Private Feier und Anscheinswaffen

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Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Mi 24. Jan 2018, 22:28

Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe einige Fragen zu o.g. Thema. Ein Freund möchte seinen runden Geburtstag als Mottoparty durchführen. Dabei spielen auch Anscheinswaffen eine Rolle. Die Feier wird im privaten Kreis in einer Gaststätte durchgeführt, welche dabei aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
  1. Ist das Tragen von Anscheinswaffen (Softair unter 0,5 J) in diesem Rahmen erlaubt?
  2. Muss der Gaststättenbesitzer dafür zustimmen oder reicht eine Information?
  3. Sollte die örtliche Polizei über diese Feier informiert werden?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Zuletzt geändert von S-I-R am Do 25. Jan 2018, 00:22, insgesamt 1-mal geändert.

Diag
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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Diag » Mi 24. Jan 2018, 23:18

Unabhängig von Deiner Fragestellung ob ihr dürft oder nicht: Lasst es lieber sein in diesem Rahmen. Erspart ne Menge Ärger...

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Kaeptn_Chaos
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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 24. Jan 2018, 23:20

Einer geht vor die Tür, rauchen....32 liegen mit dem Gesicht im Dreck...
:lah:

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Do 25. Jan 2018, 00:10

Vielen Dank! Letzten Endes bin ich "nur" Gast. Nun frage ich mich, ob ich die aufwändige Vorbereitung meines Freundes damit zerstören soll... :buhu:

Aber mir ging eben diese Sache bei meinen eigenen Vorbereitungen als Mafioso durch den Kopf als ich die M1911 in meiner Hand hielt :gruebel:

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon hoschi101 » Do 25. Jan 2018, 11:40

Gem §42a Waffe ist das Führen von Anscheinswaffen (u.a. Softair) in der Öffentlichkeit verboten.

Bei der Gaststätte handelt es sich um umfriedetes Gelände, welches lediglich dem Personal & einem bestimmbaren Kreis an Gästen zugänglich ist. So wie ich das jetzt interpretiere, soll dort womöglich jeder in Anzug und Softair-Waffe erscheinen?

Folge Voraussetzungen müssten mMn erfüllt sein, um den Tatbestand der Öffentlichkeit auszuschließen, oder Anscheinsgefahren zu verhindern:

- Kenntnis des Betreibers/Personals über die Durchführung
- Verlassen des Objektes nur ohne Gegenstand
- Transport der Softairwaffen in verschlossenen Behältnissen
- ggf. Vor-Info an die örtlichen Polizeidienststelle

Im Grundsatz also: Kein Führen in der Öffentlichkeit & kein Anschein einer Gefahrenlage für Dritte

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Old Bill » Do 25. Jan 2018, 13:45

Diag hat geschrieben:
Mi 24. Jan 2018, 23:18
Unabhängig von Deiner Fragestellung ob ihr dürft oder nicht: Lasst es lieber sein in diesem Rahmen. Erspart ne Menge Ärger...

:zustimm: Spätestens wenn dem Ersten der Helm kreist wird Blödsinn gemacht.
hoschi101 hat geschrieben:
Do 25. Jan 2018, 11:40
Bei der Gaststätte handelt es sich um umfriedetes Gelände
:polizei13:
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Do 25. Jan 2018, 19:09

Vielen Dank für die Antworten!
hoschi101 hat geschrieben:
Do 25. Jan 2018, 11:40
Bei der Gaststätte handelt es sich um umfriedetes Gelände, welches lediglich dem Personal & einem bestimmbaren Kreis an Gästen zugänglich ist. So wie ich das jetzt interpretiere, soll dort womöglich jeder in Anzug und Softair-Waffe erscheinen?
Zufällig konnte ich heute einen Beamten dazu befragen. Es reiche wohl nicht, wenn ein Schild "Geschlossene Gesellschaft" an der Gaststätte angebracht wird. Das zähle immer noch als öffentlich. Der Zugang müsse für Fremde gesperrt sein.

