Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Als Studierender bist du gebeten, selbst für deine Unterkunft zu sorgen. Näheres verrät die SuFu.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Nein, während der Trainingsphasen am LAFP (Kasernen gibts nur beim Militär ) wirst du in NRW nicht untergebracht.
Entweder suchst du dir eine WG in einer Ferienwohnung (die gibt es da zahlreich) oder du pendelst. Unter gewissen Umständen gibt es sowohl für das eine sowie das andere Zuschüsse (nennt sich Trennungsentschädigung).
Die Wohnsituation in FH- und Praxisphasen liegen sowieso im Bereich deiner persönlichen Lebensplanung.
Edit: K_C war schneller...
Entweder suchst du dir eine WG in einer Ferienwohnung (die gibt es da zahlreich) oder du pendelst. Unter gewissen Umständen gibt es sowohl für das eine sowie das andere Zuschüsse (nennt sich Trennungsentschädigung).
Die Wohnsituation in FH- und Praxisphasen liegen sowieso im Bereich deiner persönlichen Lebensplanung.
Edit: K_C war schneller...
Re: Bewerber für das EJ 2018
Habe grade vom Arzt erfahren, das ich vermutlich einen Bandabriss am Sprunggelenk habe, welcher vermutlich Operiert werden muss...
Über die Suchfunktion finde ich wohl (sehr unschöne) Aussagen zum Thema "Einstellung mit Bänderriss" aber dort geht es immer um das Knie.
Den PÄD ruf ich noch an, ich wollt nur im Vorfeld fragen; Gilt die Aussage "Bänderriss=Nicht Einstellung" generell, oder nur für das Knie?
Über die Suchfunktion finde ich wohl (sehr unschöne) Aussagen zum Thema "Einstellung mit Bänderriss" aber dort geht es immer um das Knie.
Den PÄD ruf ich noch an, ich wollt nur im Vorfeld fragen; Gilt die Aussage "Bänderriss=Nicht Einstellung" generell, oder nur für das Knie?
NRW
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Tag 2: 18.10.2017 PDT
Tag 3: 17.01.2018 100,361
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Der PÄD wird es dir genau sagen. Erfahrungsgemäß verheilen "normale" Bänderrisse aber eigentlich problemlos.
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
Re: Bewerber für das EJ 2018
Selbst wenn der problemlos verheilt, bleibt die Frage ob ich nun eine 1-2 jährige "Sperre" habe:)
Mal sehen was der PÄD morgen sagt.
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Re: Bewerber für das EJ 2018
schwarzer_Panther hat geschrieben: ↑Do 4. Jan 2018, 00:16Nun...ich hätte da auch mal eine Frage :
Ich bin auch Bewerber für das Einstellungsjahr 2018bei der Landespolizei NRW und mich würde interessieren, ob man während des Polizeistudiums in einer Kaserne untergebracht wird oder werden kann.
Ich habe stundenlang im Internet (auf gutefrage.net, polizeiwerbung.nrw usw.) nach Antworten gesucht, habe aber keine genauen Infos dazu bekommen.
Bisher habe ich herausbekommen, dass dies scheinbar von Bundesland zu Bundesland anders geregelt ist und man im mittleren Dienst bei der Bundespolizei auf jeden Fall in einer Kaserne untergebracht ist.
Mit den Einstellungsberatern hatte ich mittlerweile 2 Gespräche, habe es da aber versäumt nachzufragen, nerven will man die ja auch nicht.
...so, das war mein erster Beitrag, mal gucken wie lange sowas dauert.
Ich hoffe ich habe in den richtigen Thread geschrieben.
Gruß,
ein begeisterter Bewerber
Hi schwarzer_Panther,
herzlich willkommen in der CopZone.
Da sich im Laufe der Zeit viele Fragen immer wiederholen, habe ich diesen Thread hier kreiert:
99 Antworten von A - Z - bitte draufklicken
Gruß
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hey Leute!
Erstmal ein frohes Neues Jahr!
Gibt es schon Neuigkeiten bezüglich der Netto-Zahlen an Bewerbern für den EJ18'?
Erstmal ein frohes Neues Jahr!
Gibt es schon Neuigkeiten bezüglich der Netto-Zahlen an Bewerbern für den EJ18'?
EJ18 Dortmund
FH-Standort Dortmund
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Hi SinAy,
leider konnte ich noch keine genaue Zahl bezüglich der kompletten (verwertbaren) Bewerbungen in Erfahrung bringen.
Gruß
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Gruß
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- Cadet
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Hey! Ich hab mal ne etwas andere Frage, ich hab mich in mehreren Bundesländern beworben, bin bis jetzt auch bei den, bei denen ich die Tests absolviert habe, angenommen außer in RP. Und zwar bin ich da bei der polizei-ärztliche Untersuchung als untauglich befunden worden, weil ich kleine Schnittwunden am Unterarm habe, die schon über 9/10 Jahre her sind. Wie sieht das in Nordrhein Westfalen aus oder generell, lohnt es sich da zu klagen oder ist das entschiedene Sache. In den anderen Bundesländern sind sie nicht weiter drauf eingegangen, in RP meinten die, ohne ein psychologisches Gutachten kann man bei mir ja nicht wissen, ob ich stabil bin. Ich war aber nie in Behandlung oder hatte größere Probleme, war einfach ne Trendsache, die ich im Nachhinein nun zwar bereue, aber nicht ändern kann. Danke schon für ein Feedback!
