Verstehen muss ich das nicht. Es kann doch nicht sein, dass die deutschen Ermittlungsbehörden, selbst bei schwersten Straftaten, keinen Zugriff auf die Mautdaten haben.FALL CAROLIN G.
Welche Daten sollte die Polizei für Mordermittlungen bekommen?
Der Tatverdächtige im Endinger Mordfall Carolin G. wurde mithilfe von Daten der österreichischen LKW-Maut ermittelt. Mit vergleichbaren Daten aus Deutschland wäre das verboten gewesen.
Der mutmaßliche Mörder von Carolin G. aus Endingen, der auch Lucile K. im österreichischen Kufstein ermordet haben soll, ist verhaftet worden. Möglich war das, weil die Ermittler Daten der LKW-Maut aus Österreich, wo Lucile K. ermordet wurde, mit deutschen Handydaten abgleichen konnten – und der Verdächtige im Raster übrig blieb: Sein Laster stand während der ersten Tat in oder bei Kufstein, sein Handy war während der zweiten Tat in Endingen eingebucht.
Hilfreich für die Ermittler war, dass der erste Mord jenseits der Grenze passierte. Wäre er in Deutschland geschehen, wären die Beamten der "Soko Erle" nach derzeit geltendem Recht nicht an die Daten der deutschen LKW-Maut gekommen. Der Datenschutz steht dem entgegen, denn die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden – die Abrechnung der LKW-Maut. Auch bei Mord ist keine Ausnahme möglich.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 98264.html
Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
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Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Wenn ich mich recht entsinne, war das so um 2000 rum eines der zentralen Politikerversprechen um die Maut herum gewesen, die anfallenden Daten weder zu irgendwelchen repressiven OWi-Maßnahmen noch zu jeglichen Fahndungsmaßnahmen zu verwenden.
Anders war die Maut damals nicht umzusetzen.
Anders war die Maut damals nicht umzusetzen.
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Ohne Steuer- und Sozialgeheimnis käme ich oft auch schneller ans Ziel. Ist dem Zoll aber egal.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Es ist für dich also ok, dass auf Mautdaten bei Ermittlungen wegen Mordverdachts nicht zurückgegriffen werden kann?Diag hat geschrieben:Ohne Steuer- und Sozialgeheimnis käme ich oft auch schneller ans Ziel. Ist dem Zoll aber egal.
Bones65 hat geschrieben:Wenn ich mich recht entsinne, war das so um 2000 rum eines der zentralen Politikerversprechen um die Maut herum gewesen, die anfallenden Daten weder zu irgendwelchen repressiven OWi-Maßnahmen noch zu jeglichen Fahndungsmaßnahmen zu verwenden.
Anders war die Maut damals nicht umzusetzen.
Bei Kapitalverbrechen sollte man eine Ausnahme machen. Der Datenschutz muss hier zurücktreten.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Für dich ist es also ok, wenn Politiker lügen und uns Wähler verarschen, wo es nur geht, bei jeder und jeder Gelegenheit und immer wieder?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Ich schätze Politiker, die den Mumm haben, einzugestehen, dass eine erst als gut befundene Regelung sich später als Griff ins Klo erwiesen hat. Dieses Thema war meiner Erinnerung nach auch nie ein Wahlkampfthema, bzw. von besonderer Interesse für den Wähler.Controller hat geschrieben:Für dich ist es also ok, wenn Politiker lügen und uns Wähler verarschen, wo es nur geht, bei jeder und jeder Gelegenheit und immer wieder?
Auf Ideologen auf der Regierungsbank, die ohne Grund gegen alles sind, kann ich gerne verzichten.
Wir sprechen hier ja nicht von Zugriffen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen.
Die Frage sollte deshalb sein:
Brauchen Ermittler diese Daten für Ermittlungen schwerster Straftaten wie z.B. Mord und Terrorismus oder brauchen sie sie nicht?!
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Wenn die Politiker den "Mumm" haben einzugestehen dass die Regelung falsch ist können sie auch gleich die ganze Maut wieder kippen. Abgesehen davon ist das jetzt der erste Fall an den ich mich erinnern kann für den die Mautdaten relevant gewesen wären, wobei sich sicher auch ausschließlich anhand der Mobilfunkdaten auf Dauer ein kleiner Kreis von verdächtigen herauskristallisiert hätte, dafür den Datenschutz zu kippen lässt sich also nicht rechtfertigen
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Wenn ich hier den Grundrechtseingriff für den Betroffenen (Mautnutzer) in eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Aufklärung eines Kapitalverbrechens setze, zeitgleich dann die Auswertung der Handydaten in das Verhältnis zu der Auswertung der Mautdaten setze, so komme ich zu der Feststellung, dass die Auswertung der Mautdaten einen deutlich geringeren Eingriffscharakter haben, mithin den Einzelnen deutlich weniger in seinem RiS beeinträchtigen, als die Auswertung der Handydaten.
Bei den Mautdaten werden (hier könnte ich falsch liegen, dann bitte ich um Korrektur) lediglich Fahrzeugdaten ausgewertet, die ersteinmal keinen Rückschluss auf eine Person zulassen, sondern lediglich auf das Fahrzeug.
