Hessische Polizei 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Challenger
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Challenger » Do 17. Aug 2017, 11:05

Die nachträglichen Überprüfungen scheinen ihre ersten Auswirkungen zu haben:

:arrow: Absage für Polizeibewerber aufgrund ihrer Jugendsünden
Hessenschau.de hat geschrieben:Sie hatten bereits eine Zusage. Nun kam für rund 20 hessische Polizeibewerber die schriftliche Absage. Der Grund, laut der Gewerkschaft der Polizei seien Verfehlungen aus der Jugend - für die sie allerdings nie verurteilt wurden.
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon MICHI » Do 17. Aug 2017, 11:12

Ist doch mehr recht als schlecht.
Gruß
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Challenger
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Challenger » Do 17. Aug 2017, 11:22

Finde ich auch!

Daher verstehe ich die vermeintliche Aufregung darüber auch nicht.
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon vladdi » Do 17. Aug 2017, 11:34

Soviel dann zur Frage, ob man Jugendsünden angeben muss.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Franconia » Do 17. Aug 2017, 12:29

Naja zwischen mehreren Fällen von gef. KV und im Suff ein Gerüst hochklettern sehe ich zumindest den Unterschied, dass man den Hausfriedensbrecher nicht 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn wieder kicken muss.

Es sei denn, er hat den Vorgang bei der Bewerbung nicht angegeben, das kam jetzt nicht so deutlich raus, oder?

Die Frage ist ja, warum das die Hessische Polizei so verpennt. Eine konsequente Prüfung bei Bewerbungseingang und die Sache ist klar, oder nicht?

Edit: laut Video wurde der Vorfall ja nicht verheimlicht, dann verstehe es Wer will

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon vladdi » Do 17. Aug 2017, 13:03

Ok, der Gerüstkletterer hatte das gesagt... verwunderlich die Hessen
Körperverletzung, auch ohne Verurteilung, ist ein guter Ausschlussgrund.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Diag » Do 17. Aug 2017, 19:14

vladdi hat geschrieben: Körperverletzung, auch ohne Verurteilung, ist ein guter Ausschlussgrund.
Echt? Einfach so? Pauschale Keule?

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Bones65 » Do 17. Aug 2017, 23:06

vladdi hat geschrieben:Ok, der Gerüstkletterer hatte das gesagt... verwunderlich die Hessen
Körperverletzung, auch ohne Verurteilung, ist ein guter Ausschlussgrund.
Auch beim VU-P? :stupid:
:snoopy:

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 00:00

also ich finde, das ist ein Hammer erster Güte.

Schriftliche Zusage, Vertragstreue, worauf sollen die sich denn sonst noch verlassen können.

Das ist mal wieder ein Knieschuß der Extraklasse, damit lockt man garantiert neue Bewerber :polizei4:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon HessieJames » Fr 18. Aug 2017, 00:31

Controller hat geschrieben:also ich finde, das ist ein Hammer erster Güte.

Schriftliche Zusage, Vertragstreue, worauf sollen die sich denn sonst noch verlassen können.

Das ist mal wieder ein Knieschuß der Extraklasse, damit lockt man garantiert neue Bewerber :polizei4:
Sehe ich genauso. Langsam kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus...

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 01:49

hilft da ne Anfechtungsklage ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der IM damit durchkommt :uebel:
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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon mistam » Fr 18. Aug 2017, 06:06

Ich weiß zu wenig über die Einzelfälle, um die jeweilige Entscheidung beurteilen zu können, aber ich gehe davon aus, dass sich auch Hessen in den Zusagen eine Hintertür offen lässt, mit einer Formulierung wie "wenn Sie auch am Tag der Einstellung alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllen".
So etwas wie "Vertragstreue" gibt es da nicht. Eine Einstellung trotz festgesteĺlter Nichteignung vorzunehmen, ist auch nach einer Zusage nicht nur nicht zu erzwingen, sondern sogar unzulässig.

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon very » Fr 18. Aug 2017, 06:43

Sofern die Gründe, die dann zur Nichteinstellung führen, zwischen der schriftlichen Zusage und dem Einstellungstermin auftreten: Okay.

Aber wenn diese Gründe schon zum Zeitpunkt der schriftlichen Zusage bekannt waren/ hätten bekannt sein können, dann ist das aus meiner Sicht noch mal ne ganz andere Hausnummer. Und ich wäre tatsächlich interessiert, wie die Gerichte das einschätzen.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Diag » Fr 18. Aug 2017, 07:09

Das ist jetzt dieser Aktionismus in die andere Richtung. "Man tut was".

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Re: Hessische Polizei 2017

Beitragvon Controller » Fr 18. Aug 2017, 07:23

Eine Hintertür :buhu:

Das sagt mir schon alles
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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