Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

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Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

Beitragvon 123familie » Fr 18. Aug 2017, 11:33

Hallo zusammen,

eine Frage zum Verständnis. Aktuell bin ich noch Beschäftigter und demnächst steht die Verbeamtung an und somit das Thema Krankenversicherung.
Da meine Frau Hausfrau ist und ich vier Kinder habe, wird eventuell eher eine Weiterversicherung in der GKV in Frage kommen. Vor- und Nachteile zur PKV sind mir soweit bekannt.
Was ich nirgends gefunden haben ist der Ablauf in folgendem Fall.

Als Beamter erhält man ja volle Besoldung auch im Krankheitfall laut Gesetz. Also auch über die üblichen 6 Wochen hinaus.
Gilt dies auch, wenn man als Beamter in der GKV versichert ist?

Danke für die Mühe
Viele Grüße

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Re: Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

Beitragvon MICHI » Fr 18. Aug 2017, 11:58

Ja.

Nur ist zu überlegen, dass man beihilfeberechtigt ist (auch Ehegatte und Kinder) und sich nur für den Prozentsatz privat versichern muss, den die Beihilfe nicht abdeckt. Bei der gesetzlichen Versicherung hat man den vollen Beitrag zu zahlen und der Dienstherr zahlt keinen Arbeitgeberanteil, sodass die Kosten wesentlich höher als bei einer PKV sein dürften.
Gruß
MICHI


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Re: Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

Beitragvon 123familie » Fr 18. Aug 2017, 12:32

Hallo,

ja muss ich mir dann genau ausrechnen lassen. Aber wenn ich alle Kinder und Frau auch privat versichern muss, wird auch einiges zusammen kommen.

Wichtig war mir die Info, das auch als Beamter in der GVK bei langer Krankheit vollen Besoldung bezahlt wird.
Nicht das ich das ausnutzen möchte, es geht nur um die Fakten im Vergleich zwischen GKV und BH/PKV.

Viele Grüße

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Re: Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

Beitragvon Sammelzoellner » Di 7. Nov 2017, 17:41

Man zahlt als Beamter in der GKV deshalb auch den ermäßigten Beitragssatz, da eben die Krankenkasse keine Entgeltfortzahlung leisten muss.

Man sollte ferner auch beachten, dass nicht nur auf die Besoldung Krankenkassenbeiträge fällig werden, sondern auf sämtliche Einkünfte. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen da genauso dazu wie Einkünfte aus Kapitalerträgen (Zinsen und Dividenden).

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Re: Krankenversicherung in GKV - Entgeldfortzahlung

Beitragvon Controller » Di 7. Nov 2017, 21:44

verh. mit 2 (oder mehr) Kindern, denke ich mal :polizei10:
du und deine Frau 70% Beihilfe, Rest PKV
die Kinder 80% Beihilfe, Rest PKV wobei die fast nix kosten in der PKV
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -


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