Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Wozu willst du der Führerscheinstelle eine Farbkopie vorlegen, die erkennbar eine solche ist?
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
"...die erkennbar eine solche ist?" - das sollte sie unter allen Umständen auch sein, oder glaubst du ich riet zur Kopie, weil diese den Anschein eines echten Dokumentes erwecken soll?
So wie man in der Regel weder an freiwilligen Alkohol- oder Drogentests teilnehmen sollte, halte ich es im anhängigen Verfahren für ratsam, das Dokument nicht mit zum Termin zu nehmen.
So wie man in der Regel weder an freiwilligen Alkohol- oder Drogentests teilnehmen sollte, halte ich es im anhängigen Verfahren für ratsam, das Dokument nicht mit zum Termin zu nehmen.
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
ja warum denn ??
Das ist doch die Frage !
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Aus den selben Gründen, weshalb man den in gleichem Zuge erwähnten Maßnahmen nicht immer folgen sollte. Vor allem dann, wenn man ohne Rechtsbeistand erscheint oder wenig sachverständig ist.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Ich verstehe, warum du den richtigen nicht mitnehmen willst....aber warum eine Kopie? Wofür? Weshalb willst du überhaupt was mitnehmen, wenn du den echten nicht mitnehmen willst?
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Erstens wurde in diesem Thread ausdrücklich die Inanspruchnahme eines Anwaltes angeraten.
Zweitens kann man gegen den Entzug der FE bei sofortigem Vollzug erst vor dem VG vorgehen. Der Entzug erfolgt - wie erwähnt auch ohne Abgabe des Führerscheins.
Also ist der einzig sinnige Grund dafür, den FS nicht mitzunehmen, dass man ihn sich entweder in einem schönen Rahmen an die Wand hängen will, oder dass man den FS zur arglistigen Täuschung weiternutzen möchte. Wenn du ernsthaft solche Ratschläge geben willst, werde ich dich mit größtem Vergnügen melden
Zweitens kann man gegen den Entzug der FE bei sofortigem Vollzug erst vor dem VG vorgehen. Der Entzug erfolgt - wie erwähnt auch ohne Abgabe des Führerscheins.
Also ist der einzig sinnige Grund dafür, den FS nicht mitzunehmen, dass man ihn sich entweder in einem schönen Rahmen an die Wand hängen will, oder dass man den FS zur arglistigen Täuschung weiternutzen möchte. Wenn du ernsthaft solche Ratschläge geben willst, werde ich dich mit größtem Vergnügen melden
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
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Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Derartiges habe ich nicht geschrieben, viel Erfolg beim Konstruieren bzw. Phantasieren.Peppermintpete hat geschrieben:Also ist der einzig sinnige Grund dafür, den FS nicht mitzunehmen, dass man ihn sich entweder in einem schönen Rahmen an die Wand hängen will, oder dass man den FS zur arglistigen Täuschung weiternutzen möchte. Wenn du ernsthaft solche Ratschläge geben willst, werde ich dich mit größtem Vergnügen melden
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Dann nochmal meine oben kurz gehaltene Frage ("Also?") ausformuliert: Warum sollte er denn dann seinen Original-Führerschein nicht mitnehmen?
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Hier läuft ja jetzt einiges aus dem ruder.
Ich werde wie oben schon erwähnt , den Führerschein mitnehmen. Da im Brief steht ,wegen Datenvergleich Personalausweis und Führerschein bitte mitbringen.
Und dann werde ich die Chance nutzen mit den Opioid Ausweis und den Ateste der Ärzte den SB von meiner unschuld zu überzeugen. Wenn er die Fahrerlaubnis entziehen will , macht er das auch wenn ich diesen nicht vorzeige.
Ich werde wie oben schon erwähnt , den Führerschein mitnehmen. Da im Brief steht ,wegen Datenvergleich Personalausweis und Führerschein bitte mitbringen.
Und dann werde ich die Chance nutzen mit den Opioid Ausweis und den Ateste der Ärzte den SB von meiner unschuld zu überzeugen. Wenn er die Fahrerlaubnis entziehen will , macht er das auch wenn ich diesen nicht vorzeige.
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Da nobby1 geschrieben hat, wie er es machen wird, hat sich die Frage nach dem Für und Wider der Mitnahme des Führerscheins erledigt. Daher bitte ich darum, die Diskussion darüber zu beenden.
Vielleicht kann nobby1 etwas zum Ausgang des Gesprächs erzählen. Daher würde ich das Thema ungern schließen und erst mal geöffnet lassen.
Vielleicht kann nobby1 etwas zum Ausgang des Gesprächs erzählen. Daher würde ich das Thema ungern schließen und erst mal geöffnet lassen.
