Die Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit richtet sich nach der PDV (PolizeiDienstVorschrift) 300, welche vom Inhalt her weitgehend in allen Ländern und beim Bund gleich ist. Der Inhalt dieser PDV 300 darf hier natürlich nicht veröffentlicht werden. Zur groben Orientierung wie so eine Dienstvorschrift aussieht, hier ein Link zur FDV 300 (FeuerwehrDienstVorschrift) -zufälligerweise aus Hamburg- welche im Internet frei einsehbar ist:
http://www.hamburg.de/contentblob/10781 ... iveWorker2
Diese Richtlinie wird in HH bei der Untersuchungen Feuerwehrbeamten benutzt. Die FDV 300 verweist ausdrücklich darauf, dass sie sich an der PDV 300 orientiert. Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass die in dieser Vorschrift aufgeführten Untersuchungen / Standards weitgehend auch für die Untersuchung beim Polizeiarzt gelten. Was dort als Ausschlussgrund genannt wird, wird sehr wahrscheinlich auch beim Polizeiarzt als solcher gesehen. Aber Grundsätzlich gilt: Endgültig entscheidet nur der Polizeiarzt, ob du Diensttauglich bist oder nicht. Da gibt es bei manchen Gesundheitsfragen Unterscheide in der Beurteilung von Bundesland zu Bundesland und auch von Arzt zu Arzt.
Um nochmal kurz auf deine spezifische Frage zu Antworten: Im Rahmen der allgemeinen Untersuchung schaut sich der Polizeiarzt auch den gesamten (unbekleideten) Körper -und dabei natürlich auch die Füße- genau an!
P.s.: Die FDV 300 dient wie gesagt nur zur Orientierung. Dass sie in dieser Form nicht vollumpfänglich auf die Polizei übertragen werden kann, versteht sich in den jeweiligen Abschnitten von selbst (z.B. beim Thema Mindestgröße oder bei den Abschnitten, die sich mit Tauchanwärtern befassen).
All give some, some give all.