Hallo Liebe Community
meine Frage kurz und knapp ..in welchem ausmaas darf ich ein Nebenjob aufnehmen als angestellter beim ZOS?
Wie sieht es zb mit Taxifahrer aus oder einer Selbststandigkeit?
LG
Baysi
Nebenjob ZOS
Re: Nebenjob ZOS
Eine Nebentätigkeit darf immer dann aufgenommen werden, wenn sie das Ausmaß der Haupttätigkeit nicht überschreitet.
Immer wird jedoch der Aspekt berücksichtigt, in wie weit die Nebentätigkeit die Ruhephasen zwischen den Diensten beeinträchtigt.
Wenn du in der Woche 8 Stunden Taxi fährst, dann dürfte das kein Problem werden.
Immer wird jedoch der Aspekt berücksichtigt, in wie weit die Nebentätigkeit die Ruhephasen zwischen den Diensten beeinträchtigt.
Wenn du in der Woche 8 Stunden Taxi fährst, dann dürfte das kein Problem werden.
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Re: Nebenjob ZOS
Gehe zwar selber keiner Nebentätikgeit nach, habe es aber auch so von Kollegen gehört, dass bis zu 8 Stunden/Woche zulässig sind, solange kein Interessenkonflikt besteht.
Re: Nebenjob ZOS
danke für die antworten ich kann mir jetzt dann schon recht gut vorstellen was geht und was nicht geht......eine frage hät ich noch aber
wie hoch ist der Verdienst in der 16 wöchigen Ausbildungszeit? ich denke nicht das die da schon nach Tarif TVL4 Zahlen oder?
wie hoch ist der Verdienst in der 16 wöchigen Ausbildungszeit? ich denke nicht das die da schon nach Tarif TVL4 Zahlen oder?
Re: Nebenjob ZOS
Man erhält ab dem ersten Tag eine Bezahlung nach E4. Während der Ausbildung allerdings ausschließlich das Tabellengrundgehalt. Nach Abschluss kommen dann später die Wechselschichtzulage sowie die Zeitzuschläge dazu.
Re: Nebenjob ZOS
Hallo,
glücklich fange ich eine Ausbildung am 1. November bei der Polizei als zentraler Objektschützer an. Zuerst wollte ich keinen Nebenjob, doch als Alleinverdiener wird es ziemlich knapp. Bei den Formularen habe ich erstmal angegeben, keine Nebentätitgkeit auszuüben.
Ich würde gern wissen, wo ich bzw. bei wem ich einen Antrag stellen muss und ob es evtl. genehmigt wird?
Danke.
glücklich fange ich eine Ausbildung am 1. November bei der Polizei als zentraler Objektschützer an. Zuerst wollte ich keinen Nebenjob, doch als Alleinverdiener wird es ziemlich knapp. Bei den Formularen habe ich erstmal angegeben, keine Nebentätitgkeit auszuüben.
Ich würde gern wissen, wo ich bzw. bei wem ich einen Antrag stellen muss und ob es evtl. genehmigt wird?
Danke.
Re: Nebenjob ZOS
Am sinnvollsten ist solch eine Frage immer bei deinem Vorgesetzten bzw. den Ausbildern. Die können dir in der Regel eine Anschrift nennen wo du dich melden solltest
Re: Nebenjob ZOS
Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern lediglich meldepflichtig
§ 3 (4) TV-L sagt hierzu:
"Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim
Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden"
Die andere Frage ist halt, ob man bei diesem Arbeitszeitmodell die Zeit und Kraft findet, überhaupt eine Nebentätigkeit auszuüben. Dazu kommt, dass man hier auch schnell mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommt. Dazu zählen u.a. der ggf. fehlende Ersatzruhetag (die einem ohnehin schon nicht gänzlich zur Verfügung stehen) und die Mindestruhezeiten zwischen den Dienstantritten. Das finde ich besonders erwähnenswert, weil wir uns ja auf der anderern Seite gerade gegen diese Punkte wehren, gegen die im "Metropolitan-Modell" verstoßen wird!
§ 3 (4) TV-L sagt hierzu:
"Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim
Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden"
Die andere Frage ist halt, ob man bei diesem Arbeitszeitmodell die Zeit und Kraft findet, überhaupt eine Nebentätigkeit auszuüben. Dazu kommt, dass man hier auch schnell mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommt. Dazu zählen u.a. der ggf. fehlende Ersatzruhetag (die einem ohnehin schon nicht gänzlich zur Verfügung stehen) und die Mindestruhezeiten zwischen den Dienstantritten. Das finde ich besonders erwähnenswert, weil wir uns ja auf der anderern Seite gerade gegen diese Punkte wehren, gegen die im "Metropolitan-Modell" verstoßen wird!
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