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Danke Brot.
Eines vorne weg...
Ich hatte meinen Originalen Führerschein dabei ,und der SB wollte diesen nicht sehen.
Nun habe bei beiden stellen versucht mein bestes zu geben ,und beide SB zu überzeugen.
Das Gespräch heute bei der Führerscheinstelle, verlief in meinen Augen nicht schlecht.
Der SB sagte zu aller erst ,wenn mir das Morphin und das Targin nicht verschrieben worden wäre, hätte man mir die FE sofort entzogen. Ich habe , bis auf das Attest von meinem Schmerztherapeuten, dem SB alle Unterlagen eingereicht. Ich denke ,weil ich auch meine Kranken Geschichte erzählen durfte ,konnte ich den SB ganz gut überzeugen. Ich habe nichts verschwiegen oder vorgetäuscht, sondern mich so gegeben wie ich bin.
Jetzt hängt meine Zukunft nur noch an dem Attest von meinem Schmerztherapeuten ab, dass ich hoffentlich am Donnerstag von ihm bekomme.
Die Führerscheinstelle möchte nun noch wissen ,wie die Auswirkung meiner Medikamente bezüglich Beeinträchtigung der reaktionsvermögen ist.
Ferner einer Aussage des Therapeuten, hinsichtlich der eignung zum führen von Kraftfahrzeugen.
Wenn er dann davon überzeugt wird ,könnte er eventuell auf ein ÄG verzichten ,und die Akte schließen.
Und die Bussgeldstelle braucht noch die Aussage, wie die bestimmunhsmässige einahme in meinem Fall aus zu sehen hat ,
und ob die 13 ng mit der verschriebenen Dosis übereinstimmt.
Sollte ich ein Attest mit diesen Angaben von meinem Arzt bekommen , könnte ich in beiden Fällen Glück haben ,und es könnte Positiv für mich ausgehen .
Dann würde ich nur noch ein einziges mal Posten ,und das Ergebniss euch mitteilen.
Ich habe nun alles mir mögliche versucht. Nun bitte noch dreimal daumen drücken. Jetzt kann ich nur noch auf meinen Arzt hoffen und nochmals warten.
Eines vorne weg...
Ich hatte meinen Originalen Führerschein dabei ,und der SB wollte diesen nicht sehen.
Nun habe bei beiden stellen versucht mein bestes zu geben ,und beide SB zu überzeugen.
Das Gespräch heute bei der Führerscheinstelle, verlief in meinen Augen nicht schlecht.
Der SB sagte zu aller erst ,wenn mir das Morphin und das Targin nicht verschrieben worden wäre, hätte man mir die FE sofort entzogen. Ich habe , bis auf das Attest von meinem Schmerztherapeuten, dem SB alle Unterlagen eingereicht. Ich denke ,weil ich auch meine Kranken Geschichte erzählen durfte ,konnte ich den SB ganz gut überzeugen. Ich habe nichts verschwiegen oder vorgetäuscht, sondern mich so gegeben wie ich bin.
Jetzt hängt meine Zukunft nur noch an dem Attest von meinem Schmerztherapeuten ab, dass ich hoffentlich am Donnerstag von ihm bekomme.
Die Führerscheinstelle möchte nun noch wissen ,wie die Auswirkung meiner Medikamente bezüglich Beeinträchtigung der reaktionsvermögen ist.
Ferner einer Aussage des Therapeuten, hinsichtlich der eignung zum führen von Kraftfahrzeugen.
Wenn er dann davon überzeugt wird ,könnte er eventuell auf ein ÄG verzichten ,und die Akte schließen.
Und die Bussgeldstelle braucht noch die Aussage, wie die bestimmunhsmässige einahme in meinem Fall aus zu sehen hat ,
und ob die 13 ng mit der verschriebenen Dosis übereinstimmt.
Sollte ich ein Attest mit diesen Angaben von meinem Arzt bekommen , könnte ich in beiden Fällen Glück haben ,und es könnte Positiv für mich ausgehen .
Dann würde ich nur noch ein einziges mal Posten ,und das Ergebniss euch mitteilen.
Ich habe nun alles mir mögliche versucht. Nun bitte noch dreimal daumen drücken. Jetzt kann ich nur noch auf meinen Arzt hoffen und nochmals warten.
Re: Schmerzpatient ( BTM ) Verkehrskontrolle
Hört sich doch ok an.
Aber: Beachte bitte eventuelle Fristen (bzgl. Bußgeld)!
Aber: Beachte bitte eventuelle Fristen (bzgl. Bußgeld)!
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