Ehrlich gesagt, platzt mir gerade so ein Bisschen die Hutschnur. Sorry@DerLima, habe deinen Post gelesen und versuche es entspannt anzugehen.
@Mistam
Was die Polizeischule angeht bin ich absolut bei dir.
Was ich aber grausam finde ist, dass scheinbar ein großer Teil Kontrollmechanismen rund um die Einstellung von Bewerbern und die Ausbildung, und damit weitere Eignungsprüfung, von den Berliner Verwaltungsgerichten ausgehebelt wurden.
Eine Aufgabe der Behörde MUSS es sein, dass eine vom Gericht negierte Maßnahme durch zwei neue, besser geeignete, ersetzt wird.
Alles andere wäre resignieren.
Auch diese Meinung, dass früher alles scheiße war und nur, das was heute leuft ist gut und rechtstaatlich, ist völlig daneben. Z.B.: einen Bewerber nur abzulehnen, weil er unangemessene Kleidung trägt ist natürlich bescheuert, aber sollte doch bitte schön ein Minuspunkt bei der weiteren Beurteilung bleiben. Selbst die Bewerber in der Gas/Wasser/Scheißefirma meines Schwiegervaters kommen, pünktlich, rasiert, frisiert und ordentlich angezogen zu einem Vorstellungstermin. Selbst die, die nur ein Schulpraktikum machen wollen. Bei denen fällt dann nur das Rasieren aus.
Wie gesagt, es schert mich persönlich nicht, ob ein Berwerber lupenreine Orthographie vorweisen kann, es ist mir auch egal, ob man bei ihm irgendwo einen "fremden" Akzent raushört. Und wenn er mit 16 mal beim Kiffen im Park erwischt wurde, ist mir das auch wurscht. Das hat alles keinen Einfluss auf die Polizeiarbeit.
Was aber erkennbar sein muss, ist der Wille Polizeibeamter zu werden. Und dieser Wille ist für mich nicht abschließend damit bekundet, dass er ne Onlinebewerbung abschickt.
Dazu gehört für mich der Wille, sich an Tugenden zu halten, wie Höflichkeit, Respekt und Hilfsbereitschaft den Kollegen, wie dem Bürger, gegenüber, dazu gehört auch das Bestreben immer alles möglichst gut zu machen, auch mal nen Scheißjob ordentlich abzuarbeiten, auch wenn es keine Spass macht und ja, in der Ausbildung auch einfach mal Dreck zu fressen.
Und Herrgott nochmal, schlussendlich befinden die sich alle Azubis und Anfänger in einem Widerrufsverhältnis und einer Probezeit. Verwaltungsrecht hin oder her. Letztendlich ist hier immer noch der Arbeitgeber Herr über die Auswahl seiner Mitarbeiter und einzelne Gerichtsurteile haben, bis auf das Bundesverfassungsgericht, keine allgemeine Gülltigkeit. Sprich, nur weil mal ein Azubi mit ner Klage durchgekommen ist, heißt das nun, dass es für alle gilt?
@All
Zu der Rassisimussdebatte, die ja nun leider auch aufgekommen ist, will ich mal ein zwei Dinge schreiben.
In unserer/en Behörde/n habe ich zwei Arten von Rassismus bemerkt. Das eine ist der fiese kleine Alltagsrassismus, also dieses kleine schleichende Biest, dass eigentlich keiner bemerkt, bis einer mit der nach ihm benannten Keule drauf haut. Sollte jeder mal bei sich selbst schauen, wie er sich (mich eingeschlossen) hin und wieder über Dies oder Jenen äußert oder sich verhält.
Das andere ist der positive Rassismus, oft der Grund für den Alltagsrassismus. Mit positivem Rassismus ist die gut gemeinte Sonderbehandlung von bestimmten Gruppen gemeint. Klar ist es richtig, Ausbildungspersonal, aber auch die fertigen Beamten auf bestimmte Dinge zu sesibilisieren, führt ja hier und da auch mal zu dem ein oder anderen A-HA Erlebnis und trägt so auch zum Verständnis bei. Das darf meiner Meinung nach dann aber nicht so aussehen, dass eben nur z.B.: die "deutschen Natives" dahingehend sensibilisiert werden, dass Moslems, Juden oder Zeugen Jehovas irgendwelche Dinge etwas anders leben oder dass Araber, Mongolen oder Senegalesen anders denken. Auch muss eben zB. fremdsprachigen Muttersprachlern (kann man das so schreiben) mal vermittelt werden, dass es unhöflich ist und auch nur Misstrauen schafft, wenn in Anwesenheit von Deutschen "fremd" gesprochen wird.
In der Polizeischule muss ja keine gleichschaltende Indoktrination statt finden, aber es muss Vertrauen, ein echtes Wirgefühl, geschaffen werden.
Wie läuft es denn im täglichen Dienst?
Fährt einer nicht gut, wird es kompensiert, schreibt jemand langsam, wird es kompensiert, kann einer mit bestimmten Menschen nicht gut, wird es kompensiert, aber vertraut man jemandem nicht, oder derjenige den anderen nicht, gibt es Probleme und diese gilt es zu vermeiden.
Genau da sollte die Polizeischule ansetzen.
Und ganz ehrlich, wer mir jetzt erzählen will, dass motivierende Strenge, oder die nachträgliche Feststellung der Nichteignung in der Ausbildung gleich zu einer Verwaltungsgerichtsklage führt und es darum lieber gleich ganz lässt, sollte doch evtl. an anderer Stelle verwendet werden.
Aprpos Verwendung. Vieleicht sollte man mal aufhören, Ausbilder und Lehrpersonal über 20 oder 30 Jahre bis zur Pengse in der Schule zu halten. Wenn die ab und an mal Live mit ihrem "Produkt" konfrontiert werden, kann das ungemein ... sagen wir, informativ sein.