Und ja, jeder Gast ist aufgefordert seine Waffe mitzubringen. Eine aufblasbare Tommygun sieht da schon etwas lächerlich aus, was nicht heißt, dass ich so ein Teil habe oder mitschleppen würde. Die M1911 bietet sich halt an, da dieser Colt seinerzeit häufig verwendet wurde.

Bezüglich der Gefahren, wenn die Leute etwas getrunken haben, muss ich sagen, dass es sich reihum um vernünftige Erwachsene handelt und ich meinen Colt selbstverständlich nicht laden würde.

Aber Anscheinwaffe bleibt Anscheinwaffe...

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Diag » Do 25. Jan 2018, 19:16

Gerade solche aufblasbaren Waffen, Wasserpistoöen etc. fände ich in dem Zusammenhang schon wieder witzig.

Aber wir werden es dann in der Presse hören, wie es lief...

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Do 25. Jan 2018, 19:26

Das wollen wir nicht hoffen! Wie ich mich zu verhalten habe, weiß ich. Aber was andere Gäste tun, das weiß ich nicht.

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon vladdi » Do 25. Jan 2018, 20:25

Spielzeugwaffen sehen nicht echt aus, das kann lustig sein
Echtaussehende Waffen könnten zu Komflikten führen, die nicht lustig enden können.

Officer André

Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Officer André » Do 25. Jan 2018, 20:37

Warum besteht dein Kumpel auf diese Waffen?

Wurde der Betreiber bereits informiert?
Was, wenn der Betreiber gar nicht einverstanden ist? Vielleicht erkennt er das Potenzial für Zwischenfälle und Ärger.

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Do 25. Jan 2018, 20:45

Also darauf bestehen sicher nicht. Ob der Betreiber informiert wurde, kann ich momentan nicht sagen, da mir selbst als Gast die Problematik erst einmal durch den Kopf ging. Nun überlege ich tatsächlich, ob ich den Gastgeber vorsichtshalber darauf hinweise. Denn ich möchte wetten, dass dies den meisten anderen so nicht bewusst ist.

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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon Diag » Do 25. Jan 2018, 20:56


S-I-R hat geschrieben: Wie ich mich zu verhalten habe, weiß ich. Aber was andere Gäste tun, das weiß ich nicht.
Wenn sich alle anständig verhalten, wird keiner was merken. Dann gehts der erste Trollo beim Rauchen raus und zielt auf ein Auto...

Bei der darauf folgenden Aktion würde ich dann keine Sekunde darauf verschwenden, wer sich brav verhält. Das kann man dann klären, wenn alle ruhig sind. Und das wird nicht durch Ausdiskutieren stattfinden.

Und wenn dann Anzeigen folgen, kann sich gerne jeder auf den einen Depp berufen. Bringt aber halt nix.

Danach musste Dir aber wenigstens keine Gedanken mehr über die sichere Aufbewahrung des Colts machen...

S-I-R
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Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon S-I-R » Do 25. Jan 2018, 21:11

Meinen Colt können wir inzwischen streichen. Hätte super ausgesehen aber, aber, aber...

50% werden sowieso nichts mitbringen, da es Frauen sind. Und von den Männern werden auch nicht alle so perfektionistisch ihre "Rolle" angehen wie ich. Von daher würde ich es nicht dramatisieren. Mich hat die rechtliche Lage interessiert, wobei u.a. Ihr für Klarheit geschafft habt. Danke dafür.

Es bleibt lediglich für mich die Entscheidung, ob ich den Gastgeber besser auf diese Umstände aufmerksam mache. Und das ist nun mein Part ;-)

ThorstenCologne

Re: Private Feier und Anscheinswaffen

Beitragvon ThorstenCologne » Do 25. Jan 2018, 21:18

Rechtliche Lage hin oder her. Sowas würde ich einfach lassen. Einfach weil Panik zur Zeit sehr schnell da ist. Wir sind nicht mehr in den Achzigern.


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