Aufkleber Vmax bei Winterreifen

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hansaplast18
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Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon hansaplast18 » Mo 6. Nov 2017, 17:12

Fahrzeug: MB W124, 200 E, EZ 1990

Als Sommerbereifung ist im alten Brief 195/65/15 in H eingetragen, die Winterbereifung ist 195/65/15 in T. Da T bis 190 km/h zugelassen ist und das Fahrzeug nur eine eingetragene Vmax von 188 km/h hat, sollte der "hübsche" 190-Aufkleber eigentlich überflüssig sein. Oder irre ich mich da?

Gruß
Frank

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Ghostrider1
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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 6. Nov 2017, 17:35

Das interssiert doch keine Sau draußen...
Zum selber nachlesen:
§ 36 (4),(5) StVZO

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Syzygy
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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Syzygy » Mo 6. Nov 2017, 18:49

Ich interpretiere den Gesetzestext so, dass der Aufkleber nur dann erforderlich ist, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des FZ *über* der zugelassenen VMax des Reifens liegt. Ist beim o.g. Beispiel nicht der Fall, also kann der Aufkleber m.M.n. entfallen.
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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon vladdi » Di 7. Nov 2017, 05:40

Winterreifen zu fahren, die langsamer als das Fahrzeug sind ist eh nicht so clever
Da ist der Gesetzgeber zu weich gewesen

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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Peppermintpete » Di 7. Nov 2017, 12:04

Warum ist das nicht clever?

e/ Wer sich nicht an die Vmax halten kann oder will, der ist dämlich, ja.
In aller Regel kommt dies aber - wenn überhaupt - lediglich auf der Autobahn zu tragen.

Unmengen an Geld aus dem Fenster zu werfen, für eine Vmax, die man gar nicht benötigt ist dagegen schon nicht so clever...
:keks:

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Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon DerLima » Di 7. Nov 2017, 16:04

Wie unclever ich bin, der ich nicht schneller als 130 km/h und im Winter annähernd bis gar nicht Autobahn fahre, 20€ pro Reifen zu sparen.
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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Fusle » Di 7. Nov 2017, 16:36

Hinzu kommt, das reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex idr breiter sind. Das ist der traktion auf Schneematsch eher abträglich.

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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Loewe » Fr 10. Nov 2017, 10:04

Meine Güte, kann man nicht einfach mal eine Frage beantworten ?
Ich interpretiere den Gesetzestext so, dass der Aufkleber nur dann erforderlich ist, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des FZ *über* der zugelassenen VMax des Reifens liegt. Ist beim o.g. Beispiel nicht der Fall, also kann der Aufkleber m.M.n. entfallen.
Und damit liegst Du vollkommen richtig.

Loewe

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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon hansaplast18 » Sa 11. Nov 2017, 06:59

@ Loewe

Sehe ich ähnlich wie Du, wobei ich jetzt noch eine andere Interpretation seitens der Polizei FR gehört habe:

Maßgebend soll der Geschwindigkeitsindex der im Brief/Zulassungsbescheinigung eingetragenen Serienbereifung sein.

Die eingetragene Serienbereifung dürfte jedoch daraus resultieren, dass es den 200 E zwischen 1985 und 1993 in 6 verschiedenen Varianten gab und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zwischen 188 und 195 km/h lag.
Ich fahre die langsamste Variante - mit KAT und 4-Gang-Automatik. Die schnellste Variante war ohne KAT und mit 5-Gang-Handschaltung unterwegs.

Gruß
Frank

P.S. Kurz noch zum Thema Geschwindigkeit - dass ein knapp 30 Jahre alter Oldie nicht mit Höchstgeschwindigkeit über die BAB gejagt wird, sollte eigentlich klar sein. Bei 140 km/h ist Schluss, damit der Motor geschont wird und noch ein langes Leben hat.

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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon vladdi » Sa 11. Nov 2017, 08:17

hansaplast18 hat geschrieben:Fahrzeug: MB W124, 200 E, EZ 1990

Als Sommerbereifung ist im alten Brief 195/65/15 in H eingetragen, die Winterbereifung ist 195/65/15 in T. Da T bis 190 km/h zugelassen ist und das Fahrzeug nur eine eingetragene Vmax von 188 km/h hat, sollte der "hübsche" 190-Aufkleber eigentlich überflüssig sein. Oder irre ich mich da?

Gruß
Frank
Richtig

Nur wenn Winterreifen langsamer als Vmax deines Fahrzeuges ist benötigst du den Aufkleber
Und
du darfst nur so schnell fahren, wie die Reifen zugelassen sind

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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon zulu » Sa 11. Nov 2017, 12:47

Der § 36 (5) StVZO bezieht sich auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Ich sage auch, dass in deinem Fall kein Aufkleber nötig ist. Dein Fahrzeug kann laut Schein gar nicht schneller fahren, als es die Reifen zulassen.

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Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon DerLima » Sa 11. Nov 2017, 14:35

„§36 StVZO“ hat geschrieben: (5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 {...} deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber {...}
Damit sollte alles klar sein, es steht ja deutlich im Gesetz, dass der Aufkleber erforderlich ist, wenn der Reifen UNTER der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.
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Re: Aufkleber Vmax bei Winterreifen

Beitragvon Brot » Mo 13. Nov 2017, 14:47

Frage dürfte beantwortet sein


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