Hallo Zusammen!
In unserer Behörde wird aktuell diskutiert, ob die Früh-, Spät-, und Nachtdienste jeweils 8 Stunden vorgeplant werden sollen oder ob man wie bisher bei Früh: 7, Spät: 8 und Nachtdienst 9 Stunden bleibt. Der Großteil der Belegschaft tendiert zu dem "alten" Modell mit 7-8-9. Dazu haben wir bisher folgende Gründe gesammelt:
- 8-8-8 h – Regelung bringt insgesamt wenig Vorteile. Durch die Verkürzung des ND auf 8h erkauft man sich auch erhebliche Nachteile
- Antizyklisches fahren zu Verkehrsstoßzeiten für Pendler ungünstiger. Da kommt es teilweise auf 15 min früher losfahren an.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf (BGM – Ziel) durch verlängerte Frühschicht verschlechtert (Schulende der Kinder ist meistens 13:15)
- Man kann seine Kinder/Partner zumindest jetzt noch kurz sehen wen man z.B. als Frühwagen im Spätdienst nach Hause kommt. nach 22:30 schlafen schon alle.
- Insgesamt ist die Nachtschicht zwar eine Stunde länger, die Einsatzbelastung im Durchschnitt aber weitaus geringer
- Die Kräfte rutschen durch die verlängerte Frühschicht womöglich in den Kernbereich der Einsatzbelastung und drohen so länger öfter zu machen
- Bei Dienstende nach 22:00 ist die Kompatibilität zum Bekanntenkreis und deren Veranstaltungen noch weniger gegeben und ein verspätetes Erscheinen bei z.B. privaten Veranstaltungen macht NOCH weniger Sinn
- Bei einer Dienstzeit von 06:00 – 14:00 müsste der Frühwagen um 05:00 anfangen. Die Kollegen müssten mitten in der Nacht gegen 04:00 aufstehen. Bei einer Zeit von 06:30 bis 14:30 ergeben sich die obigen Probleme mit dem BGM Ziel : Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Fallen euch noch weitere Gründe FÜR das Modell 7-8-9 ein?
Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Nach einer ergebnisoffenen Auseinandersetzung mit dem Thema klingt das für mich nicht.Fallen euch noch weitere Gründe FÜR das Modell 7-8-9 ein?
Zuletzt geändert von Erdapfel am Mo 19. Jun 2017, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Das sind Sorgen. Die möchte ich/wir mal haben.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Warum steht denn das derzeit verwandte Modell überhaupt zur Diskussion?
Viele deiner Argumente sind fix zu entkräften. Frühwagen sind kein Muss. Die Wechsel früh/spät und spät/nacht kann man mit Lappern entzerren.
Der Schutzmann ist, was Änderungen an seinem Schichtmodell angeht, nie offen. Wider besseren Wissens oder logischen Argumenten.
Viele deiner Argumente sind fix zu entkräften. Frühwagen sind kein Muss. Die Wechsel früh/spät und spät/nacht kann man mit Lappern entzerren.
Der Schutzmann ist, was Änderungen an seinem Schichtmodell angeht, nie offen. Wider besseren Wissens oder logischen Argumenten.
Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Ein Blick in § 19 Abs. 2 Pkt. 5 i.V.m. 14 Abs. 1 AZVOPol i.V.m. der entsprechenden Begründung hilft hier vielleicht.
Danach ist eine Zeitabfolge mit 7-8-9 spätestens ab 01.01.2018 nicht mehr möglich.
Der Begriff "soll" aus § 14 in der Verordnung ist hier nur mit Ausnahmen im Einzelfall zu sehen (also z.B. an besonderen Tagen wie Weihnachten oder Silvester), an denen von der grundsätzlichen Regelung abgewichen werden kann.
Und um ganz genau zu sein trifft die Ausnahme zum Termin des Inkrafttretens (§ 28 Abs. 3) zum 01.01.2018 nur auf die Rahmenbedingungen des § 19 zu.
Die Bestimmungen des § 14 gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zum 01.01.2017.
Daher kann man sich zwar viele Gedanken zum "Dafür oder Dagegen" der Schichtlängen machen, sind aber aber alle Hinfällig sobald man sich nicht in dem rechtlichen Rahmen bewegt.
PS:
Die Schichtlängen haben übrigens nichts unmittelbar mit dem eigentlichen Schichtmodell zu tun - aber das ist ein anderes Thema
LG
Danach ist eine Zeitabfolge mit 7-8-9 spätestens ab 01.01.2018 nicht mehr möglich.
Der Begriff "soll" aus § 14 in der Verordnung ist hier nur mit Ausnahmen im Einzelfall zu sehen (also z.B. an besonderen Tagen wie Weihnachten oder Silvester), an denen von der grundsätzlichen Regelung abgewichen werden kann.
Und um ganz genau zu sein trifft die Ausnahme zum Termin des Inkrafttretens (§ 28 Abs. 3) zum 01.01.2018 nur auf die Rahmenbedingungen des § 19 zu.
Die Bestimmungen des § 14 gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zum 01.01.2017.
Daher kann man sich zwar viele Gedanken zum "Dafür oder Dagegen" der Schichtlängen machen, sind aber aber alle Hinfällig sobald man sich nicht in dem rechtlichen Rahmen bewegt.
PS:
Die Schichtlängen haben übrigens nichts unmittelbar mit dem eigentlichen Schichtmodell zu tun - aber das ist ein anderes Thema
LG
Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Wir wissen nicht, in welchem Bundesland der TE agiert. Die AZVO der Länder sind durchaus unterschiedlich.
Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
OK - mein Beitrag galt für NRW1957 hat geschrieben:Wir wissen nicht, in welchem Bundesland der TE agiert. Die AZVO der Länder sind durchaus unterschiedlich.
LG
- Buford T. Justice
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Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Seinen übrigen Beiträgen nach, ist NRW auch zutreffend.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Schichtdienstmodell: 7-8-9 oder 8-8-8
Sehr gut, Asbo. Darum meine Eingangsfrage.
Insofern kann man sich da die Gruppendiskussion mit anfassen im Grunde sparen.
Insofern kann man sich da die Gruppendiskussion mit anfassen im Grunde sparen.
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