Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Controller » Do 3. Aug 2017, 22:27

na,

wenn für die vorrausgehende Planung künftiger Videoüberwachungs bzw. Auswertungssysteme eine Diskussionsrunde stattfindet, in der verschiendenste Polizeibehörden vertreten sind

da käme es doch gut, wenn zumindest mal einer dabei wäre, der

- nicht zur Polizei gehört
- weiß wie Datenschutz geschrieben wird
- rechtlich, juristisch durchblickt
- nicht ganz komplett unwissend ist, was ethische Fragen betrifft
- Ahnung von der Machbarkeit von Erhebung, Verarbeitung und Analyse der Bild- und Videomassendaten hat, was also technisch geht und was nicht

und zum Abschluss,

- sich von den anderen nicht die Butter vom Brot nehmen lässt :polizei1: :polizei3:
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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon RafaelGomez » Fr 4. Aug 2017, 08:32

C., meinst Du nicht, dass die von Dir genannten zu einem späteren Zeitpunkt dazu stoßen? In der technischen Erprobung sind die doch gar nicht erforderlich.

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon vladdi » Fr 4. Aug 2017, 08:41

Erstmal muss die Gesichtserkennung funktionieren
Dann wäre das ein tolles Fahndungsmittel
Wobei natürlich der Einsatz die Aspekte Freiheit und Sicherheit wohl überlegt abwägen soll.
Ich will in keinen Totalüberwachungsstaat.
Nach einem Terroranschlag, den Täter über automatische Gesichtserkennung zu jagen, ist jedoch sinnvoll
Ob man alle offene Haftbefehle einstellen darf und pauschal an öffentlichen Orten abgleichen darf bzw sollte muss diskutiert werden. Jedoch dürfen über alle anderen Menschen keine Daten erhoben werden.

Interessant wird auch der Aspekt der Verhaltensmuster.
Bei mir würde ständig das Ding auslösen. Die beschrieben Verhaltensmuster habe ich manchmal, wenn ich warte.... Was also passiert, wenn die Muster erkannt werden? Jedoch muss die Entwicklung in Terrorprävention voranschreiten.

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Knaecke77 » Fr 4. Aug 2017, 14:23

vladdi hat geschrieben: Ich will in keinen Totalüberwachungsstaat.
Nach einem Terroranschlag, den Täter über automatische Gesichtserkennung zu jagen, ist jedoch sinnvoll
Sollten solche Systeme flächendeckend etabliert werden, wird die Täterschaft sich schon zu tarnen wissen (mittels falschen Bärten, Brillen, Perücken, Masken etc.)
Ob man alle offene Haftbefehle einstellen darf und pauschal an öffentlichen Orten abgleichen darf bzw sollte muss diskutiert werden. Jedoch dürfen über alle anderen Menschen keine Daten erhoben werden.
Wenn man solche Systeme hat, sollte man sie auch vollumfänglich einsetzen dürfen.

Ich sehe da eher ein personelles Problem:
Wenn im Eingangsbereich eines Bahnhofs ein Überwachungssystem eingerichtet wird, müssten ja dauerhaft Einsatzkräfte vor Ort sein um evtl. Treffer auch gleich überprüfen zu können,bevor sie im Strom der Reisenden entschwinden.

Interessant wird auch der Aspekt der Verhaltensmuster.
Bei mir würde ständig das Ding auslösen. Die beschrieben Verhaltensmuster habe ich manchmal, wenn ich warte.... Was also passiert, wenn die Muster erkannt werden? Jedoch muss die Entwicklung in Terrorprävention voranschreiten.

Was meinst du damit? :polizei13:
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Fr 4. Aug 2017, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon RafaelGomez » Fr 4. Aug 2017, 14:37

Knaecke77 hat geschrieben: Wenn man solche Systeme hat, sollte man sie auch vollumfänglich einsetzen :
Lies' und versteh folgenden Artikel, denk drüber nach, und bestätige, dass Du das 'vollumfänglich' nutzen wollen würdest...


http://www.sueddeutsche.de/wissen/infor ... -1.3607182

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Controller » Fr 4. Aug 2017, 15:15

C., meinst Du nicht, dass die von Dir genannten zu einem späteren Zeitpunkt dazu stoßen? In der technischen Erprobung sind die doch gar nicht erforderlich.
Raffael ich denke es ist vollkommen bescheuert irgendetwas

- technisch zu entwickeln
- zu erproben

wenn ich nicht die Garantie habe es auch nutzen zu können.
Also verpulvere ich Geld, Zeit, Ressourcen für nix und wieder nix.

Knäcke, weißt du eigentlich, was du da immer wieder und wieder forderst ??
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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon RafaelGomez » Fr 4. Aug 2017, 15:41

C., die Technik gibt es schon (lange), sie wird nicht neu entwickelt. Es wird lediglich getestet, ob sie für den angedachten polizeilichen Zweck nutzbar ist, oder evtl gemacht werden kann.
Andersrum könnte man Deine Aussage auch so formulieren: Es wäre vollkommen bescheuert, ein Gesetz zu verabschieden, wenn ich nicht die Garantie habe, dieses auch mit vorhandener Technik zu exekutieren.
Ein kluger Mensch (Rousseau?) hat mal sinngemäß gesagt, 'wenn es nicht zwingend notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es zwingend notwendig, *kein* Gesetz zu machen.
Der Vorteil, diesen technischen Check vorher zu machen, sehe ich darin, dass auch bei Nichtbestehen der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum neue Erkenntnisse über die Möglichkeiten gewonnen werden und damit bereits bestehende Techniken wie EasyPass fortzuentwickeln. Und, naja, google mal BPOL, Saudi-Arabien und EADS. Zum Export taugt es sicher auch noch... (auch wenn das kein großes Argument darstellt, ich weiß...) ;-)

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Controller » Fr 4. Aug 2017, 15:54

du hast aber schon gelesen, dass sich der Beitrag ganz oben auf diese Diskussionsrunde bezog,
die CI-tech erwähnte ?
Und da wäre es eben sinnvoll auch andere mit an Bord zu nehmen.