Bei den Handydaten sieht es da deutlich anders aus. Zum einen werden die LogDaten des Handy's ausgewertet, zum anderen ist das Handy an sich einer Person zugeordnet, somit zumindest im Ansatz (Handynutzer muss zwar nicht Handybeitzer sein) ein deutlich höherer Eingriff in das RiS vorhanden. Im weiteren sind die Mautdaten deutlich genauer als die Handydaten, dass heisst der in seinem Recht beschränkte Personenkreis wesentlich geringer.
In der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem hier vorliegenden Kapitalverbrechen sehe ich den Eingriff als hinnehmbare Einschränkung des Einzelnen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass zunächst lediglich ein Fahrzeug, jedoch nicht eine Person identifiziert wird.
Bei den Mautdaten werden (hier könnte ich falsch liegen, dann bitte ich um Korrektur) lediglich Fahrzeugdaten ausgewertet, die ersteinmal keinen Rückschluss auf eine Person zulassen, sondern lediglich auf das Fahrzeug.
Bei den Handydaten sieht es da deutlich anders aus. Zum einen werden die LogDaten des Handy's ausgewertet, zum anderen ist das Handy an sich einer Person zugeordnet, somit zumindest im Ansatz (Handynutzer muss zwar nicht Handybeitzer sein) ein deutlich höherer Eingriff in das RiS vorhanden. Im weiteren sind die Mautdaten deutlich genauer als die Handydaten, dass heisst der in seinem Recht beschränkte Personenkreis wesentlich geringer.
In der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem hier vorliegenden Kapitalverbrechen sehe ich den Eingriff als hinnehmbare Einschränkung des Einzelnen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass zunächst lediglich ein Fahrzeug, jedoch nicht eine Person identifiziert wird.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Eine Rechtsgrundlage für das auswerten von Mobilfunkdaten liegt aber eben bereits vor eine für die Auswertung von mautdaten müsste neu geschaffen werden, im Endeffekt wird also mehr in die Rechte des Bürgers eingegriffen weil die Auswertung der mautdaten die Auswertung der Mobilfunkdaten nicht ersetzt
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass eine Rechtsgrundlage vorliegt.
Es war lediglich die Güterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.
Und du kannst ja zwei einschränkende Maßnahmen nicht addieren.
davon ab hab ich grad noch gelesen, dass dir kein Fall bekannt ist, in dem die Mautdaten eine Rolle gespielt hätten. Kann ja auch nicht, da auf diese Daten nicht zurückgegriffen werden darf.
mir würde spontan ein Deutschlandweiter Fall einfallen, in dem die Mautdaten eine Rolle hätten spielen können. Und zwar bei dem LKW-Fahrer, der in ganz Deutschland aus seinem Fahrzeug heraus auf andere LKW's geschossen hat.
Es war lediglich die Güterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.
Und du kannst ja zwei einschränkende Maßnahmen nicht addieren.
davon ab hab ich grad noch gelesen, dass dir kein Fall bekannt ist, in dem die Mautdaten eine Rolle gespielt hätten. Kann ja auch nicht, da auf diese Daten nicht zurückgegriffen werden darf.
mir würde spontan ein Deutschlandweiter Fall einfallen, in dem die Mautdaten eine Rolle hätten spielen können. Und zwar bei dem LKW-Fahrer, der in ganz Deutschland aus seinem Fahrzeug heraus auf andere LKW's geschossen hat.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Natürlich kannst du sie prinzipiell nicht addieren. Thema hier war ja aber ob grundsätzlich eine Auswertung der mautdaten erlaubt werden sollte. Nach deinem Post hörte es sich so an als ob das im Endeffekt einen geringeren Eingriffscharachter hätte, was es nicht tut, da die die Mobilfunkdaten ja trotzdem weiterhin ausgewertet werden würden. Sollte ich das falsch verstanden haben Fehler meinerseits
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
War in der Folge von diesem Mord und dem anderen Mord in Freiburg nicht auch mal die Frage im Raum ob nicht auch mehr Informationen aus einer DNA Spur ausgelesen werden dürfen? Was wurde eigentlich daraus?
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Nix bislang.
Hätte das denn hier was gebracht?
Hätte das denn hier was gebracht?
Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Und damit addierst du die Eingriffe. Das Auslesen der Mautdaten für sich hat einen geringeren Eingriffscharakter als das Auswerten der Handydaten.
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Re: Fall Caroline G. vs (Maut) Datenschutz
Da die Rechtslage eindeutig ist und eine Änderung momentan nicht ansteht, ist das hier lediglich eine Diskussion um "nice to have" (oder für manche auch nicht), die die Arbeit der Polizei, die auf die ihr rechtlich zustehenden Möglichkeiten zurückgreifen muss, nicht betrifft.
Zumindest hat es nicht lange gedauert, bis erste Stimmen aus der Politik laut werden, die eine Anpassung der Rechtslage fordern:
Zumindest hat es nicht lange gedauert, bis erste Stimmen aus der Politik laut werden, die eine Anpassung der Rechtslage fordern:
www.focus.de„Es ist niemand zu vermitteln, dass die Polizei in Deutschland nicht einmal bei einem Verbrechen wie diesem Sexualmord auf die Mautdaten zurückgreifen darf.“ Eine entsprechende Änderung des Maut-Gesetzes sei deshalb überfällig.
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