keinen EU für 2017?

Noch etwas:

Ich kenne zwar meinen Ausbildungsplan noch nicht en dé­tail, frage mich aber, wann ich 45 Tage EU (15 aus 2017, 30 aus 2018) in 2018 abbbauen soll. Wäre theoretisch ja nur in der ersten Praxisphase möglich (weil davor GS und danach H1)....Aber ich will da eigentlich nicht 9 Wochen fehlen... :stupid:

Man könnte zwar die 30 Tage aus 2018 in 2019 abbauen, jedoch wird es dadurch ja nicht besser (denn irgendwann schleppt man dann 60 EU mit sich rum...)

Danke :zustimm:

SPC
Ich mache es kurz, da Du die wichtigsten Bestimmungen selbst genannt hast:
Im Praktikum (ca. 5 Monate) kannst Du Urlaub machen, bis alles weg ist - musst es aber nicht ;D
Ziel sollte sein, zumindest vom Verfall bedrohten Urlaub abzubauen. Ansonsten wirst Du (wie alle Anwärter) ein gewisses Maß "vor Dir her schieben".

Was den Resturlaub betrifft: Du erhältst in 2017 30 Tage abzüglich bereits nach EUrlVO/SUrlVO absolvierten Urlaub. Dabei ist es unerheblich, ob Du diesen bei der BW erhalten hast oder in anderer Funktion im öffentlichen Dienst.
Wer aus der freien Wirtschaft kommt und dort bereits Urlaub erhalten hat (egal, wie viele Tage), bekommt trotzdem anteilig den Urlaub (also 5/12 von 30 Tagen= gerundet 13 Tage - und hat halt u.U. Glück gehabt, wenn es dann insgesamt mehr als 30 Tage waren.

Benutzeravatar
Can01
Constable
Constable
Beiträge: 80
Registriert: So 1. Jan 2017, 17:53

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Can01 » Do 8. Jun 2017, 22:24

Eine kleine Frage:

Unter was versteht man "mittlerer nichttechnischer Zolldienst" und ist dies eine Beamtenlaufbahn?

SPC

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Do 8. Jun 2017, 22:25

Can01 hat geschrieben:Eine kleine Frage:

Unter was versteht man "mittlerer nichttechnischer Zolldienst" und ist dies eine Beamtenlaufbahn?

Unter was? Was meinst du?

Falls dich das Wort "nichttechnisch" irritiert - ist einfach der mittlere Dienst des Zolls. So wie die Bundespolizei z. B. auch den mittleren Dienst hat (nur eben mit anderen Aufgabenbereichen).
Ja, das ist eine Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst des Bundes.

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-u ... _node.html

https://www.ausbildung.de/berufe/beamte ... olldienst/
Can01 hat geschrieben:Morgen geht Bewerbung raus. Freue mich schon mega.
Gemäß diesem Post hast du dich doch bereits beworben? Du solltest schon wissen für was du dich bewirbst, sonst wird es, spätestens im mündlichen, eng.

Sonnenfliegerin
Cadet
Cadet
Beiträge: 14
Registriert: So 22. Mär 2015, 11:08

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Sonnenfliegerin » Sa 17. Jun 2017, 08:38

Skorpion69 hat geschrieben:
El Zollo hat geschrieben:Hallo Skorpion69,

weißt du denn schon welche Hauptzollämter den m. D. nach Münster schicken?!

Gruß El Zollo
Ich kenne derzeit nur eine vorläufige Planung. Danach verbleiben die Münsteraner natürlich alle in Münster, Außerdem werden wohl auch Dortmund, Düsseldorf, Osnabrück und Bielefeld vollständig nach Münster kommen. Die fehlenden werden dann noch aufgefüllt, wahrscheinlich aus Hannover.
Das kann ja was werden... mD und gD in einem Haus :pfeif:

SPC

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon SPC » Sa 17. Jun 2017, 10:55

Sonnenfliegerin hat geschrieben:
Skorpion69 hat geschrieben:
El Zollo hat geschrieben:Hallo Skorpion69,

weißt du denn schon welche Hauptzollämter den m. D. nach Münster schicken?!

Gruß El Zollo
Ich kenne derzeit nur eine vorläufige Planung. Danach verbleiben die Münsteraner natürlich alle in Münster, Außerdem werden wohl auch Dortmund, Düsseldorf, Osnabrück und Bielefeld vollständig nach Münster kommen. Die fehlenden werden dann noch aufgefüllt, wahrscheinlich aus Hannover.
Das kann ja was werden... mD und gD in einem Haus :pfeif:
Weil? Auf die Begründung bin ich echt gespannt...

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Sonnenfliegerin
Cadet
Cadet
Beiträge: 14
Registriert: So 22. Mär 2015, 11:08

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Sonnenfliegerin » Sa 17. Jun 2017, 15:21

Die Begründung wäre rein subjektiver Art und würde fußen auf Erfahrungen bezüglich Anwärter-Alltag in Plessow im Gegensatz zu Anwärter-Alltag in Münster und Erfahrungen bezüglich Anwärtern während des Praktikums (das auch nur in Bezug auf ein HZA).

Deswegen.... abwarten und sehen, was da kommt ;D

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Einstellungsrunde 2016/2017 Zollverwaltung- Gehobener Dienst

Beitragvon Bones65 » Sa 17. Jun 2017, 16:54

Also irgendwie hast du jetzt gar nichts gesagt.
:snoopy:


Zurück zu „Zoll - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende