Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon Ex_bundi » Do 4. Dez 2014, 13:52

Auf eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind diese Regelungen, in kurz, nun aktuell: (http://pardok.parlament-berlin.de/starw ... -14889.pdf)
Etwas salopp gesagt: Dürfen Berliner Polizisten Tattoos haben? Antwort der Innenverwaltung: Ja, aber nur im Winter.

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Poliz

Beitragvon Kennidis » Do 4. Dez 2014, 14:15

Hallo,

auch salopp gesagt steht das da so nicht, bzw habe ich das nicht gelesen. Ist aber wohl eine Frage des Standpunktes...ich finde die Antworten angemessen und nachvollziehbar.

Grüße

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Poliz

Beitragvon Ex_bundi » Do 4. Dez 2014, 15:07

Ist, auch nicht meine Auffassung, sondern habe ich nur von anderen wiedergegeben.
Grundsätzlich sind Tattoos ja eher hinderlich als förderlich für die Bewerbung.

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Poliz

Beitragvon Crunk87 » Di 9. Dez 2014, 15:49

Hallo,

Tattoos, die von der Sommerkleidung bedeckt werden stellen kein Problem dar, solange sie keinen strafbaren oder verachtenden Inhalt darstellen. Sollte ein Tattoo leicht aus dem Ärmel luken, weil es sich an der Innenseite des Armes befindet (Wie im genannten Beispiel, dass ist auch genau bei mir der Fall und man hat nie ein Wort darüber verloren) ist dies kein Problem.

Sichtbare Tattoos müssen auf eigene Kosten entfernt werden.

Das ist nochmal die kurze Zusammenfassung und so wie Herr Krömer die Anfrage beantwortet hat, wurde auch an der Regelung nichts verändert.

Gruß

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon jaichwill » Fr 5. Jan 2018, 07:18

Tattoos dürfen jetzt sichtbar sein! Ausnahme: Gesicht, Hals, Hände

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 86318.html

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon vladdi » Fr 5. Jan 2018, 08:57

Respekt nach Berlin.


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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 5. Jan 2018, 11:41

Weil?
:lah:

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon vladdi » Fr 5. Jan 2018, 12:23

Weil ich die Entscheidung mutig und modern empfinde und lange Haare, Dreitagebart und Ohringe bei Männern früher Gerichte gefordert hatten und sich hier die Behörde der Gesellschaft anpasst.

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon MICHI » Fr 5. Jan 2018, 13:58

jaichwill hat geschrieben:Tattoos dürfen jetzt sichtbar sein! Ausnahme: Gesicht, Hals, Hände

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 86318.html
Bisher lese ich lediglich, das die grundsätzliche Zulässigkeit von Tattoos in die PDV aufgenommen wurde.


Ich weiß ja nicht, ob Berlin eine Bekleidungsvorschrift hat.

Bei uns sind Tattoos auch nicht grundsätzlich verboten, müssen dann laut Bekleidungsvorschrift aber verdeckt sein.
Gruß
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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon jaichwill » Fr 5. Jan 2018, 14:15

Hier die offizielle Version von der Homepage:

"Die Polizei Berlin ändert ihren Umgang mit Tätowierungen!

Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können künftig in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.

Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die

rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
entwürdigende,
sexistische bzw. frauenfeindliche,
gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten."

https://www.berlin.de/polizei/beruf/pol ... nstellung/

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon MICHI » Fr 5. Jan 2018, 14:34

Ja, können eingestellt werden, was ja dann vorher scheinbar nicht der Fall war.

Nirgends steht aber, dass diese auch offen getragen werden dürfen.
Gruß
MICHI


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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon vladdi » Fr 5. Jan 2018, 15:01

Michi,

das ist das spannende hier im Forum.
Ich hatte das nämlich so verstanden.

Mal abwarten, ob du Recht hast.

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon Controller » Fr 5. Jan 2018, 18:10

Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.
:polizei3: toll, so rechtssicher :zustimm:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon Syzygy » Sa 6. Jan 2018, 14:27

MICHI hat geschrieben:
Fr 5. Jan 2018, 14:34
Ja, können eingestellt werden, was ja dann vorher scheinbar nicht der Fall war.

Nirgends steht aber, dass diese auch offen getragen werden dürfen.
Ist doch auch schon eine Verbesserung der Situation. Man verwehrt Bewerbern, die bis auf das Tattoo grundsätzlich geeignet und willens sind, nicht die Einstellung und legt es ihn ihre eigene Verantwortung, ggf. durch Verdeckung der sichtbaren Tattoos dafür zu sorgen, dass die geforderte Neutralität und das Erscheinungsbild gewahrt werden. Finde ich persönlich besser, als jemanden deswegen direkt abzulehnen oder eine teure/schmerzhafte/evtl. narbenbildende Entfernung zu fordern.

Obwohl mich persönlich auch sichtbare Tattoos an Polizeibeamten nicht stören würden, ich teile die von einigen vertretene Meinung, dass dies relevante Auswirkungen auf die Wahrnehmung durch den Bürger hat, nicht wirklich. Objektiv unangemessene Bilder sollen ja - da gehe ich auch mit - nach Ermessen der Behörde weiterhin untersagt bleiben.
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Re: Neue Regelungen zu Tättowierungen bei der Berliner Polizei

Beitragvon mistam » Mo 8. Jan 2018, 17:41

Controller hat geschrieben:
Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.
:polizei3: toll, so rechtssicher :zustimm:
Ach ja, wieder was zu meckern? Wie würdest du dir denn Rechtssicherheit an dieser Stelle vorstellen? Natürlich kann nicht jedes Motiv zugelassen sein. Also Einzelfallentscheidung. Abdeckung ist weiterhin nicht zulässig. Also sind nur solche Tattoos zugelassen, die das Ansehen der Polizei und die Neutralitätspflicht nicht in Frage stellen.


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