Beitragvon very » Fr 18. Aug 2017, 06:43
Sofern die Gründe, die dann zur Nichteinstellung führen, zwischen der schriftlichen Zusage und dem Einstellungstermin auftreten: Okay.
Aber wenn diese Gründe schon zum Zeitpunkt der schriftlichen Zusage bekannt waren/ hätten bekannt sein können, dann ist das aus meiner Sicht noch mal ne ganz andere Hausnummer. Und ich wäre tatsächlich interessiert, wie die Gerichte das einschätzen.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008