Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Auswahlverfahren und Ausbildung
Jule94
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Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon Jule94 » Di 14. Nov 2017, 13:32

Guten Tag allerseits

Ich habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvorausetzung für den gehobenen Dienst. In manchen Bundesländern wie z.B in NRW besteht die Möglichkeit sich für den gD durch eine min. 2 jährige Ausbildung + 3 jährige Berufserfahrung zu Qualifizieren.
Natürlich habe ich mich auch ausgiebig auf der Internetseite der Berliner Polizei informiert , sowie die Berufsinformationstelle kontaktiert. Allerdings haben die nicht wirklich meine Frage beantwortet bzw. nur Links geschickt, auf denen ich mich schon informiert habe.

Folgende Aussage habe ich als Einstellungsvorausetzung für den gD gefunden:
„Mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.“

Was unter gleichwertig verstanden wird, weiß ich allerdings nicht.
Ich weiß jedoch das es in Berlin möglich ist, mit der Berufserfahrung zu studieren, nur nicht ob es bei der Polizei genauso ist.

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Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon Proud » Di 14. Nov 2017, 17:04

Ob ein Bildungsstand gleichwertig ist, findest du wohl am ehesten im Berliner Schulgesetz.

Dafür einfach Google bemühen.

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Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon very » Di 14. Nov 2017, 17:21

Oder einfach mal beim Auswahlzentrum (oder wie auch immer das in Berlin heißt) anrufen und nachfragen.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008

Starbucks.

Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon Starbucks. » Fr 17. Nov 2017, 14:16

Offizielle Auskunft aus Bayern zu der Thematik:
Demgegenüber ist gemäß Art. 16 Abs. 1 BayFHVRG „Voraussetzung für das Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkann- ter Bildungsstand.“ Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife sind grundsätzlich auf schulischem Weg zu erwerbende Hochschulzugangsberechtigungen, sodass das Staatsministerium auch nur die Gleichwertigkeit eines erlangten Bildungsstands zu einer schulischen Fachhochschulreife oder einer anderen schulischen Hochschulreife feststellen kann.
Bitte berücksichtigen Sie, dass mit dem Hochschulzugang nach Art. 45 BayHSchG dem betroffenen Personenkreis aufgrund der beruflichen Qualifikation „nur“ die Chance gegeben wird, ein grundständiges Studium an einer bayerischen Universität oder Fachhochschule aufzunehmen. Es wird also eine qualifikationsrechtliche Berechtigung verliehen.
Über die konkrete Befähigung für ein Studium ist damit aber nichts ausgesagt. Darin liegt der wesentliche Unterschied zu Personen, welche eine schulische Hochschulzugangsberechtigung – sprich eine Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife – erworben haben. Wenn diese verliehen wird, ist damit auch eine entsprechende Befähigung verbunden.

Die Zuerkennung einer Hochschulreife oder einer Fachhochschulreife bzw. die Feststellung der Gleichwertigkeit aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst/zweite Qualifikationsebene ist deshalb nicht möglich.
Solange es nicht explizit erwähnt wird wie in NRW, wird die Rechtslage ähnlich sein. Aber Fragen kostet auch in Berlin nichts :)

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Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon mistam » Fr 17. Nov 2017, 18:11

Mit Berufserfahrung studieren? Allenfalls hättest du damit vielleicht eine fachgebundene Studienberechtigung. Die ist einer Fachhochschulreife nicht gleichwertig.

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Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon Peanutbutter » Fr 17. Nov 2017, 19:26

Schönen guten Abend,
Ich habe eine Frage zu einem anderen Thema bezüglich des Studiums.
Ich habe Abitur, bei dem Test fehlte mir jedoch die Punktzahl für den gehobenen, weshalb ich nun Azubi im mittleren Dienst bin. Natürlich versuche ich nun über das Wunderkerzen Prinzip doch noch einen Studien Platz zu ergattern, was aber fast unmöglich ist. Über einen Kollegen habe ich jetzt erfahren das darüber diskutiert wird den Azubis mit Abitur eine weitere Möglichkeit zu geben die Prüfung abzulegen. Ist an diesen Gerüchten etwas dran? viele Grüße

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Re: Zulassungsvoraussetzung gehobener Dienst

Beitragvon mistam » Fr 17. Nov 2017, 19:35

Nein.


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