Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
ich finde, das ist nur recht und billig!
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Gutes Urteil.
Fehler passieren, Aber dann soll das "Opfer" auch entschädigt werden.
Fehler passieren, Aber dann soll das "Opfer" auch entschädigt werden.
Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Diskussionsansatz?
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Da es scheinbar jahrelang höchstrichterlich anders gesehen wurde, bestand dort wohl Diskussionsbedarf.
Darfst auch gerne noch der Vollständigkeit halber die Frage nach dem Polizeibezug stellen.
Darfst auch gerne noch der Vollständigkeit halber die Frage nach dem Polizeibezug stellen.
Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Darum geht es nicht, Diagnose. Sondern darum, dass wir uns hier im Forum darauf geeinigt haben nicht einfach so etwas hier einzustellen, sondern, wenn wir einen solchen Artikel einstellen auch den Diskussionsansatz mitliefern.
Du hast den Artikel eingestellt und positiv bewertet. Mehr nicht. Wo ist denn jetzt für dich der Diskussionsansatz?
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projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Ich kann es auch länger formulieren: Es ist in meinen Augen komisch, dass es dort überhaupt "neu" diskutiert werden muss. Wenn so etwas passiert wie im vorliegenden Fall, dann soll die entsprechende Behörde schnell regulieren und fertig. Die Polizisten haben keinen tatsächlichen Fehler gemacht (aus ihrer Sicht zum damaligen Zeitpunkt). Die Person war letztlich unbeteiligt. Das dann über mehrere Instanzen durchzufechten:
Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Dann schau mal in die Polizeigesetze. NRW: Schadenersatz nur bei unrechtmäßigen Maßnahmen bzw. bei der Inanspruchnahme unverantwortlicher Dritter.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
na, das war doch ein unverantwortlicher Dritter
PolG ist hm .......
nicht so vergleichbar, weil da ja immer irgendeine Gefahr verwirklicht wurde, für die es einen Urheber gibt.
PolG ist hm .......
nicht so vergleichbar, weil da ja immer irgendeine Gefahr verwirklicht wurde, für die es einen Urheber gibt.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Jupp.
Geht aber eher um Schmerzensgeld statt nur Schadenersatz. Und das finde ich daneben, dass man als Unverantwortlicher dann noch den Ärger hat. Falls die entsprechenden Gesetze das nicht hergeben, ist der Gesetzgeber gefragt.
Und bevor ein Oberschlauer auf tolle Ideen kommt: Die Zahlung ist Sache des Dienstherrn, nicht det Beamten.
Geht aber eher um Schmerzensgeld statt nur Schadenersatz. Und das finde ich daneben, dass man als Unverantwortlicher dann noch den Ärger hat. Falls die entsprechenden Gesetze das nicht hergeben, ist der Gesetzgeber gefragt.
Und bevor ein Oberschlauer auf tolle Ideen kommt: Die Zahlung ist Sache des Dienstherrn, nicht det Beamten.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Das wird das Land schon entscheiden, ob es den Beamten dann versucht, in Regress zu nehmen oder nicht.
Ein Grund mehr, diesbezüglich abgesichert zu sein.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Hatten wir nicht neulich so einen Fall in Mannheim. Da wurde der Hund des Wachmannes erschossen und der Wachmann etwas durch die Mangel gedreht, weil er für den Einbrecher gehalten wurde. Da wird das Land nun auch zahlen.
Übrigens hatte der BGH das rund 60 Jahre lang anders gesehen und das fand dann wohl auch Eingang in die Polizeigesetze.
Ich sehe übrigens nicht so einfach eine Abwälzung auf die Beamten. Für die Haftung eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn braucht es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Beides wird schwer anzuhängen sein.
Übrigens hatte der BGH das rund 60 Jahre lang anders gesehen und das fand dann wohl auch Eingang in die Polizeigesetze.
Ich sehe übrigens nicht so einfach eine Abwälzung auf die Beamten. Für die Haftung eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn braucht es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Beides wird schwer anzuhängen sein.
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
möglw. hat ja nicht jeder den Link weiterverfolgt
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=139
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=139
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Re: Schmerzensgeld auch bei rechtmäßigem Einsatz
Schmerzensgeld ist übrigens eine Form des Schadenersatzes. ( 253 BGB, immaterieller Schadenersatz)
Es gibt nun mal gesetzliche Regelungen, die so ganz verkehrt nicht sind, wenngleich moralische Aspekte insbesondere für Behörden eine große Rolle spielen sollten.
Das Urteil ist nun mal zu begrüßen.
Es gibt nun mal gesetzliche Regelungen, die so ganz verkehrt nicht sind, wenngleich moralische Aspekte insbesondere für Behörden eine große Rolle spielen sollten.
Das Urteil ist nun mal zu begrüßen.
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