Das hat nun nix damit zu tun, wie lange es verschiedenste Technik gibt.
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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon RafaelGomez » Fr 4. Aug 2017, 16:27

Asche auf mein Haupt, das habe ich so nicht auf den Beitrag bezogen...

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Controller » Fr 4. Aug 2017, 16:29

:bia: :polizei1:
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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Knaecke77 » Fr 4. Aug 2017, 18:02

Vollumfänglich bezog sich auf den in Frage kommenden fahndungsrelevanten Täterkreis der auf diese Weise evtl. Dingfest gemacht werden könnte.

Ich habe kein Interesse daran, als Bürger ausgespäht und überwacht zu werden.
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Fr 4. Aug 2017, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon vladdi » Fr 4. Aug 2017, 18:15

Mir als Bürger werde es gut gefallen, wenn die Polizei mehr flüchtige Straftäter erwischt. Dazu könnte eine vollautomatische Gesichtserkennung mit Fahndungsabgleich hilfreich sein.
Ich als freier Bürger möchte aber nicht, dass meine Bewegugsprofile voll erfasst werden.
Werden gespeicherte Daten nur bei bösen Dingen genutzt und nicht jeder kleinste Verstoß gefahndet, dann kann das neue System - wenn es funktioniert - für die Sicherheit gut sein.

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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Controller » Fr 4. Aug 2017, 19:12

auf den in Frage kommenden fahndungsrelevanten Täterkreis
potztausend

willst du mich mit Nichtigkeitsformulierungen irgendwie einlullen ??

Viel schwammiger gehts ja kaum noch ...... boah :motz: :motz:
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Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon Buford T. Justice » Sa 5. Aug 2017, 03:06

RafaelGomez hat geschrieben:NUR der Fahndungsbestand, § 27b II BPolG, der sich auf § 34 I S. 2 bezieht.
Danke für die Richtigstellung; das hatte ich tatsächlich überlesen.
RafaelGomez hat geschrieben:Ich denke, dass eine neue Unterart der Ausschreibung dem INPOL zugefügt wird. Gibt ja nicht nur die Ausschreibung zur Festnahme. Da wird dann der Gefährder reingepackt, mit LiBi.
Das ist technisch so unknifflig, dass ich vermute, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger gute Gründe dafür haben, dass sie das bislang noch nicht gemacht haben. Angefangen dabei, dass es riskant sein könnte, wenn jeder Polizeibeamte Zugriff auf diese Information hat (was man natürlich lösen könnte), bis hin zu eventuellen Auskunftsrechten des Betroffenen, wodurch die Einstufung zumindest eine "halbe" Außenwirkung erlangen könnte. Dies würde möglicherweise erforderlich machen, das Einstufungsverfahren für Gefährder transparent zu machen und sich dann auch zu der Frage zu erklären, wie gewisse Annahmen gerechtfertigt werden, die sich unterhalb eines Anfangsverdachts einer Straftat und Anhaltspunkten für eine konkrete Gefahr befinden. Ich schätze deshalb, dass ein Flag "Gefährder" gerade nicht kommen wird. Wir werden sehen.
RafaelGomez hat geschrieben:Naja, nur weil in öffentlichem Einzelfall der Stammtisch mal wieder Unsinn erzählt oder fordert, wird es ja noch lange nicht durchgeführt, siehe die jüngste Diskussion um Mautdaten. Ich denke, da kann man ganz gelassen bleiben.
Kommt Zeit, kommt Rat. Ich glaube, dass, wenn bestimmte Entwicklungen so weitergehen, nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung dies als 'nicht mehr vermittelbar' empfinden werden - was man zuweilen auch hier im Forum und teilweise in diesem Thread hier feststellen kann.
Controller hat geschrieben:Rafael, mich stört massiv dieses Sand in die Augen streuen !
[...]
Lieber lässt man sich für solchen Schnorres feiern und versucht Punkte vor der Wahl zu machen.

Das ist charakterlich mehr als nur erbärmlich, es widert mich an,
solche Verachtung und Ekel empfinde ich selten für Straftäter der untersten Kategorie.
Dem schließe ich mich an. Ebenso wie bei zeitlich unbefristetem Gewahrsam für Gefährder zur Gefahrenabwehr und vielem anderen mehr, worauf der Wutbürger ganz gern anspringt.
Controller hat geschrieben:
auf den in Frage kommenden fahndungsrelevanten Täterkreis
potztausend

willst du mich mit Nichtigkeitsformulierungen irgendwie einlullen ??

Viel schwammiger gehts ja kaum noch ...... boah :motz: :motz:
Gemeint ist: Alles ab einschließlich Erzwingungshaftbefehl aufwärts. :ja:

Wobei... Die Aufenthaltsermittlung geht da locker auch noch mit rein.
:applaus:

jsb

Re: Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz

Beitragvon jsb » Fr 18. Aug 2017, 19:53

@Buford T. Justice

Vielleicht kennst Du es schon, ich verlinke hier aber sicherheitshalber mal die veröffentlichte Übersicht des WD des BT über die Meinungen in der Literatur, ob § 27 BPolG als Rechtsgrundlage reicht oder nicht:

https://www.bundestag.de/blob/439670/e2 ... 6-data.pdf


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