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hi sophicheen,
als medizinische Laien können wir deine Frage nicht beantworten.
Es ist eine jeweilige Einzelfallentscheidung des polizeiärztlichen Dienstes in Münster.
Das kann so, so oder so entschieden werden...
Gruß
als medizinische Laien können wir deine Frage nicht beantworten.
Es ist eine jeweilige Einzelfallentscheidung des polizeiärztlichen Dienstes in Münster.
Das kann so, so oder so entschieden werden...
Gruß
- Kaeptn_Chaos
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Wobei es durchaus Menschen mit solchen Narben bei uns gibt.
Unabhängig davon, wie es da bei dir aussieht, sage ich aber immer, dass man sich seiner psychischen Stabilität sehr bewusst sein sollte, wenn man bei uns anfängt.
Zudem halte ich die Aussage 'Es war ein Trend' für gefährlich und im Ablehnungsfall für ziemlich klagefest.
Unabhängig davon, wie es da bei dir aussieht, sage ich aber immer, dass man sich seiner psychischen Stabilität sehr bewusst sein sollte, wenn man bei uns anfängt.
Zudem halte ich die Aussage 'Es war ein Trend' für gefährlich und im Ablehnungsfall für ziemlich klagefest.
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- Cadet
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- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 16:16
Re: Bewerber für das EJ 2018
Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑So 7. Jan 2018, 04:49Wobei es durchaus Menschen mit solchen Narben bei uns gibt.
Unabhängig davon, wie es da bei dir aussieht, sage ich aber immer, dass man sich seiner psychischen Stabilität sehr bewusst sein sollte, wenn man bei uns anfängt.
Zudem halte ich die Aussage 'Es war ein Trend' für gefährlich und im Ablehnungsfall für ziemlich klagefest.
Danke für die schnelle Antwort!
Also ich bin mir meiner psychischen Stabilität sehr bewusst und würde mich auch im Notfall jeglicher psychologischen Tests unterziehen, da ich vollkommen gesund bin. Sie sagen "Es war ein Trend" ist eine gefährliche Aussage, welche andere Begründung, als die Wahrheit, dass es ein Schrei von Aufmerksamkeit suchen war - und da es viele zu dieser Zeit gemacht haben und man sich das abgeguckt hatte - würden Sie denn vorschlagen. Ich bin da wirklich etwas ratlos, da es mein größter Traum ist zur Polizei zu gehen und es wirklich absolut schade wäre, wenn es nur daran scheitern würde..
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hey, ich hab gehört, dass wenn man das duale Studium abbricht, dass man dann Geld zurück zahlen muss. Zwar nicht alles aber einen bestimmten Prozentsatz.. Wie ist das denn wenn man beispielsweise durch die Klausuren oder andere Prüfungen fällt?
Re: Bewerber für das EJ 2018
Wenn das Ausbildungsverhältnis aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund endet, besteht eine Rückzahlungspflicht aller Bezüge, die den monatlichen Betrag von 383,47 Euro übersteigt.
Das Nichtbestehen von Klausuren oder Prüfungen zählt nicht dazu.
Die Rückzahlungspflicht besteht auch noch bei Ende der Ausbildung bis zum Ablauf einer Mindestdienstdauer von 5 Jahren.
Darüber und über genaue Details und eventuelle Einschränkungen werdet ihr vor eurer Einstellung noch mit einem umfangreichen Merkblatt informiert, dessen Erhalt und Kenntnisnahme ihr quittieren müsst.
Grund für diese Regelung ist, dass ein dualer Student bei der Polizei nicht besser gestellt sein darf als ein "normaler" Student an einer Uni oder FH.
Weitere Infos dazu finden sich in den §§ 74-79 LBesG
Das Nichtbestehen von Klausuren oder Prüfungen zählt nicht dazu.
Die Rückzahlungspflicht besteht auch noch bei Ende der Ausbildung bis zum Ablauf einer Mindestdienstdauer von 5 Jahren.
Darüber und über genaue Details und eventuelle Einschränkungen werdet ihr vor eurer Einstellung noch mit einem umfangreichen Merkblatt informiert, dessen Erhalt und Kenntnisnahme ihr quittieren müsst.
Grund für diese Regelung ist, dass ein dualer Student bei der Polizei nicht besser gestellt sein darf als ein "normaler" Student an einer Uni oder FH.
Weitere Infos dazu finden sich in den §§ 74-79 LBesG
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hi LfK95,
hier eine Beitrag zum Thema Kündigung - zu finden in den 99 Antworten von A - Z:
viewtopic.php?f=16&t=8338&p=72365#p72365
Gruß
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