Hallo,
ich habe mal eine bisschen spezifischere Frage. Leider konnten mir zwei Ausbildungsleiter von zwei verschiedenen HZA keine Antwort geben.
Ich bin zur Zeit im Studiengang der Finanz-/Steuerverwaltung vom Land Baden-Württemberg (somit Beamtenanwärterin für das Land). Mein Traum ist es aber beim Zoll zu arbeiten. Einstellung 2016 hat nicht geklappt und somit möchte ich es nochmal für die Einstellung 2018 probieren.
Wie ist es dann, muss ich meine Bezüge zurück zahlen oder fällt es dann unter Nr. 59.5.5 b BBesGVwV, da das Studium in der Bundeszollverwaltung ein neues Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst ist?
Möchte meinen Ausbilder im Finanzamt nicht fragen, da ich vor möglichen Konsequenzen á la schlechtere Bewertung Angst habe, da er weiß dass die Steuerverwaltung eigentlich nicht wirklich mein Ding ist.
Hoffe dass mir jemand helfen kann. Unter der Suche habe ich nichts speziell in die Richtung gefunden, nur wo einer von der LaPo in due BuPo wechseln wollte...
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten
Rückzahlung Anwärterbezüge
Moderator: Team Zoll
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Frage doch mal deinen Personalrat.....im Zweifel sollen die eine anonyme Anfrage stellen, ohne den Zollbezug. Die sollten dir dann eine vernünftige Antwort geben können....viel Erfolg
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Personalrat gibt uns solche Infos nicht raus. Wir mussten viele Dinge selber heraus finden. Bin auf einem ziemlich chaotischen Amt gelandet
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Da ich selbst Anwärter bin, fehlen mir andere Info's bzw. Optionen. Sorry.Fruchttieger hat geschrieben:Personalrat gibt uns solche Infos nicht raus. Wir mussten viele Dinge selber heraus finden. Bin auf einem ziemlich chaotischen Amt gelandet
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Trotzdem Danke ich dir für deine Bemühungen
Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Angaben ohne Gewähr, aber:
Verbleibt man im öD, wäre ein Wechsel vom Zoll zu einer anderen Behörde, ohne Beachtung der "Sperrfrist" und ohne Rückzahlung der Bezüge möglich. Dies gilt für den Bund. Wie es in deinem Land ist weiß ich leider nicht genau. Ich kann mir aber fast nicht vorstellen das es großartig anders ist:
Der Knackpunkt könnte evtl. sein:
Da du noch studierst bzw. Anwärterin bist, ist ein Wechsel ja sowieso grundsätzlich nicht möglich. Geht also nur über "Bewerben/bestehen/kündigen/am 01.08.2018 beim Zoll anfangen.
Ich behaupte fast, das wird nicht als Wechsel gezählt, da du ja zumindest kurzfristig aus dem öD ausscheidest.
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Verbleibt man im öD, wäre ein Wechsel vom Zoll zu einer anderen Behörde, ohne Beachtung der "Sperrfrist" und ohne Rückzahlung der Bezüge möglich. Dies gilt für den Bund. Wie es in deinem Land ist weiß ich leider nicht genau. Ich kann mir aber fast nicht vorstellen das es großartig anders ist:
Der Knackpunkt könnte evtl. sein:
Da du noch studierst bzw. Anwärterin bist, ist ein Wechsel ja sowieso grundsätzlich nicht möglich. Geht also nur über "Bewerben/bestehen/kündigen/am 01.08.2018 beim Zoll anfangen.
Ich behaupte fast, das wird nicht als Wechsel gezählt, da du ja zumindest kurzfristig aus dem öD ausscheidest.
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Danke @SPC
Ich würde gerne eine "richtige" Antwort haben, aber weiß nicht wirklich wo ich die herbekommen kann. Fast jeder meint den ich frage, dass dies alles ohne Gewähr wäre und mir scheint es als wüsste es niemand so wirklich wie es ist und wie es eben nicht ist.
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Sehr viel Vertrauen scheinst du deinem Arbeitgeber/deinen KollegInnen aber auch nicht zu geben. Es wird doch irgendeinen Ansprechpartner geben......im Zweifel Seelsorger / externe Adressen, die anonym anfragen können? Seelsorger klingt erst dramatisch aber das kollegiale Gefüge macht es evtl. notwendig?Fruchttieger hat geschrieben:Danke @SPC
Ich würde gerne eine "richtige" Antwort haben, aber weiß nicht wirklich wo ich die herbekommen kann. Fast jeder meint den ich frage, dass dies alles ohne Gewähr wäre und mir scheint es als wüsste es niemand so wirklich wie es ist und wie es eben nicht ist.
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Wir werden ziemlich Schikaniert von unseren Ausbildern sowie unseren Ausbildungsleiter. Er macht uns extrem runter weil wir in den Zwischenprüfungen einen Schnitt von "nur" 2,0 haben (also wir sind 3 Azubis und liegen alle um 2,0 herum). Der Jahrgang über uns ist halt extrem gut und er vergleicht uns die ganze Zeit mit dem... Dementsprechend hat man Angst etwa bei Ihm anzusprechen.
Personalrat ist gefühlt der "Beste" Kumpel von Ihm. Der steht hinter allem was der Ausbildungsleiter sagt und holt sich auch oft die Meinung von dem ein.
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- Corporal
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Ich würde mal bei eurer Besoldungsstelle nachfragen. Die müssten es eigentlich sein, die ggf. eine Nachforderung überhaupt anleiern. Also sollten die auch wissen, in welchen Fällen dies nicht geschieht.
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